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Fragen und Antworten

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12.10.2016
Mammut Elfe
F: Liebes Gelber Schein Team Ich habe im Januar 2016 den GS exakt nach Vorgaben von Rico Handta gestellt.5!!! Monate hatte ich nichts gehört.Nach einem freundlichen Anruf hatte ich 3 !!! Tage später den Ablehnungsbescheid im Briefkasten.Es handele sich um einen feststellenden Verwaltungsakt dem ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGo zugrunde liegen müsste.Das Feststellungsinteresse müsse schriftlich und mit zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismitteln angegeben werden.Darauf hatte ich Widerspruch eingelegt worauf erneut eine Ablehnung kam und ich wieder Widerspruch gegen die Ablehnung einlegte mit der Begründung: StAG Ausfertigungsdatum 22.07.1913 § 30 Abs. 2: Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich,aber auch ausreichend,wenn durch Urkunden,Auszügen aus Melderegistern...mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist,dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist....Insoweit impliziert sich daraus auch das Interesse an der Feststellung,sodass ich darum ersuche,den Antrag zu genehmigen.Auch verwies ich die Behörde auf das TESO-Urteil und das europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Artikel 4).Doch leider interessiert es die Ausländerbehörde einen Dreck und begründet die Ablehnung in jedem zweiten Satz mit dem fehlenden Feststellungsinteresse:Der WF(Widerspruchsführer)hat mangels Sachbescheinigungsinteresse keinen Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.Oder: Vielmehr ist es als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im behördlichen Verwaltungsverfahren ein solcher Antrag nur zulässig,sofern der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheinigungsinteresse hat.Der vorliegende Widerspruch sei zulässig,aber unbegründet!Es ist mehr als Offensichtlich,dass man mir aus fadenscheinigen Gründen den Staatsangehörigkeitsausweis verweigert was ich als böswillige Behördenwillkür interpretiere.Die zweite Ablehnung hatte der Kreisrechtsausschuss durch eine Frau XXXXX (Ass.Jur.) beschlossen und ich könnte innerhalb eine Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht in Koblenz Einspruch erheben.Ist es ratsam Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen ? Ich denke dies wäre auch eine ziemlich kostspielige Angelegenheit.Ich sehe meine Chancen als sehr gering ein weil das doch ein abgekartetes dreckiges Spiel ist.Meine Wut ist Grenzenlos über solche Willkür.Ich weiss leider nicht mehr weiter.Vielleicht könnt Ihr mir ein paar Tipps geben...

A: TS3 GS Server


12.10.2016
Die Preußin
F: Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar die wäre, ist es von Relevanz wenn bei meinem EStA Auszug "Wirksam geworden am" das Feld leer steht, oder ist dieses wichtig?! Sonst stimmt alles im Auszug (RuStAG etc.) ..und noch eine Frage: Wäre es auch möglich ein zweites Mal einen EStA Auszug zu beantragen, um zu kontrollieren ob jener [Beamter] das leere Feld befüllt hatte, nachdem ich ihn wieder aufgesucht hätte, wenn der Eintrag"Wirksam geworden am" essentiell wäre!?

A: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11

Sie sollten den Sachbearbeiter anfordern den Eintrag zu vervollständigen. So ist es wenigstens Aktenkundig. Setzen Sie dem Sachbearbeiter eine Frist und überprüfen Sie die Abarbeitung.


10.10.2016
Paul
F: Ich und meine Frau haben "GS" beantragt, leider haben wir eine negative Antwort bekommen. Begründung : "Geburts-und Aufenthaltsorte von Ihnen bzw.Ihrer Vorfahren geben Sie mit der Lage in Preußen an. Sie geben an, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die preußische zu besitzen. Sie sind im Besitz eines Personalausweises, ausgestellt von der Stadt Lebach. Ich beabsichtige, Ihren Antrag abzulehnen. Die Feststellun der deutschen Staatsangehörigkeit bzw.die austellung des Ausweises über den Besitz der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland dient in erster Linie dazu bei ungeklärter Staatsangehörigkeit, gegenüber dem Antragsteller bzw. Dritten den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen. Sie sind im Besitz eines Bundespersonalausweises und werden in den Melderegistern mit deutscher Staatsangehörigkeit geführt, so dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht angezweifelt wird. Ich beabsichtige, Ihren Antrag abzulehnen. Hiermit erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu dem Verfahren zu äußern" Wie sollen wir jetzt vorgehen?

