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Fragen und Antworten

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14.07.2015
friedrich
F: es kommt die frage auf: wenn es seit dem 8.5.1945 keine echten beamte mehr gibt, sind dann die ehen die seit dem geschlossen wurde auch rechtskräftig? wäre das problem gelöst wenn die ehe urkunde nachträglich apostilliert wird? heimatliche grüsse

A: Es spielt keine Rolle ob es Beamte gibt oder nicht. Die Verwaltung hat die Aufgabe der Öffentlichen Ordnung (ordere publik). Die Frage ist eher ob ein Tisch oder ein Stuhl (Sachen) heiraten dürfen. Apostillieren macht keinen Sinn.


14.07.2015
Steffen
F: Kann ich als Enkel die Geburtsurkunden/ Geburtsscheine von meinen Opa (noch lebend) und deren Vater beim jeweiligen Standesamt beglaubigen lassen oder muss mein Opa mitkommen? Kann es von Seiten des Amtes aus zu blöden fragen kommen??

A: Sie sollten nur eine Kopie der Urkunden beglaubigen lassen. Natürlich kann es zu nachfragen kommen, aber was geht die "Behörde" das an.


14.07.2015
edward
F: ich möchte den gelben schein beantragen, mein vater wurde adoptiert und hat darüber keine unterlagen, es ist in seiner alten (DDR-Genurtsurkunde) eingetragen. brauche ich unbedingt seine adoptions urkunde?

A: Nein es ist ja auf der Urkunde vermerkt.


14.07.2015
Peter
F: Hallo. Ich habe das Familienstammbuch meiner Eltern im Original und das Familienstammbuch meiner Großeltern, väterlicherseits, worin die Heirats-, Geburts- und weiterer Urkunden eingetragen sind. An das Original des Familienstammbuch der Großeltern komme ich heran. Im genannten Familienstammbuch ist die älteste Eintragung die Heiratsurkunde, in welcher auch das Geburtsdatum und der Geburtsort vermerkt sind. Reichen beglaubigten Kopien für den Antrag aus?

A: Ja


14.07.2015
sabur
F: Mein Großvater ist in straßburg geboren, wo muß jetzt die Geburtsurkunde angefordert werden

A: Ääähhh... vielleicht in Straßbourg...?


14.07.2015
zorno
F: Gelten Kopien des Geburtsregisters aus dem jeweiligen Stadtarchiv mit Amtsstempel versehen als beglaubigt und wenn nein, welche Möglichkeiten beten sich mir noch? Viele Dank

A: Ja sicher, das ist doch das worum es geht. Dort sollte schließlich "beglaubigt" draufstehen.


14.07.2015
Charly W.
F: Danke für gute Arbeit im vergangenen Jahr. Mein Vater wurde 1917 in Preussen geboren, kann ich noch nach Ihm ableiten? Ist nach der 3. Generation eine Ableitung noch möglich?

A: Nein, Sie müssen bis vor 1914 zurück und ja, auch dann ist eine Ableitung noch möglich.


14.07.2015
Dominik
F: Ich habe einige Fragen bezüglich des Ausländeramtes und des "gelben Scheins". 1. In wieweit hat der gelbe Schein Aussagekraft bezüglich meiner Person und Herkunft, da ja die ausstellende Behörde zur Zeit auch keine hoheitlichen Rechte besitzt. Somit ist dieser doch theoretisch auch nichtig? 2. Habe ich das richtig verstanden; Im Staatsangehörigkeitsausweis sind Vorname und Familienname jeweils klein geschrieben, um mich als natürliche Person zu definieren.

A: 1. Der Staatsangehörigkeitsausweis hat volle Aussagekraft, da die Behörde ja lediglich feststellt und nicht erteilt oder ähnliches. Dazu ist sie berechtigt und sogar verpflichtet.
2. Ja, sofern nach RuStAG 1913 abgeleitet wurde.


