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Fragen und Antworten

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30.03.2018
Mahlow
F: Der Ministerpraesident BrandenburgDr. Woidke hat erlassen, dass kein GS ausgestellt werden darf. was kann ich machen?

A: TS3 GS Server


29.03.2018
Sachsen Patriot
F: Zu einer bereits ähnlichen Frage der letzten Tage : Antrag vollständig ausgefüllt. Verweigerung der Annahme da Auslandswihnsitz. Zum BVA gesendet. Nach hin und her nach 6 Monaten, Ablehnung. Schriftstück weil es ans Konsulat des Auslandswihnsitzes gesendet wurde noch nicht da ! Denke es wird der selbe Standarttext verwendet werden mangels Sach...Bla Bla ... Was tun ? Berstösst ja eindeutig gegen GG 116 ! Wer kann Hilfe geben (Mail, Netzwerk... ?) Absolute Frechheit! Danke an die Runde für Unterstützung weil aus 10.000 km Entfernung echt nicht so easy !

A: TS3 GS Server


28.03.2018
Klemmschelle
F: Hallo, auch bei mir kostenpflichtige Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresse. Ich bitte um Hilfe.

A: TS3 GS Server


28.03.2018
Kruppstahl
F: Hallo, heute habe ich auf der Internetseite unserer Gemeinde gelesen das diese kein vorläufigen Reisepass mehr ausstellt, sondern nur noch einen vorläufigen Personalausweis. Ist das rechtens, gibt es einen Paragraphen das ich auf einen vorläufigen Reisepass bestehen kann? Habe leider derartiges nicht gefunden. Vielen dank für eure Mühe

A: Nein natürlich nicht. Ein Perso ist lediglich ein Passersatzpapier, ihnen steht aber ein Pass zu. Das ist der Verwaltung aber mittlerweile egal. Berufen können Sie sich auf EGBGB Art. 5 Abs. 1 und Art. 50. Das wird Ihnen aber nichts helfen. Die willfährigen Erfüllungsgehilfen werden die Handlungsempfehlung als Dienstanweisung werten und umsetzen.


25.03.2018
Oxi
F: GS vorhanden, abgelaufener roter RP vorhanden. Als ich den grünen RP holen wollte, wollten sie mir den roten mit Fingerabdrücke bzw. den Express RP verkaufen und sie wollten Flugtickets/Hotelbuchung sehen. Wie komme ich nun an den grünen RP? Standort ist Baden.

A: Wichtig ist eine gute Vorbereitung. Nutzen Sie EGBGB Art. 5 Abs 1.


22.03.2018
Chris
F: Hallo, ich komme nicht weiter weil ich ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse nachweisen soll, was sich mir nicht erschließt. Was kann ich machen?

A: TS3 GS Server


21.03.2018
Desiree
F: Hallo. Wenn unsere "Behörden" ihr Spielchen mit uns machen und wir uns wehren, aber die Behörden trotzdem nicht einlenken. Was können wir dann unternehmen? Klar wir können uns immer an den jeweiligen Vorgesetzten wenden und mit unsrem Anliegen beharrlich bleiben. Aber irgendwann stehen wir bei Angie und wenn die auch nicht will, wird sich daran auch nichts ändern. Keiner gibt eben nach; aber dann gibt es eben auch nie einen Gewinner. Es gibt ja für uns keine Schiedstelle oder ein richtiges/offizielles Druckmittel, das wir ausüben können. Oder?

A: Desiree, dir sollte doch klar sein, dass wir das hier nicht beantworten können oder…


20.03.2018
Locke
F: Hallo. Habe meinen Antrag abgegeben - Ablehnung - Wiederspruch bei der Landrätin eingelegt - Ablehnung - Meldung an den EU-Komissar in Strasbourg und Schreiben an die Sachbearbeiterin mit Sendebericht, Erklährung das der Vorgang nichtig ist da Verstoß gegen dieverse Urteile, Gesetze usw. Gebühr nicht bezahlt, Mahnung ignoriert jetzt Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten, natürlich maschinell, ohne Unterschrift. Wie verhalte ich mich weiter? Danke für eure Mühe.