A: TS3 GS Server


10.10.2016
tomson
F: Meine Behörde in Ulm hat im EsTA Register den Erwerbsgruind nicht engetragen.Ich habe Wiederspruch eingereicht. Ulm hat den Weiderspruch nach Tübingen weitergeleitet. Tübingen hat nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGo den Wiederspruch zurückgewiesen und nach §73 Abs.3 VwGO eine Rechnung von 25 Euro verpasst.Darf die Behörde §68 VwGO und § 73 VwGo anwenden? Ich bin doch bei einer Behörde und nich vor Gericht.Muß das bezahlt werden? Liebe Grüsse an das ganze Team.

A: VwGO = VerwaltungsGerichtsordnung!!! Ihre Verwaltung ist also ein Gericht??? Oder liegt hier Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsanmaßung vor? Schauen Sie in den §1 der VwGO.

Der von Ihnen angeführte VwGO ist unstatthaft, da im Rahmen Ihres Verwaltungsakts die VerwaltungsGerichtsbarkeit weder involviert - noch Ihre Behörde als Verwaltungsgericht in Erscheinung tritt. Eine mögliche Amtsanmaßung - als Richter - ist hier zu vermuten - oder vorgetäuscht.

- StGB § 132 - Amtsanmaßung
- Täuschung im Rechtsverkehr StGB § 270 ist strafbewährt und wäre zu untersuchen.
- Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr (§§ 267 - 282 StGB)

Ich gehen davon aus, dass Sie aufgrund dieser Tatsachen Ihren Verwaltungsakt zurücknehmen und umgehend.....
Ihr Anliegen


09.10.2016
Karl 20
F: Meine Frage, habe den GS der Familienname ist in Fett und Großbuchstaben im ESTA ist alles richtig. Kann ich den GS nachträglich ändern lassen, bzw. den SB höflichst bitten, den Namen so zu schreiben wie er auch im ESTA Registerauszug steht. Bringt es was, den GS mit einer Apostille versehen zu lassen. Des weiteren weigert sich das Meldeamt in der Vollauskunft den Eintrag " Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit einzutragen.

A: Wenn Ihr Vor- Familienname nicht identisch mit Ihrer Geburtsurkunde ist, dann ist was verkehrt. Selbstverständlich sollte eine Apostille auf den Staatsangehörigkeitsausweis. Das Meldeamt ist der falsche Ansprechpartner für die Eintragung. Verantwortlich ist der Sachbearbeiter der Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat(StAG §33).


09.10.2016
Autark
F: Moin! Vorab meine Frage: Gibt es ein verwendbares Musterschreiben, welches gestützt auf das Urteil -- 2 BvR 373/83 -- aus 10/87 zu (BVerfGG § 31) zielführend und erfolgserprobt ist? Auch mir wurde jüngst der "gelbe Schein" mit der bekannten Begründung unter Verweis auf: - § 30 Abs. 3, Teil III , 102-1 StAG, At. 5 GG vom 27.0515 (BGBI.I.S. 1386) - Aufgrund Vorlage des Antragsformulars und aller Anlagen/Nachweise kann der Besitz nicht bestritten werden etc. - Kein Sachbescheidungsinteresse (VG Potdam vom 14.03.16, V8 K 4832/15) - Kein Bestreiten meiner Staatsangehörigkeit von öffentl. Stelle verweigert. Aufgrund Fristsetzung betr. Widerspruch binnen eines Monates würde ich ich mich über eine zeitnahe Antwort freuen. Und ja, das Video habe ich gesehen, Teile daraus mitgeschrieben. Dennoch wäre ein Muster wie vorgenannt für viele hilfreich. Danke und Gruß Autark

A: TS3 GS Server


08.10.2016
Patrick
F: Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe meinen Antrag am 22.09.16 nach RuStAG eingereicht und hab am 23.09.16 eine antwort bekommen das sie den Antrag nach StAG ausstellen werden wenn ich ein Feststellungsinteresse nach §43 Abs.1 VwGO eingereicht hab.Ich hab daraufhin Widerspruch eingelegt da ich nach RuStAG eingereicht hab und hab den hinweis auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13.12.2000 Abs.1.2 hingewiesen. meine frage hab ich soweit alles richtig gemacht oder nicht MfG Patrick

A: Beschäftigen Sie sich mit dem neuen Beitrag!!!


