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Fragen und Antworten

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26.07.2017
dynup
F: Hallo, mein Vater wurde 1935 in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen), mein Großvater wurde 1906 in Aumund geb. (Geburtsstaat Königreich Preußen). Ich wurde in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen). Was muß ich im Antrag F in 4.3 eintragen, Hansestadt Bremen oder Königreich Preußen? Und wie ist das dann bei der Anlage V in 4.3 für Vater und Großvater? Danke!

A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Preußen.


25.07.2017
Kreuz-
F: Hallo, möchte meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Bin ehelich geboren, mein Vater (24.6.1919) unehelich (sein Vater Deutscher, Mutter Tschechin, wurde als Kleinkind von Deutschen adoptiert). Mütterlicherseits sind die Verhältnisse eindeutig. Habe ich väterlicherseits die Chance auf den gelben Schein oder könnte ich ggfs. wechseln zwischen Abstammung Vater oder Mutter ? Vielen Dank für die Unterstützung.

A: Ja, über den Adoptivvater.


25.07.2017
Fritz
F: Hallo, ich ziehe im September für ein praktisches Auslandssemester nach Toronto/Kanada und wollte auch gern einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und hatte schon 2016 versucht in Deutschland einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Leider hat sich das Landratsamt bei mir mehr als rechtswidrig verhalten, mich als "Reichsbürger-Student" beschimpft, und meinen Antrag damals abgelehnt. Frage: Da man in der BRD im Jahre 2017 eh keine Behörde und Gerichte mehr findet, die nach geltenden Gesetzen arbeiten, jetzt meine Frage: Kann ich meinen Antrag ab September über den Generalkonsul in Toronto einreichen? Der Konsul würde die Eingangsbearbeitung machen und den Antrag anschließend an das BVA weiterleiten. Ginge das?

A: Das ist das beste was Sie machen können.


25.07.2017
Neugierig
F: Hallo sehr geehrtes GS Team, ich habe mir die beglaubigten Geburtsurkunden und Heiratsurkunden beim Standesamt meiner Stadt bestellt. Alles soweit in Ordnung da alle Geburten und Vermählungen in besagter Stadt Statt gefunden haben, bis auf eine Geburtsurkunde, die meines Vaters da der in einer anderen Stadt geboren ist. Ich habe aber die beglaubigte Heiratsurkunde meiner Eltern reicht das als Nachweis ?

A: Eine Kopie der Urkunden reicht für den Antrag.


24.07.2017
Erik
F: Hallo, Wie sieht es aus, wenn ein Kinde ehelich geboren, der Vater echter Deutscher (aber noch staatenlos) und die Mutter Russin ist. Vater und Sohn möchten jetzt den Feststellungsantrag stellen. 1) Das geht doch für den Sohn auch nach RuStAG, oder? 2) Könnte der Sohn als (hofentlich baldiger) GSträger zusätzlich auch die russische Staatsbürgerschaft annehmen? Gibt es da in Rußland auch Unterschied, also Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft? Besten Dank!

A: Der Sohn leitet über Sie ab, also nach RuStAG. Jur. Personen(Firmen) kann Ihr Sohn so viele haben wie er möchte. Genauere Informationen zu Russischen Föderation haben wir nicht.


24.07.2017
Giovanni
F: Meine Anfrage vom 17.7.17 Ist es hilfreich, wenn man eine begleubigte Kopie des nicht mehr gültigen Staatsangehörigkeitsausweises (aus dem Familienstammbuch), bei der Beantragung mit eingereicht wird ? (Wird ja wohl sowieso bekannt sein)

A: Das hängt von der vorgenommenen Ableitung ab. Einzutragen ist er im Antrag sowieso. Zumal Sie zu Unterlagen dritter keinen Zugriff haben.


23.07.2017
Doppelantrag
F: Hallo, wenn Vater und eheliches Kind gleichzeitig ihren Feststellungsantrag abgeben wollen, müssen da jeweils nur 1 Urkunde (Kopie) der gemeinsamen Vorfahren für beide beigelegt werden und 2 (je eine für jeden)?

A: Die Frage sollten Sie den SB vor Ort stellen. Unsere Glaskugel gibt dazu nicht her.


23.07.2017
Thomas
F: Hallo zusammen. Habe ja Gestern die Frage gestellt, bezüglich der Ableitung meines Sohnes. Er leitet also auch ganz normal über die Abstammung ab (wie bei einer ehelichen Geburt). Sind denn dabei noch zusätzliche Unterlagen notwendig, oder reicht bei der Legitimation die Geburtsurkunde?

