A: Bei Staatsangehörigkeit wird deutsch stehen, aber in irgendeiner Zeile sollte "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit" stehen.
A: Genau das ist der richtige Weg! Bedenken Sie aber bitte, daß gerade für den Start ins Leben (Kontoeröffnung, Ausbildung, etc.) ein Ausweisdokument um sich innerhalb des Systems bewegen zu können unabdingbar ist. Beschäftigen Sie sich daher unbedingt mit dem Personalausweisgesetz (insbesondere § 5) und bestehen Sie auf die gesetzeskonforme Ausstellung des Ausweises. Darauf wird in der Regel nicht eingegangen, dann unterschreiben Sie in eckigen Klammern. Wenn das beanstandet wird und man Sie dazu auffordert "richtig" zu unterschreiben, dann unterschreiben Sie i.A., denn schließlich hat man Ihnen hierzu den Auftrag gerade erteilt. Lassen Sie Ihren Sohn bitte auch nicht allein dort hingehen. Sie können auch von vorneherein stattdessen einen Reisepaß beantragen, anfangs auch ruhig den roten. Die meisten sind zu abhängig vom System, als daß sie sich so weit daraus lösen könnten, wie einige es von uns bereits getan haben. Es ist ein ständiges ausreizen der Grenzen, was nicht jedermanns Sache ist und gerade Heranwachsenden sollte man nicht unbedingt durch zu konsequente Vorgehensweisen den Start unnötig erschweren.
A: 1. Sie sind David aus der Familie "Vater". Bei einer Adoption ist es durchaus üblich, aber nicht notendig, daß das Kind danach auch den Familiennamen des Adoptivvaters erhält.
2. Ihr Kind muß über die Mutter ableiten, da der dabei ausschlaggebende Punkt eben die Unehelichkeit ist.
3. Mit korrekter Ableitung nach RuStAG 1913 sind wir keineswegs "juristisch unterlegen", im Gegenteil, streng genommen sind die BRD-Bediensteten weitestgehend gar nicht für uns zuständig.
4. Die Glaubhaftmachung "deutsch" IST die "deutsche Staatsangehörigkeit". Da wir aber (auch) die Staatsangehörigkeit in unserem Bundesstaat besitzen, geht gemäß den Artikeln 5 & 6 des BGBEG diese Rechtsstellung als Deutsche vor.
A: 1. Sie sollten den haben wollen.
2. Sie verlassen den Rechtskreis der BRiD und befinden sich dann im deutschen Recht.
3.Nein, es ist die Wiederherstellung der eigenen Souveränität.
4. Wir stammen nicht von den Bundesländern sondern von Angehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Baden, Sachsen, usw.) ab.
A: Eigentlich erstmal den Gelben und dann die Willenserklärung. Natürlich weigern sich die Sachbearbeiter das anzunehmen. Aber für den Personenstand sind die halt zuständig. Aber mit dem Einschreiben mit Rückschein ist Ihre Arbeit getan. Was die damit tun ist ihr Bier.
A: Nein, neue Erkenntnisse zu dem Thema gibt es dort nicht. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob "Sachen" heiraten dürfen. Nicht umsonst muß man sich einen Staatsangehörigkeitsausweis besorgen wenn man im Ausland heiraten will. Leider sind das nur Spekulationen, denn das BVA schiebt uns auf die lange Bank. Wahrscheinlich haben wir dort einen Nerv getroffen und Krisensitzungen ausgelöst. Fest steht, das selbst das BVA jede Kommunikation einstellt wenn es haarig wird.
A: Man muß hier noch weiter differenzieren: Statusdeutsche sind unmittelbare Reichsangehörige, z.B. Einwohner von Schutzgebieten. Wir sind Staatsangehörige in einem Bundesstaat, also mittelbare Reichsangehörige. 1934 wurden diese Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten per Verordnung abgeschafft und durch die "deutsche Staatsangehörigkeit" ersetzt. 1999 ist diese Verordnung in ein "Gesetz" überführt worden und jedem, sogar auch denjenigen, die noch im BESITZ ihrer echten Staatsangehörigkeit waren, wurde die "deutsche Staatsangehörigkeit" übergestülpt. All dies geschah völkerrechtswidrig und ohne staatliche Legitimation und ist somit nichtig. Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist heute eine reine Glaubhaftmachung und bedeutet de facto und de jure die Staatenlosigkeit. Da man diesem ganzen Schwindel aber "freiwillig" (wenn auch aus Unkenntnis) z.B. durch Beantragung eines Personalausweises zustimmt, ist es aber leider "legal" und der Teufelskreis schließt sich.
Wir hoffen diesen Sachverhalt in Kürze so verständlich wie möglich dargelegt zu haben. Ein noch tieferes Verständnis für die Sachzusammenhänge erfordert nunmal auch eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik, aber es ist alles da... wer suchet, der findet...
A: Wenn der Geschäftsführer der Firma wechselt, sollte man dem neuen seinen Willen auch kund tun.
A: Prinzipiell ja, sich jedoch über die Umsetzung dieses § Gedanken zu machen ist relativ überflüssig. Es gibt im Detail viele Aspekte der damaligen Gesetzgebung (auch hinsichtlich des BGB, des RuStAG oder gar der Verfassung selbst), welche, wenn es soweit ist, auf die heutige Zeit angepaßt werden müssten und der § 175 des Reichsstrafgesetzbuches wird sicher dazu gehören.