07.10.2016
Sahey
F: Hallo, mein Mann hat seine Abstammung väterlicherseits (weil Vater und er selbst ehelich geboren) bis 1908 nachweisen können (Geburtsurkunde Antragsteller/Vater/Großvater Kgr. Preußen) Nun sagt die Staatsangehörigkeitsbehörde, dass der Vater erst ab 1994 die Staatsangehörigkeit erlangt hat und vorher "staatenlos" war, daher muss die Abstammung mütterlicherseits nachgewiesen werden. Dass das Behördenwillkür ist weiß ich, aber was kann mein Mann nun machen? Wir haben denen schon geschrieben, dass alle Unterlagen ausreichend und vollständig vorliegen um die Staatsangehörigkeit über den Vater/Großvater zu erlangen. Eine Diskriminierungsbeschwerde an den SB wurde eingeleitet, daraufhin wurde der Antrag an die Senatsverwaltung weitergeleitet. Deren Antwort war ebenfalls die gleiche, dass der Weg über die Mutter gehen muss. Was können wir tun? Vielen Dank Gruß Sarah und George

A: TS3 GS Server


07.10.2016
Maik
F: Hallo, kleines Statusupdate. Nachdem die Dame vom Amt ein Beiblatt ausgefüllt haben wollte und eine Persokopie, habe ich wie hier im forum beschrieben verhalten und nichts davon eingesendet mit dem entsprechenden Text.....heute nun ein neuer Brief, siehr hier: "Die angeforderten Unterlagen sind teilweise eingegangen. Wir benötigen noch eine Kopie Ihred Identitätsausweises (Reisepass pder Personalausweis ---der Führerschein gehört nicht in diese Kategorie). Nach ausstellung des Staatsangehörigenausweises wird dieser dem Bürgermeisteramt in XXXX zur aushändigung übersandt. Sofern Sie jedoch den ausweis persönlich abholen möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung" Hier wiederum mein antwortschreiben, "Sehr geehrte Frau XXX Ihr Schreiben vom 04.10.2016 habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Kopie des Ihrerseits gewünschten Identitätsausweises ist nach PAuswG untersagt ! Sollte es ihrerseits notwendig sein auf eine Legitimierung meiner Person zu bestehen, komme ich persönlich bei Ihnen vorbei und legitimiere mich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises mit einem entsprechenden Dokument. Bei einer Identifizierung anwesender Personen, also wenn ich bei Ihnen persönlich erscheine, ist eine Kopie nicht nötig und dazu auch nicht erlaubt. Siehe hierzu auch folgender Link: http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis_kopieren/ausweis_kopieren_node.html Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen bitte um kurze Info ob darin alles gesagt ist...Danke.

A: Jo SUPER!


06.10.2016
Karl20
F: Habe eine Frage: Möchte den GS mit einer Apostille versehen lassen. Der Familienname ist in Großbuchstaben geschrieben und nicht in Speerschrift, d.h. ich bin eine juristische Person. Im Esta ist alles korrekt. Soll ich den GS vom Juni 2016 reklamieren ????

A: Wie wollen Sie eine jur. Person sein? Die jur. Person unterscheidet sich von der nat. Person durch den Namen(jur. Person) und Familiennamen(nat. Person). Auf Ihrem GS wird auch nicht Name stehen. Den Zeitpunkt den GS zu reklamieren haben Sie verpasst. Sie hätten den GS gar nicht erst annehmen dürfen. Das ist aber auch nicht problematisch. Der GS ist nur die Quittung für die entstandene Akte. Fangen Sie an den GS zu Leben!!! Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person. Dazu gibt es viele Videos auf der Seite.


