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Fragen und Antworten

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26.11.2017
Heiko
F: Hallo liebes GS-Team, ich bin gerade dabei die Geburts- und Eheurkunden zu beantragen und habe dazu eine sehr spezifische Frage: Die Standesämter in den Bundesländern der Britischen Zone und in Teilen auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg können für ein und dieselbe Urkunde zur Beglaubigung zwei unterschiedliche Stempel benutzen und dazwischen wählen: 1. Gibt es einen Siegel im Besatzungsrecht mit Aufschrift „Der Standesbeamte in Ludwigslust * Kreis Ludwigslust-Parchim“ In diesem Stempel befindet sich das Emblem/Wappen des Phantasie-Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt einen weiteren Stempel mit der Aufschrift „Stadt Ludwigslust Standesamt“. Darin enthalten ist jedoch nicht das MV-Wappen sondern das Stadtwappen von Ludwigslust. Wie komme ich an das zweite Siegel heran? MfG Heiko

A: Die Siegel sind alle nicht Staatlich. Somit ist das Siegel vollkommen uninteressant. Im Verwaltungsgebiet werden alle Siegel akzeptiert.


24.11.2017
Micha
F: Für den Antrag habe ich: -Beglaubigte Fotokopie aus dem Geburtenbuch mit meinem Namen, Namen meiner Eltern, Angabe meiner Mutter als Ehefrau meines Vaters -Geburtsurkunde meines Vaters mit Namen seiner Eltern -Beglaubigte Fotokopie aus dem Eheregister mit Namen meiner Urgroßeltern väterlicherseits, Datum ihrer Heirat, Geburtsdatum meines Urgroßvaters (1876), Geburtsdatum meines Großvaters (1922), Name der Ehefrau des Großvaters und Datum ihrer Heirat. Reichen diese Nachweise zur Ableitung?

A: Es hätten auch einfache Kopien gereicht. Die Originale kann man auf Verlangen vorlegen.


22.11.2017
Thomas
F: Hallo, ich habe am 20. Oktober 2017 meinen Antrag eingereicht und habe heute bei der Sachbearbeiterin nachgefragt, wann denn mein Antrag endlich an der Reihe ist. Sie meinte, dass noch mehrere Dutzend Anträge vor meinem dran kommen würden und es würde ausreichen, wenn ich den Staatsangehörigkeitsausweis erst Anfang Januar bekomme. Stimmt das? Sie meinte, es gäbe eine 3-Monats-Frist. Wo steht das? MfG Thomas

A: Das steht im Verwaltungsverfahrensgesetz.


22.11.2017
Zitronenfalter
F: Habe mir die DVD "Ausfüllhilfe" von Matthias Weidner zugelegt um nach RuStAG feststellen zu lassen. Nun empfiehlt er in seinen Unterlagen, auf Grund der aktuellen politischen Situation nur den verwaltungstechnischen Staatsangehörigkeitsausweis nach StAG zu beantragen. Zumal im ESTA-Register ja eh keine Aufgliederung mehr erfolgt. Ich bin verwirrt ... und stutze. Mit welchen "Konsequenzen" ist derzeit (und auch in naher Zukunft) bei Ableitung nach RuStAG zu rechnen?

A: Es liegt nicht an uns zu beurteilen wieviel Falschwissen bei einigen Geschäftemachern und CD-Verkäufern aus Unwissenheit oder aus Vorsatz weiter gegeben wird.
Wenn Sie den Anspruch auf gültiges Recht erheben wollen müssen Sie auch auf den Boden gültigen Rechtes zurück kehren, und das ist nun mal der im Status Quo ante 1913.
Leider gibt es in der Tat einige Verwaltungen welche versuchen Druck auf Bundesstaatenangehörige auszuüben, angefangen bei Arbeitsverweigerung der Antragsbearbeitung bis hin zu ungerechtfertigtem Entzug von Waffen- und Jagdscheinen etc. Sie haben eben Angst um ihr Geschäftsmodell und schlagen in Panik um sich. Aber das zeigt doch, wie wichtig es ist diesen "gelben Zettel" zu besitzen!


17.11.2017
Amsel
F: Meinen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit nach Abstammung/RuStaG habe ich am 18.10.2017 bei der Behörde abgegeben. Ab wann kann ich eine Antwort erwarten? Gibt es da eine Vorgabe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz? Vielen Dank !

A: Sie haben maximal 3 Monate Zeit.


