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Fragen und Antworten

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25.10.2016
Antrag wird nicht angenommen - Reichsbürgeralarm
F: Hallo, ich war gestern in der Ausländerbehörde der Stadt Hanau, um meinen Feststellungsantrag abzugeben. Ich wurde zunächst freundlich von der Sachbearbeiterin empfangen. Als sie in meinem Antrag die Jahreszahl 1913 gelesen hatte, sagte Sie nur: "Sie sind ein Reichsbürger. Die Stadt Hanau geht mit Ihnen kein Verwaltungsgeschäft ein." Die Frau B. wurde in einer Sekunde von 0 auf 100 patzig und rief telefonisch den Sicherheitsdienst des Hauses und eine Kollegin hinzu. Der Sicherheitsdienst (ein älterer, arabisch sprechender Mann) hielt mir die Pistole vor die Brust. Ich soll meinen Antrag gefälligst zurücknehmen und verschwinden. Ich habe jedoch trotzdem friedlich, ruhig und sachlich darauf bestanden den Antrag abzugeben. Daraufhin hat man die Polizei hinzugezogen und man hat mich zwecks Identitätsfeststellung (§ 163b StPO) bis heute morgen um 9.00 Uhr in der Polizeifilale am Freiheitsplatz 4 festgehalten. Die Stadt Hanau hat mir gegenüber ein 6-monatiges Hausverbot ausgesprochen und mich angezeigt wegen Hausfriedensbruch. Was ist in diesem Lande los??? Ich bin die Ruhe in Person und bin definitiv kein Querulant und habe mir NIE etwas zu Schulden lassen kommen. Hier läuft etwas gewaltig schief. Gibt es noch andere Wege den gelben Schein zu bekommen (auf dem Postweg wird der Antrag auch abgelehnt).? Vielen Dank im Voraus. LG Bernd

A: Aus dem Kaufhaus rannte der Dieb und schrie am lautesten haltet den Dieb. Immer der, der Reichsdeutscher schreit ist es bestimmt. Zu mindestens sieht es in diesem Fall so aus. Man kann den Reichsbürgern in den Behörden nur Raten so weiter zu machen. Das beschleunigt ihren Untergang. Besuch Sie uns auf dem GS TS3 Server.


22.10.2016
Pessimist
F: Hallo ich nerve heute zum letzten mal. Sie meinten den Sachbearbeiter Gerichtsverwertbar(schriftlich) auffordern den Mangel abzustellen. Meine Frage:Soll ich gegen den GS Widerspruch einlegen, oder zur Änderung der Schreibweise des GS auffordern.(GS so geschrieben Max MUSTERMANN)

A: Betreuerwechsel kostet extra! Souveräne treffen ihre Endscheidung alleine.


22.10.2016
Stankoweit
F: Zu meiner Frage vom 22.10.2016 haben Sie mir folgendes geschrieben: A: Der Eintrag ist kein Plicht Feld für die Bediensteten. Aber auf die Umsetzung "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11" würde ich bestehen. Was meinen Sie konkret mit "Umsetzung"? Was soll ich dem Amt denn nun genau mitteilen? Kann ich denn eine Begründung fordern? Danke für Ihre unendlich wertvolle Hilfe, manchmal ist man einfach ratlos!

A: Den §11 wie in der Beschreibung erwähnt, können Sie lesen?


22.10.2016
Pessimist
F: Hallo, ist es erst mal besser wenn ich Akteneinsicht anfordere, warum der Name im GS so geschrieben Max MUSTERMANN wurde, bevor ich einen Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung und Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche.

A: Als erstes sollten Sie den Sachbearbeiter Gerichtsverwertbar(schriftlich) auffordern den Mangel abzustellen. Danach kann es weitergehen.