04.10.2016
Micha
F: Vielen Dank für die Antwort. Nun schreibt der Mann vom Standesamt: "Ihre Berechtigung steht nicht in Frage. Darum geht es nicht.Ich will Ihnen nur die richtige Urkunde ausstellen. Das Familienbuch (mit Eintrag der Kinder) ist seit 2009 keine Personenstandsurkunde mehr. Da kann ich nur eine einfache beglaubigte Kopie ausstellen. Wenn Sie aber eine Personenstandsurkunde brauchen, stehen Ehe- und Geburtsurkunden zur Verfügung. Darum muss ich wissen, für wen oder was Sie die Urkunde brauchen. Darum geht es!" --> Er stellt sich hin und behauptet, das eine beglaubigte Kopie keine Beurkundung wäre :-). Also soll ich die beglaubigte Kopie nehmen oder?

A: Eine beglaubigte Abschrift in Deutsch. Die Ehe und Geburtsurkunden sollten sie gleich mitnehmen. Hören Sie auf mit den Behörden per ePost oder Telefon zu kommunizieren!!! Das ist nicht Gerichtsverwertbar und das wissen die Herrschaften.


04.10.2016
Micha
F: Habe einen Heiratseintrag von meinen Eltern über E-Mail angefordert. Nun kommt die Antwort mit der Frage für welchen Zweck ich die Urkunde benötige. Das ist doch wieder eine Falle. Soll ich darauf überhaupt antworten und falls ja, was?

A: Ja, die STASI lebt. Liegenschaftsangelegenheiten wäre die passende Antwort oder Sie Fragen einfach nach der Gesetzlichen Grundlage der Nachfrage.


02.10.2016
khmunich
F: Ich war am 30.09.2016 im Bürgerbüro und wollte eine Daten-Vollauskunft. Bekommen habe ich eine "Meldebescheinigung" mit der Aussage, dass sind die Daten die bei uns gespeichert sind. Hier- für mußte ich € 12,50 zahlen. Etwas anderes könne ich nicht bekommen. Ist die "Meldebescheinigung" tatsächlich die Daten-Vollauskunft?

A: Nein ist sie nicht. Die Vollauskunft ist kostenlos. Man hat sie Verarscht!!!


02.10.2016
Edith
F: Hallo,ich bekam vor Tagen von Herrn Peterlini vom Bundesversorgungsamt den ESta-Auszug zugeschickt.Leider ist bei -Erworben wann und erworben durch- keine Eintragung nach RuStaG 1913 erfolgt.Wie ich den Fragen entnehmen kann,ist das bei vielen so. Leider wird hier nur auf vorherige Aussagen verwiesen.Darum meine Bitte an die Fragenbeantworter: Gebt bitte hier eine machbare und beschriebene Möglichkeit dazu an,um diese Eintragung zu erlangen. Danke.

A: Es gibt wahrscheinlich keinen Weg den Eintrag zu erreichen. Aber wenigstens kann man den Willfährigen Erfüllungsgehilfen die Akte füllen und ihre Straftaten Dokumentieren. Grundlage für die Dienstaufsichtsbeschwerden ist Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004 §11. Wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht greift, weiterführende Dienstaufsichtsbeschwerden beim nächsten Vorgesetzten.


01.10.2016
Norbert
F: Hallo. Danke für ihre schnelle Antwort. Abgesehen davon dass mich der Herr beleidigt hat hatte er mich aber dennoch ganz normal bedienen müssen und meine Waffen Angelegenheit bearbeiten müssen,oder? Gruß Norbert

A: Ja genau, kuken Sie mal ins StGB §336.


30.09.2016
Berndle
F: Hallo, ich habe den gelben Schein nun bekommen. Mit einem Begleitschreiben dass ich unterschrieben zurück senden soll. Bestätigung dass mir keine Tatsachen bekannt wären, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher bei mir und den Personen von denen ich herleite zur Folge hätten. Dass ich eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung beantragt hätte. Desweiteren einen Absatz über Streitkräfte und Wehrpflichtgesetz. Ist dies alles richtig? Muss ich den Empfang der Urkunde und diese oben genannte Bestätigung unterschrieben zurück senden? Ist es richtig, dass auf der Urkunde die aktuelle Postleitzahl meines Wohnortes steht? Oder ist das alles unrellevant? Danke für die Infos.