12.11.2017
Uwe aus Berlin
F: Hallo, bin beim Ausfüllen der Anlage V für meinen Vater (*1929) und Großvater (*1906)... Beide wurden in Reichenberg (damals Sudetenland, heute Liberec) geboren. Welcher (Bundes-)Staat muß eingetragen werden? Gibt es dazu Quellen (falls nachgefragt wird!!!)? Vielen Dank, Uwe Macht weiter so!!!

A: Königreich Sachsen Die Urkunden der Vorfahren.


12.11.2017
Hornisse
F: Wäre nett wenn Ihr auch eine Ausfüllhilfe für das "Kind bis 16 Jahre" einstellen würdet.

A: Also bitte, die ist doch Identisch bis auf einen Punkt. Das sollte man doch hinbekommen.


08.11.2017
Reddington2017
F: Hi an alle, Spielt die Großschreibung auf dem Staatsangehörigkeitsausweis eine Rolle? Also nicht Max M u s t e r m a n n sondern Max MUSTERMANN (capitis deminutio media) obwohl man bis vor 1914 abgeleitet hat? Gilt da das römische Recht noch? Denn Papst Benedikt hat 2011 das Recht diesbezüglich abgeschafft. Viele Grüße

A: Sollte die Schreibweise nach media abweichen, wäre es angebracht Akteneinsicht zu verlangen, da die Möglichkeit besteht daß nicht bis ins RuStAG abgeleitet wurde.


08.11.2017
iceqtbc
F: Hallo, ich habe Mitte August diesen Jahres Antrag auf Feststellung meiner Deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner "Behörde" im Königreich Württemberg eingereicht. Ich war ungeduldig, und bin in Persona zu dem zuständigen Sachbearbeiter "Rolf Renz" vor ca. zwei Wochen in dessen Büro, und fragte ihn wie es den ausschauen würde mit der Bearbeitung meines Antrages, und ob etwas fehlen würde? Er meinte nein nein, der wird jetzt dann fertig und alles in Ordnung. Ab wann soll ich eine Sachstandsanfrage tätigen?

A: Die übliche Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt 8 - 12 Wochen. Bis dahin sollten Sie sich in Geduld üben.
Tipp nebenbei: Bei direkten oder per Telefon geführten Gesprächen sowie per elektronischer Post haben Sie keinen Nachweis für eventuelle Rechtsbrüche welcher Art auch immer seitens Ihres Gesprächspartners. Dies ist bei Schriftverkehr anders.


07.11.2017
Linus
F: Will meinen Staatsangehörigkeitsausweis ableiten nach meinem Großvater der 1904 in Colmar(Elsaß) geboren ist. Habe Geburtenregister Auszug von Frankreich sowie Sterbeurkunde. Desweiteren das Familienbuch meines Vaters welcher allerdings in Schlesien 1926 geboren ist. Im Familienbuch ist auch das Heiratsdatum meines Großvaters zu erkennen. Reichen diese Dokumente dann für die Ableitung nach Rustag aus? Eine weitere Frage an euch ist ob ihr Erfahrungsberichte bzgl. Jägern habt(Waffenbesitz) die ihre Staatsangehörigkeit festgestellt haben. Ein Youtube Video von Mathias Weidner deckt da ja brutale Willkür mittels Polizeieinsatz auf. Wie soll ich mich als Jäger verhalten oder habt ihr Feedback das es hier mittlerweile keine Schikane staatlicherseits mehr gibt?

A: Auch ihr Vater hat das Recht als ehelicher Sohn Ihres Großvaters auf § 4(1) des RuStAG. die Dokumente sind für den Antrag ausreichend. Machen Sie Kopien mit dem Vermerk "Kopie vom Original" und schreiben hinten im Antrag, daß die Originale bei Abholung des Dokumentes vorgelegt werden.

Mit dem Waffenschein wird es allerdings heikel. Bei der herrschenden Willkür können wir Ihnen leider keine Garantie geben daß die Antragstellung folgenlos für Waffenbesitz und Jagdschein bleibt. Dies hängt immer öfter vom jeweiligen Sachbearbeiter und dessen Bereitschaft zu strafbarem Handeln ab. Eine gesetzliche Grundlage besteht da nämlich nicht.


