F: Hallo,
ich habe jetzt familiär bei 2 Feststellungsanträgen erlebt, daß jeweils bei den Nachforderungen seitens des „Amtes“ NUR bis zur Elterngeneration des Antragstellers nachverlangt wird, so daß man nach denen NICHT VOR 1913 kommt. Reine Schikane? Wissen die Sachbearbeiter den Unterschied? Wie kann man erreichen, daß sie alle eingereichten Abstammungsurkunden berücksichtigen?
Besten Dank für Eure Arbeit und Hilfe!
A: Sie machen sich Gedanken wo keinen zu machen sind. Erst mit Aushändigung des GS kann man feststellen welche Ableitung durchgeführt wurde.
F: Hallo,
Dann ist es also in Ordnung, wenn man sich mit dem Personalausweis ausweist, aber ihn nicht aushändigt, wenn man zur Ausländerbehörde geht?
A: Ja es darf keine Kopie entstehen.
F: Ich bin in Bayern geboren und habe noch eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch.Mein Vater wurde 1910 in Zwickau geboren. Meine Frage wäre,ob es ausreichend ist ,zum Erwerb nach RuStaG, eine Geburtsurkunde von ihm vorzulegen ,oder benötige ich auch von seiner Geburt einen Auszug aus dem Geburtenbuch ? Benötige ich dann auch noch die Dokumente seiner Eltern ? Welchen Staat gebe ich an ? Bayern,da ich dort wohne ?
A: Eventuell werden Sie noch die Heiratsurkunde Ihres Vaters benötigen. Dann haben Sie alle Urkunden zusammen. Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen, Ihr Wohn und Geburtsstaat ist Königreich Bayern.
F: Hallo,
muss ich beim Antrag V bei Sonstiges nichts eintragen, wie bei Antrag F, in der Ausfüllhilfe steht davon nichts, aber ist das nicht ebenfalls wichtig?
A: Nein, Sie wissen doch nicht ob Ihre Vorfahren den Antrag gestellt haben.
F: Hallo,
beim Antrag zum Gelben Schein, bei der aktuellen Anschrift. Ich wohne in einer Gemeinde aus 2 Ortschaften,die aber erst 1971 zusammengeschlossen wurden, soll ich dann den Ort wie vor 1914 angeben oder wie jetzt die Gemeinde heißt?
A: Denn jetzigen der SB muss ja seine Zuständigkeit erkennen.
F: Bin geboren nach Bayr. Verfassung (Artikel 4-8) und Vollendung des 18.Lebensjahres, ist es da noch nötig zusätzlich auch die die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen?
A: Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht beantragen. Sie können diese nur feststellen lassen. Wohnen Sie im Gebietsstand 1937 gehört diese automatisch dazu.
F: Guten Abend, nach langen Recherchen habe ich die Geburtsorte sowie die Geburtstage meines Großvaters (Datteln 1907) sowie meines Vaters (Olfen 1944) ausfindig gemacht (Waren mir beide vorher nicht bekannt). Meine Frage , in welcher Abteilung dort in der Gemeinde kann ich eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunden bekommen. Im Falle meines Großvaters ist dies ja schon 110 Jahre her! Die Geburtsurkunden Nummer meines Großvaters habe ich. Mfg.
A: Beim Standesamt und Archiv der Städte.
F: Hallo, mein Großvater stammt aus Reichenberg Liberec 1928 geboren
Sie sagten es gehöre zu Sachsen , das kann aber nicht sein.
Reichenberg (heute Liberec) liegt doch in (Nord-)Böhmen.(Deutsch) Böhmen gehöhrte doch zu Österreich oder war Reichenberg ein eigenständig ??
Reichenberg hatte ein eigenes Statut.
Was soll ich jetzt genau angeben.
Wo gehörten diese zwischen 1850-1928 dazu??
Stadtverwaltung-->Bezirk---> Landesregierung????
Was ist Reichenberg Provinz….? Deutscher Staatenbund oder Österreich.
Schreib ich dann (Nord-) Böhmen rein????
Bitte ganz genau angeben. Wo kann man sich informieren?
A: Das Sudetenland wurde Deutsch verwaltet. Es gibt also viele Sächsische Landsmannschaften auf dem Gebiet. Auf den Urkunden sollten Sie das finden. Also gehört in den Antrag Reichenberg --> Landsmannschaft.