A: Sie haben keine weitere Erklärung abzugeben. Den Empfang können Sie bestätigen. Aber nicht mehr. Sie haben ja schon den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen beatwortet.


30.09.2016
Norbert
F: Hallo. I bin Sportschütze seit über 20 Jahren und hab seit einem halben Jahr den gelben Schein! Ich wollte mir heute morgen einen sogenannten voreintrag holen. Quasi die Genehmigung um einen neuen Revolver zu kaufen. Unser Rathaus ist ziemlich klein, da macht das Ordnungsamt Waffen und Ausländer amt gleichzeitig. Achtung!!! Der Mann der mir unter Protest den gelben Schein damals überreicht hat sagte: Ihr Reichsbürger seid doch der Meinung dass ämter und Beamte gar nicht für euch zuständig sind. Und dass es die Verwaltung eigentlich gar nicht gibt! Ein Reichsbürger bekommt von mir einen solchen Eibtrag nicht (als ich keinen gelben Schein hatte war das nie ein Problem) Ich soll mir doch den Eintrag beim Staat holen aber er ist nicht für mich zuständig! In wie fern hat der Mann denn Recht? Stimmt das was er sagt? Können sie mir einen Ratschlag geben für das weitere Vorgehen? Gruss Norbert

A: Ja der Reichsbürger saß Ihnen wohl gegenüber. Denn Sie sind Ja Bundesstaatenangehöriger. Sie sollten dort nichts mehr ohne Zeugen machen. Denn Sie als Reisbürger zu bezeichnen ist eine Straftat.


29.09.2016
Leewin
F: Für den GS Antrag heißt es aktuelle beglaubigte Unterlagen vorzulegen (z.B. Auszug aus Geburtsregister) Wie aktuell muss das sein und warum kann ich z.B. nicht beglaubigte Dokumente / Auszüge von vor 10 Jahren vorlegen - oder geht das auch?

A: Das liegt aber nur an den Bediensteten Ihrer Besatzerverwaltung. Vorschriften gibt es dort keine.


29.09.2016
Kunigunde
F: Hallo, in meinem EStA Registerauszug steht nichts nach "erworben durch" (habe nach RuStaG .. abgeleitet) und "Dtsche Staatsangehörigkeit erworben am" dort steht auch nicht mein Geburtsdatum. Ansonsten ist alles richtig, mein Familien- und Vorname ist richtig geschrieben. Ist das so okay oder was sollte ich tun? Vielen Dank.

A: Das mit dem Datum ist in Ordnung. Beim Rest sollten Sie gegen angehen. Beschreibung der Vorgehensweise ist in älteren Beiträgen in diese Kategorie.


28.09.2016
Stankoweit
F: Hallo, vielen Dank für die Antwort. Noch eine Rückfrage zu der vom Landratsamt gewünschten Bestätigung mit folgendem Inhalt: "Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung Beantragt. Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin. Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt". Den Staatsangehörigkeitsausweis habe ich ja erhalten. Soll ich diese Bestätigung demnach dann einfach NICHT dem Landratsamt vorlegen? Ist Ihnen bekannt, ob sich die Ämter damit dann letztlich "zufrieden" geben oder hat das irgendwelche Folgen für mich? Herzlichen Dank!

A: Eigentlich ist mit der 1. Antwort alles gesagt. Alle Angaben stehen im Antrag!!! Es ist lediglich der erhalt zu bestätigen. Sie werden Erleben ob sich das Amt damit zufrieden ist. Aber mehr bekommen sie nicht!


27.09.2016
Deutscher
F: Hallo nochmal und danke für die schnelle Antwort. Ich hatte von der Behörde den Hinweis erhalten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bis 01.01.1975 bei ehelicher Geburt nur vom Vater weitergegeben wurde. Daher dachte ich, dass ich nach diesem Zeitpunkt auch von der Mutter ausgehen kann. So wie ich das verstanden habe, kann ich den EStA-Eintrag "erworben durch" nur in einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter evtl. bekommen, aber da mein Name im EStA Register klein geschrieben ist, handelt es sich um eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG, richtig?

