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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
dieter
F: Ich will diesen Schein unbedigt!Diese Scheinsimulation Regierung und versuchte ausmerzung von uns Deutschen im eigenen Land ohne Handlungfähigkeit ist unerträglich langsam!Drei Fragen:leider Kann ich meinen Stammbaum,wie es aussieht nur bis 1926 zurückverfolgen,gibt es eine andere möglichkeit?mein Stiefvater hat mir nur seinem Familiennamen gegeben aber nicht adoptiert soviel ich weis,zählt das als wie eine Adoption?1995 leistete ich meinen Wehrdienst,leider wird im Video nicht erklärt was ich angeben soll, es wird nur gesagt ,ja nicht angeben für BRD den Wehrdienst geleistet;freilassen das feld?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular bei uns und beantworten Sie darüber hinaus bitte folgende Fragen:
Warum glauben Sie, Ihre Abstammung nur bis 1926 zurückverfolgen zu können?
Wenn Sie seinen Familiennamen führen, dann hat er Sie wohl an Kindes statt angenommen, oder was genau läßt Sie daran zweifeln? In dem Falle leiten Sie sogar über seine Linie ab.
Hinsichtlich des Wehrdienstes raten wir mittlerweile dazu, die Daten ruhig anzugeben... niemand wird später jemanden dafür anklagen in gutem Glauben für die BRD Dienst an der Waffe geleistet zu haben.


14.07.2015
Matthias11
F: Sorry, das war falsch! Meine Frage war, wenn meine Lebensgefährtin und ich jeweils unsere Staatsangehörigkeit feststellen lassen und sie dann ja besitzen- was geschieht dann mit der Staatsangehörigkeit unseres Kindes bei einer Heirat? Die Staatsangehörigkeit des Kindes würde ja die der Mutter sein und nach einer Heirat, die des Vaters? Oder müßte die Staatsangehörigkeit des Kindes auch nochmal separat festgestellt werden? Ist ein wenig kompliziert und hypothetisch, aber doch interessant! Hättet ihr da eine Antwort drauf? Danke und Liebe Grüße!

A: Die Staatsangehörigkeit wird separat festgestellt und solange Sie nicht verheiratet sind, direkt (ohne weitere Vorfahren) über die Mutter. Am besten ist, die Anträge der Mutter und der Kinder werden zusammen / parallel gestellt, da minderjährige Kinder keinen eigenen StAG-Ausweis bekommen, sondern bei der Mutter mit aufgeführt werden. Wenn Sie danach heiraten, haben formal gesehen alle Familienmitglieder die Staatsangehörigkeit des Mannes und zumindest für die Kinder und den Vater müssten die Änderungen der Behörde mitgeteilt werden und ein neuer StAG-Ausweis ausgestellt werden. Es kann aber in der Praxis sein, daß die Verwaltung das anders sieht bzw. sehen will, was aber auch nicht weiter tragisch ist, denn es kommt dann ja schlußendlich erstmal einfach nur darauf an, daß in den Augen der BRD zumindest jeder eine Staatsangehörigkeit besitzt.


14.07.2015
Eduard
F: Antrag F Wäre die Angabe unter Punkt 1.6 Geburtsstaat: Deutschland (Preußen) noch korrekt (Antrag, RuStAG-Konform)? Unter Punkt 4.3 kommt ganz klar Preußen rein. Will nur etwas Spannung raus nehmen, da ich genügend Spannung beim Perso sehe (Verhinderung der Kopie)

A: Nein, das ist wenig ratsam. Entweder oder... es geht um Ihre Staatsangehörigkeit in Preußen, insbesondere nach RuStAG, alles andere könnte seitens der Verwaltung dazu genutzt werden (vorsätzlich) falsche Schlüsse zu ziehen und die ganze Mühe war für die Katz. Außerdem - "Spannung rausnehmen" - es wird Zeit, daß wir die Verwaltung aufklären und die Damen und Herren auffordern endlich gestzeskonform zu handeln und sich nicht länger durch ihre Vorgesetzten mutmaßlich kriminalisieren zu lassen!