A: TS3 GS Server


20.03.2018
Dieter
F: Hallo, habe seit 12/17 GS und ESTA nach langem Kampf. Wenn nun mein Bekannter beim selben LRA und SB den Antrag korrekt stellt, und den SB höflich an meine erfolgreiche Antragstellung / Argumentation erinnert, müßte er nicht dann aus Gründen der Gleichbehandlung den GS für meinen Bekannten ausstellen ? Ich weiß, das wäre eine Blaupause für uns, und ein Supergau für die, aber vielleicht habt ihr einen Paragraphen / Hinweis, der hier einen Versuch Wert wäre. Danke

A: TS3 GS Server


19.03.2018
Thomas
F: Der Antrag zum gelben Schein wurde nicht angenommen, da der Perso nach deutschem Recht ausreichend ist. Wie kann das sein und gibt es hier noch etwas anderes als deutsches Recht?

A: Es gibt hier geltendes und gültiges Recht. Für Sie gilt bis zum GS das geltende Recht. Aber eins sollte doch klar sein, seit wann können SB Anträge nicht annehmen. Das hat schon was von Arbeitsverweigerung. Lesen Sie dazu den Artikel zur Antragstellung unter Erprobtes.


19.03.2018
Frank
F: Halli Hallo, es geht voran. Zur weiteren Bearbeitung meines Antrages möchte ich noch meinen Personalausweis oder Reisepass, sowie meine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meiner Eltern vorlegen. Ich möchte anrufen um einen Termin zu vereinbaren. Frage: Warum die Heiratsurkunde meiner Eltern? Meine Geburtsurkunde sehe ich unproblematisch. Ausweisen werde ich mich dann bei Abholung.

A: Weil der SB das kann. Vielleicht sucht er nach einem Grund die Karte Mitwirkungsplicht zu ziehen. Denken Sie an die Problematik mit der Kopie des Perso oder Pass.


19.03.2018
Wolfgang
F: Mir wurde der von Ihnen gepostete Antrag als falsch (da für im Ausland lebende Deutsche) nicht angenommen, habe von der Behörde einen anders aussehenden Antrag bekommen, kann ich mit diesem den GS beantragen?

A: Sie können alles, wenn Sie denn Antrag richtig ausfüllen können. Aber Sie hätten mal Fragen können, wo denn die Form eines Antrags vorgeschrieben ist. NRW macht gerne diese Spielchen und stellt Landesrecht über Bundesrecht.


17.03.2018
fosil 73
F: Hallo, mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wurde aus Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresses nicht beschieden. Was kann ich tun? Einen neuen Antrag stellen? MfG

A: TS3 GS Server


16.03.2018
Rolando
F: Ich habe meinen gelben Schein mit Hilfe der Anleitung von ihnen beantragt. Nun bekam ich vom Amt für Migration (Landratsamt) die Antwort, dass ich für meinen Antrag noch eine Meldebescheinigung sowie die Aufenthaltszeiten und -orte meine Vorfahren benötige. Soll bzw. kann ich dem nachkommen, oder sollte ich lieber auf meinen gestellten Antrag beharren?

A: Dem können Sie nachkommen. Statt einer Meldebescheinigung sollten Sie aber eine Aufenthaltsbescheinigung wählen. Diese hat die wenigsten Informationen über die Person.


