F: Hallo liebes GS-Team, folgende Frage: Ich habe vor einiger Zeit für Grundstücke der Familie bei den Katasterämtern beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster angefordert und auch erhalten. Jetzt haben sich die Eigentumsverhältnisse teilweise geändert. Ein Grundstück wurde von Mann auf Frau umgeschrieben, eines von Großeltern auf Enkelkind. Ist es erforderlich, das nochmal mit den neuen Eigentümern neu einzuholen oder ist mit den vorliegenden Unterlagen der Nachweis ausreichend erbracht, wer das Eigentum/den Anspruch an den Flächen hat (der Mensch xy und NICHT der "Staat")? Was meint Ihr, ich hätte gern Eure Einschätzung dazu. Danke u. Gruß
A: Solange das in der Familie passiert ist, würde ich mir den Aufwand sparen. Und noch ein Tipp, einen Mensch xy gibt es nicht!
F: Hallo, mein Bruder hat seinen gelben Schein im August 2020 bekommen und wollte es "irgendwann auch mal apostilieren lassen. Ich wußte nicht dass ein Dokument nicht älter als 6 Monate sein darf-das lese ich hier zum allerersten Mal. Dann kann er das mit der Apostille wohl vergessen, nicht wahr?
A: Zu mindestens sollte er es probieren und das ziemlich zügig.
F: Hallo liebes GS Team.Herr Max Mustermann hat einen Grundsteuerbescheid seiner Gemeinde
für eine neue Wohnung erhalten.Wird dies als Grundlast ins Grundbuch eingetragen,
wenn er das Angebot der Firma Gemeinde ablehnt oder die Haftung auf die juristische
seit Geburt eingetragene Person Max Mustermann erteilt.M u s t e r m an n, Max ist
RuStaG Deutscher. L.G. Gerdi
A: Den Vertrag und Eintragung ins Grundbuch hat Herr MAX MUSTERMANN ja abgeschlossen. Sonst würde diese Aufforderung nicht ankommen. Eine Nichterfüllung des Vertrages dürfte somit die Eintragung als Grundlast zur Folge haben und nach ein paar Jahren automatisch zur Versteigerung des BESITZES führen. Am EIGENTUM des Mustermann, Max ändert das nichts, unter der Vorrausetzung das alle Schritte zur Eigentumserlangung gegangen wurden. Bis zur Rückabwicklung könnten die Wohnung aber andere im BESITZ haben. Ich hoffe das war verständlich genug.
F: Wieso wird immer von der Haager Apostille geredet, ich lebe aber in Bayern? Ich möchte es für meine eigene Sicherheit, nicht fürs Ausland. Ich möchte die Apostille aber auch für mein Grundstück oder ist das ohne Grund nicht mehr machbar?
A: Die Apostille geht nur mit Urkunden die nicht älter als 6 Monate sind und macht Urkunden im Ausland Verkehrsfähig. Für Ihre Geburtsurkunde dürfte die Zeit abgelaufen sein. Für Geburtsurkunden macht das auch keinen Sinn. Anders verhält sich das mit Eigentümernachweisen für Immobilien. Leider können wir hier nicht näher darauf eingehen. Das aneignen der Grundlagen liegt in Ihrer Eigenverantwortung.
F: Macht es Sinn, wenn ich auf der Geburtsurkunde eine Apostille an bringen möchte und wie bekomme ich eine Apostille, wo muss ich die beantragen?
A: Für die Haager Apostille darf die Urkunde nicht älter als 6 Monate sein. Also dürfte das etwas spät kommen. Dazu ergibt sich auch kein Sinnvoller Grund. Wozu solle die Geburtsurkunde im Ausland Verkehrsfähig werden?
F: Hallo Ihr,
was kann man machen wenn man als Wahlhelfer/in verpflichtet wird? Habt ihr da eine gute Antwort oder Lösung? Ihr hattet doch früher mal eine geniale Antwort darauf. Vielen lieben Dank.
A: Es ist nicht ersichtlich, wie man als Wahlhelfer verpflichtet werden kann. Ein einfaches NEIN sollte da helfen. Es sei denn man hat Dienstliche Verpflichtungen.
F:
Liebe Forumsbetreiber,
hiermit frage ich an, ob es aus Eurer Sicht Sinn machen würde, sich im Falle eines (direkten) Impfzwangs als Deutscher mit nachgewiesener Staatsangehörigkeit (GS + Abstammungs- bzw. RuSTAG-Eintrag beim BVA) auf die Artikel 23a und 23e der HLKO zu berufen (Untersagung von Gift und Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen).
