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Fragen und Antworten

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14.01.2018
Willi
F: Guten Tag, mir wird mangels Sachbescheidungsinteresse eine Ablehnung des Staatsangehörigkeitsausweises in Aussicht gestellt - auch wenn ich alle erforderlichen Dokumente vorlege. Es wird mit dem Gerichtsurteil VG Potsdam, 14.03.2016, begründet. Die Frage bzgl. einer Argumentation habe ich zwar schon hier gelesen, aber noch keine Antwort gefunden. Einen Zugang zu dem genannten Server habe ich nicht. Kann mir jmd. noch Hoffnung machen, dass ich den "Gelben Schein" doch noch erhalte?

A: TS3 GS Server

Programm herunterladen, installieren und verbinden. Ab 19:00 Uhr ist in den Regel immer jemand da.


12.01.2018
Muxi
F: Ich habe mich schon mal 16.12.2017 gemeldet, wegen der Bearbeitung zur Ausstellung des Gelben Scheins. Heute am 09.01.2018 erhielt ich wieder Post von der Ausländerbehörde mir dem Wortlaut Sehr geehrter Herr G. für die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises habe ich von Ihnen eine Kopie des Personalausweises angefordert. Als Alternative können Sie mit Ihrem Personalausweis hier persönlich vorsprechen oder Sie lassen sich vom Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung ausstellen, die Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit enthält. Dieses Dokument könnten Sie übersenden. Nun zu meiner Frage. Versucht man mit der persönlichen Vorsprache mich hinzuhalten ? Sollte ich zum Vorzeigen dort erscheinen oder soll ich eine so genannte erweiterte Meldebescheinigung besorgen und diese zu schicken ? Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

A: Was Sie tun bleibt alleine Ihre Entscheidung. Sie können denen auch mitteilen das Sie den PA bei Abholung vorlegen.


12.01.2018
Benny
F: Liebes Team, gelber Schein nach rustag 1913 erhalten auch im BVA alles korrekt eingetragen! Nun gelber Brief bzgl. Strafzettel eingetrudelt . Das OWiG ist ja für mich als bundesstaatler nicht gültig ! Würde dies auch gerne so zurückschreiben , leider bin ich in Jura eine absolute null und kann dies nicht Aus egbgb Art.5 rauslesen! Auf was verweise ich am besten wie schreibe ich das klar und deutlich? Ist für mich das erste mal dass ich nun gegen die Firma angehe! Liebe Grüße und besten Dank für Ihre Mühen

A: TS3 GS Server


12.01.2018
Don Jorge
F: Guten Morgen Kameraden und Mitstreiter, Ich hatte im „Land Brandenburg“ beantragt, noch bevor der Rückschein beimisst war, standen die Schergen mit Wortmarke „Polizei“ vor der Tür. Leider war ich nicht zu Hause. Da ich viel im Ausland bin und inzwischen auch dort lebe, ist es vielleicht besser direkt an das Bundesverwaltungsamt zu gehen. Weitere Frage: Weiß jemand, welche Staaten den GS verlangen bei Heirat oder Adoption eines Kindes?

A: Ja im Fall von Brandenburg ist es besser direkt an die BVA zu gehen. Ein Sachentscheidungsinteresse zu konstruieren ist konterproduktiv. Wir sollten die Straftäter nicht auch noch unterstützen.


11.01.2018
Liberty Bell
F: Hallo sollte es mir mit dem GS jetzt nicht möglich sein,mich als Eigentümer des von mir bezahlten Autos,in die Zulassungsbescheinigung 1&2 eintragen zu lassen.Da ich ja via GS über einen Familiennamen verfüge,welcher laut FZV eingetragen gehört.Da mir ja nicht der Name oder Firmenname der jr.Person gehört,ich über diese auch nie Eigentümer sein kann,und die Rechte der nat.bei einem anderen Staat liegen,der mich aber zum Miteigentümer der nat.Person machte.Habt ihr da Erfahrungen