15.03.2018
NeoFreigeist
F: NeoFreigeist Teilnehmer Jetzt bräuchte ich bitte dringend HILFE! Da sich ein Bundesverwalter wohl kaum mit einer Aufsichtsbeschwerde beeindrucken lässt bräuchte ich zu folgender Ablehnung alles an Paragraphen was zur Verfügung steht..Wer kann mir hier weiterhelfen? Sehr geehrter Herr Freigeist Auf Ihren Antrag auf Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag ist unzulässig 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen 3.Für diese Ablehnung wir eine Gebühr von 18,00 (!!) € erhoben Begründung: I. Am 31.12. 2016 beantragten Sie für sich die feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit. In dem Antrag gaben Sie an die deutsche Staatsangehörigkeit gem Paragraph 4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913 durch Abstammung erworben zu haben und neben der deutschen Staatsangehörigkeit im Besitz der Staatsangehörigkeit des Herzogtums Sachsen Weimar Eisenach zu sein. II. Das BVA ist für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig, da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Paragraph 5des Gesetzes über die Errichtung des BVA i.d.F. v. 15.12.2010) Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt wenn die deutsche zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder einer ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ansonsten wir die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, das das Bestehen der Deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist ( Paragraph 9 Abs 3 des Personalausweisgesetzes -PAuswG, Paragraph 6 Abs. 2 des Passgesetzes). Nach Paragraph 30 Abs 1 StAG wird das Bestehen der Deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt, so stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde gem Paragraph 30 Abs 2 StAG einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Zwar setzen die Vorschriftennach ihrem Wortlaut keinbesonderes Feststellungsinteresse voraus. Allerdings ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinenungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, das die Verwqaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt , die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht (vgl Urteil VG Potsdam vom 14. März 2016 – VG 8 K -4832/15 – juris Rdn.16 m.w.N., Beschluss VG Berlin vom 28.04. 2017 – 2 K 381.16-, juris) Sie sind im Besitz eines bis 00.00.2025 gültigen deutschen Reisepasses. Zu den Beweggründung für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises haben Sie keine Angaben gemacht. Sie haben somit weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte noch ist die auch nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemandem angezweifelt wird ist eine Antragstellung daher missbräuchlich. Ihrem Antrag steht ein Sachbescheidungsinteresse entgegen. Für die Ablehnung ist eine Gebühr von 18 € fällig (Paragraph 38 Abs 1 und 3 StAG i. V.m. Paragraph 3 a StAGbV) 15. März 2018 um 10:34 #19134 Antwort NeoFreigeist Teilnehmer Ich muss vielleicht hierzu noch erwähnen, das ich bei der Antragstellung meinen Reisepass in beglaubigter Kopie beigelegt habe. Liegt hier evtl der Fehler? Und wenn ja, sollte ich dann den Antrag nochmals stellen ohne den Reisepass und diesen vorher abgeben?

A: TS3 GS Server


15.03.2018
NeoFreigeist
F: Jetzt bräuchte ich bitte dringend HILFE! Da sich ein Bundesverwalter wohl kaum mit einer Aufsichtsbeschwerde beeindrucken lässt bräuchte ich zu folgender Ablehnung alles an Paragraphen was zur Verfügung steht..Wer kann mir hier weiterhelfen? Sehr geehrter Herr Freigeist Auf Ihren Antrag auf Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag ist unzulässig 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen 3.Für diese Ablehnung wir eine Gebühr von 18,00 (!!) € erhoben Begründung: I. Am 31.12. 2016 beantragten Sie für sich die feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit. In dem Antrag gaben Sie an die deutsche Staatsangehörigkeit gem Paragraph 4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913 durch Abstammung erworben zu haben und neben der deutschen Staatsangehörigkeit im Besitz der Staatsangehörigkeit des Herzogtums Sachsen Weimar Eisenach zu sein. II. Das BVA ist für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig, da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Paragraph 5des Gesetzes über die Errichtung des BVA i.d.F. v. 15.12.2010) Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt wenn die deutsche zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder einer ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ansonsten wir die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, das das Bestehen der Deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist ( Paragraph 9 Abs 3 des Personalausweisgesetzes -PAuswG, Paragraph 6 Abs. 2 des Passgesetzes). Nach Paragraph 30 Abs 1 StAG wird das Bestehen der Deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt, so stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde gem Paragraph 30 Abs 2 StAG einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Zwar setzen die Vorschriftennach ihrem Wortlaut keinbesonderes Feststellungsinteresse voraus. Allerdings ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinenungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, das die Verwqaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt , die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht (vgl Urteil VG Potsdam vom 14. März 2016 – VG 8 K -4832/15 – juris Rdn.16 m.w.N., Beschluss VG Berlin vom 28.04. 2017 – 2 K 381.16-, juris) Sie sind im Besitz eines bis 00.00.2025 gültigen deutschen Reisepasses. Zu den Beweggründung für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises haben Sie keine Angaben gemacht. Sie haben somit weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte noch ist die auch nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemandem angezweifelt wird ist eine Antragstellung daher missbräuchlich. Ihrem Antrag steht ein Sachbescheidungsinteresse entgegen. Für die Ablehnung ist eine Gebühr von 18 € fällig (Paragraph 38 Abs 1 und 3 StAG i. V.m. Paragraph 3 a StAGbV