22.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, der GS ist da und Name richtig geschrieben. ESTA soweit auch in Ordnung, aber eben ohne den Eintrag "RuStag.....". Ich habe beim Landratsamt drum gebeten, diesen Eintrag nachzuholen. Von dort habe ich folgendes Schreiben erhalten: "Sie haben am xx beim LRA einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) gemäß § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (Stag) gestellt. Im Rahmen unserer Prüfung wurden von Ihnen verschiedene Nachweise vorgelegt. Mit Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist festgestellt, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Den ST.-Auseis haben Sie am xx erhalten. Für die Ausstellung...Gebühr zu erheben....diesen Betrag haben Sie bezahlt. In § 33 Abs. 1 Nr. 1 STAG ist geregelt, dass Entscheidungen zu Staatsanehörigkeitsurkunden in das Register des Bundesverwaltungsamtes (ESta-Register) einzutragen sind. Ferner ist in § 33 Abs. 2 STAG geregelt, welche personenbezogenen Daten im Register gespeichert werden.. An das Bundesverwaltungsamt werden für die Eintragung in das Register EStA nur die gesetzlich vorgegebenen personenbezogenen Daten übermittelt. Auch erfolgte die Übermittlung der personenbezogenen Daten unverzüglich, wie in § 33 Abs. 3 StAG geregelt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat sich an die gesetzlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes gehalten und kann Ihren vorgetragenen Anliegen leider nicht abhelfen". Was kann ich nun noch machen? Auf Gleichbehandlung pochen, denn viele tragen das ja ein, wie man hier im Forum liest? Kann ich Akteneinsicht beantragen oder Kopien aus der Akte verlangen? Oder kann ich eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass gemäß §4 Abs.1 RuStAG 1913 entschieden wurde - DENN DAS WAR JA GEGENSTAND DES ANTRAGS und darüber wurde ja nirgends ein Wort verloren? Ich bitte Sie um Rückmeldung zu dieser leidigen Sache, denn ich möchte das so nicht hinnehmen. Vielen Dank!

A: Der Eintrag ist kein Plicht Feld für die Bediensteten. Aber auf die Umsetzung "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11" würde ich bestehen.


21.10.2016
Pessimist
F: Wie ich ja schon mitgeteilt habe ist der Name im GS so geschrieben Max MUSTERMANN. Wenn die SB dieses nicht ändert, muß oder sollte ich dann eine Diensaufsichtsbeschwerde einreichen. Und gibt es da schon Vordrucke, die ich dafür nehmen könnte. Oder gibt es da noch etwas anderes was ich unternehmen sollte. Danke.

A: Erst sollten Sie dem SB die Möglichkeit geben den Mangel Abzuschaffen. Eine Androhung eines Strafantrages mit Strafverfolgung könnte dabei helfen. Ist das nicht der Fall dann Strafantrages mit Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung und Dienstaufsichtsbeschwerde. Vordrucke gibt es für Souveräne dafür nicht.


21.10.2016
Pessimist
F: Ich Habe vor 3 Wochen mit der Freundin meines Sohnes den GS mit Nachweis nach RuStAG 1913 ordnungsgemäß abgegeben.Wir bekamen zum Schluß ein Schreiben vorgelegt in dem wir versichern sollten das wir keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Dieses war im nachhinein ein Fehler dieses zu Unterschreiben.Habe auch eine Woche später ein Schreiben abgegeben das wir versichern keine weitere Staatsbürgerschaft zu haben, außer die jetzt beantragte. Heute kam die Quittung, der GS ist Max Müller geschrieben. Was können wir jetzt Unternehmen um dieses zu ändern.

A: Was wollen Sie Unternehmen, da ist doch erstmal alles richtig.


20.10.2016
Christopher
F: Hallo noch mal ich war heute auf dem Amt und wollte die Vollauskunft mal haben. Es gibt nur eine Meldeauskunft MIT Melde Bescheinigung! Und die kostet auch noch. Ist es das gleiche was ihr da schon mehrfach empfohlen habt, was es kostenlos geben sollte? Verlangen die neuerdings Kohle dafür? Oder habe ich mich da falsch ausgedrückt? Ich habe eine Vollauskunft über mich verlangt.....

A: Die haben Sie einfach verarscht.


20.10.2016
Pessimist
F: Können Sie mir mitteilen mit welchen Paragraphen sich die Sachbearbeiter(in) Strafbar gemacht hat als Sie meinen Perso oder Pass beim einreichen des GS abgelichtet hat.

A: Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten


20.10.2016
Maik
F: Kann man bei einem abgegebenen Antrag zum Beispiel bevor man den Schein abgeholt/bekommen hat, die Kopie eines "roten" wieder zurück ziehen, so dass diese als nicht eingereicht gilt?