A: Ja es sollte möglich sein. Dazu gehört allerdings ein Haufen Fachwissen und Ausdauer. Die Frage ist eher wie lange können Sie auf die Benutzung des Fahrzeugs verzichten. Bisher weigert sich die Verwaltung hartnäckig. SB bekommen ihre Dienstanweisungen "Gesetzeskonform" per ePost und setzen diese dann auch noch um. Vorgesetzte wissen um die Straffälligkeit ihrer Handlungen und setzen sie trotzdem um. Es ist nicht einfach sich bei den "Reichsbürgern" durchzusetzen.


08.01.2018
umeili
F: Haloo ihr lieben ich würde zu gerne den Schein haben aber ich bekomme nierges mein meine Geburtsurkunde von meinen eltern da ich schon früh von zu Hause raus bin was kann ich tun und wer kann helfen ... LG Uli

A: TS3 GS Server


07.01.2018
Kano02
F: Hallo, habe meinen Antrag zur Feststellung meiner deutschen Staatsangehöigkeit direkt beim Bundesverwaltungsamt Köln eingereicht. Möchte noch anmerken, dass ich meinen Wohnsitz im aussereuropäischm Ausland habe. Am 29. Mai 2017 erhielt ich die Eingangsbestäigung mit Aktenzeichen. Hierin wurde mir mitgeteilt, das es durch die Vielzahl der zu bearbeitenden Anträgen zu Verzögerungen käme. Aber beinahe neun Monate für die Bearbeitung empfinde ich als extrem lang. mfg

A: Ja, das ist lang. Sie sollten Sie mal eine Sachstandsanfrage stellen.


06.01.2018
Georg
F: Hallo, ich habe am 06.12.17 mir den vorläufigen Reisepass besorgt und musste leider den roten Reisepass mit dazu bestellen. Nun werde ich von der Meldebehörde aufgefordert, den roten Reisepass abzuholen aber dabei den grünen Reisepass abzugeben, obwohl dieser noch 11 Monate gültig ist. Die Gemeinde stellt mir den roten Reisepass nicht aus, weil ich den grünen nicht einziehen lassen will. Was kann man da tun, schließlich habe ich für beide Pässe bezahlt? MfG Georg

A: Nicht genug Informationen zum beatworten der Frage. Wahrscheinlich sind schon Fehler bei der Beantragung gemacht worden. Anders lässt sich eine Beantragung des Roten Pass nicht erklären.


04.01.2018
Fritzi
F: Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht beschieden mit der Begründung, dass kein Sachbescheidungsinteresse erkennbar ist. Ich Schreiben wird darauf verwiesen, dass ich im Melderegister ausschließlich mit der deutschen Staatsangehörigkeit eingetragen bin und einen aktuellen Reisepasses sowie einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland besitze. Das Scheiben enthält keine rechtliche Begründung (die es ja auch nicht gibt) und keine Unterschrift oder Namenswidergabe des Behördenleiters oder dessen Beauftragten, sondern nur „Unser Zeichen …“ und die Bezeichnung der ausstellenden Staatsangehörigkeitsbehörde. Auch fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Meine Antragsunterlagen wurden mir komplett zurückgesendet. Damit verstößt die Behörde m.E. gegen §§37 und 39 VwVfG. Was empfehlen Sie zur weiteren Vorgehensweise (persönliche Vorsprache bei der Behörde oder begründeter schriftlicher Einspruch mit erneuter Abgabe der Antragsunterlagen oder Klage beim Verwaltungsgericht)?