07.11.2017
Andy
F: Mein Urgroßvater war 1873 als Bürger des Großherzogtums Baden auf badischem Gebiete geboren. Er wohnte nachweislich seit 1906 als badischer Bürger in der Schweiz, hatte dort 1914 eine Schweizerin geheiratet und sich selber 1915 im Kanton Thurgau einbürgen lassen, womit er die schweizerische Nationalität erhielt. Meine Großmutter kam 1916 als eheliche Tochter der beiden zur Welt. Sie wiederum hatte eheliche Kinder (u.a. mein Vater), usw. Keiner der Nachfahren meines Urgroßvaters hatte je abgeklärt, ob die deutsche Staatsbürgerschaft allenfalls noch fortbestehen könnte. Ich überlege mir daher, einen Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Die Beschaffung der Abstammungsurkunden aus den schweizerischen Registern ist für mich allerdings äußerst kostspielig (wohne in einem asiatischen Entwicklungsland). Ich frage mich daher, ob ein solcher Antrag überhaupt noch Sinn machen könnte, oder ob im vornhinein klar ist, dass die deutsche Staatsbürgerschaft (z.B. durch die Einbürgerung von 1915) unwiderruflich verloren ging. Wie schätzen Sie die Lage ein?

A: Da Ihre Großmutter eheliche Kinder hatte ist die Anlage V für Ihren Großvater auszufüllen.
Noch einmal: Bei ehelichen Kindern vom Vater, bei unehelichen Kindern von der Mutter und bei Adoptivkindern vom Adoptivvater ableiten.


07.11.2017
Prado
F: Wie steht es um die rechtliche Beurteilung, wenn der Staatsangehörigkeitsausweis durch "Einbürgerung" (grüne Urkunde) beantragt wird? Was wird dann voraussichtlich im EStA-Registerauszug "erworben durch" stehen? Liegt §4 Abs. 1 (Ru) StAG dann (auch) vor? Danke für die Beantwortung!

A: Da Sie nicht schreiben daß diese Einbürgerung in Ihrer Ahnenreihe vollzogen wurde und auch keinen Zeitpunkt angeben gehe ich davon aus daß Sie von Ihrer eigenen schreiben.
Wenn Sie keine legitime Abstammungslinie bis in den Rechtsstand des RuStAG, also bis zum letzten Tage vor beginn des Krieges, haben, so können Sie diesen Rechtskreis auch nicht erreichen. Frage zwei dürfte damit auch beantwortet sein. Und zu Frage drei: Haben Sie den ersten Absatz des §4 mal gelesen.....?


06.11.2017
Lintom
F: Frage zum Antrag: Reiner Oberüber erklärt in seinem Video das man im Formular nicht angeben sollte das man Wehrdienst geleistet hat ( bei mir als Soldat auf Zeit). In eurer Ausfüllhilfe wird dies allerdings angegeben. Was ist da nun richtig? Können mir Nachteile entstehen wenn ich diese Angabe verschweige obwohl die Verwaltung aber sowieso Kenntnis davon hat?

A: Es ist für den Antrag unerheblich falls Sie in der Wehr der Republik des Bundes gedient haben. Daher können Sie dort ruhig Angaben machen. Falls Sie jedoch in der Armee eines fremden Staates gedient haben könnte man prüfen ob da vielleicht eine Staatsangehörigkeit besteht.


06.11.2017
Liberty Bell
F: Hallo,habe meinen Antrag im April abgegeben,und des öffteren Schriftverkehr mit dem SB gehabt.Letztes Schreiben mit Datenübermittlung meinerseits ist 7 Wochen her.Habe nach 4 Wochen eine Bearbeitungsstand Nachfrage gestellt,bis heute noch keine Antwort.Bei anderen Anfragen zwecks des Bearbeitungsstandes auf Euer anraten auch schon mit Strafanzeige und Einschaltung des EU Rates argumentiert.Wäre das umsetzten der Argumentation jetzt der nächste Schritt oder abwarten und Tee trinken?

A: Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel 8-12 Wochen. So lange wäre es noch vertretbar sich in Geduld zu üben, gemessen ab Ihrer letzten Datenübermittlung, welche hoffentlich nun zur Antragsbearbeitung geführt hat. Danach bitte eine Sachstandsanfrage mit angemessener Frist (21 Tage). Nach ablauf der Frist dann bitte entsprechend handeln (Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, Strafantrag bei der Staatsabnwaltschaft)


06.11.2017
Uwe R.
F: Habe meine Geburtsurkunde und die meines Vaters. Außerdem die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters vorliegen. Meine Eltern bzw. meine Tante möchten die originalen Dokumente wieder zurück. Reicht für einen Antrag auf Bescheinigung meiner Staatsangehörigkeit eine notariell beglaubigte Kopie aus? Danke im Voraus und freundliche Grüße