A: Diese Frage haben wir bereits mehrfach beantwortet, daher nur kurz: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre das "beste" was man seitens der Verwaltung bekommen könnte. Sie wird aber nicht ausgestellt, jedoch arbeiten wir daran. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das "zweitbeste", da er ja zusätzlich leider die deutsche Staatsangehörigkeit mit im Gepäck hat.
A: Ihrer Frage ist nicht eindeutig zu entnehmen, auf welchen Personenkreis Sie sich genau beziehen. Das sog. Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts festgestellt, daß das Beamtentum in Deutschland 1945 zum erliegen gekommen ist. Aktive Beamte dürften also de facto langsam ausgestorben sein. Sollten Sie sich auf die Bediensteten der Verwaltung BRD, die derzeit tätigen Statusbeamten (siehe Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) beziehen, so sind diese auf das Grundgesetz und ggf. als sog. "Landesbeamte" auch auf die "Verfassungen" der sog. "Bundesländer" vereidigt. Streng genommen begehen diese Herrschaften also mutmaßlichen Hochverrat.
A: Uns sind zwar einige Initiativen bekannt, die sog. "Reichsausweise" ausstellen, wir bezweifeln aber doch sehr - um es vorsichtig auszudrücken - ob diese legitimiert sind, solche "Dokumente" auszustellen. Bitte prüfen Sie Ihren Recherchestand und stellen Sie sich fortwährend die Frage, ob das was man Ihnen vermitteln will, wirklich einen Sinn ergibt...
A: Vorausschicken möchten wir, daß es sich bei beiden Dokumenten lediglich um das "beste bzw. zweitbeste" handelt - richtige Ableitung vorausgesetzt - was man eben so seitens des Verwaltungskonstruktes BRD erhalten kann. Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt sowohl die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, als auch leider die deutsche Staatsangehörigkeit, welche per Verordnung am 5. Februar 1934 eingeführt und 1999 durch die Schröderregierung jedem "gesetzlich" aufgedrückt wurde. Die Rechtsstellung bescheinigt auch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder (teheoretisch) die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Wichtig: Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit!
A: Sie haben als Deutscher beim Besatzer Deutschlands ihren Wehrdienst abgeleistet. Konsequenzen hat das unter den gegebenen Umständen keine. Es ist eher eine moralische Sache (NOCH da kann in Zukunft ja noch was kommen).
A: Warten Sie erstmal ab, Schreibfehler können immer mal passieren, allzu tragisch sollte das nicht sein.
A: Nein, der Wohnsitz steht nur dort drauf, weil dieser zum Ausstellungszeitpunkt für die Zuständigkeit des entsprechenden Landratsamtes oder Bürgermeisters maßgeblich ist.
A: Berlin ist nach wie vor kein Bestandteil der BRD, aber für uns macht es ja keinen Unterschied, wir gehören ja auch nicht (mehr) zum Warenbestand jener Besatzerverwaltung.
A: Ja, alles ist gut, sofern Vor- und Familiennamen richtig (c.d. minima) geschrieben sind, ist alles in Ordnung. Der Landrat bzw. in kreisfreien Städten der Bürgermeister stellen die StAG-Ausweise aus, so steht es ja da. Dies macht natürlich jemand in Vertretung oder im Auftrag für die Herrschaften. Ein Problem mit i.A. und i.V. ergibt sich immer dann, wenn nicht zu erkennen ist, in wessen Auftrag oder Vertretung unterzeichnet wird.
Herzlichen Glückwunsch!
A: Ja, Sie haben grundsätzlich recht und dieser Ansatz wird auch verfolgt, allerdings wäre dies schließlich DER Offenbarungseid seitens der Verwaltung schlechthin, daher blieben alle bislang erfolgten Bestrebungen dahingehend leider fruchtlos. Aber wie gesagt, wir arbeiten daran...
A: Das ist eine Urkunde, die einem Ausländer die Einbürgerung und die per Verordnung vom 5. Februar 1934 erfundene und unter der Schröderregierung "gesetzlich" manifestierte "deutsche Staatsangehörigkeit" bescheinigt.
A: Das tut uns leid dazu haben wir keine Erfahrung. Ich würde sagen einfach machen und uns das Ergebnis mitteilen. Es gibt nichts Gutes außer man tut es.
A: An die Willenserklärung gehören natürlich alle Urkunden zum Nachweis der Abstammung und natürlich immer in Kopie. Das Original verbleibt immer bei einem selber, das gilt nicht nur für die Willenserklärung sondern auch für die Heirats-, Geburts-, und Sterbeurkunden. Versendet wird immer nur eine beglaubigte Kopie. Wenn Sie noch einen Notar in der BRiD finden der seine Arbeit macht, sollten Sie sich gleich 2 beglaubigte Kopien machen lassen.
A: Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 §§ 1, 3 & 4
Im Inneren haben Sie Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, nach außen sind Sie Deutscher.
A: Also entweder Eid oder Notar (Willenserklärung). Ich finde persönlich den Notar besser, würde aber keinen in Österreich, sondern einen in der Schweiz nehmen (bei den Eidgenossen). Dazu können wir im Laufe des nächsten Monats mehr sagen. Der Notar sollte auch gleich beauftragt werden, die Willenserklärung ans Standesamt zu schicken.
A: Wenn sich das alles belegen lässt, sollte das kein Problem sein. Ist aber ein großer Aufwand die Unterlagen zusammen zu tragen.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!