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Fragen und Antworten

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03.11.2017
Mercedes
F: Habe für meine Familie die Staatsangehörigkeitsausweise erhalten. Ich bin nochmals zur Akteneinsicht zu meinem Sachbearbeiter gefahren und siehe da: Beschluss: Ableitung bis 1.1.1938 Meine Frage warum er nicht wie Antrag gestellt bis zu meinem Opa vor 1914 abgeleitet hat: Ich solle froh sein, die Ausweise überhaupt erhalten zu haben. Was kann ich tun? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

A: Sie haben alles getan. Für Straftaten des SB können Sie nicht verantwortlich gemacht werden. Ihr Antrag und Unterlagen in der Akte zeigen ja Ihren Willen. Für Sie heißt es jetzt seinen Rechtskreis zu Leben.


03.11.2017
naklaro
F: bitte um Kontaktaufnahme mit jemanden. Heute kam der Anruf von Polizei und hat nach Person gefragt, leider war sie nicht da. Sie wollen einen persönlichen besuch machen. Ich stehe noch sehr am Anfang. Habe jetzt auch tolles Mikro:)

A: TS3 GS Server


02.11.2017
Metzger
F: Hallo! ich streite mich seid einem Jahr mit den Behörden um die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises rum, die reden sich mit allem möglichen raus nur damit sie den Staatsangehörigkeitsausweis nicht austellen müssen.was für Möglichkeiten habe ich auser eine Klage gegen die anzustreben? Mit souveränen Rechtstaatlichen Gruß!

A: TS3 GS Server


02.11.2017
Reddington2017
F: Hallo an alle, Mein Kumpel in München hat eine Ablehnung erhalten wegen mangelndem Sachbescheidungsinteresse...eine Frechheit, obwohl er bei Abgabe in meiner Gegenwart sagte,er bräuchte den Schein für eine berufliche Tätigkeit im Ausland. Alle Unterlagen wurden ihm auch zurück geschickt. Gerne kann ich euch das Schreiben mal zukommen für Veröffentlichung, denn nicht unterschrieben und jetzt noch nicht mal mejr ein Ansprechpartner oder Telefonnummer...nichts. Wir werden nächste Woche da nochmals hingehen. Ich kann ihn vertreten, denn ich habe korrekt bereits den gelben schein mit Ableitung. 1) Könnt ihr mir noch ein Urteil oder eine Vorschrift oder sowas geben damit ich noch bessere Argumente habe? Gerne auch Tipps von euch wie ich am besten argumentieren kann. Leider geht das nicht so mit dem Server, entweder schreibt mir doch die Antwort hier oder auch per email: muscle.squirrel@gmx.de Vielen Dank im Voraus.

A: TS3 GS Server


26.10.2017
WizZaN
F: Guten Tag zusammen. So nun mal meine Reflektion des Antrags und dessen Verlauf von 2015-2017. 2015-Bestätigung Antrag auf Stag-Ausweis nach Rustag 1913. Ausweis abgeholt. Eintrag in der Meldebehörde vorhanden. Esta Auszug angefordert.Fehlende Einträge erworben durch/sowie erworben am...... Name und FamilienName : Max Mustermann. Schreiben aufgesetzt zur Korrektur der fehlenden Enträge 2015. Abgelehnt. nach Änderung des Stag Gesetzes 2016, nochmal Änderung beantragt 2017. Auch mit Ablehnung. Da mir meine Ableitung 2015 bestätigt wurde, laut deren Schreiben und Name und Vorname korrekt im BVA Auszug sind, gehe ich von aus das trotz deren Internen Anweisungen, alles ok ist.

A: Erworben durch, wäre schön gewesen. Aber gegen Straftäter kann man nichts tun. Darauf haben Sie kein Einfluss. Sie haben alles getan. Alle andere sieht gut aus.


