F: Hallo nochmal...auf der Anmeldungsbestätigung der Gemeinde steht Familienname und alles richtig geschrieben...also als natürliche Person angemeldet? Trotzdem wird man als jur. Person geführt und behandelt...?danke vorab für Eure Arbeit
A: Ja, Sie werden sich bestimmt vor Ort als jur. Person zu erkennen gegeben haben. Was bei denen auf dem Zettel steht ist uninteressant wenn Sie sich als jur. Person bei der Anmeldung zu erkennen geben.
F: Hallo...was haltet Ihr von dem Buch die BRD GmbH...bin ich grad am Lesen und frage mich ob dies alles tatsächlich so ist wie beschrieben...wenn dem so wäre dann wird es wirklich höchste Zeit dem ganzen Konsteukt den Garaus zu machen...und zwar nicht erst morgen...LG
A: Das Buch beschreibt doch nur die spitze des Eisbergs. Wichtige Themen werden doch nicht behandelt. Leider liegt das mit dem Garaus nicht nur an uns.
F: Ich würde somit die Grundsteuer nicht zahlen oder von meinem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch machen, befürchte aber wie schon einmal dass irgend eine sogenannte Vollstreckungsbehörde (3xhusten)an meinem Arbeitsplatz auftaucht und weiße Folter
betreibt. Ich habe ein P Konto eingerichtet. Wie kann man gegen solch einen Auftritt vorgehen? Danke L.G.
A: Verträge die Sie mit der Person der Bundesrepublik geschlossen haben, sollten Sie erfüllen oder die Verträge abwickeln. Geschieht das nicht, kommen die „Vollstreckungsbehörden“ zu recht. Das Thema Menschen und Personen ist das aller wichtigste.
F: Hallo ihr Lieben, ich habe die Bürgermeisterin 3X schriftlich innerhalb 21 Tagen gefragt nach welchem staatlichen deutschen Recht u.Gesetz sie auf deutschem Boden handelt.
Sie hat 3x die Nachfrage (alles Einschreibeübergabe mit Marke)nicht beantwortet.
Ich nehme an UCC. Wo kann ich Strafanzeige mit Strafverfolgung stellen? Danke L.G.
A: Strafantrag mit Strafverfolgung können Sie bei der Staatsanwaltschaft stellen. Aber eine Straftat können wir hier nicht erkennen. Die Dame macht von Ihrem Recht des Schweigens Gebrauch. Egal was Sie vermuten. Ein staatlich deutschen Recht gibt es in der Bundesrepublik nicht. In der Bundesrepublik gibt es nur eine geltende Gesetzgebung. Das ist offenkundig und nicht Strafbar.
F: Hallo,
mein Großvater väterlichseits ist 1912 in Roskul geboren. Können Sie mir sagen, ob das in Schlesien gelegen ist ?
Danke im Voraus
16.02.2022
Angelika Kutter
F: Wenn ich den Staatsangehörigkeitsausweis besitze werde ich dann im Ausländerverzeichnis geführt da ich ja als Deutscher Ausländer in der BRD bzw. Nachfolger bin? Ich habe ihn ja auch im Ausländerbüro beantragt und bekommen.
A: Nein, vermutete Deutsche und nachgewiesene Deutsche sind die einzigen Ausländer in der Bundesrepublik die nicht im Ausländerverzeichnis geführt werden. Eigendeich betrifft das nur die vermuteten Deutschen. Denn nachgewiesene Deutsche befinden sich nicht in der Bundesrepublik.
F: Gibt es denn nur für juristische Personen eine Meldebescheinigung - weil Reisepass vorzulegen ist? Oder kann ich nicht den gelben Schein einer natürlichen Person vorlegen?
A: Sie können vorlegen was Sie wollen, es ändert nichts am Ergebnis.
F: Hallo,
wie komme ich (RuSTAg1913) kostenlos an eine Meldebescheinigung, die nur eine Behörde ausstellt und daher ein kostenloser hoheitlicher Akt wäre -nehme ich an?!
Ein freundlicher Tipp vielleicht?
A: Meldebescheinigung für die jur. Person ein hoheitlicher Akt? Wenn sie eine Meldebescheinigung für die Person brauchen werden Sie die wohl bezahlen müßen.
F: wertes team gelberschein.net, bei einem gestrigen gespräch mit einem bekannten, der allem anschein nach auch recht tief in der thematik zu stecken scheint, wurde mir gegenüber geäußert, dass der umstand, dass in "meinem gelben schein" der familienname nicht in "sperrschrift (z.B. M u s t e r m a n n) geschrieben ist, dies zur folge hat, dass meiner jener ungültig ist, und ich damit vorsichtig ausgedrückt von der ausstellenden "behörde" dahingehend veralbert bzw in die irre geführt wurde. laut diesem bekannten wird im bundesland bayern der gelbe schein größtenteils in sperrschrift hinsichtlich des familiennamens ausgefertigt. ich möchte hinzufügen, dass mein EStA-auszug bei erworben durch den eintrag "Geburt(Abstammung)" hat. hätten sie bitte die güte, diese jetzt bei mir kurzweilig aufgekommenen zweifel kurz aufzuklären bzw mir diese zu nehmen ? ich danke vorab für ihre antwort.