A: Grundsätzlich sollte man NIE Originale aus den Händen geben, gleichgültig zu welchem Anlass. Wenn Ihre Tante die Dokumente noch ein paar Wochen in Ihrer Obhut belassen kann machen Sie Kopien mit dem deutlichen Vermerk "Kopie vom Original" und schreiben im Antrag am Ende unter "weitere Angaben", daß die Originale der Kopien bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorgelegt werden. Beglaubigungen beim Notar kosten (unnötig) Geld. Alternativ können Sie bei Ihrerm Pastor/Pfarrer um eine Beglaubigung bitten, was großteils noch von Kirchenvertretern gemacht wird (und auch gemacht werden darf, was bei der Betrachtung des Wortes beGLAUBigung auch einleuchtet).


05.11.2017
Nicole
F: Ich bin ehelich geboren, wude aber von dem 2. Mann meiner Mutter adoptiert. Über welchen Vater muss ich ableiten? Der leibliche Vater oder der Adoptivvater? Danke schon einmal für Ihre Antwort.

A: Sie müssen über den Adoptionsvater ableiten.


05.11.2017
Sonnenschein
F: Hallo, also ich muss über meinen Vater gehen, der aber in Neutitschein ( "Tschechien") geboren wurde. Sein Vater auch Komotau- nun habe ich herausgelesen, da alle (Vater und Großvater) verheiratet war, dass ich diese Linie nehmen muss. Schade! mein Vater war Vertriebener aus Mähren und hatte einen Staatsangehörigennachweis von Heilbronn. soll ich den angeben? hier auch unterschiedliche Meinung im Netz gefunden. heißt ich bekomme nicht nach RuStAG, da er Österreich Ungarn ist? hier fand ich aber, dass es auch Deutsch gilt, wie kommt das? habe die Geb. urkunde meines Vaters, wo drauf steht dass seine Eltern verheiratet waren und wo sie geboren wurden und wann. reicht das für den Großvater auch, oder muss ich noch dessen geb. Urkunde recherchieren? kann ich nicht noch weiter zurück gehen bis einer wieder auf "deutschen " Boden ist vielleicht über meinen Urgroßvater?, Die Linie meiner Mutter und deren Vater ist voll in Bayern also wäre die sicher. Kann ich nicht die doch nehmen? was bringt mir dann der GS wenn er nicht nach RuSTAG geht. sollte man es dann lassen? oder besser als nix? Glg und vielen Dank!

A: Sie sollten alles korrekt angeben. Schauen Sie sich dazu unsere Ausfüllhilfe hier auf der Internetseite an.


03.11.2017
Toska
F: zu 25.10.2017: Zu was wird die zweite StA auf dem Antrag denn benötigt?

A: Sofern Sie die im Antrag unter Punkt 4 eingetragene Staatsangehörigkeit in Ihrem Bundesstaat meinen: Diese bringt die antragstellende (natürliche) Person ins RuStAG.


02.11.2017
Tamarino
F: Guten Morgen, im Antrag auf Feststellung wird unter anderem nach den Militärzeiten gefragt. Ich bin ausgemustert worden. Habe ich dadurch evtl. Nachteile? Und zweitens, die Angaben der Aufenthaltszeiten. Ich bekomme die ersten vier Jahre nicht mehr auf die Reihe....!! Dann hatte ich im Anschluss berufstechnisch 9 mal den Wohnsitz gewechselt. Muss ich dieses dort aufführen? Oder reichen ungefähre (Jahre) Angaben? Mit einem freundlichem Gruss

A: Wenn Sie keinen Militärdienst geleistet haben kreuzen Sie dies unter Punkt 6 des Antrages an. Die Gründe hierfür sind für das weitere Verfahren nicht relevant.
Sie können bei der Meldebehörde ihres derzeitigen Wohnsitzes eine Anfrage zu Ihren Meldedaten machen.


01.11.2017
Thomas
F: Guten Abend liebes GS-Team! Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit am 18.10.17 per Einschreiben an die Staatsangehörigkeitsbehörde gesandt. Bisher habe ich trotz mehrerer Anfragen zum Sach- und Bearbeitungsstand in diesen 2 Wochen keine Antwort erhalten. Daher meine Frage: Wie viel Zeit darf sich die Staatsangehörigkeitsbehörde dafür nehmen? Ab wann sollte man rechtliche Schritte androhen? Von den Standesämtern habe ich die Geburts- und Eheurkunden bereits nach 3 Tagen erhalten und wurde immer freundlich und zufriedenstellend behandelt. Aber die Staatsangehörigkeitsbehörde arbeitet hier alles andere als seriös: Keine Öffnungszeiten für Besucher ohne Termin, Termine erst in 3 Monaten möglich, Telefon ständig besetzt dann AB und Faxgerät ständig ausgeschaltet, auf schriftliche Anfragen wird generell nicht geantwortet. So etwas nennt sich hier Staatsangehörigkeitsbehörde. Wie sollte man weiter verfahren? MfG Thomas

A: Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt in etwa 8 bis 12 Wochen. Üblicherweise wird eine kurze Eingangsbestätigung zurück gesandt, aber diese Vorgehensweise wird nicht überall durchgeführt. Ich würde daher noch zu ein wenig Geduld raten.