14.07.2015
zorno
F: Ich habe nun alle erforderlichen Unterlagen zusammen um für meine Kinder und mich einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dazu hätte ich noch genau 3 Fagen. 1. Reichen Fotokopien der Geburtsurkunden und Abstammungsunterlagen aus? 2. Die Anlage FK die ich für meine beiden Söhne( 2-und 4 Jahre, ehelich) ausfüllen möchte decken sich nahezu mit Anlage F. Wie sind denn die Sorgerechtsfragen zu behandeln und woraus ergibt sich das Sorgerecht? 3. Meine staatsangehörigkeit ist Königreich Württemberg, ist es richtig im öffentlichen Eid neben der Verfassung von 1871 auch die Württembergische aus dem Jahr 1819 anzuerkennen? Vielen Dank

A: 1. Nein, Sie müssen die beglaubigten Dokumente so wie Sie sie vom Standesamt erhalten haben einreichen oder - falls Ihnen die Originale vorliegen - Kopien davon seitens der Kirche oder Ihrer Gemeinde beglaubigen lassen.
2. Zum Beispiel aus der ehelichen Geburt Ihrer Kinder.
3. Ja.


14.07.2015
Germane
F: Das Landesamt für Bürger- und Ordungsangelegenheiten hat mir heute schriftlich mitgeteilt ,dass 2 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden meines Vaters und Großvaters mindestens 20 Monate dauern. Was mach ich nun? Fast 2 Jahre, dass kann doch nicht deren Ernst sein oder?

A: Wir nehmen an, es handelt sich dabei um Urkunden aus fremdverwalteten Gebieten (siehe Antwort an OK, direkt unter dieser Antwort).


14.07.2015
OK
F: Das Standesamt Berlin teilte mir heute schriftlich mit, das die Urkundenanforderung mindestens noch 20 Monate dauern kann auf Grund der sehr hohen Anzahl der Anforderungen. Das koann doch nicht deren Ernst sein!

A: Doch, das ist deren ernst! Das liegt wohl einerseits an dem in letzter Zeit tatsächlich immens gestiegenen Arbeitsaufkommen, andererseits aber auch daran, daß der Verwaltung kein Stein zu absurd erscheint, um ihn uns nicht in den Weg zu legen...

Deshalb haben wir inzwischen ein zweisprachiges Formular für polnisch und einen Link für russisch verwaltete Gebiete auf unserer Seite unter den Rubriken "PRAKTISCHES" und "HERUNTERLADEN" veröffentlicht, um unserern Besuchern die Möglichkeit zu geben, diese Problematik selbst in die Hand nehmen zu können.


14.07.2015
Claus
F: Die Form des Antrages ist nach meinem Kenntnisstand nicht vorgeschrieben. Warum beantragt man nicht die Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates nach RuStaG Stand 1913? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch drittes Reich? Ich weiß nur, wer Krümel bestellt brauch sich doch nicht zu wundern, wenn er kein Steak bekommt.

A: Gerne, nur zu und gutes Gelingen!


14.07.2015
Ute
F: Hallo, ich habe den gelben Schein bereits in Besitz. Frage: Mein Sohn möchte ebenfalls den Schein beantragen. Bei seiner Geburt war ich mit dem Vater noch nicht verheiratet. Erst 10 Jahre später haben wir geheiratet. Er musste unseren Sohn auch nicht adoptieren etc. Muss unser sohn jetzt über seinen Vater ableiten, oder ist es auschlaggebend, ob er als unehelicher Sohn zur Welt kam (also über mich ableiten)? Wäre um einiges einfacher, wenn er über mich ableiten könnte....ich vermute aber, er muss über seinen Vater ableiten, und somit muss er den Abstammungsweg komplett zurückverfolgen. Danke schon mal im Voraus und Grüße

A: Entscheidend ist, ob ihr Sohn als Kind von seinem Vater angenommen wurde, z.B. auch seinen Familiennamen führt, etc.. Ist dies alles nicht der Fall, dann muß über Sie abgeleitet werden.


14.07.2015
Dani
F: Mein Sohn war 1 Jahr lang unehelich, wurde dann aber durch die Heirat mit dem Vater legitimisiert, oder? Also muss ich nach den Vorfahren väterlicherseits gehen. Frage bezüglich Führerschein: Ich habe noch den "grauen Lappen", der nicht abläuft. Mein Mann hat sich leider mal den neuen verpassen lassen. Wie ist die Rechtslage, wenn er dann den Staatsangehörigkeitsausweis hat? Kann er diesen dann auch verlängern lassen?

A: Auf beide Fragen lautet die Antwort ja.


