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Fragen und Antworten

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02.09.2021
Annabel
F: Mit "nicht glaubhaft gemachtem schutzwürdigen Bescheidungsinteresse" und Verweis auf versch. Urteile des BVerwGE können die Behörden alle Anträge abwiegeln. Welche Möglichkeiten gibt es, um überhaupt noch eine Chance zu haben, die Feststellung zu bekommen? Erfahrungen in jüngster Zeit? Zu Ihrer Antwort auf meine vorhergehende Frage: Den Antrag habe ich schon gestellt mit dem vom LRA vorgegebenen Formular, deshalb nützt der Hinweis auf formlosen Antrag nichts mehr.

A: Leider können wir hier wenig dazu sagen. Aber so viel, dass Sachbescheidungsinteresse ist ein Offenbarungseid und Schuss in die eigene Kniescheibe der Verwaltung. Beschäftigen Sie sich einmal mit dem Teso Urteil und dem Personalausweisgesetz § 1. In den meisten Fällen ist ein Ablehnungsbescheid besser. Denn auch der Ablehnungsbescheid setzt Rechtsfolgen in Kraft.


27.08.2021
Annabel
F: Hallo liebe Erfahrene, Was soll/kann ich nun tun? Den geforderten Beleg habe ich nicht. Das LRA BLABLA akzeptiert nur seine eigenen Antragsformulare. Dort muss man angeben wofür man den Staatsangehörigkeitsausweis braucht. Ich habe geschrieben: (Frage gekürzt)

A: Fragen Sie nach der Gesetzlichen Grundlage für die Verwendung deren Antrags. Nach Ihrem Wissen gibt es keine Formzwang für Anträge. Gerne könnten Sie auch den Antrag Formlos oder zur Niederschrift stellen.

Mit dem Erwerbsgrund haben Sie sich ein Ei ins Nest gelegt. Hier sollten Sie denen mitteilen, dass die Glaubhaftmachung genüge getan ist.


26.08.2021
Christina
F: Hallo Ihr Lieben... heute einen gelben Brief vom LVA Zentrale Bußgeldbehörde im Briefkasten entdeckt. wie kann ich hier verfahren, ich habe den Brief nicht geöffnet. hier steht auf der Rückseite lt. Gesetzl.Form zugestellt ? Frage mich welches und Gesetz hier denn gemeint ist ? VOrne ist angekreuzt förmliche Zustellung : weitersenden innerhalb des Inlands; BRD ? Inland ? und dann steht drauf Deutsche Post, ist doch privatisiert, sollte also auch nicht korrekt sein. Ferner ist mein Vorname falsch geschrieben und es steht Frau vorne, also jur. Person, bin ich ja nicht.. also zurück mit Vermerk "Falsche Person" und ANgebot lehne ich ab oder habt Ihr dazu was anderes adäquates um die BRD Abzockebande (sorry) abzuschütteln. für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.. LG

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


19.08.2021
Samuel
F: In Bezug auf den Machterhalt, hat das System mal wieder in Seinem StAG rumgeschmiert und das Sachentscheidungsinteresse in den AGBs verankert.In § 30 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „wird“ die Wörter „bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses“ eingefügt BGBl vom 19.08.21.Und da das Geld knapp wird,der Ansturm auf dieses Papier aber anscheinend ungebremst anhält hat, sich der Preis auf 51€ hochgeschraubt.

A: Das ist ja SUPER! Da haben sie doch mal alle Masken fallen lassen. Dabei auch noch ein klassisches Eigentor geschossen.


18.08.2021
Bentenz
F: Wie reagiere ich auf ein Amtsschreiben mit Urteil und Zahlungsaufforderung, ohne Unterschrift des Richters und falschem Stempel von Amtsgericht NRW?

A: Wenn das so weit ist, ist schon einiges falsch gelaufen. Hier können wir nicht darauf eingehen. Auch weil uns weitere Informationen fehlen.