01.11.2017
Danzig
F: Wir wollen für unsere Tochter (27 Jahre) einen Staatsangehörigkeitsaus beantragen. Meine Frau und ich haben beide schon einen solchen. Welche Unterlagen benötigen wir für unsere Tochter ?

A: Füllen Sie im Antrag unter Punkt 7 "Angaben zu Staatsangehörigkeiten von anderen Familienangehörigen" die entsprechenden Felder aus. Dann tragen Sie noch die Staatsangehörigkeit unter 2 und deren Erwerb unter 3 in der anlage V des betreffenden Vorfahren ein und fügen den Staatsangehörigkeitsausweis in Kopie (wie bei allen eingereichten Urkunden) bei. Alles weitere wie bei jedem Antrag. Sie kennen sich da ja inzwischen aus. ;-)


31.10.2017
Günther
F: Wo schicke ich meinen Antrag hin lebe in Canada

A: Für Sie ist das BVA zuständig. Postanschrift: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Deutschland

Natürlich können Sie sich auch an die deutsche Botschaft in Canada wenden und diese um Weiterleitung bitten.


30.10.2017
Systemsklavin
F: Hallo! ich habe ein Problem bei meiner Ableitung väterlicherseits, da mein Urgroßvater Preuße war, aber auf dem heutigen Gebiet Polens geboren wurde. Darum komme ich nicht an die Geburts und Heiratsurkunden, welche nötig sind. Ist es bei verheirateten Eltern möglich über die Mutter abzuleiten? Das würde mein Problem lösen, da ich auf Behörden hierzulande zurückgreifen könnte. LG eure Maria

A: Als ehelich geborenes Kind schreibt das RuStaG zwingend die Ableitung über den Vater vor. Haben Sie schon versucht bei den polnischen Behörden oder der Kirche um entsprechende Dokumente zu bitten? In vielen Fällen war dieser Weg bislang erfolgreich. Sie sollten dies in polnischer Sprache tun wenn Sie Antwort erhalten möchten. Einen zweckmäßig verfassten Antrag in polnisch (und übrigens auch weiteren Sprachen) finden Sie auf unserer Internet-Seite unter "Praktisches". Übrigens: Es handelt sich nicht um das "heutige Polen", sondern um die polnisch verwalteten deutschen Ostgebiete, wie das Völkerrecht und die HLKO eindeutig definiert.


21.10.2017
Raimund
F: Ich habe die Wahl zwischen 8 verschiedenen Urkunden, die meine Geburt dokumentieren: 1. Geburtsurkunde, 2. Internationale Geburtsurkunde, 3. Geburtsschein, 4. Internationale Geburtsurkunde, 5. Abstammungsurkunde, 6. Familienstammbuch, 7. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und 8. Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch. Ich habe alle 8 Urkunden. Was davon ist das Richtige und sind ältere Urkunden generell besser? MfG Raimund

A: Geburtsurkunde für den Antrag!


18.10.2017
LG
F: Hallo, erst einmal herzlichen Dank für Eure großartige Homepage. Bei dem Ausfüllen der Aufenthaltszeiten seit Geburt bin ich auf ein Problem gestoßen. Ich hielt mich sechs Jahre lang in Randburg, Süd Afrika auf. Jetzt habe ich erfahren, dass Randburg 1959 aus 32 Johannesburger Vorstädten gebildet wurde und auch erst seit 1959 so heißt. Ich weiß nicht wie ich in Erfahrung bringen kann, wie Randburg um den Zeitpunkt 1913 hieß. Auch beim Staat bin ich etwas überfragt. Provinz Gauteng? Süd Transvaal? oder doch lieber Südafrikanische Union? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar. Liebe Grüße, LG

A: Schreiben Sie es rein wie es jetzt ist. Das hat ja nichts mit dem Kaiserreich zu tun. Da brauch man 1913 nicht.


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