A: TS3 GS Server


04.01.2018
drbaer
F: Hallo, Mir wurde auf meinen Widerspruch zwecks Bestätigung der Dt. Staatsangehörigkeit ablehnend geantwortet. Jetzt kann ich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Kann ich das umgehen? Kennt Ihr ggf. einen vernünftigen Anwalt in Hamburg? Freundliche Grüsse Martina Krüger Gesendet mit der GMX Mail App

A: TS3 GS Server


28.12.2017
Ebs
F: Der SB (Regierungsrat eines LRA) will bei Ableitung vor 1913, den Familiennamen komplett GROSS belassen wie im Reisepass. Vorname ist klein geschrieben. Er behauptete auch, die Haager Appostille auf dem Staatsangehörigkeitsausweis des Zeugen sei unwirksam für die BRD. Was nun tun? Für ein unverbindliches Vorgehen wäre ich dankbar. Abholung des GS widerwillens war bereits vor Weihnachten. Als nächster Schritt ein Widerspruch? Textvorschlag? Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§:?) ist das doch ein Unding finde ich. Vielen Dank! MfG Ebs

A: TS3 GS Server


24.12.2017
btpfeif@t-online.de
F: Mein Antrag wurde das zweitemal abgelehnt und mir im gelben BRIEF zugestellt

A: TS3 GS Server


22.12.2017
Klemmschelle
F: Hallo, auch bei mir Rückantwort auf meine Antragstellung : um den Antrag zu prüfen, fehlt noch die aktuelle Meldebescheinigung. und dann weiter im Text: Bitte beachten Sie ,dass die Staatsangehörigkeitsbehörde eine entsprechende Prüfung nur durchführt, wenn Sie ein Sachbescheidungsinteresse darlegen. Ein allgemeines Interesse an der Prüfung staatsteoretischer Überlegungen, wie es nach Ihrem Antrag naheliegt, reicht hierfür nicht aus.(Also-Antrag eigentlich abgelehnt) Für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar.

A: TS3 GS Server


22.12.2017
Timo
F: ich habe vor c.a 2 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (nach RuStaG 1913) gestellt. Vor kurzem hat mir der SB eine Ablehnung zukommen lassen die er damit begründe das kein Sachbescheidinteresse vorliegt. Dies geschah ohne Nennung irgendwelcher Gesetze worauf er sich bezieht, ausser bei der Kostenteilung von 18€ konnte ich er mir die dazugehörigen Gesetze nennen, was ich schonmal ganz witzig fand ;-). Daraufhin habe ich ihm einen schönen Widerspruch geschickt. Unter anderen habe ich Ihn darauf aufmerksam gemacht gegen welche Gesetze er verstößt (BeamtStG,GG etc). Nun kam heute sein Antwortschreiben wo er mir mitteilte das in Niedersachsen kein Widerspruchsverfahrensgesetz mehr existierte und ich die Sache einklagen soll. Im letzten Satz des Briefes zog er die Kosten von 18€ zurück da es sich ja um ein „Missverständnis“ handle was mich auch wieder zum Schmunzeln brachte. Wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen? Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herren einleiten? Wenn ja wie sollte diese am besten aussehen, wäre über eure hilfe sehr dankbar

A: TS3 GS Server


21.12.2017
Linda
F: Ich brauche Bitte ganz dringend antworten auf ein paar fragen. Ich habe seit Samstag meinen grünen Reisepass den ich ohne Probleme bekommen habe, am Montag habe ich den Personalausweis bei der gleichen Behörde abgeben wo ich meinen GS erhalten habe. Nun bin ich aber bis dato Hartz 4 erhalten. Nun denke ich kann es mir nun passieren das ich dieses aber nicht mehr bekomme und da ich lieber auf Nummer sicher gehen möchte würde ich gerne auf das Amt für Soziales gehen um mir von dort unterstützung zu holen. Kennen Sie jemanden der oder die so eine Situation schon angegangen ist und welche gesetze muss ich beachten das ich auf mein recht pochen kann .... mir raucht schon der Kopf .... ich lese seit ein paar Tagen im GG, BGB, SGB und muß nebenbei noch die Probleme die dank dem Jobcenter entstanden sind irgendwie bereinigen ( hab daß sogar Schriftlich vom Gericht bestätigt bekommen ) . Da wir ( meine Tochter und ich ) dank dem Jobcenter obdachlos geworden sind, muss ich erst mal wieder eine Wohnung finden . Ich wäre über antworten die mir weiter helfen sehr dankbar ...