26.10.2017
Rustagler
F: Hallo zusammen! Das Amt will für den Staatsangehörigkeitsausweis meines Kindes folgende zusätzliche Unterlagen, Erstens eine Unterschriftenbeglaubigung der Eltern (wir haben beide auf dem Antrag FK unterschrieben und Zweitens eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Kindes (nach § 18(2) BMG). Ist das rechtens, oder wieder ein Trick siehe Kopie des BPA? Welche Schritte sind ratsam? MfG Andre

A: Die Unterschriftenbeglaubigung find ich jetzt übertrieben. Auch die erweiterte Meldebescheinigung ist wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Aber anbrennen kann dort nichts.


26.10.2017
naklaro
F: Ich besitze seit 29.09.2017 Staatsangehörigkeitsausweis und GS. Bin Verzweifelt und weiß nicht weiter.Habe eine 2.Ladung zum 07.11.2017 bei G.Vollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen GEZ Verweigerer seit 2014 und am 17.11.2017 Termin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit RA. kurze Schilderung: 1. ARD/ZDF Beitrag verweigert, immer wieder Widerspruch eingelegt 2. 19.03.2016 Termin bei GV Abgabe der Vermögensauskunft gescheitert Ohne Unterschrift und Zeuge dabei 3. 22.6.2016 Beschluß für Hausdurchsuchung Wegen "Aufnahme des Wortes" bei GV 4. 19.7.16 Hausdurchsuchung wegen Handy und beschlagnahmt (2,5 Mon.ohne Handy)Ohne Erfolg da keine Aufnahme gefunden wurde 5. 24.4.2017 Verhandlung Strafanzeige wegen 4xBeamtenbeleidigung 6. 25.04.2017 Berufung von RA gegen Urteil und 890€ Strafe Wollte jetzt eigentlich Strafanzeige gegen GV , weiß nicht wie und stehe alleine da?

A: TS3 GS Server


24.10.2017
M. Pietz
F: Guten Abend, am 11. Oktober 2017 hatte ich meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises eingereicht. Heute bekam ich ein Schreiben vom Landratsamt, dass meine eingereichten Personenstandsurkunden von mir und meinen Vorfahren fast alle bis auf meine Geburtsurkunde und die Urkunden meiner Urgroßeltern (Geburtsjahrgang 1889) ungültig sein sollen, da die Dokumente vom Standesamt gelocht wurden, der Beglaubigungsvermerk auf der Rückseite angebracht ist und das Amtssiegel schuppenartig teilweise auf der Vorderseite und teilweise auf der Rückseite angebracht wurde. Kurzum: Alle Personenstandsurkunden von 1923 an mit Ausnahme meiner Geburtsurkunde sind ungültig und das Standesamt darf auf Auskunft meiner Anfrage hin schon seit 2013 keine gültigen Beglaubigungen mehr vornehmen. Wie verfahre ich jetzt weiter? MfG Markus

A: Bisher verstehe ich nicht wie Löcher in die Kopien der Urkunden kommen. Denn Sie werden doch nicht die Originale eingereicht haben. Die Gelochten sollten Sie ersetzen. Vielleicht vorher per Telefon mit den Standesamt sprechen. Der Stempel der Standesämter sollte der Sachbearbeiterin reichen. Denn Sie haben nach StAG lediglich glaubhaft zu machen. Ihnen kann also die nicht Beglaubigung nicht vorgeworfen werden.


22.10.2017
Christina M.
F: habe ein Schreiben von der BVA erhalten, mit dem Hinsweis,dass für Kinder die vor 1975 ehelich geboren worden sind, nur eine Ableitung nach Vater u. Großvater möglich ist, um nach RuStaG den Ausweis zu erhalten.ich solle diese Ableitungen nachreichen; das ist mir ja bekannt; allerdings ist es komisch,da ich 1968 "unehelich" geboren wurde und im Auszug aus dem Geburtenbuch mit Randvermerk kein Vater angegeben ist. meine Mutter hat erst 3 Jahre nach meiner Geburt geheiratet ( allerdings nicht meinen leibl. Vater)was soll ich da antworten.. bin etwas ratlos.. danke vorab für Ihre Hilfe..

