A: Mit dem Eintrag "durch: Geburt (Abstammung), § 4 abs. 1 (Ru)StAG" besitzt Du die deutsche Staatsangehörigkeit und damit die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, Preußen, Bayern etc. Das wird Dir aber von der BRD nicht bescheinigt. Alle weiteren Fragen, was Du mit dem Gelben Schein anfangen kannst, suche Dir dazu einen Stammtisch in Deiner Nähe. Du findest den Link, unter Partner, auf dieser Seite.
A: Tut mir leid, muß ich passen. Grundsätzlich kann sich jeder Deutsche in Ermangelung einer rechtmäßigen staatlichen Organisation seinen Ausweis selbst erstellen.
A: Wichtig für die Wählbarkeit ist der Staatsangehörigkeitsausweis, dieser kann auch nach StAG durch Ersitzung erworben werden.
StAG §4 (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.
StAG § 40a Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.
Hier ändert sich allerdings nicht der Rechtkreis.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!