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hatte zu Geburt die hessische Staatsangehörigkeit, durch eine spätere Aufnahmeurkunde des großherzoglichen badischen Bezirksamtes geht jedoch hervor, dass meine Großeltern später die badische Staatsangehörigkeit erworben haben. Ist die Staatsangehörigkeit meines Großvaters bei seiner Geburt entscheidend oder die später erworbene?

A: In dem Fall die später erworbene, wenn der Erwerb vor 1914 lag.


14.07.2015
Thilo
F: Bevor ich die beglaubigten Kopien der Geburts- und Heiratsukunden meines Vaters und Großvaters väterlicherseits anfordere würde mich interessieren, ob ich als eheliches Kind zwingend vom Vater her ableiten muss, von meiner Mutter und meinem Großvater mütterlicherseits (geb. 1897 in Bayern) habe ich bereits alle Daten. Für die Unterlagen aus meines Vaterslinie muss ich das Standesamt in Lauf kontaktieren.

A: Diese Frage ist doch in den Fragen und Antworten hinreichend beantwortet. Schauen Sie bitte in die Kategorie Antrag/Ableitung in den Fragen und Antworten.


14.07.2015
Oliver
F: Ich lebe in Südamerika. Kann ich mir den Staatsangehörigkeitsausweis über die Botschaft besorgen?

A: Genau das ist der Weg.


14.07.2015
Hans-Georg
F: Ich habe einen Antrag von den Seiten des BVA bei meiner Gemeinde eingereicht. Nun erhalte ich die Information seitens der Gemeinde, dass der Antrag nur zur Beantragung vom Ausland her verwendet werden kann, und man hat mir einen vierseitigen Vordruck geschickt "Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises - Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher -", Vordruck ist aus dem Jüngling-Verlag für Verwaltung und Behörden, Bestell-Nr. 62033. Auf den ersten Blick beinhaltet der Vordruck die wesentlichen Punkte, man kann damit laut Vordruck sogar Ehegatten und Kinder mit aufnehmen. Was ist davon zu halten?

A: Gar nichts, die Behörde ist verpflichtet Ihren Antrag mit dem Formular vom BVA zu bearbeiten. Falls man sich weigert, soll man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen.


14.07.2015
Michael
F: Mein Vater hat sich einen Staatsangehörigkeitsausweis in den 70er Jahren ausstellen lassen. Im Antrag angeben oder eher nicht? Danke!

A: Nein.


14.07.2015
Dr. Jochen Ulbricht
F: Ich hätte zwei Fragen zum Ausfüllen des Antragsformulars für den Gelben Schein: Drucke ich die Formulare mit “beidseitigem” Druck aus oder “einseitiger” Druck – also dann entstehen jeweils 2 Blätter. Was wähle ich als meinen Wohnort? Brielow heißt das Dorf und wurde mit anderen Orten zur Gemeinde Beetzsee zusammengeschlossen. Danke für die Hilfe im Voraus!

A: Wie Sie den Antrag ausdrucken, bleibt völlig Ihnen überlassen. Wenn Brielow im damaligen Gebietsstand ein eigneständiges Dorf / Gemeinde war, dann schreiben Sie es am besten so (hierbei dann bitte unbedingt die ECKIGEN Klammern verwenden):

Brielow [Gemeinde Beetzsee]


14.07.2015
Michael
F: Vielen Dank für die Antwort. In dem Video von Herrn Oberüber wird jedoch gesagt, dass die Behörden sowieso wissen wer einen Perso/Pass hat und man solle es von daher reinschreiben. Hat sich diese Info geändert?

A: Wenn es im Detail die eine oder andere Diskrepanz zwischen den Videos und den Informationen gibt, die wir hier im Laufe der Zeit weitergeben, dann orientieren Sie sich bitte an den aktuelleren Angaben, insbesondere hier in den Fragen & Antworten.
Hierzu ganz wichtig: KEINE KOPIE DER AUSWEISDOKUMENTE ZULASSEN! Bei Abholung damit ausweisen ist in Ordnung, wenn es gar nicht anders geht, aber eben KEINE KOPIE!


14.07.2015
Michael
F: Bei den Angaben zu deutschen Ausweisen (Perso, Pass) steht als Hinweis, dass Kopien beigefügt werden sollen. Ist dies ratsam?

A: Werfen Sie hierzu einen Blick in die Ausfüllhilfe, diese befindet sich in der Rubrik Praktisches.