A: TS3 GS Server


08.03.2018
Deutsch
F: Nachdem ich meine mir nach einem halben Jahr zurückgegebenen personenstandsunterlagen wieder durch boten als fristensache in den umlauf gebracht habe,ruht der See,obwohl sie meine antragsunterlagen im Amt behalten haben. Wie kann ich noch Druck machen,ohne in der behördenwarteschleife zu Kreisen.untätigkeitsklage? Ich kann wegen gehörschaden nur schriftlich kommunizieren.vielen Dank.

A: Dann wird es ja Zeit für eine Sachstandsanfrage. Setzen Sie eine Frist, mit der Ankündigung nach Ablauf der Frist den EU Rat über die Vertragsverletzung zu Informieren.


27.02.2018
Eugen
F: Hallo, Seit längerer Zeit bemühe ich mich um den GS. Bisher leider ohne Erfolg. Anfang Januar habe ich deswegen gegen den Landrat eine Fachaufsichtbeschwerde erstattet. Heute kamm die Antwort von der Bezirksregierung Münster. ...Ihren Antrag haben Sie mit dem vom Bundesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Formular gestellt. Das Bundesverwaltungsamt ist ausschließlich für die im Ausland wohnende Deutsche zuständigund der Antrag wird nur für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt. Für die im Inland wohnende Deutsche ist die Staatsangehörigkeitsbehörde ... zuständig.Für diesen Personenkreis hat das Ministerium des Innern des Landes NRW als zuständige oberste Landesbehörde mit Runderlass vom 20.05.2015 ein entsprechendes Antragsformular BINDEND eingeführt. Dieses Formular wurde von der Staatsangehörigkeitsbehörde mehrfach von Ihnen angefordert. ...... Dazu noch der Hinweis dass mir der klageweg offen steht. Habe meinen Sachbearbeiter davor mehrfach gebeten mir dir gesetzliche Grundlage für sein Vorgehen zu begründen, leider bisher ohne Erfolg. Frage: Was kann ich dagegen Unternehmen? möchte ungerne NRW Antrag verwenden. Mfg.

A: Beim StAG handelt es sich um Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Somit kann keine Ländergesetzgebung und schon kein Runderlass des Landes NRW in Anwendung kommen. Dazu fehlt dem Land NRW die zuständigkeit. Teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage für die Form eines Antrags mit. Gerne kann ich den Antrag auch Formlos stellen.


24.02.2018
paul
F: Hallo GS- Team! Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vor 3 Monaten eingereicht. Jetzt kommt ein Schreiben der Stadt: Bitte um Vorlage von Dokumenten, die die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises rechtefertigen würden.

A: Fragen Sie die mal nach der Rechtlichen Grundlage für diese Nachfrage.


18.02.2018
Klemmschelle
F: Hallo, ich habe einen Anhörung (gemäß §28 Thüringer Verwaltungsgesetz)erhalten, in dem mir nun die Gelegenheit gegeben wird, meine Entscheidung zu überdenken. Anlage: Antrag zurück nehmen / Antrag aufrecht erhalten Dem Antrag auf Erteilung eines Ausweises fehlt es natürlich auch am erforderlichen Feststellungs-und Sachbescheidungsinteresse. Meine Frage - Antrag aufrecht erhalten und abwarten? oder zusätzliche Schritte vornehmen ? Vielen Dank

A: Natürlich sollten Sie den Antrag aufrechterhalten. Eine Anhörung kann eigentlich keinen Bestand haben. Denn es handelt sich hier um Gesetze der Republik des Bundes und nicht um Landesgesetze. Den Herrschaften fehlt also schon die Zuständigkeit. Mal ganz davon abgesehen, dass es ein Sachentscheidungsinteresse nicht existiert.