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


15.08.2021
Nora
F: Hallo liebes Gelber-Schein-Team, Ich habe meinen Antrag eingereicht. Daraufhin verlangte das Amt das bekannte "nachzuweisende Sachentscheidungsinteresse". In meiner Antwort verlangte ich die Nennung konkreter gesetzlicher Grundlagen dafür. Und jetzt kam ein Schreiben, mit dem ich nicht recht weiter weiß: "In Ihrer Widerspruchssache wegen Nichtbescheidung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ergeht folgender Widerspruchsbescheid Die Rechtsabteilung des Amtes für Migration hat folgende Entscheidung getroffen: Ihr Schreiben vom 30.07.2021 wird als Widerspruch gegen die Nichtbescheidung auf Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigeit bzw. Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gewertet und wird hiermit kostenfrei als unzulässig zurückgewiesen. Bei dem Bezugsschreiben handelt es sich um eine nicht rechtsmittelfähige schriftliche Mitteilung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg [....] schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. [...]" Wie ist hier weiter vorzugehen? Tatsächlich vor dem Verwaltungsgericht klagen? Hat das mit bestimmten Argumenten gute Aussichten oder ist das wieder nur ein Trick? Ist es überhaupt zulässig meine zweite Einreichung des Antrages mit genaueren Fragen einfach von seiten des Amtes als "Widerspruch" zu werten? Sehr dankbar für Hilfe! Beste Grüße, Nora

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


14.08.2021
Wirbel1975
F: Hallo, ich habe von der Ausländerbehörde einen Ablehnungsbescheid zum GS erhalten. Was sind die nächsten Schritte, die ich einschlagen kann, damit ich dieser Ablehnung widerspreche und was Aussicht auf Erfolg hat? Ich bezahle diese Gebühr nicht, denn das ist ja ein Eingeständnis, oder?

A: Ein Ablehnungsbescheid ist auch ein wichtiges Dokument. Es bescheinigt Ihnen das Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Bevor Rechtsfolgen aus dem Bescheid für sie wirksam werden, sollten Sie noch einmal zu Abstellung des Mangels auffordern. Die Gebühr nicht zu bezahlen gibt nur unnötige Schwierigkeiten.

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09.08.2021
Jürgen
F: Hallo zusammen, ich habe Ihnen am 21.06.2021 bereits eine Frage zum Staatsangehörigkeitsausweis gestellt und Ihnen mitgeteilt, dass ich ein Erklärung zu möglichen Verlustgründen unterschreiben soll. Auf Ihr anraten habe ich "deutsche und deutschen" vor der Staatsangehörigkeit gestrichen. Jetzt habe ich auf meine Nachfrage bei der Behörde mitgeteilt bekommen, dass es erforderlich ist, diese Erklärung ohne Veränderungen (streichen der Wörter deutsche/deutschen) zu unterschreiben ist, damit sie angenommen werden kann. Es wurde mir mitgeteilt, wenn ich dies nicht einhalte, kann die Ausstellung esne Staatsangehörigkeitsausweises nicht erfolgen. Wie soll ich mich hier Ihrer geschätzten Meinung nach verhalten. Gruß und Danke Jürgen

A: Auch dafür gibt es wieder keine Rechtsgrundlage. Dazu ist es noch Erpressung und eine Einschränkung der Aussage. Aber wenn das so sein soll, können Sie auch das Unterschreiben.


29.06.2021
Mesoyos
F: Guten Tag, ich benötige dringend Ihre Hilfe. Im Juni 2020 hatte ich den Antrag auf Staatsangehörigkeit mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht. 1 Jahr später, also nun Mitte Juni 2021,habe ich mir erlaubt, nachzufragen, worauf die Mitteilung kam, dass ein Nachweis eines berechtigten Interesses vorgebracht werden muss. Ich habe darauf folgendermaßen reagiert: „... in Ihrem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass eine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erfolgt. Bitte nennen Sie doch die gesetzliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen. Es gibt kein Sachbescheidungsinteresse und somit auch keine Begründung. Die geltende Gesetzgebung gibt eine Begründung nicht her...“. Folgende Antwort kam heute: „ Sehr geehrte Frau X , wie Sie selbst schreiben, besteht in Ihrem Fall kein Sachbescheidungsinteresse. Nach den Anwendungshinweisen zu § 30 StAG erfolgt die Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ,,auf Antrag des Betroffenen bei Nachweis eines berechtigten Interesses oder bei öffentlichem Interesse von Amts wegen“. Daher werden wir Ihr Verfahren einstellen. Auf weitere Nachfragen wird keine Reaktion mehr erfolgen.“ Wie soll / kann man darauf reagieren? Herzlichen Dank schon vorab für eine Hilfestellung.