14.07.2015
Peter
F: habe vom Standesamt Berlin I die Nachricht erhalten, dass die Ausstellung einer Geburtsurkunde meines Vaters 20 Monate in Ansprucht nimmt. Ist das Normal?

A: Je nach Sachlage etc. und aufgrund des in letzter Zeit immens gestiegenen Arbeitsaufkommens inzwischen leider ja.


14.07.2015
Michel
F: Genau sieben Wochen nach der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises habe ich heute ein Schreiben von dem zuständigen Standesbeamten bekommen. Ihm ist aufgefallen, dass der Antrag unvollständig und nicht richtig ausgefüllt wurde. Das Königreich Bayern gebe es nicht mehr und ich solle meinen Personalausweis für eine Kopie zur Verfügung stellen. Des Weiteren wäre ich zur Mitarbeit verpflichtet. Was soll ich antworten? Soll ich schreiben, dass er den Antrag kostenpflichtig ablehnen soll, wenn er mit den Angaben nicht zufrieden ist?

A: Respekt! Das ist genau die Mentalität die wir uns als Souverän erarbeiten sollten, Hut ab!


14.07.2015
Robin
F: Ich wurde zu DDR Zeiten von meinem Stiefvater adoptiert. Muss/Sollte ich nun von seiner Seite her den Nachweis der Abstammung bringen oder besser den Nachweis der Abstammung meines leiblichen Vaters?

A: Sie leiten über die Linie Ihres Adoptivvaters ab. Bitte achten Sie darauf, daß Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis beifügen bzw. stellen Sie sicher, daß die Adoption aus Ihren Unterlagen hervorgeht.


14.07.2015
calvin
F: Hallo. Ich bin uneheliches Kind einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters. Allerdings war mein Großvater mütterlicherseits Südtiroler. Die Eheschließung fand nach 1955 statt. Scheidung folgte 1965. Besteht eine Möglichkeit auf Antragstellung meinerseits?

A: Wie soll das gehen? Wenn kein Vorfahre, der vor 1914 geboren wurde Bundesstaatsangehöriger war, dann ist das eben leider so.


14.07.2015
Harri
F: Ist die Angabe des Berufs in den Form. F und V relevant? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Wenn Sie Schwierigkeiten damit haben und keine Angaben machen können, dann lassen Sie sie offen.


14.07.2015
Thorsten
F: Ist es möglich für meine Tochter einen Gelben schein zu beantragen? Ich finde nirgens einen Antrag für "Unter 16 Jahren " ???

A: Unser Jüngster registrierter Deutscher war 2 zu dem Zeitpunkt. Der Antrag ist der selbe.


14.07.2015
Osman
F: Hallo wer kann mir helfen meine vorfahren sind aus dem emaligen jugosla. vaterseitz ich bin in Duisburg geboren und habe mit 20 die staatsangehöhrigkeit deutsch angenommen aber habe immer noch die serbisch motrenegische angehörigkeit aber ohne gültige papiere . was kann ich tun ich spreche nur deutsch und englisch hat jemand ein tip

A: Dann ist für Sie die Feststellung einer Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 eben einfach leider nicht möglich.


14.07.2015
WRWB
F: Habe den Antrag F mit 2 x Anlage V und allen nötigen Urkunden per Einschreiben ans zuständige LRA, Abt. Staatrsangehörigkeit, geschickt und bekam 4 Tage später einen Brief mit meinen Anträgen, einer Kurznotiz und neuem Antrag mit Kopf des LRA zurück. In der Kurznotiz wurde ich um Rückruf gebeten. Beim Telefonat wurde mir gesagt, der eingereichte Antrag wäre nur für Beantragungen aus dem (mit Wohnsitz im) Ausland zu verwenden. Ich solle den vom LRA beigefügten Antrag verwenden. In diesem jedoch kann ich nicht bis zum Großvater (1913) zurückgehen. Zudem soll ich dann diesen Antrag auf meiner gemeindlichen Meldebehörde abgeben und dabei die Unterschrift beglaubigen lassen. Wie gehe ich nun am besten weiter vor?