A: Das mussen Sie mit dem Sachbearbeiter besprechen.


20.10.2016
Schlie
F: Ich habe gelesen, man muss KEINE KOPIE VON AUSWEISEN MACHEN LASSEN, wenn wir den Antrag ausreichen. Ist das richtig? Ich musste eine Kopie von Staatsangehörigkeitsausweis meines Urgroßvaters und auch eine Kopie von seinem Reisepass (beide sind von 1954).

A: Ja das ist richtig. Wie kommen Sie denn an Dokumente Dritter? Die lassen sich ja immer was neues einfallen.


19.10.2016
Mail
F: Statusupdate 3: Den "GS" habe ich heute abgeholt und auch ein Blick ins Melderegister der Gemeinde bekommen. Da steht was von Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigenausweis aber nur als "interne" Zusatzinformation der Behörde, welche nach Aussage der Dame nicht auf dem Ausdruck erscheint. Weiterhin ist der Eintrag ohne Ausstellungsdatum und Aktenzeichen und ausstellende Behörde eingetragen. Die Dame trägt die fehlenden Daten gerne nach, aber nur unter der Bedingung dass sie eine Kopie meines Staatsangehörigenausweises anfertigen und archivieren darf ! Ist das Okay mit der Kopie ? Und an dieser Stelle möchte ich mal sagen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Behörde "blöd" gemacht hätte ect...immer freundlich und auch sehr rasch - gibt es also auch noch ! Natürlich gilt ein besonderer Dank an Euch, liebes GS Team, toll wie Ihr das Forum betreibt und Eure Energie da rein steckt...Daumen nach oben... Geuss Maik

A: Herzlichen Glückwunsch und Willkommen in der HEIMAT. Als "interne" Zusatzinformation? Oh schon wieder Täuschung im Rechtsverkehr. Naja wenigstens auf die nette art. Sollte der Eintrag nicht auf der Vollauskunft sein, hat man Ihnen die Erweiterte Meldeauskunft ausgehändigt. Die Daten die Sie nachtragen wollen, befinden sich schon auf der Meldung der Ausländerbehörde. Uns erschließt sich die Notwendigkeit, Daten der nat. Person bei den Verantwortlichen der jur. Person zu Archivieren nicht. Trotzdem bleibt es Ihre Entscheidung dieses zu tun.


18.10.2016
Maik
F: ...noch ne Frag zur Abholung des Staatsangehörigkeistausweises, leider wurde diese im vorherien Post von mir nicht beanbtwortet.....soll ich mich mit meinem "normalen" Reisepass legitimiren oder einen "vorläufigen" grünen Reisepass dazu in Anspruch nehmen, oder ist es egal.... Danke.

A: Das ist vollkommen egal. Sie können auch den Perso nehmen. Hauptsache es entsteht keine Kopie.


18.10.2016
Schwabe
F: Hallo ich habe meinen ESTA Registerauszug erhalten und bin mir etwas unsicher - Familienname etc. ist alles korrekt - Jedoch bei Erworben durch ist nichts eingetragen - muss hier nachgebessert werden ? Beantragt wurde durch Abstammung Vielen Dank für die Info vorab

A: Ja das sollte es.


18.10.2016
Pessimist
F: Ich mußte bei meinen Antrag GS den Perso oder Pass vorzeigen, und dieser wurde abgelichtet (ansonsten wurde die Bearbeitung verweigert) Habe aber deswegen keine größeren Schwierigkeiten erkennen können. Habe den GS erhalten Schreibweise war richtig. EsTA Eintrag war auch richtig §4 Abs.1 RuStAG 1913. Das einzige was ich feststellen mußte war bei der Vollauskunft, da stand bei Staatsangehörigkeit deutsch. Bin jetzt dran das zu ändern. Gibt es jetzt noch etwas was ich übersehen habe,

A: Dann haben Sie Glück gehabt. Warum lassen Sie zu das die Sachbearbeiter sich Strafbar machen? Die Frage wäre gewesen Wo steht das? An der jur. Person wird sich nicht ändern. Es gibt nur einen Hinweis auf die nat. Person. In der Regel auf Seite 4.