A: Es ist genau das gleiche wie bei Ihnen.


23.07.2017
Tom
F: Hallo GS Team, meine Frage bezieht sich auf die Orte. Mein Großvater ist 1904 in Georgenthal geboren, das ist Sachsen-Coburg-Gotha. Geheiratet hat er in Eisenach, das ist Sachsen-Weimar-Eisenach. Muss ich das so eintragen? Ist für Laien etwas schwierig das raus zu finden...;-))

A: Eintragen müßen Sie lediglich Ihre Staatsangehörigkeit. Diese ist Sachsen-Coburg-Gotha.


22.07.2017
Thomas
F: Hallo liebes GS team. Ich möchte gerade den Feststellantrag für meinen Sohn fertigstellen und habe dazu eine frage. Da mein Sohn nicht ehelich zur Welt gekommen ist und wir auch im nachhinein nicht geheiratet haben, ist mein Sohn ja unehelich zur Welt gekommen. Ich habe die Vaterschaft aber anerkannt. Mein Name steht ja auch in seiner Geburtsurkunde und er trägt ja auch schon immer meinen Familiennamen. Das wäre ja dann Ableitung über Legitimation. Aber wie, bzw. was schreibe ich denn in seinem Antrag (FK) unter Punkt 3 und 4?

A: Das bleibt so wie ist. Er leitet auch über seine Vorfahren ab.


22.07.2017
Neugierig
F: Hallo, sollte man den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit (Anlage F und V) Handschriftlich ausfüllen? Danke.

A: Das ist Ihre Entscheidung!


21.07.2017
Termin
F: Nach Abgabe meines Feststellungsantrages möchte der SB gern einen persönlichen Termin, um die Originale der Urkunden zu sehen. Ist das üblich? DAS möchte ich gern vermeiden. Habt ihr / irgendjemand eine Idee, wie ich da argumentieren und final abbügeln kann? Danke!

A: Ja, das ist üblich. Nehmen Sie diesen Termin auf keinen Fall alleine war. Lassen Sie Ihren Zeugen ein Protokoll führen.


21.07.2017
Marcel
F: Hallo, ich bin gerade dabei für meine Familie die Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen bzw. stelle gerade die ganzen Unterlagen dafür zusammen. Meine Frage ist jetzt, wie das bei meiner Frau aussieht. Ihre Ableitung ist schwierig, da mit ihrem Vater kein Kontakt besteht und auch über die Großeltern wenig bekannt ist. Ist es auch möglich, den Antrag für meine Frau so zu stellen, dass Sie über die Eheschließung die Staatsangehörigkeit über mich bekommt, oder ist dort eine Ableitung zwingend Pflicht? Und wie müsste es dann im Antrag F unter Punkt 3.8 und 4.3 eingetragen werden?

A: Antrag über Eheschließung funktioniert nicht. Sie muß ihre Unterlagen alleine zusammen sammeln. Das kann man schrittweise tun. Auf der Geburtsurkunde der Eltern befinden sich die Informationen zu den Großeltern.


20.07.2017
Marc
F: Hallo, bei mir ist folgende Namensschreibweise auf dem Staatsangehörigkeitsausweis: Max M U S T E R M A N N . Leider konnte ich nur bis zu meinem Opa (1926 geboren) ableiten, da mein Ur-Großvater Ungar war. Ist die Schreibweise für mich richtig? MfG Marc

A: Ja, für die Ableitung OK!


20.07.2017
Vanessa
F: Hallo, leider bin ich ohne Vater aufgewachsen und mir ist auch nichts über ihn bekannt. Dennoch habe ich in meiner Familie nachgeforscht. Hierbei kann ich dokumentierte Rückschlüsse bis 1905 aufweisen von Seiten meiner Mutter, allerdings lese ich hier (bis jetzt) nur das man diese Angelegenheit vom Vater ableiten muss. Das finde ich persönlich etwas schwierig zu verstehen da ich ja dennoch meine Abstammung nachweisen kann - wenn auch nur mütterlicher Seits. Gibt es da keine Möglichkeiten?

A: RuStAG § 4.

[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


20.07.2017
dynup
F: Hallo, mein Großvater wurde 1906 in Aumund geb., dann ist der Geburtsstaat wohl "Königreich Preußen". Mein Vater wurde in Bremen geboren (1935), das ist wohl "Freie Hansestadt Bremen". Ich wurde auch in Bremen geboren. Welchen Geburtsstaat "erbe" ich dann per Abstammung? Muss ich bei mir "Freie Hansestadt Bremen" oder "Königreich Preußen" bei Geburtsstaat eintragen? Und was muss ich bei meinem Vater eintragen? Danke!