Mit souveränen Grüßen
Doc Snyder
A: Aus unserer Sicht wird kein (direkten) Impfzwang geben. Natürlich können Sie im anderen Falle sich darauf berufen. Aber leider hält sich die Besatzerverwaltung an gar nichts mehr. Also würde es dann an Ihren Durchsetzungskraft liegen.
F: Sorry noch einmal.Die Stadt hat die Geburtsurkundenperson( juristische) in deren Melderegister ohne meine An-oder Ummeldung übernommen.Kann ich nun in einer angeschriebenen juristischen Person( OwiG Sache)die Haftung als Natürliche Person auf die Melderegisterperson übertragen?Ich denke ich habe eine Natürliche Person und viele
Personen ( Rollen) im täglichen Leben.Danke.LG.
A: Die Frage ist doch eher, warum nehmen Sie Post von fremden Personen an? Stehen Sie auf die Annahme von Geschäftsangebote anderer? Als erstes sollten Sie beginnen die Personen strikt zu trennen.
F: Hallo,
>>A: Bei Ihnen hat also die natürliche Person den Arbeitsvertrag?
ja, es sieht lt. Internet Recherche so aus als wenn nur natürliche Personen Arbeitnehmer sein können. Wenn dem nicht so wäre, wie könnte ich es erkennen?
A: In der Bundesrepublik haben in der Regel die jur. Personen Name und nicht die nat. Person Familienname den Arbeitsvertrag. Also Herr Max Mustermann und nicht Mustermann, Max. Die DIN ISO 5007 gibt Auskunft zur Schreibweise und in der PAuswV § 28 Abs. 1 kann man das mit dem Namen nachlesen. Ein Blick ins HGB §17 könnte auch helfen.
F: Hallo liebes GS Team,
ich lebe seit meiner Geburt in der selben Stadt u. selben Wohnadresse,habe mich nie im Melderegister angemeldet stehe dort aber mit Name und nachgewiesener Staatsangehörigkeit drin.(Habe RuStag)Kann ich der Meldeperson der Stadt die Haftung
durch meine Geburtenrechte übertragen? Vielen Dank.MfG.
A: Da fehlt mir jegliches Verständnis zum Inhalt. Würfelspiel der Personen?
F: Hallo, in Bremen soll die Corona-"Testpflicht" in Betrieben ab 10.5.21 durchgesetzt werden. Testen kann man aber doch nur den Menschen und da kann doch der Betrieb durch den Arbeitsvertrag mit mir als natürliche Person doch keinen Zugriff drauf haben, denke ich.
Ich habe zwar den Staatsangehörigkeitsausweis, aber hier wird er wohl nicht "gebraucht", sehe ich das richtig?
A: Bei Ihnen hat also die natürliche Person den Arbeitsvertrag? Es ist aber nicht die Frage der Zuständigkeit sondern der Durchsetzungskraft. Mitunter könnte die Arbeit auf dem Spiel stehen.
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute eine Info erhalten, dass eine Beantragung des Gelben Scheines aktuell keinen Sinn macht, denn der darauffolgenden Eintrag im Esta Register dann nach StaG erfolgt und das dann auf das Jahr 1937 verweist und das dann einem schaden kann. Aus dem Grund möchte ich hier um Ihre Einschätzung bitten, ob es noch Sinn macht den Gelben Schein zu beantragen oder ggf. lediglich die Geburtsurkunden der Vorfahren aufzubewahren und abzuwarten was aktuell passiert? Wie ist Ihre Meinung hierzu? Ich danke vielmals. Gruss MR
A: Als erstes gibt es hier keine Damen und Herren. Dazu erhalten Sie komische Informationen. Nach unserer Einschätzung, sollten Sie das mit dem GS lassen. Der GS braucht Qualität und keine Quantität. Angehende GS Träger haben so viel Wissen, dass sie denn Schwachsinn aus Informationen filtern können. Es ist auch so viel Bewusstsein vorhanden, dass man sich nicht ständig mit der Nazikeule schlagen lässt. Nutzen Sie die Zeit des Abwartens um sich das nötige Wissen anzuschaffen.
F: Ich habe den Gelbenschen seit 2015 und auch den Auszug aus den Esta Register. Jetzt habe ich im letzten Jahr geheiratet und mein Familienname geändert. Mein Mann hat keinen Gelbenschein, da er ihn noch nicht beantragt hat.
Reicht es den Auszug aus dem Esta Register neu zu beantragen oder wie sollte ich vorgehen?