18.10.2016
Franz
F: Wurde aufgefordert noch Aufenthaltszeiten vom Vater von dem ich ableite (1895 geb) zu nennen. Kann ich nicht da nicht bekannt. Aber nur Interesse halber: wäre die Nennung von seinen Aufenthaltszeiten in irgendeiner Weise schädlich für RuStAG-Ableitung?

A: Nein schädlich ist das nicht. Teilen Sie denen einfach mit das die Zeiten nicht mehr zu ermitteln sind.


18.10.2016
Max Müller
F: Auf meinem GS steht: Max MÜLLER. Auf meinem ESTA-Auszug steht Max Müller. Ansonsten ist alles in Ordnung nach RuSTAG. Ist das okay oder soll ich Widerspruch einlegen, damit auf dem GS auch Max Müller steht.

A: Wenn das die Schreibweise auf Ihrer Geburtsurkunde ist, sollte es in Ordnung sein. Ansonsten handelt es sich um eine Personenstandsfälschung. Nehmen Sie doch mal Akteneinsicht und bestehen Sie auf Änderung.


17.10.2016
Christopher
F: Hey Servus aus München. Bei uns eskalieren die "Beamten" in grün regelrecht, die halten wahllos Autos an, stellen die dümmsten Fragen, wo kommen sie her, drogen genommen usw.... Ich habe meinen Gelben Schein schon ungefähr ein Jahr mit meinem Vater zusammen geholt. Ich selbst habe noch nie versucht den GS auch einzusetzen doch jetzt reicht es mir. Könnt Ihr mir sagen, wie ich freundlich aber bestimmt die Polizistn abwimmeln kann bzw sagen kann dass ich GS Inhaber bin und sie bitte von mir ablassen sollen? Wo bekomme ich souveräne Argumente her um so ein Gespräch rapide zu beenden? Gibt es dazu vielleicht auch ein Video/ein Buck, was sie mir empfehlen können? Es wäre echt supi, wenn Sie mir ein paar Argunente oder Stichworte nennen könnten, damit ich mich mit dieser Thematik gezielt vertraut mache und mich zielgerichtet belesen kann... Danke schon mal Gruß Chris

A: GS TS3 Server


16.10.2016
Pessimist
F: Hallo, habe den gelben Schein mit richtiger Schreibweise. EsTA Eintrag deutsch(er) nach RuStAG 1913 ist soweit auch ok. Jetzt habe ich eine Vollauskunft bei der Gemeinde eingeholt,da steht bei Staatsangehörigkeit deutsch. Wie kann ich dieses ändern lassen.Selbst hingehen mit dem gelben Schein und EsTA Eintrag? Bitte könnt Ihr mir weiterhelfen. Danke

A: Nein da können wir Ihnen nicht weiterhelfen. An der jur. Person, die der BRvD gehört ändert sich nichts. In der Vollauskunft sollte nur ein Hinweis auf die nat. Person auftauen. z. B. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis.


15.10.2016
Marc
F: Hallo Leute, ich habe alle Unterlagen eingereicht und gestern ein Schreiben des "Ausländeramtes" bekommen. Ich solle die Meldebescheinigungen meiner Wohnsitze von Geburt an bis heute u. mit Angabe der Staatsangehörigkeit angeben. Das Gleiche für meinen Vater. Ich steh jetzt ein wenig aufm Schlauch. Danke Euch schonmal

A: Ja das ist wieder typisch! Das sieht nach Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung aus. Schreiben Sie Ihre Aufenthaltszeiten auf. Die Ihrer Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Fügen Sie Ihre Meldebescheinigung hinzu. Zusätzlich fragen Sie nach der Gesetzlichen Grundlage für die Forderung.


13.10.2016
Micha
F: Das Ausländeramt will unbedingt die Erklärung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit niemals ausgeschlagen noch verloren gegangen ist. Ich habe die sog. Behörde schriftlich aufgefordert mir die Rechtsgrundlage zu nennen. Jetzt kam die Antwort: 1. Rechtsgrundlage § 17 Abs. 1 StAG (also Verlustgründe) 2. Wurde die Gebühr für die Staatsangehörigkeitsausweise erhoben, zu bezahlen innerhalb eines Monats 3. Wurde falls man die Erklärung nicht ausfüllen möchte ein erneuter Antrag mitgesendet, den man dann unter Identifikation seines Persos/Reisepasses stellen kann. Was soll man auf solche Willkür und Provokation noch antworten? Die stellen sich stur.