A: Sie müssen die Hilfe auch annehmen! TS3 GS Server


21.10.2017
Christina M.
F: mein Mann hat heute ein Schreiben vom BVA erhalten, er sollte den beil.Ergänzungsbogen mit weiteren Angaben zu Vater u. Großvater machen und zwar möchten die im Original oder in amtl. begl. Kopie die vollständigen Aufenthaltszeiten und Orte der beiden wissen woher bzw. muss er überhaupt solche Angaben machen ? beide sind bereits verstorben. was kann man hier dem BVA antworten ? Haben Sie eine Idee ? ich danke schon mal recht herzlich für Ihre Antwort.

A: TS3 GS Server


19.10.2017
Iceqtbc
F: Zu mir hat eine Sachbearbeiterin gemeint, die Ableitung Mutter/Vater also Ehelich bzw. Unehelich hätte Heute keine Relevanz mehr. Ist das korrekt? Danke.

A: Wenn Sie den GS durch Ersitzung erwerben wollen und nicht nach 1913 ist das richtig. Ich halte die Aussage für eine gewollte Täuschung im Rechtsverkehr.


18.10.2017
Eugen
F: Hallo, wäre schön wenn Ihr zu diesem Erlass etwas, für uns möglicherweise wichtiges, sagen könntest. Mfg.

A: TS3 GS Server


18.10.2017
peterb.
F: Hey Leute, ich brauche mal eure Hilfe. Ich komme aus NRW und wollte gestern unsere Unterlagen beim Ressortleiter der Ausländerbehörde vom Kreis Recklinghausen abgeben. Ich war mit meiner Frau da, als Zeugin. Wir hatten einen Termin und als der Beamte sich die Unterlagen angeschaut hatte, sagte er uns, dass das die falschen Anträge sind und das es jetzt für NRW eigene Anträge gibt. http://www.kreis-re.de/dok/Formulare/32/Antrag_auf_Feststellung_dt_StA.pdf Es ist absolut nicht meine Art, mich einfach so abwimmeln zu lassen, aber er hat gesagt, dass die Anträge des BVA nur für im Ausland lebende Deutsche gedacht sind, dass NRW deshalb eigene Anträge hat und das aus diesem Grund auch nur diese Anträge bearbeitet werden würden. Klingt erst mal logisch und ich würde jetzt gerne wissen, ob sich mal jemand von euch diese Anträge anschauen könnte. Ich hätte natürlich auf die Annahme bestehen können, aber was nützt das, wenn sich nicht bearbeitet werden, da die Herrschaften ja ne gute Ausreden hätten, von wegen falsches Formular und so. Es wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte, da das grade echt ne scheiß Situation ist und wir endlich die Anträge abgeben möchten. Falls alle Stricke reißen, wäre meine letzte Idee, dass wir uns in Polen anmelden. Und dann von dort aus die Anträge direkt zum BVA schicken. Aber das wäre ein riesen Aufwand und echt das letzte Mittel, was mir einfällt. Bitte helft uns und danke im voraus

A: Das Problem in NRW ist bekannt. Die dazugehörigen Fragen wären gewesen: Es gibt also Formvorschriften für Anträge? und Wo stehen die?

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


17.10.2017
Sabine
F: Hallo, die Einbürgerungsbehörde verweigert mir den Eintrag "Geburt (Abstammung)". Ich habe eindeutig bis 1900 väterliche Seite abgeleitet. Wie gehe ich am besten vor?

A: Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde ist dort wohl das Mittel der Wahl.