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


16.06.2021
Hornisse
F: Bin selber BRD-Beamter, daß einzige was geschehen ist, daß der Jagdschein und die WBK eingezogen worden sind. Was freilich äußerst unangenehm was und ist. Ich denke auch das dem Pensionär namens myway51 da nichts geschehen wird.

A: Für Hans!


16.06.2021
myway51
F: Sehr geehrter Herr Oberüber Ich bin "Pensionär" der Kommunalverwaltung und verfolge seit ca 7 Jahren die Aktivitäten dieser Gruppe.Ich bin von der Logig überzeugt.Was mich bisher abgehalten hat, eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist die Angst, meine Finanzielle Grundlage , die "Pension"aberkannt zu bekommen.Aufgrund persönlicher Auseinandersetzung habeich zwar keine Ernennungsurkunde als Ruhestandsbeamter sondern nur eine Personalverfügung, die mich in den Rjhestand auf eigenen Antrag versetzt.Können Sie mir mit rechtlichen Argumenten die Befürchtung nehmen dass ich meine Ruhestandsbezäge verlieren könnte..Ich bin jetzt 70 Jahre alt und muss als gefühlter preußischer Staatsbeamtee am Ende meines Lebens feststellen, dass der Staat mich mein Meben lang verarscht hat.Ich bedanke mich im Voraus für Ihrere Bemühungen MfG Hans

A: Nein wir können Ihnen keine Argumente nennen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering, da Sie nicht mehr im Dienst sind. Eine Versetzung zu den Akten im Keller haben Sie ja nicht mehr zu befürchten. Deren Möglichkeiten bei Pensionären sind begrenzt.


06.06.2021
Motzi
F: Guten Abend, ich hatte eine Sachstandsanfrage bezüglich meiner Feststellung mit 14tägiger Frist gesetzt und diese einer Ablehnung gleichgesetzt bei nicht Bearbeitung. Es sind 17Tage vergangen ohne Antwort vom Landratsamt. Wie sollte ich weitermachen? Danke für die Antwort.

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


03.06.2021
yber
F: Guten Abend, ich habe in Thüringen aktuell einen Antrag (wie im Video von Reiner Oberüber) gestellt. Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen in dem steht , dass ich 1.) in der DDR geboren bin und somit laut § 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR eine Staatsbürgerschaft habe, 2.) einen Personalausweis besitze und ich somit wiederum als Staatsbürger bereits behandelt werde, 3.) RuStAG übergeleitet wurde in StAG , 4.) kein Feststellungsinteresse laut Ordnungsamt/ Einbürgerungsamt vorliegen würde und das Amt somit meinen Antrag ablehnen würde , sollte ich in dem Anhörungsrecht nicht neue Erkenntnisse mitteilen. Wie sollte ich darauf reagieren, um den Antrag schlussendlich doch erfolgreich abzuschließen ?

A: Ja, das sollten Sie. 1. Sie haben eine Staatsbürgerschaft? Die Staatsbürgerschaft der DDR? In der Feststellung geht doch aber um die deutsche Staatsangehörigkeit. 2. Das Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass der Personalausweis oder Pass kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit ist. Maximal könnte der Personalausweis ein Hinweis auf eine Staatsangehörigkeit und keiner Staatsbürgerschaft sein. 3. Diese Aussage ist schon Täuschung im Rechtsverkehr. 4. Ein Feststellungsinteresse kennt das StAG und andere relevante Gesetze nicht. Interessant wäre hier die Rechtsgrundlage für Feststellungsinteresse. Dienstanweisung, Handlungsempfehlung oder Handreichung?