A: Nutzen Sie nicht den Vordruck den Sie bekommen haben, sondern schreiben die Erklärung selber. Teilen denen mit das Sie den Antrag nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt haben. Das Sie nichts unternommen haben was zum Verlust Ihrer Staatsangehörigkeit(nicht deutsche Staatsangehörigkeit) geführt hat. Ein neuer Antrag ist nicht auszufüllen.


13.10.2016
PowerCore
F: Wertes Team, man hat im Rahmen meines Widerspruches (da laut Bescheid nicht nach RuStaG 1913 abgeleitet wurde) sowie der EStA Registereintrag Erworben durch fehlt, mir eine Absage erteilt und eine Ersitzung der Staatsbürgerschaft der DDR mir erklärt. Begründet wird das ganze so, mein Großvater und mein Vater waren deutsche gemäss RuStAG 1913 aber da sie einen Personalausweis im Jahr 1980 beantragt hatten, greift somit der Gesetzesstand der DDR, etc. ...! Und jetzt kommt es, man teilte mir mit das der Akte die Personalausweise der DDR beigelegt sind! Die waren niemals bestandteil meines Antrages! Natürlich soll ich jetzt gemäss VwGO Zahlen und kann vor Gericht klagen! Was würdet Ihr mir empfehlen?

A: Ja hier stellt sich die Frage wer die Reichsbürger sind. Leider läßt sich das hier nicht besprechen. Denn die willfährigen Erfüllungsgehilfen lesen mit.

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12.10.2016
ohne staatsangehörigkeit
F: Hallo! Ich habe die Anträge für meine Frau und für mich per Einschreiben versendet und unbearbeitet zurück erhalten. Man weist mich auf die falsche Form des Antrages hin und sendet zwei alternative Anträge zur Einsendung. Weiterhin verweist man auf eine Bearbeitungsdauer von mindestens einem Jahr!!! Weiterhin auf die Bearbeitung meiner ursprünglichen Anträge drängen? Wie verhalte ich mich im Bezug auf die vorangekündigte einjährige Bearbeitungszeit? Danke und Gruß Holger

A: Für uns sieht das nach einer Vermeidungsstrategie aus. Als erstes gibt es keine Form Vorschriften für Anträge. Fragen Sie doch einfach mal nach wo Sie was zum Thema Form finden können, oder ob das persönliche Befindlichkeiten sind. Denn Sie könnten den Antrag ja auch Formlos stellen. Um die Bearbeitungszeit kann man sich kümmern wenn die 3 Monate rum sind.


12.10.2016
kraftei
F: Hat es einen Sinn den Widerspruch zurückzunehmen? Ich frage deshalb bevor mir Gebühren entstehen. Vielen Dank im Voraus.

A: Wenn wir denn wüssten warum es geht, könnten wir eine Empfehlung abgeben.


12.10.2016
Udo
F: Guten Tag, ich suche einen Anwalt, der mit mir unsere Kreisverwaltung verklagt, da man uns als ganze Familie (wir haben den GS) den EStA-Eintrag "erhalten durch Abstammung gem. § 4 RuStAG 1913" verweigert hat, obwohl der preußische Bezug sowohl bei mir, als auch bei meiner Frau absolut zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Erst freundliches Nachfragen, dann auch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde hat nichts bewirkt. Der Landrat will nicht mit mir sprechen und empfehlt mir schriftlich, ich könne ja klagen gehen. 2 Anwälte (Köln) mit dem Fachgebiet Verwaltungsrecht habe abgelehnt, mich zu vertreten. Wenn Ihr jemanden wisst, der meine Sache vertreten würde, spende ich gerne nochmal die gleiche Summe an Euch, die der Anwalt mir berechnen würde. Gerne höre ich von Euch Udo

A: Das Thema dürfte einem System Anwalt zu heiß sein. Es gibt auch kein direktes Gesetz das zu der Eintragung verpflichtet. Also bleibt Ihnen nur die Dienstaufsichtsbeschwerde.


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