TS3 GS Server


14.02.2018
Samuel
F: Also die Gesetze BRD (EGBGB Art. 5 Abs. 1 und Art. 50),somit lande ich beim Gesetz über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867.Durch welches laut §1[2] mir auf Antrag,ein Pass den ich beantrage auszustellen.Da die Gesetzte des Reiches in Kraft bleiben stehen diese auch über geltenden.

A: Ja genau! Ihnen steht ein Pass der Besatzerverwaltung(BRvD) und nicht von der EU zu(wenn Sie denn einen brauchen). Für GS Träger ist das geltende Gesetz nicht einschlägig. Der Art. 5 Abs. 1 sagt deutlich, dass sie GS Träger in ihrem Rechtskreis zu behandeln haben.


14.02.2018
Samuel
F: Hallo,welchen rechtlichen Schritt kann ich erwägen wenn mir von der Behöre der vorläufige Reisepass verwehrt bleibt,da Agumentationen vor Ort,bei denen auf taube Ohren treffen?Sie strikt nach den VwVorschriften agieren.

A: Da müssen Sie sich wohl an höhere Ebenen wenden. Die Verwaltungsvorschriften sind für GS Träger nicht einschlägig(EGBGB Art. 5 Abs. 1 und Art. 50). Vordern Sie den GF der Verwaltung auf, seinen Mitarbeitern anzuweisen sich an die Gesetze der BRvD zu halten.


11.02.2018
Donna
F: Anfang Januar haben wir Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt. Nun erhalten wir folgendes Schr. "damit diese den Antrag bearbeiten können sei es erforderlich, dass wir Ihnen mitteilen, welche Behörde Ihre deutsche Staatsangehörigkeit in Zweifel zieht oder bestreitet, bzw. warum wir ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung haben, andernfalls wird unser Antrag mangels Sachbescheidsungsinteresse nicht beschieden.Dieses Sachbescheidungsinteresse ist grundsätzlich eine Zulässigkeitsvorraussetzung jedes bei der Behörde gestellten Antrangs unabhängig von den sich aus der jeweils Rechtsgrundlage des Fachrechts ergebenen Rechtsgrundlage..(VG Hamburg2.Kammer,Urt.V. 10.01.2017,2K 6629/15,Rn. 20) Kann uns hier jemand weiterhelfen in dem Rechtskauderwelsch, wie wehren wir uns hier, damit wir den gelben Schein erhalten. Wäre super, wenn hier eine rechtstechnisch umsetzbare Anwort erfolgen würde. Danke im Voraus Gruß Donna

A: TS3 GS Server


11.02.2018
Markus
F: Mein Antrag wurde wie bei vielen wegen eines fehlenden Sachbescheidigungsinteresses abgelehnt. Nun will ich denen sagen, dass ich in zB Italien heiraten möchte und der Standesbeamte dort einen Staatsangehörigkeitsausweis sehen möchte. Kann dann die Bearbeiterin bei meiner Stadt einen Beleg dafür verlangen, oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage, dass der Nachweis für die Heirat in Italien nicht vorgelegt werden muss?

A: Es kann nicht sein das wir die SB bei ihren Strafbaren Handlungen auch noch unterstützen. Sie haben kein Recht ein Sachentscheidungsinteresse zu fordern. Selbstverständlich wird Ihr vorhaben gegen den Baum laufen.

TS3 GS Server


10.02.2018
Iceqtbc
F: Hallo, unsere“Behörde“ möchte jetzt von meiner Frau zur weiterbearbeitung einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister. Und das jetzt nach fast drei Monaten Bearbeitungsdauer. Fängt die drei Monatsfrist zur Bearbeitung des Staatsangehörigkeitsausweis von vorne an? Danke.

A: Nein, aber schön zusehen das sie jetzt doch langsam ins arbeiten kommen.


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