A: Für Bundesstaatsangehörige braucht die Polizei einen Amtsausweis um hoheitliche Aufgaben durchführen zu können. Ohne Amtsausweis kann die Polizei nur ihre Dienstleistung anbieten, also nur ein Angebot machen. Angebote kann man annehmen, muß man aber nicht. Für Personal reicht der vorhandene Dienstausweis.
A: Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch!
Das derzeit geeignetste und verfügbare Dokument diesbezüglich ist der grüne Reisepaß. In allen Ländern wird dieser allerdings nicht akzeptiert.
A: Wenn Sie so alles so weiter machen wie bisher, hat der Gelbe keine Konsequenzen.
A: Also ein solches Reisedokument gibt es seitens der Verwaltung nicht. Aufgrund Ihres Berufes, sollten Sie ehrlich gesagt sogar bei dem roten bleiben, denn auch der grüne Reisepaß wird nicht in allen Ländern vorbehaltlos akzeptiert.
A: Prinzipiell ist dies natürlich korrekt, aber bitte überstürzen Sie nichts! Fangen Sie erstmal langsam an, mit kleineren Sachen. Recht haben und Recht bekommen sind hier nunmal 2 völlig unterschiedliche Dinge, sonst wäre das alles ja gar nicht nötig. Die Annahme, daß man nur mit dem "Gelben" zu winken braucht und die Bediensteten packen ein, ist wie schon oft erwähnt ein Trugschluß! Die Herrschaften sind indoktriniert und haben ihre Aufträge für deren Erfüllung sie bezahlt werden. Die Aufklärungsarbeit hat gerade erst begonnen und muß von uns allen fortgesetzt werden.
A: Hinsichtlich den Ansprüchen auf die von Ihnen genannten Leistungen ändert sich gar nichts. Ein Fall allerdings, der tatsächlich erfolgreich den Unterhalt nach HLKO (was Sie "Besoldung" nennen) eingefordert hat, ist uns bislang nicht bekannt. Wie gesagt, es ändert sich grundsätzlich nichts und wie weit Sie darüber hinaus Ihre Rechte geltend machen können liegt weitestgehend daran, wie intensiv Sie sich selbst mit der Materie auseinandersetzen.
A: Wenn Sie noch "BRD-Bürgerin" sind, dann müßten Sie dort "deutsch" angeben. Falls Sie im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises nach RuStAG 1913 sind, dann wäre die Angabe "Deutschland" nahe genug an der Wahrheit und somit das unauffälligste. Sollten Sie mehr Wert auf ein Aufklärungsgespräch mit Ihrem zukünftigen Ex-Arbeitgeber legen, als auf einen Arbeitsplatz, dann können Sie dort ruhig Ihre eigentliche Staatsangehörigkeit eintragen. ;-)
A: Auf eventuelles Mobbing sollten Sie sich ggf. einstellen, aber eine Entfernung aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist ja immerhin auf direktem Wege nicht so einfach und auch schwerlich begründbar, ohne daß die Dienststelle die eine oder andere stattfindende Täuschung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) offenbaren müßte.
A: 1. Hier geht es um die Staarsangehörigkeiten in den Bundesstaaten, nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft!
2. Der Rundfunkbeitrag entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, für jeden. Wie intensiv Sie sich mit den Grundlagen beschäftigen wollen, um Ihre Rechte auch durchsetzen zu können, liegt ganz bei Ihnen. Einige unserer Partnerseiten liefern explizit zu diesem Thema weiterführende Informationen.
A: Sie verlieren keinerlei Ansprüche.
A: Was sollte sich da ändern und warum?
A: Sie helfen dabei, den deutschen Volkskörper vor dem drohenden Aussterben zu bewahren bzw. ihn wieder zu bilden und erlangen sowohl die eigene Souveränität, als auch - bei entsprechendem Engagement - die Ihrer Landsleute. Was könnte es für hehrere Ziele geben?
Weitere Implikationen können Sie beim Studium unserer Seite entdecken.
A: Wie soll ihr Arbeitgeber oder die Krankenkasse damit umgehen? Wollen Sie denen den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen?
A: Es ändert sich diesbezüglich nichts.
A: Bitte lesen Sie die bereits unter dieser Rubrik veröffentlichten Antworten, sollten dann noch Fragen offen sein, beantworten wir diese selbstverständlich gerne.
A: Was der Notar damit macht spielt keine Rolle. Sie haben dem Gesetz (BGB) genüge getan.
A: Mit Verlaub... wenn das alles ist was Sie interessiert und worum es Ihnen geht, dann lassen Sie sich bitte einfach weiterhin betreuen...