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


25.05.2021
Helene
F: Sehr geehrtes GelberSchein Team, ich habe auf meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ein Antwortschreiben vom Landratsamt erhalten. Darin wird der §30 StAG richtig zitiert. Weiter im Schreiben steht: "Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann von der Behörde verweigert werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Antragstellers nicht ersichtlich ist bzw. der Antragsteller kein besonderes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit begründet. Die Vorschrift des §30 StAG setzt ihrem Wortlaut nach zwar kein besonderes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises voraus. Die Notwendigkeit eines solchen besonderen Interesses ergibt sich jedoch aus allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Ein Antrag ist auch im behördlichen Verfahren nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Amtshandlung hat, weil er sie etwa zur Verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt und Verwaltung nicht für unnütze oder unlautere Zwecke oder sonst missbräuchlich in Anspruch nimmt(VG Gera vom 11.03.2020, 2 K 2187/19 Ge, VG Meiningen vom 28.01.2020, 2 K 573/19 ME)." Weiter wird im Schreiben aufgeführt, es ist kein Sachbescheidungsinteresse erkennbar, es zweifelt keiner an der deutschen Staatsangehörigkeit und wir wären auch im Besitz deutscher Reisepässe(§3 Abs.2 S.2 StAG). Meine Frage lautet: Wie soll ich jetzt weiter vorgehen um einer Ablehnung zu entgehen? Mit freundlichen Grüßen

A: Einer Ablehnung können Sie wahrscheinlich nicht entgehen. Kein Gesetz gibt den SB das Recht ein Interesse zu verlangen. Sie haben es mit Straftätern zu tun. Aber grade die Ablehnung eröffnen ganz neue Möglichkeiten.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


21.05.2021
LR
F: Bei dem heutigen Schreiben vom Landratsamt wurde mir berichtet, dass Gesetz 2018 geändert wurde. Und mein Antrag ohne Nachweis nicht bearbeitet wird. Wie soll ich da einen Nachweis herbekommen, hab ich als deutscher Bürger keinen Recht mehr? Was soll ich als Nachweis vorlegen?

A: Es gibt kein Sachentscheidungsinteresse in irgendeinem Gesetz das Einfluss auf das StAG hätte. Ich hoffe Sie haben diese vermutliche Lüge des SB schriftlich. Und eine Angabe des geänderten Gesetzes zum Nachlesen. Das Erfinden eines Sachentscheidungsinteresses ist Beihilfe zu einer Straftat. Die Auskunft sieht nach Abwiegelung aus. Also sollten Sie Nachfragen, wo man das nachlesen kann wenn Sie diese Information noch nicht haben. Die Frage war doch nach der Gesetzesgrundlage für sein Begehren. Da wird man sich doch nicht mit der Aussage, dass Gesetz wurde 2018 geändert.


17.05.2021
Motzi
F: Danke für die schnelle Antwort! Welche Frist sollte man ansetzen, 14Tage? Danke und einen schönen Tag noch.

A: Ja, + 4 Tage Postweg.


17.05.2021
Motzi
F: Hallo, auf meinem Brief mit Aufforderung zur Bearbeitung meiner Festellung usw. ist noch nichts zurück gekommen, auch keine Ablehnung. Das war am 19.03. Soll ich jetzt noch eine Sachstandsanfrage stellen oder noch warten? Danke für die Antwort.

A: Es wird Zeit für die Sachstandsanfrage! Bei diesen Verhalten des SB sollen Sie einen Termin setzen und das nicht Handeln den Fakt der Ablehnung zum Termin auslöst.


12.05.2021
Wolfi
F: Sachbescheidungsinteresse glaubhaft machen?

A: Warum soll man was Glaubhaft machen, was es nicht gibt. Ist die Glaubhaftmachung des Sachbescheidungsinteresses schon Beihilfe zur Straftat.


12.05.2021
LR
F: Was meinen Sie mit der rechtlichen Grundlage. Und wo soll ich da nachfragen?

A: Fragen Sie doch einfach den, der Ihnen geschrieben hat, wo dieses Sachendscheidungsinteresse steht. Dazu sollte es doch eine Gesetzliche Grundlage geben oder… Bis heute konnte kein Sachbearbeiter diese Gesetzesgrundlage benennen. Nur Handlungsempfehlung und Handreichungen. Noch nicht mal eine korrekte Dienstanweisung.