A: Ja, aber lesen Sie doch mal ältere Beiträge in dieser Rubrik. Dort ist die Vorgehensweise beschrieben. Dazu gehört nicht das Persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter.


27.09.2016
Deutscher
F: Hallo und dankeschön für Eure Arbeit! Ich habe beim Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit die Einbürgerung meines Vaters angegeben (war nach 1913). Ansonsten ist alles wie empfohlen ausgefüllt worden. Daraufhin wurde mir der gelbe Schein ausgestellt. In der Vollauskunft der Gemeinde steht bei Staatsangehörigkeit: Art "Deutscher" und bei Nachweisart "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis" Im EStA Register allerdings ist bei "Wirksam geworden am" und "Erwoben durch" kein Eintrag vorhanden! Mein Nachname und Vorname sind bis auf den Anfangsbuchstaben klein geschrieben. Eine Rückfrage bei der Behörde hat ergeben, dass eine Verpflichtung zur Übermittlung dieser Daten nach § 33 StAG nicht besteht und es wurde ein Gerichtsurteil zitiert (VG Augsburg vom 4.12.2015, Az. Au 1 K 15.1489). Meine Mutter allerdings hatte ihre Vorfahren bis vor 1914 nachweisen können und bei ihr ist auch der korrekte Eintrag im EStA Auszug vorhanden. Habe ich Chancen auch diesen Eintrag "Geburt (Abstammung) , §4 Abs.1 (Ru)StAG" zu erhalten wenn ich den Antrag nochmal stelle, diesmal allerdings mich auf meine Mutter beziehe und dann bis vor 1914 gehe? Sollte ich in meinem Fall auf diese Eintragung bestehen?

A: Es gibt dort eine Handlungsempfehlung die Einträge nicht mehr vorzunehmen. Die Willfährigen Erfüllungsgehilfen halten sich dran. Mal ganz abgesehen davon das Sie nicht über Ihre Mutter ableiten können, würde das zum selben Ergebnis führen. Wie Sie an den Eintrag kommen wird in dieser Rubrik erklärt.


27.09.2016
paddy
F: Hallo, habe heute meinen Staatsangehörigkeitsantrag abgegeben. Jedoch wird der Antrag nicht angenommen ohne das Hauseigene (Formular) das ganz unten stehen hatte,,ich versichere der Vorfahre ist Deutsch,, ich habe unterschrieben aber die mit eingereichten Unterlagen sind korrekt wie auch die Angaben von Antrag F und Anlagen V. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Dankef ur die Antwort

A: Die erste Frage muss sein "Wo steht das!!!". Es gibt keine Vorschrift für die Form. Der Antrag kann auch Formlos gestellt werden. Lesen Sie dazu unter Erprobtes "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!".


27.09.2016
pichti
F: Guten Morgen, wir K&K Reitz haben den "Gelben" erhalten, Der wichtige Eintrag in EStA ( erworben durch ... ) fehlt natürlich. Haben erstmal Einspruch erhoben mit Verweis auf die fehlenden Formulierung im §36 daß keine weiteren Einträge möglich sind und auf weil nach Feststellung des BVerfG (2 BvE 9/11 vom 25.07.2012) seit 1952 kein Parlament mehr verfassungsgemäß (gemeint ist das Grundgesetz!) zustande gekommen ist. Was können wir noch tun ? Gruß

A: Bitte ältere Beiträge in dieser Rubrik lesen.


27.09.2016
pichti
F: Guten Morgen Wir, die Familie Reitz, haben den "Gelben Schein" erhalten. Im EStA fehlt natürlich der Eintrag "erworben durch..." Die Behörte beruft sich auf $36 Abs.2, dagegen haben wir erstmal Einspruch erhoben. Was können wir noch unternehmen ?

A: Bitte ältere Beiträge in dieser Rubrik lesen.


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