A: Mehr Hilfe wie den besuch unseres Servers können wir Ihnen nicht anbieten.


19.12.2017
diko
F: ich muss nochmal fragen ich habe einen antrag auf feststellung nach rustag gestellt.nun wurde mir ein dokument mitgegeben , was sich antrag auf erteilung eines staatsangehörigkeitsausweis nennt.bei dem antrag auf feststellung der deutschen staatsangehörigkeit nach § 30 staatsangehörigkeitsgesetz handelt es sich um eine einzelfallentscheidung,bei der ein schutzwürdiges sachbescheidungsinteresse erforderlich sein muss. ,, hiermit erkläre ich wahrheitsgemäß,dass ich aus folgenden gründen/zu folgendem zweck(nachweis beigefügt) ein schutzwürdiges sachbescheidungsinteresse an der festellung meiner deutschen staatsangehörigkeit habe, was soll man den nun angeben?

A: Immer noch NICHTS!!! Seit Ihrer letzten Frage hat sich die Rechtsgrundlage nicht geändert. Es gibt immer noch keine Rechtliche Grundlage für das Begehren. Es kann sich auch um keine Einzelfallentscheidung handeln, denn es handelt sich um eine Festgestellt und nicht um eine Endscheidung. Selbst der §30 gibt das nicht her. Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.


19.12.2017
diko
F: welchen grund ,soll man angeben wofür man einen festellungsantrag benötigt

A: KEINEN, es gibt keine Rechtliche Grundlage der Bediensteten einen Grund zu fordern.


19.12.2017
alf
F: soll ich schreiben ich hätte dem antrag nichts hinzuzufügen? oder sollte ich die rechtliche grundlage verlangen auf der sie diese zusätzliche erklärung erwarten? dann noch bitte eine frage zu der geburtsurkunde. sie verlangen eine abschrift aus dem Geburtenverzeichnis. was ist der unterschied , oder auch wieder beschäftigungsprogramm? meine beglaubigung auf der geb.urkunde ist vom nov. also ganz frisch. urkunde ist urkunde oder? danke nochmal alf

A: TS3 GS Server


18.12.2017
alf
F: ich habe für mich und meine frau den antrag eingereicht, alle unterlagen vollständig, auch die geburtsurkunden selbstverständlich. jetzt sollen wir eine "erklärung"unterschreiben die folgenden inhalt hat: ergänzend zum antrag vom ...erkläre ich, dass ich alle angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht habe. ich versichere, dass weder ich, noch eine der personen von denen ich die staatsangehörigkeit ableite die deutsche staatsangehörigheit ausgeschlagen, darauf verzichtet oder durch freiwilligen erwerb einer anderen staatsangehörigkeit verloren habe. woher kommt nun diese "erklärung" ich habe auf offziellen anträgen abgeleitet und bin der meinung dass wenn es wirklich erforderlich wäre, es im antrag aufgenommen wäre. gleichwohl habe ich doch mit meiner unterschrift auf dem antrag genau das gemacht oder? dann wollen sie einen aktuellen auszug aus dem Geburtenregister, meine unterlagen sind aber aktuell also aus nov.17 und beglaubigt. was soll das? die kopie des persos wollen sie natürlich und die originale sehen. damit weiss ich umzugehen, allerdings frage ich mich was das mit den geburtsurkunden soll. eigentlich sollte dem antrag nichts weiter hinzuzufügen sein. unsere ableitung ist wasserdicht. danke für die antwort und herzliche grüsse alf

A: Auf den 1. Blick sieht es nach sauberer Arbeit des SB aus(außer Perso). Zu empfehlen ist es, dass deutsche vor deutsche Staatsangehörigkeit durchzustreichen oder die Unterschrift zu verweigern. Eine Begründung könnte sein, dass Vorfahren vor Hitlers Verordnung nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren. Die Erklärung wäre also zu ungenau und Ihre Bestätigung fehlerhaft.