A: Geburtsstaat Hansestadt Bremen, Staatsangehörigkeit Königreich Preußen


19.07.2017
Neugierig
F: Hallo, ich habe eine Frage und zwar, wie werden die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden korrekt eingereicht. Ich meine damit das ich von der Linie, von der meines Vaters alle Vorfahren habe und vor 1914 komme, ich kann also nach RuStAG ableiten. Das sind aber nur einfache Kopien von den Originalen, also wie gehe ich jetzt vor das bei der Einreichung des Antrags alles korrekt und beglaubigt ist? Danke.

A: Sie bestellen sich beglaubigte Kopien beim Geburtsstandesamt. Davon werden dann Kopien eingereicht.


18.07.2017
dynup
F: Hallo, stimmt es, dass man sich eine Kopie des Antrags für die eigenen Unterlagen machen soll? Muss die dann beglaubigt sein? Danke!

A: Ja


17.07.2017
Michaela
F: Ich habe beglaubigt vorliegen, dass mein Opa in Frauenberg Bez. Reichenberg 1902 geboren wurde. Nach einigen Recherchen habe ich herausgefunden, dass es zu seiner Zeit die Provinz Deutschböhmen war. Ich bin verunsichert, welchen Geburtsstaat (Bundesstaat) ich eintragen kann. Danke.

A: Königreich Sachsen!!!


17.07.2017
dynup
F: Hallo, ich konnte von meinem Vater und meinem Großvater jeweils nur noch die Heiratsurkunden (beide beglaubigte Kopien vom Notar) auftreiben. Reicht das aus oder benötige ich für den Antrag unbedingt die beiden Geburtsurkunden? Danke!

A: Eigentlich sollte das reichen. Alle wichtigen Daten sind ja vorhanden. Aber das liegt natürlich am SB.


16.07.2017
Lukas
F: Hallo, ich habe jetzt familiär bei 2 Feststellungsanträgen erlebt, daß jeweils bei den Nachforderungen seitens des „Amtes“ NUR bis zur Elterngeneration des Antragstellers nachverlangt wird, so daß man nach denen NICHT VOR 1913 kommt. Reine Schikane? Wissen die Sachbearbeiter den Unterschied? Wie kann man erreichen, daß sie alle eingereichten Abstammungsurkunden berücksichtigen? Besten Dank für Eure Arbeit und Hilfe!

A: Sie machen sich Gedanken wo keinen zu machen sind. Erst mit Aushändigung des GS kann man feststellen welche Ableitung durchgeführt wurde.


15.07.2017
Herbert
F: Hallo, Dann ist es also in Ordnung, wenn man sich mit dem Personalausweis ausweist, aber ihn nicht aushändigt, wenn man zur Ausländerbehörde geht?

A: Ja es darf keine Kopie entstehen.


11.07.2017
Skyline
F: Ich bin in Bayern geboren und habe noch eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch.Mein Vater wurde 1910 in Zwickau geboren. Meine Frage wäre,ob es ausreichend ist ,zum Erwerb nach RuStaG, eine Geburtsurkunde von ihm vorzulegen ,oder benötige ich auch von seiner Geburt einen Auszug aus dem Geburtenbuch ? Benötige ich dann auch noch die Dokumente seiner Eltern ? Welchen Staat gebe ich an ? Bayern,da ich dort wohne ?

A: Eventuell werden Sie noch die Heiratsurkunde Ihres Vaters benötigen. Dann haben Sie alle Urkunden zusammen. Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen, Ihr Wohn und Geburtsstaat ist Königreich Bayern.


10.07.2017
Tobi
F: Hallo, muss ich beim Antrag V bei Sonstiges nichts eintragen, wie bei Antrag F, in der Ausfüllhilfe steht davon nichts, aber ist das nicht ebenfalls wichtig?

A: Nein, Sie wissen doch nicht ob Ihre Vorfahren den Antrag gestellt haben.


10.07.2017
Manu
F: Hallo, beim Antrag zum Gelben Schein, bei der aktuellen Anschrift. Ich wohne in einer Gemeinde aus 2 Ortschaften,die aber erst 1971 zusammengeschlossen wurden, soll ich dann den Ort wie vor 1914 angeben oder wie jetzt die Gemeinde heißt?

A: Denn jetzigen der SB muss ja seine Zuständigkeit erkennen.


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