A: Eigentlich müssten Sie die Ausstellende Behörde davon in Kenntnis setzen und einen geänderten GS beantragen. Aber vielleicht macht das in der heutigen Situation Sinn, das die jur. Person einen anderen Namen hat als der Familienname der nat. Person. Denken Sie mal drauf rum.
F: Hallo Ihr Lieben..danke für die schnelle Antwort.den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz..zugeordnete Personen? Kurz erklärt zur Ableitung nach RuStAG über die Mutter:bin unehelich geboren worden. Egal wie, letzten Endes ist doch ein korrekter Eintrag im ESTA ohne den gelben Schein nicht zu erhalten denke ich; und die Wortmarke Polizei kann doch im ESTA nachschauen dachte ich? Ohne Schein auch kein Eigentum und keine Chance dem vielleicht kommenden Lastenausgleich zu entkommen.depr. Situation..wir geben alles korrekt ab, aber die vom BVA können (BVA Köln;da wir damals im Ausland wohnten) dürfen sich alles erlauben ohne mit Konsequenzen zu rechnen..
LG an Euch alle
A: Wenn Sie an meiner Antwort was nicht verstehen, ist noch ein Thema für Sie offen. In Ihrem Fall das Thema Mensch und Personen. Sie finden auf unserer Seite 13 Stunden Video Material dazu. Es hat noch nie gereicht, mit dem GS zu winken und alles ist gut. Man muss den GS schon leben. Dabei spielt es keinen Rolle ob man den GS hat oder abgelehnt wurde. Sie können doch nicht für Straftaten der SB verantwortlich gemacht werden. Dazu gibt Ihnen die Ablehnung in der heutigen Situation einen Grand Hand mit 4en auf die Hand. Es liegt also an Ihnen!
F: Hallo Ihr Lieben..haben ja schon vor einiger ZEIT den Widerspruch erhalten..da steht drin, dass zunächst mal die Staatsangehörigkeit über die Mutter vererbt wurde...allerdings ohne gelben Schein brauche ich sicherlich auch Kein ESTA Auszug anzufordern...da steht nichts drin denke ich...so bin ich immer noch als staatenlos in der BRiD geführt..kann man mit seinen Urkunden der Wortmarke Polizei auf der Strasse entgegen treten..bei Frage warum draußen wenn diese tolle Ausgangssperre kommt...es wird eigentlich höchste Zeit dass wir ALLE aufstehen und wach werden...diese Zeit ist gerade unerträglich und sollte dem Ende zugehen...es gibt viel zu wenig die souverän handeln wollen und das verstehen was hier läuft...LG an Euch..
A: Die Ableitungen bei verheirateten gehen nach RuStAG immer nach dem Vater. Im ESTA sind Sie so nicht geführt. Wie Sie der Wortmarke gegenüber treten ist Ihre Entscheidung. Viele tun das ohne irgendwelche Dokumente. Die Behauptung, dass Sie einen triftigen Grund haben, sollte dabei reichen. Denn die Wortmarke steht in der Beweisplicht, dass Sie keinen haben. Ich mache keine Aussage, ist beim aufeinander treffen immer die beste Lösung. Das einzige was Sie ihnen sagen müssen, ist die Ihnen zugeordneten Person.
F: Danke für die superschnelle Antwort! Leider weiß ich, daß Herr/Frau Constellis eine ill. Dienstwaffe mit sich führt. Von daher muß man lieber eher (noch) die Füße wahrscheinlich ruhig halten, oder? HeiKi
F: Hallo, gibt es eine Möglichkeit, die Zulassungsstelle für Kfzs nach Erwerb eines Autos auszulassen? (Kaskoversicherung könnte man ja aus Sicherheitsgründen abschließen) Hätte da noch alte Kennzeichen übrig... Danke für einen Wink, Gruß, HeiKi
A: Natürlich gibt es diese Möglichkeit. Aber dann sind Sie Stammkunde der Wortmarke Polizei. Mit Auto nicht anmelden ist es aber nicht getan.
F: Ich habe einen neuen Reisepaß beantragt, es liegt abholbereit. Bei der Abholung soll ich meine Geburtsurkunde vorlegen.. Ist meine Annahme richtig, dass ich mich damit wieder zur jurist. Person bekenne? Habe ich eine andere Möglichkeit?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort!
A: Ausweisdokumente sind immer die jur. Person. Sie haben in auch beantragt. Da Sie wahrscheinlich keine Ausweisdokumente der jur. Person in Besitz haben, hat man Sie aufgefordert die Erstellungsurkunde mitzubringen. Es liegt an ihnen, wann Sie die jur. Person nutzen.