F: Hallo allerseits, wo kann ich mir eine beglaubigte Kopie der Eheurkunde meiner Urgroßeltern ausstellen lassen? Meine Urgroßeltern lebten in Schlesien. Bei uns auf dem Standesamt wurde mir gesagt, sie beglaubigen nur Kopien von Urkunden welche sie selbst ausgestellt haben. Könnt Ihr mir bitte weiter helfen?
A: Dann müssen Sie die dort Anfordern. Das Standesamt vor Ort hilft Ihnen weiter. Anträge liegen unter Herunterladen.
F: Wie sieht es aus wenn man aus Reichenberg (heutiges Liberec in Tschechien) abstammt was hat man dann für eine Staatsangehörigkeit
Ich in Bayern geboren Vater 1960 auch in Bayern Großvater 1928 in Reichenberg.???
A: Da werden Sie wohl Sachse sein.Nein dann sind Sie Sachse.
F: Hallo,
wenn ich beim Antrag F Geburtsort und -kreis reinschreiben muss, bei meinem Fall jetzt, gibt es kein Kreis, sondern heißt Bezirksamt, ist es das gleiche, soll ich es weglassen oder einfach wie als Kreis behandeln?
Ich komme aus dem Großherzogentum Baden.
F: Ein bekannter möchte den gelben feststellen lassen. Ich habe ihn korrekt. Jetzt nützt er die Ausfüllhilfe vom Weidner und Dietzel. Diese tragen im Wohnsitzstaat Deutschland ein. Die behaupten das zb Preußen oder Deutschland als ganzes veraltet sei...Heimatliche Grüße
A: Da hat Ihr Bekannter wohl immer noch nicht verstanden wer er ist. Deutschland bedeutet die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) und nicht die mittelbare Reichsangehörigkeit(Bundestaatenangehörigkeit). So landet man in der falschen Ableitung!!!
F: Hallo,
bei den Antrag zur Staatsangehörigkeit vom Bundesverwaltungsamt gibt es den Antrag F für den Antragsteller.
Aber beim Antrag V gibt es auch die Möglichkeit "ich" anzukreuzen.
Muss nun vom Antragsteller der Antrag F und V mit "ich" ausgefüllt werden.
Danke für die Beantwortung.
Gruss
Pit
A: Nein! Bitte an die Ausfüllhilfe halten.
F: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung 1996 erworben. Personalausweis habe ich als verloren gemeldet. Wie ist mein Personenstatus?
A: Mit der Abgabe des PA ändert sich nichts an der Person! Sie sind in die Republik des Bundes(BRvD) Eingebürgert. Status Premium Systemsklave.
F: Ich bin eine Ukrainerin. Durch die Einbürgerung habe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Mein Personalausweis habe ich verloren und so bei Meldebehörde angegeben.Welchen Personenstatus habe ich, auch nur Systemsklave?
A: Nein, Premium Systemsklave durch grüne Urkunde.
F: Hallo, Ich bin dabei die passenden Unterlagen zusammen zu tragen. Leider habe ich nur dürftige Unterlagen (Heiratsurkunde-keine Geburtsurkunde) meines Großvaters (geboren in Ostpreußen 1922, Das Gebiet ist vollkommen von den Russen eingeebnet worden,keine Gemeinde mehr vorhanden- Draußenhof))Leider wurden mein Großvater mit seinen Schwestern nach dem Kindstod seiner Mutter von meinen Urgroßvater (geboren inm Ruhrpott) in ein Waisenhaus gegeben. Ich habe kaum Anhaltspunkte über den Geburtsort meines Urgroßvaters noch weitere Unterlagen. Welche Möglichkeiten habe ich noch an die Geburtsurkunde oder andere Unterlagen meines Urgoßvaters zu gelangen ?
A: Grade in Ostpreußen ist die Suche nach den Urkunden recht einfach. Die Anträge dafür liegen unter Herunterladen. Wenden können Sie sich auch an die Kirche der Gemeinde. Vielleicht hilft Ihnen auch die WASt weiter.
F: Hallo zusammen,
laut der Standesbeamtin können diese z.B. eine Kopie aus dem Familienbuch (kopie aus dem Archiv) nicht als Personenstandsurkunde ausweisen da die Frist von 80 Jahren abgelaufen ist. Es wird mir lediglich die Übereinstimmung dieser Fotokopie mit dem bei Standesamt xyz vorliegenden Archivgut (Familienregister 0815....) bestätigt. Es wird ausdrücklich darauf hingeweisen das es sich um KEINE Personenstandsurkunde handelt.