A: Der Grund warum man um ein Telefonat gebeten hat ist der, daß man vermeiden wollte Ihnen diese Lügen rechtsverbindlich in Schriftform zukommen zu lassen. Schicken Sie den Antrag erneut hin, verlangen Sie in ihrem Anschreiben dazu, daß man Ihnen die dementsprechenden Rechtgrundlagen mitteilen soll und Sie sämtliche Korrespondenz nur noch in rechtsverbindlicher Schriftform führen.


14.07.2015
Daniel
F: Ich bin 1972 im Großherzogtum Baden, als uneheliches Kind ,einer Anfang 1950er Jahre aus Schlesien geflüchteten, unehelichen Tochter geboren. Mein leiblicher vater war wohl Franzose.Nach der Heirat ,meiner Mutter mit einem gebürtigen Deutsch ( Linie bis 1850) wurde ich adoptiert. leider habe ich kaum möglichkeitn bzw Nachweise übder die Linie meiner Mutter. Gemäß RuStaG ist die auch über Heirat möglich. Dort ist dies aber nur für die Frau möglich. Geht das andersrum auch ? Wäre vom aufwand her einfacher.

A: Ob das vom Aufwand her einfacher ist, sollte bei solchen Angelegenheiten egal sein. Allerdings haben Sie Glück. Die Hochzeit Ihrer Mutter spielt da keine Rolle, sondern Ihre Adoption. Dadurch können Sie die Unterlagen Ihres Adoptivvaters nutzen und weiter über seine Linie ableiten.


14.07.2015
Otto
F: Die Standesbeamtin gab mir die Auskunft, man könne die beglaubigten Ablichtungen hier auch bei der Pol.direktion zusätzlich überbeglaubigen (Apostille) lassen. Wozu braucht man eine Apostille? Macht das Sinn? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Dies würde eigentlich nur bei ausländischen Urkunden Sinn machen. Die beglaubigten Ablichtungen reichen ansonsten vollkommen aus. Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis haben, dann sollte dieser apostilliert werden, aber bei den Urkunden wie gesagt, ist dies eigentlich überflüssig.


14.07.2015
Nerd
F: Kann man den Antrag auch direkt beim BVA stellen? Wäre das unter Umständen sinnvoll? Gibt es da Erfahrungswerte?

A: Dies ist ausschließlich möglich, wenn Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz im Ausland genommen haben.


14.07.2015
Felix
F: Bei der Abgabe des Antrages, mit den entsprechenden Unterlagen bevorzuge ich die schriftliche Variante. Telefonisch fragte ich vorher an, ob ich die beglaubigten Ablichtungen der Nachweise, nach dem die zuständige Bedienstete davon Kopien gemacht haben, sofort zurück geschickt bekomme. Antwort ja. Liegt darin nicht eine gewisse Problematik, wenn die zu bearbeitenden Unterlagen in andere Hände geraten? Oder ist die Rückgabe der Ablichtungen normal und üblich?

A: Wenn Sie dies abgesprochen haben, dann bitten Sie einfach in Ihrem Anschreiben zum Antrag nochmal bezugnehmend auf das Telefonat um Rücksendung der Urkunden. Dann sollte dies kein Problem darstellen.


14.07.2015
Sylvie
F: INFO & FRAGE: Beim Standesamt I in Berlin habe ich die notwendigen Abstammungsurkunden beantragt. Heute bekam ich das Schreiben, dass die Bearbeitung "mindestens 20 Monate in Anspruch nimmt". Ob die wohl einen Verdacht haben, wieso ich diese Dokumente benötige..... Was könnte man hier unternehmen? Ggf. haben andere bereits ähnliche Erfahrungen gemacht.

A: Leider sind die Bearbeitungszeiten tatsächlich inzwischen so lang. Fakt ist, daß das Arbeitsaufkommen in letzter Zeit laut deren eigenen Aussagen massiv gestiegen ist. Mit einer weiteren Form der Schikane kann dies natürlich auch zu tun haben. Wahrscheinlich ist es eine Mischung aus beidem.


14.07.2015
Gottfried
F: Anlage V - Grossvater: Mein Grossvater ist vor 1913 ehelich in Preußen geboren. Sein Vater ist 187? (vermutlich) im heutigen Rumänien geboren worden. Was trag ich in Pkt. 4.3 ein?

A: Ihren Urgroßvater lassen Sie bitte unbedingt ganz raus und leiten nur bis zu Ihrem Großvater ab.


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