14.07.2015
BN
F: Meine Frage, meine Urgroßeltern sind 1907 und 1911 in Ostpreußen geboren. Mein Eltern ebenfalls 1941 und 1944. Als Flüchtlinge kamen sie dann nach Niedersachsen, wo ich dann auch geboren wurde. Bekommen meine Eltern und ich den gelben Schein?

A: Ja selbstverständlich, Ostpreußen gehört zum Gebiet der Deutschen Reichs von 1871 bis 1919.


14.07.2015
Willi
F: Aus dem beglaubigten Geburtsnachweis meines Großvaters geht eindeutig aus dem Text hervor, dass er 1912 ehelich in einem Ort in Preußen geboren worden ist. Frage a) Benötige ich trotzdem (zwingend) einen beglaubigten Nachweis der Eheschließung seiner Eltern, also meiner Urgroßeltern? Frage b) zur Anlage V Großvater: Zu Punkt 3.2 und 3.3 sind keine Angaben mehr nötig, weil mein Großvater 1912 in Preußen ehelich geboren wurde. Weiter zur Frage b) Was trage ich in Punkt 4.2 und 4.3 ein, wenn ich bereits die eheliche Geburt in Preußen 1912 durch den Geburtsnachweis nachgewiesen habe? Frage c) Muss ich da überhaupt was eintragen? Vielen Dank für Ihre Antworten.

A: a) Nein, die Heiratsurkunden der Eltern Ihres Großvaters brauchen Sie nicht.
b) Die Punkte 4.2 und 4.3 füllen Sie genauso aus, wie es in der Anleitung steht. Also 4.2 ankreuzen und unter 4.3 Bundesstaat / Geburt / Abstammung eintragen.


14.07.2015
David
F: Reicht es aus wenn in der Anlage V bei meinem Großvater nur das Geburtsjahr steht? Aus der Bescheinigung der Eheschließung geht nur hervor das er 30 Jahre alt war als er 1943 die Ehe geschlossen hat. Somit lässt sich doch ableiten das er spätestens im Jahre 1913 geboren ist oder?

A: Nein, da werden Sie sich noch um die Geburtsurkunde kümmern mussen.


14.07.2015
Christoph
F: Meine Frau kann den Gelben Schein ziemlich sicher bekommen, da ihre Urgroßelterngeneration vor 1914 in Schlesien (Preußen) geboren wurde. Für mich wird es wohl schwieriger, da bis zur Urgroßelterngeneration (weiter zurück blicke ich derzeit nicht) alle in Rumänien geboren wurden. Wenn meine Frau den Gelben Schein bekommen sollte, könnte ich diesen durch die Ehe mit ihr auch bekommen? Oder lieber dann die rum. Staatsangehörigkeit beantragen?

A: Nein, das würde gemäß RuStAG derzeit ausschließlich umgekehrt funktionieren, also durch die Heirat einer ausländischen Frau mit einem deutschen Mann. Momentan ist die Verwaltung jedoch nicht einmal bereit dies zu bescheinigen, aber wir arbeiten daran.


14.07.2015
Kofi
F: Kann ich denn auch als eingebürgerter Deutscher einen gelben Schein beantragen?

A: Nein.


14.07.2015
Michael
F: Ich habe beim Standesamt Frankfurt/M., einen Antrag auf Staatsbürgerausweis gestellt (E-Mail) bekam zuerst folgende Antw., das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeitwird gemäß § 30 Abs. !StAG auf Antrag festgestellt und der Sta.Ausw., durch die Staatsangehörigkeitsbehörde gem. § 30 Abs. 3 StAG ausgestelltHierbei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt dem verfahrensrechtlich ein berechtigtes Festellungsinteresse zugrunde liegen muss. Ein berecht., Feststellungsint., liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig und somit klärungsbedürftig wäre. Da Sie im Besitz eines gültigen deutschen personalausweises sind und Ihre Staatsangehörigkeit von behördlicher Seite nicht bestritten wird, liegt hier somit kein beechtigtes Festellungsverfahren vor. Die Ausstellung ....kommt somit für Sie nicht in Betracht.

A: Diese Frage hatten wir Ihnen doch schon wie folgt beantwortet:

Im ernst, was haben Sie erwartet? "Ey, schieb ma rüber son Zettel!" und noch dazu an die völlig falsche Adresse funktioniert halt nicht...