Nun die sachliche Antwort: Formaljuristisch betrachtet, nein. Aber ein solches Unterfangen um dies zu erreichen müssten Sie sich selbst erarbeiten und bei dem Thema ist, wie intzwischen sicherlich dutzendfach bereits erwähnt, am wenigsten mit der Treuhandverwaltung zu spaßen.
A: Mehr Infos und mehr Aufklärung? Bitte verzeihen Sie... aber das ist ein Scherz, oder?
Zu Ihrer Frage: Sie entscheiden selbst, welche Verträge Sie mit welchen Unternehmen eingehen oder auch eben nicht. Es geht um Souveränität (durch den Staatsangehörigkeitsausweis wieder in Anspruch genommen) und diese muß sich von jedem selbst erarbeitet und vor allen Dingen auch gelebt werden. Zudem darf man nicht vergessen, daß das System BRD klammert und ggf. auch willkürlich handelt / handeln kann!
A: Außer ggf. Mobbing seitens des Dienstherren oder der Kollegen sollte es keine Konsequenzen geben. Das eigene Gewissen, die Dinge nicht mehr zu tun, die von einem verlangt werden könnte sich allerdings (hoffentlich) rühren und zu entsprechender Handlungsweise führen...
A: Der grüne (vorläufige) Reisepaß wäre der richtige, der ist aber nur max. 1 Jahr gültig, muß dann neu beantragt werden und wird nicht von allen Ländern akzeptiert. Bevor Sie diese Schritte gehen, beschäftigen Sie sich aber bitte unbedingt weiter eigenständig mit der Gesamtthematik! Daß eine Partei, also ein Instrument des Prinzips "Teile und Herrsche", echte Souveränitätsbestrebungen als "Fake" bezeichnet, verwundert uns gar nicht...
A: Handlungsanweisungen... ist schon irgendwie witzig derartiges ausgerechnet von einem "Beamten" bzw. Bediensteten zu lesen... das müssen Sie zugeben, oder?
Leider können wir zu Ihrer Frage keine gesicherten Auskünfte geben, da wir von dieser Gruppe einfach zu wenige Informationen bekommen, obwohl die Hilfeschreie in manchen Behördenschreiben deutlich zu spüren sind. Beamte im Ruhestand sollten mit der Beantragung keine Probleme bekommen. Die Beamten die noch im Dienst sind könnten Mobbing der Dienstherren ausgesetzt sein. Denn hier wird dem Dienstherren klar, daß der Beamte das Spiel durchschaut hat.
A: Eine "Korrektur" wird nicht vorgenommen. Das für uns derzeit geeignetste Ausweisdokument ist der grüne (vorläufige) Reisepaß, aber auch dort stehen "Falschangaben" drin. Dieser wird max. für ein Jahr und sehr ungern ausgestellt. Aber wenn man z.B. Freitags eine Stunde vor Dienstschluß mit einem Paßfoto dort hingeht (am besten in Begleitung), weil man am Samstag eine Reise antreten will, dann wird dieser oft ausgestellt... schließlich würde die Verweigerung ja eine Einschränkung Ihrer Reisefreiheit bedeuten...
A: Schauen Sie bitte in die Fragen und Antworten unter Implikationen und Sonstiges. Dort ist das Thema zu genüge bearbeitet.
A: Die Verweigerung der Gerichte eine Feststellung der Staatsangehörigkeit hat nichts mit irgendwelchen Urteilen zu tun. Sie machen es einfach nicht, was man mutmaßliche Willkür nennen könnte... Dieses Prinzip gilt auch für Ihre weiteren Ausführungen.
Einen "Bückling" machen ist nur nötig, wenn man nicht ausreichend vorbereitet ist, seine Rechte nicht gut genug kennt und auch nicht bereit ist, diese geeignet durchzusetzen, auch wenn es mal den einen oder anderen Rückschlag gibt.
A: Wir schlagen vor, daß Sie sich aufgrund der für Sie noch recht neuen Thematik zunächst mit der Erlangung des Staatsangehörigkeitsausweises beschäftigen. Alles weitere sollten Sie keinesfalls überstürzen, auch nicht die vorschnelle Abgabe von Dokumenten!
Grundsätzlich haben Sie natürlich mit den Implikationen die Sie nennen recht, allerdings besteht zwischen Theorie und Praxis ein Unterschied. Man sollte sich Schritt für Schritt, eine Baustelle nach der anderen vornehmen. Mit dem "Gelben" zu winken und sämtliche Bediensteten fallen in den Staub ist ein Wunschtraum!
Man muß im Einzelfall seine Rechte und die Gesetze kennen um jeweils geeignet argumentieren zu können - der Staatsangehörigkeitsausweis versetzt Sie in den entsprechenden Rechtsstand, dies tun zu können!
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!