F: Hallo,
ich gedenke wegen der aktuellen Lage den gelben Schein zu beantragen. Allerdings habe ich Angst dann als Reichsbürger vom VS observiert und aus dem normalen Leben noch mehr ausgeschlossen zu werden. Ich möchte nicht, das mein Kind oder ich getestet oder geimpft werden müssen und will so auch etwas in der Hand haben, um einem Jugendamt oder Gesundheitsamt die Handhabe zu entziehen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Jedoch weiß ich nicht ob es dafür nicht schon zu spät ist und ob das überhaupt was bringt.
Wie ist das denn mit den aktuellen Maßnahmen? Muss ich mich als Besitzer eines Gelben Scheins daran halten?
Wie ist es mit dem Reisen? Kann ich als Besitzer des Gelben Scheins in andere Länder einreisen ohne weitere Papiere und muss ich dann auch keinen Test oder Impfpass vorlegen? Muss ich mich für die Wiedereinreise nach D dann testen oder impfen lassen oder bin ich als Besitzer des Gelben Scheins davon völlig ausgenommen?
Was bringt mir das wenn die Beamten davon keine Ahnung haben und dennoch gewalttätig werden und uns die Tür eintreten, um mein Kind Zwangs zu impfen?
Über eine baldige Antwort freue ich mich sehr, da die Zeit drängt.
Mit freundlichen Grüßen
Susi
A: Schön, dass Sie auf die Seite gefunden haben. Warum nutzen Sie sie nicht. Denn Ausführungen kann man entnehmen, dass Sie noch einen weiten Weg vor sich haben. Der erste Schritt zu eigenen Souveränität ist Eigenverantwortung. Da hilft Ihnen auch ein gelber Zettel nicht. Durch den werden Sie nicht Souverän. Auch die Fragen und Antworten ist kein Ort die Seite noch einmal nieder zu schreiben.
F: woher bekomme ich einen Vordruck zur Rückgabe des Personalausweises.
Danke schon mal
Roy
A: Wieso sollte es dazu einen Vordruck geben? Dazu gehört Wissen und ein bisschen Arsch in der Hose.
F: Hallo, ich bin relativ neu und wollte mich erkundigen was wie genau die Wertegänge sind? Was genau muss ich bei dem Landratsamt beantragen um mich dann an Esta zu wenden? Vielen herzlichen Dank im Vorraus
A: Die Fragen und Antworten sind nicht geeignet den kompletten Inhalt der Webseite wiederzugeben.
F: Hallo, ich bin gerade dabei, den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. In diesem steht auch etwas bzgl. einer Bestätigung der Personenstandsurkunden durch Haager Apostille. Wo kann ich diese Bestätigung beantragen? Ist diese zwingend erforderlich? Erleichtert diese ggf. die Bewilligung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruss Monika
A: Die Suchmaschine Ihres Vertrauens kann ihnen mit dem Eintrag PLZ und Haager Apostille weiterhelfen. Auf die Beantragung hat das keinen Einfluss.
F: Liebes GS-Team,
vielen Dank für Euer Feedback.
Noch eine kurze Frage zum TS3 GS Server. Bin technisch leider nicht so bewandert: Ist das Downloading von Teamspeak kostenlos?
Viele Grüße, A.
A: Kosten können beim Abgebissenen Apfel entstehen. Alle anderen Betriebssysteme sind Kostenfrei.
F: Hallo zusammen..eine Frage zum Reisepass..wir sind von F in die BRiD umgezogen und nun sind unsere Pässe abgelaufen...welchen Pass beantrage ich nun...rot gilt fast 10 Jahre...grün ohne Fingerabdruck 1Jahr...welchen würdet Ihr für für jur. Person beantragen. Reisen geht mit beiden nur mit dem roten in mehr Länder. Erstmal geht es um eine Fzg Zuladdung ..habe niemand mehr auf den ich rin PKW zulassen kann..LG Marina
A: Diese Endscheidung kann Ihnen keiner abnehmen. Nur Sie können das anhand Ihrer Bedürfnisse entscheiden.
F: Wie macht die natürliche Rechtsperson (nRP; mit GS) in einem behördlichen Anschreiben deutlich, dass sie eine nRP ist und von der Verwaltung auch nur als solche anzuerkennen ist? Über ihre Schreibweise im Adressfeld? Der Verwaltung interessiert das einen murks, da sie den Adressaten nicht anschreibt, sondern stets die jP. Begründen tut die Verwaltung das auch nicht. Wie also der nRP der nRP die nötige Aufmerksam verleihen?