In meinem Fall wird durch diesen Auszug die eheliche Geburt meines Vater nachgewiesen (die Heirat meines Opa fand 1931 statt)
Die Begründung ist das es sich mittleweile um ein öffentliches Archiv handelt wo jeder Zugriff hätte und dadurch dies nicht mehr möglich sei.
Nun stellt sich für mich die Frage ob dies nun ein Problem darstellt bei der Einreichung des Feststellungsantrags?
A: Nein sollte es eigentlich nicht. Aber das liegt auch an SB.
F: Die Stadt Sindelfingen sagt, sie haben von meinem Opa keine Meldebescheinigung mehr, auch NICHT im Archiv! Aber ohne diesen Eintrag auf der Anlage V des Antrags Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bekomme ich den "Gelben Schein" nicht ausgestellt. Was tun?
A: Benötigt werden nur Geburts- und Heiratsurkunden. Sollte der SB das fordern, sind wir dort wieder in der Willkür. Der Eintrag muss lauten "nicht mehr zu ermitteln".
F: Wie ist das, wenn meine Urgroßeltern gar nicht aus Deutschland kommen? Dann habe ich ja gar keine Möglichkeit eine Gelben Schein zu beantragen?
A: Vieleicht nicht unbedigt im Status quo ante 1913. Das sind zu wenig Informationen um die Frage zu beantworten.
F: Was trägt man bei Anträgen der BRD für eine Staatsangehörigkeit ein??? das (Bundes)-Land) von dem Urgrossvater erhaltene Staatsangehörigkeit ? Z.B. Königreich Bayern oder deutsch oder deutsche Staatsangehörigkeit?
A: Der Urgroßvater sollte keine Staatsangehörigkeit eines Bundeslands haben, sondern die eines Bundesstaats. Die sollte dort eingetragen werden. Sehen Sie dazu in die Ausfüllhilfe unter Praktisches.
F: Ich habe bei 5.1 Ort, Berlin/Stadtkreis Berlin eingetragen.
F: Hallo zusammen,
Hat jemand schon mal für Berlin ausgefüllt?
Ich bin in Berlin/Spandau geboren. Welcher Kreis wäre das? Wir sind gerade dabei den Antrag auszufüllen.
Und meine Mutter Berlin/Haselhorst. Vielen Dank :)
Gruß Kevin
A: Das ist einfach Königreich Preußen / Berlin.
F: Hallo zusammen hab eine Frage bin in Polen geboren in Laurahütte Schlesien also Siemanowice Slaskie im Jahr 1972,meine frage was schreibe ich ihn den Antrag auf gelben Schein bei geburtsort und kreis,damit ich die Preußische Staatsangehörigkeit beckome und nicht die von Adolf Hitler danke im voraus und Gruß an alle
A: Es gibt keine Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler!!! Es ist auch vollkommen egal wo Sie geboren sind. Es geht da drum, wo Ihr Vorfahre vor 1914 geboren ist. Von dem haben Sie Ihre Staatsangehörigkeit geerbt. Bitte nochmal die Videos schauen.
F: Was sollte man sich holen Auszug aus dem Geburtenregister oder eine Abschrift der Geburtenbuch ? Was ist besser?
Wie kann ich mir Beweise aus den alten Ländern holen z.B. Ostpreußen. Bei den Kirchen? Haben die überhaupt noch unterlagen?
Oder im Standesamt 1 in Berlin?? oder in den dortigen polnischen Standesämtern??
Es wäre schön wenn es eine PDF Datei gebe mit einer Übersicht der Möglichkeiten um an Beweismaterialien der Vorfahren zu kommen und welche der Beweise auch wirklich rechtlich Bestand haben und am informativsten für weitere Forschungen sind.
Sollte man die Dokumente im Orginal einreichen ?
A: 1. Nach unserem Verständnis ist dass das gleiche.
2. Standesämter vor Ort und Kirchen. Anträge finden Sie unter Herunterladen.
3. Nein immer nur eine Kopie!!!
F: Kann ich bei den Anträgen auch nur von der Seite der Mutter und deren Väter ableiten?
Zählt es dann auch oder sollte es immer vom Vater abgeleitet werden? Kann ich mir es aussuchen?
Was zählt bei denen im Amt?
A: Das RuStAG §4 Abs. 1 wird Ihnen Auskunft geben.