18.12.2017
Uwe
F: Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zu den Bearbeitungszeiten und fristen. Ich habe meinen Antrag im Juli/2017 eingereicht, nach kurzer Zeit hatte ich ein Schreiben erhalten wo nach dem Feststellungsinteresse gefragt wurde. Habe dem SB dann schriftlich mitgeteilt das es keine rechtliche Grundlage gibt usw. sowie auf verschiedene Gesetze und Urteile verwiesen. Da es nach über 3 Monaten keine Info / Reaktion gab habe ich Ihnen eine Sachstandsanfrage geschickt mit einer Frist auf Ende November 2017, leider gab es bis heute keine Reaktion auf diese. Nun stellt sich mir folgende Frage, gibt es eine max. Bearbeitungsdauer, wenn ja wie lange ist diese? Ich überlege mir ob ich eine weitere Sachstandsanfrage schicken soll/muss oder ggf. gleich eine Untätigkeitsklage einreiche. Oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit die ich anwenden könnte.

A: TS3 GS Server


16.12.2017
Muxi
F: Guten Morgen habt großen Dank für eure großartige Seite. Viele Fragen ließen sich bereits vor Antragstellung beantworten. Nun zu meiner Frage. Ich habe am 25.10.2017 einen Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Am 15.12.2017 erhielt ich ein Schreiben mit folgenden Inhalt : Sehr geehrter Herr Für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis bitte ich um die Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Heißt das das der Ausweis bereits erstellt worden ist ? Kann ich den Schein nach der Bezahlung gleich mitnehmen ? Kann Ich mit dem Personalausweis zur Identifikation bei der Ausländerbehörde erscheinen und den Sachbearbeiter Einsicht nehmen lassen ? Ich gebe den Ausweis natürlich nicht aus der Hand. Bitte verstehen Sie meine Frage nicht als unsinnig, ich möchte alles richtig machen und will keinen Fehler auf Grund von Unkenntnis machen.

A: Nein da ist der Vorgang noch nicht beendet. Ich würde dem SB mitteilen das für ihn das Kopieren des Persos verboten ist. Sie aber gerne bereit sind sich bei Abholung zu Identifizieren.


16.12.2017
holli06
F: Man will mir meinen gelben Schein nicht ausstellen und verlangt ein Sachbescheidungsinteresse und beruft sich auf das Urteil von VG Hamburg 2. Kammer Urt. 10.01.2017, 2 K 6629/15

A: TS3 GS Server


15.12.2017
Hanseat1958
F: F: kann ich überhaupt noch den Staatenangehörigkeitsausweis beantragen? Ich habe alle Unterlagen zusammen und wollte damit zur Ausländerbehörde. Da sagt ein Freund von mir, dass man sich den Weg sparen kann, da das nicht mehr geht. Soll so seit September diesen Jahres sein. Kann ich noch etwas tun? und wenn ja, was?

A: Es spielt keine Rolle ob es noch geht oder nicht. Es heißt eigentlich jetzt erst recht. Jeder abgelehnte Antrag ist ein Beweis ihrer Ohnmacht und bringt einen SB in den Straftatbestand. Nach der Ablehnung sind auch noch einige Schritte zu gehen.


13.12.2017
Iceqtbc
F: Hallo guten Morgen. So jetzt habe ich beim Bürgermeister einen Termin wegen meiner Vollauskunft bzw. Der Glaubhaftmachung meiner Deutschen Staatsangehörigkeit. Die wollen mir das nicht eintragen! Was für Geschütze könnte ich noch auffahren? Danke.

A: Der ober Straftäter wird das natürlich richten! LÖL TS3 GS Server


12.12.2017
Bürger23
F: Wie soll ich mich verhalten wenn mein Antrag abgelehnt wird?

A: Sie bei uns einfinden! TS3 GS Server


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