09.05.2021
LR
F: Ich besitze bereits einen gelben Schein.Hab ihn jetzt für meine Tochter beantragt. Aber das Landratsamt möchte jetzt von mir einen Nachweis für welchen Zweck und welche Behörde ich in benötige. Was soll ich da jetzt tun?

A: Fragen Sie einfach einmal nach der rechtlichen Grundlage für diesen Nachweis.


06.05.2021
Wahlhelfer
F: "Wenn aus Freiwilligkeit Pflicht wird" https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=563857 Danke für eure Antwort. Wie kommt man aus dieser Verpflichtung heraus wenn man sich mal freiwillig gemeldet hatte.Siehe oben Es gibt ja auch das ³ 1 BWahlG. Habt ihr da einen Tipp?

A: Da reicht ein simples NEIN. Sie haben doch einen Wichtigen Grund. Mitteilen müssen Sie den nicht, denn die stehen im Ordnungswiderlichkeitsgesetz in der Beweisplicht.


01.05.2021
Mordillo
F: Sehr geehrtes GelberSchein Team, folgende Antwort habe ich von unserem zuständigen Amt nach Beantragung der Feststellung der Staatsangehörigkeit bekommen: Ihr Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 19.04.2021 Sehr geehrte Familie....., Ihr o.g. Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist hier am 26.04.2021 eingegangen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er Deutscher im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, seine Staatsangehörigkeit in Zweifel steht und deswegen ein Feststellungsinteresse geltend gemacht wird. Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Bitte teilen Sie mir Ihr Sachentscheidungsinteresse schriftlich mit. Des weiteren ist eine aktuelle Meldebescheinigung und beglaubigte Ausweiskopien (Bürgerbüro) für das Antragsverfahren einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mustermann Wie antworte ich nun am besten (schriftlich) auf diesen Brief (Sachentscheidungsinteresse)? Ich gehe davon aus, dass keine aktuelle Meldebescheinigung bzw. beglaubigte Ausweiskopien notwendig sind. Ist das korrekt? Vielen Dank für ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen

A: Einer Ablehnung können Sie wahrscheinlich nicht entgehen. Kein Gesetz gibt den SB das Recht ein Interesse zu verlangen. Sie haben es mit Straftätern zu tun. Aber grade die Ablehnung eröffnen ganz neue Möglichkeiten.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


13.04.2021
Josi
F: Hallo zusammen, ich habe am 12.01.2021 beim Bundesamt für Verwaltung einen Antrag auf Feststellung.... gestellt. Diesen Antrag musste ich aber zum Ausländeramt schicken. Ich habe jetzt schon zweimal ein Schreiben erhalten, dass Sie nicht über den Antrag entscheiden werden. Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zu kommen lassen und wie gehe ich weiter vor? Mit freundlichen Grüßen

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


12.04.2021
Mahlow
F: Hab meinen gelben (Tapeten) Schein jetzt wird mir trotzdem der EStA verweigert von meinem Landkreis Bonn schreibt man kann das Landkreisamt nicht zwingen Und jetzt?

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


12.04.2021
Sebastian
F: Ich habe heute bei meinem Landratsamt bezüglich des Staatsangehörigkeits Ausweises angerufen. Die Kollegin teilte mir mit, dass der Antrag ohne einen "Sachbescheidungsinteresse" womöglich abgelehnt wird. Sie verwies auf das Urteil VGH Bayern 08.08.2018 - 5 ZB 18.844. Ich wohne in Bayern. Was hat es damit auf sich?

A: Telefonate sind immer kontraproduktiv! Besser wäre eine schriftliche Sachstandsanfrage gewesen. Mit Bayern hat mit den Straftaten der SB nichts zu tun. Urteile von Verwaltungsgerichten sind Einzelfallentscheidungen. Deutlich zeigt das graden das Urteil des Amtsgerichts Weimar zum Thema C Maßnahmen in Schulen.

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