Bitte lesen Sie unsere Seite und schauen Sie sich die Videos an. Natürlich funktioniert das nicht per e-Post und zuständig ist das Standesamt auch nicht.


14.07.2015
Sylvia
F: Meine Vorfahren väterlicherseits kommen aus Leitmaritz also Den Sudetenland welches zu Österre - Ungarn gehört hat, kann man in solch einem Fall über die weibliche Linie gehen welche aus Thüringen und Schlesien stammen, ich bin in Thüringen geboren meine Mutter und deren Mutter auch , meiner Mutter ihr .Vater wiederum stammt aus Schlesien

A: NEIN


14.07.2015
Gottfried
F: Ist es ratsam, bei der Beantragung des gelben Scheines einen Personalausweis anzugeben? Und falls nein, warum nicht? Oder doch den PA angeben? Vielen Dank für Eure Antworten. Frohe Festtage.

A: Lesen Sie unsere Seite? Selbst bei Fragen und Antworten ist diese Frage schon min 40 mal beantwortet. Haben Sie schon die Videos auf unserer Seite gesehen? Auch dort wird die Frage ausführlich beantwortet. Der Weg in die Souveränität ist mit etwas Eigeninitiative verbunden.


14.07.2015
Steffen
F: Meine Vorfahren sind alle Deutsche, ich kann es mit Dokumenten beweisen, sind aber alle in der damaligen Sowjetunion bzw. Russland geboren. Kann ich mich nach §7 RuStAG 1913 , wohnhaft z.Z. in Preußen, einbürgern, d.h die Staatsangehörigkeit bekommen?

A: Von wem wollen Sie sich denn einbürgern lassen, kennen Sie eine preußische Behörde, welche die hoheitliche Legitimation hätte dies zu tun? Ohne Daten, Fakten und die Art der Dokumente zu kennen, läßt sich nicht abschließend sagen, ob eine Ableitung nach § 4 (1) RuStAG bei Ihnen funktonieren würde, denn dies ist leider der einzige Weg, der uns derzeit zu Verfügung steht.


14.07.2015
Mariusz
F: Hallo, hätte eine Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist an den Gelben schein zu kommen. Die Mütterliche hälfte geht wohl bis vor 1914 als Deutsche durch. Die Väterliche Seite wird wohl nicht ganz bis vor 1914 Deutsch sein. Und zwar wurde ich 1977 im jetztgen Polen "Ostpreußen" geboren. Bei Geburt waren meine Eltern verheiratet. Mein Vater auch in Ostpreußen 1957 geboren. Seine Eltern (Mutter 1933) waren auch verheiratet. Allerdings geboren wohl auf dem Staatsgebiet Polen. Muss noch rausfinden woher meine Urgroßmutter / väterlicherseits herkommt. Wenn Ich jetzt die Abstammungsfolge beachte würde ich wohl keinen Gelben schein bekommen da die Eltern und deren Eltern verheiratet waren und somit nur die väterliche Linie gilt? Oder kann man auch die Mütterliche Linie heranziehen wenn der Gesamtanteil an Deutschen Vorfahren größer ist? Würde es dann Sinn machen die polnische Staatsbürgerschaft zu beantragen? Wäre das besser als jetzt "Staatenlos" zu sein falls ich bei der Aussiedlung 1982 überhaupt die Polnische Staatsbürgerschaft verloren habe. Danke und Grüße

A: § 4 Abs. 1 RuStAG
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Schauen Sie erst einmal nach, ob Ihr Vorfahre in einem Bundesstaat geboren wurde, die Chancen dafür stehen gar nicht so schlecht, wie Sie vielleicht annehmen.


14.07.2015
Mathias
F: Behörden / Willkür : Bin mir nicht mehr sicher ob bei meiner Abgabe ich den Personalausweis in Kopie den Behörden zur Hinterlegung für meine Akte hinterlassen habe . Wie vorgehen ? , die Behörden fragen ob diese eine Kopie meines Personalausweises in meiner Akte haben ? Den Staatsangehörigkeitsausweis besitze ich mittlerweile auch der Eintrag im EStA Register ist vorhanden .

A: Wenn die Einträge und Namensschreibungen stimmen, dann ist doch alles in Ordnung. Bitte unternehmen Sie dahingehend nichts weiter!


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