16.10.2017
Cyber
F: Widerspruch soll vor dem Kreisrechtsausschuss behandelt werden. Wiederspruch habe ich eingelegt, da der "GelbeSchein" nach StaG und nicht nach RustaG erging. Den Weg weiter gehen oder Klage vor dem EuGH einlegen? Kosten für den Kreisrechtsausschuss zwischen €@ 30 und € 1.000

A: TS3 GS Server


11.10.2017
Jürgen
F: Hallo zusammen, ich habe am 22.02.2017 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt. Leider waren meine Unterlagen unvollständig. Das Amt hat mich aufgefordert diese nachzureichen. Leider habe ich bis jetzt nicht alle geforderten Urkunden vorliegen. Heute erhielt ich wieder Post vom Landrat mit der Aufforderung die Dokumente bis zum 30.10.2017 nachzureichen. Zusätzlich wird in dem Schreiben folgendes aufgeführt: „Außerdem werden aufgrund aktueller Erlasslage zwischenzeitlich Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren bei meiner Behörde nur durchgeführt, wenn ersichtlich ist oder dargelegt wird, für welchen Zweck der Staatsangehörigkeitsausweis benötigt wird, d.h. warum zum Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gerade eine Staatangehörigkeitsausweis erforderlich ist oder auch nur nützlich ein könnte. Diese wäre zum Beispiel der Fall, wenn zweifelhaft ist, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn diese von öffentlichen Stellen bestritten wird oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ich vermag in Ihrem Fall keinen Klärungsbedarf hinsichtlich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und somit keine berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zu erkennen. Aus den genannten Gründen beabsichtige ich, Ihren o.g. Antrag abzulehnen.“ Wie gehe ich weiter vor? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

A: TS3 GS Server


11.10.2017
PW
F: Habe auch das Thema "fehlendes Sachbescheidungsinteresse" mit Hinweis auf das Urteil des VG Potsdam vom 14.3.2016 VG BK 4892/15, mit der Aufforderung, Gründe zu nennen, warum die deusche Staatsangehörigkeit zweigelhaft, klärungsbedürftig, oder ein Nachweis über deren Bestehen erforderlich ist. Dies soll nach Möglichkeit belegt werden. Was wäre hier eine Empfehlung?

A: TS3 GS Server


11.10.2017
Mammutelfe
F: Hallo liebes GS Team...Mir wurde der GS "mangels Feststellungsinteresse" nach viel Ärger und langem Hin und Her verwehrt.Es halfen weder Widersprüche gegen die Ablehnung noch Musterschreiben Eurerseits für den Erhalt des GS. Eher hätten sich die Erfüllungsgehilfen auf der Kreisverwaltung die Hände abhacken lassen als den GS auszuhändigen.Ich würde einiges tun um aus diesem Korrupten System auszusteigen.Ausgerechnet ist Anfang des Jahres mein Perso abgelaufen und habe auf mehrmalige Schreiben der Verbandsverwaltung einen Neuen zu beantragen nicht reagiert.Jetzt wird sogar schon mit Bußgeld gedroht.Habt Ihr einen Tipp oder bin ich diesem System jetzt gnadenlos ausgeliefert ?

A: TS3 GS Server


10.10.2017
Giovanni
F: Hallo, liebe Experten in Sachen GS Nun eckt es bei mir zum ersten Mal. Habe mir heute eine Vollauskunft beim Einwohnermeldeamt geholt. Es sind zwar Perso und der abgelaufene Pass aufgeführt, nicht jedoch der Staatsangehörigkeitsausweis. ESTA-Auszug liegt bei mir vor. (Datum BVA 29.7.17) Der GS (Eintrag ESTA) müsste doch auch irgendwo auftauchen. Nach Rücksprache mit dem ausfertzigenden SB, sagte der mir, das Programm gäbe diese Information beim Ausdruck nicht her. Das ich einen GS habe sei ihm (dem Einwohnermeldeamt) aber bekann und ist auch registriert. MfG Giovanni

A: Das hört sich an als hätte man Ihnen die erweiterte Meldeauskunft untergejubelt. Die Vollauskunft ist kostenlos. Nicht das Sie noch was bezahlt haben.


09.10.2017
Noorani
F: Hallo, ich habe den den GS und die ESTA erhalten, alles soweit korrekt (Schreibweise und erworben durch Geburt Abstammung). Dann habe ich mir die Vollauskunft hier in Berlin Neukölln geholt und gesehen, dass immer noch Staatsangehörigkeit: deutsch drin steht und nicht "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit". Bin dann wieder zur Ausländerbehörde, die wussten von nichts und dann noch mal zum Einwohnermeldeamt. Dort habe ich die entsprechenden Urkunden vorgelegt (GS, ESTA) und das Datensatzblatt 1002. Ich wurde brüsk abgewiesen, das Gespräch abgebrochen und ich wurde des Raumes verwiesen. Angeblich war der SB mit dem ich gesprochen habe, schon der höchstrangige vor Ort. Ich solle es schriftlich einreichen. Habt ihr einen Tip, was ich tun soll. Mehr als die entsprechenden Unterlagen plus deren eigene Meldegesetze vorlegen, die meine Personenstandsänderung beweisen, kann ich doch nicht. Oder ist doch eventuell die Ausländerbehörde "schuld". Ich dachte die Änderungen werden automatisch vorgenommen, da diese "Behörden" alle mit einander vernetzt sind. Danke!

A: Ja das sollten Sie aber. Die Reichsbürger machen was sie wollen. Meistens auf eine Gesetzeskonform per E-Mail versandte Dienstanweisung(Handlungsempfehlung). Sie können die beteiligten SB nur schriftlich auffordern den Mangel abzustellen. Alles andere liegt nicht in Ihrer Macht. Das bedarf einer späteren Aufarbeitung.


09.10.2017
Helge
F: Hallo, hab da mal ne Frage zu den Geburtsurkunden. Ich habe soeben meine Geburtsurkunde erhalten und habe starke Zweifel, dass die Beglaubigung nicht einwandfrei ist. Denn es wurde oben rechts vom Standesbeamten die Ecke abgeschnitten, sodass die Urkunde jetzt 5 Ecken hat und es wurde nicht auf der Vorderseite sondern auf der Rückseite beglaubigt. Ist das Ding jetzt gültig oder nicht? MfG Helge

A: Für das Monopoly BRvD ist das ausreichend.


08.10.2017
btpfeif@t-online.de
F: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde mit der Begründung unschlüssige Vortragsweis abgelehnt

A: GS TS3 Server


06.10.2017
RB
F: Hallo, was passiert mit den eingereichten Originalurkunden (Geburts-/ Heiratsurkunden, etc.), hsbe nichts zurück bekommen ??? Im EStA Auszug steht bei Erworben durch: Geburt (Abstammung) - ohne den Eintrag nach "RuStAG" !!! Ist das so korrekt ???

A: Nein, Sie hätten kein Originalurkunden einreichen sollen.


03.10.2017
Luma
F: Habe Unterlagen ende juli durch boten in den fristenkasten einwerfen lassen und das anschreiben per fax nocheinmal nachgesandt. Wegen funkstille 2x "erinnert" mit hinweis auf fortbildung auf eurer internet-adresse. Auch der hinweis, statt besitzer lieber Eigentümer zu werden, hat die blockade nicht gelöst. die kto-nennung für € 25,- bleibt unbeachtet. Wie weiter?

A: 3 Monate haben die zur Bearbeitung Zeit. Danach kann man den Sachstand mal abfragen. Diese lässt sich dann auch mit einer Frist versehen.


01.10.2017
btpfeif@-online.de
F: nach Widerspruch wurde mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wieder mit der Begründung abgelehnt ,nicht schlüssig vorgetragen zu haben.Ist mit der Annahme meines Antrages der Beweis erbracht, darüber positiv zu entscheiden und wie kann ich jetzt vorgehen

A: GS TS3 Server


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