A: Der Schwachsinn mit der Sperrschrift hält sich hartnäckig. Dieses ist lediglich ein Überbleibsel der Hanse. Hat dazu heute keine Auswirkungen mehr. Wird aber in den Südlichen Bundesländern heute noch beibehalten. Auf dem GS sollte die gleiche Schreibweise stehen, wie auf Ihrer Geburtsurkunde.
F: Gott zum Gruße,
ich möchte nochmals an der Frage zum vorläufigen Personalausweis meines Weibes anknüpfen. Sind denn durch dessen Ausstellung nicht erneut Verträge mit der BRvD eingegangen worden? Das Personenkonto wird doch nun mit neuer Legitimation weitergeführt. Oder habe ich hier etwas nicht richtig verstanden?
A: Wenn es Verträge geben sollte, ist es vollkommen egal ob Perso oder Pass. Es ist immer die jur. Person. Es ist die Identifikation(gleich machen) mit der Person die jemanden in die Verträge bringt. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema ist dringend notwendig.
F: Gott zum Gruße,
wir, mein Weib und ich haben 2020 die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt, welchen wir auch erhalten haben.
Nachdem Personalausweis und Reisepass meines Weibs abgelaufen waren, hat Sie heute auf der Gemeinde einen vorläufigen Reisepass gefordert.
Erhalten hat Sie aber nach genauer Betrachtung einen vorläufigen Personalausweis.
Gültig bis Ende Mai 2022.
Bitte keine Häme, die Schmach ist schon groß genug...
Aber wie groß ist der hieraus entstandene Schaden in Bezug auf die Staatsangehörigkeit, den Eintrag im ESTA Register usw.?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
A: Nach einer tieferen Auseinandersetzung mit dem Thema Mensch und Personen, werden Sie erkennen, dass kein Schaden entstanden ist. Alle Infos zum Thema gibt es auf unserer Seite.
F: Hallo liebes GS Team, was haltet Dir von der Arminius Runde ist dies Märchenstunde?
A: Wir äußern uns nicht zu anderen Gruppen!
F: Hallo, für wen gilt die Grundsteuerreform? Habe Eigentum (apostllierter Liegenschafts und Eigentumsnachweis) und ich bin nicht in der BRiD gemeldet. Somit ist eine Steuerklärung via Elster hinfällig,oder?
A: Die BRvD agiert nur im Besitz und nicht im Eigentum! Die Grundsteuerreform könne Sie also im Besitz(Herr Max Mustermann, Grundbuch) treffen. Aber nicht im Eigentum(Mustermann, Max, Katasteramt).
F: Dann stelle ich euch eine Frage. Ist es so schwer aufmerksam zu lesen? Wir schreiben aneinander vorbei! Ich betreibe weder Beschäftigungstherapie noch Desinformation. Mir geht es lediglich darum in Bezug auf ein Sachbescheidungsinterresse (eigentlich Rubrik "Behörden" Willkür)und den NAMEN des Antragstellers eine erweiterte Sichtweise aufzuzueigen. Die Bundesstaatenangehörigen haben KEINE Urkunde welche für die Öffentlichkeit im BRD System wirksam ist. Es gibt halt nur den Staatsangehörigkeitsausweis und somit den Familiennamentitel im "Rechtskreis" (Fiktion) der "deutschen Staatsangehörigkeit. Eine beantragte Genehmigung eines Verwaltungsaktes gilt nach 3 Monaten als erteilt - Genehmigungsfiktion. Somit wäre dann wohl auch ein Sachbescheidungsinteresse hinfällig-oder? Bei der oft erprobten praktischen Anwendung meines Status als Bundesstaatenangehöriger kann ich mitteilen, dass sämtliche "Behörden" das ignorieren und einfach ihre Sachen bearbeiten. Es ist wohl den Richtern vorbehalten situationsbedingt einen Familiennamentitel zu berücksichtigen....(meine Erfahrungen)
A: Und wieder werden Behauptungen aufgestellt die nicht der Realität entsprechen. Sie behaupten hier ständig, dass Bundesstaatenangehörige Kolonieangehörige sind. Da muss man schon die Feststellung der Kolonieangehörigkeit durchführen. Dazu gibt es den Artikel, Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA unter Praktisches. Es gibt auch kein Sachbescheidungsinteresse. Das StAG §30 spricht lediglich von einem berechtigten Interesses. Am besten für Anfänger ist aber auch der Ablehnungsbescheid. Das kann ich aber hier nicht ausführen. Aber bis zum Ablehnungsbescheid sollte man schon kommen. Ihre Erfahrungen teilen wir nicht. Da machen wir wohl was anders.
F: Es geht um den PERSONALAUSWEIS der ja eine Staatsangehörigkeit aufzeigen soll und deswegen ein GS angeblich nicht gebraucht wird. Der GS zeigt ja dann den FAMILIENNAMEN auf - wenn man ihn hat. Und weiterhin hat ein Vatikan oder andere Treuhänder unter ihm keine Legitimation vom Souverän überhaut Personen/Rechtskonstrukte herauszugeben. Das ist ja alles nur Selbstermächtigung / Privat / Fiktion . Der GS ist die einzige öffentlich gültige Urkunde die sie uns gegeben haben, welche den Familiennamen aber nur zur Zeit der "deutschen Staatsangehörigkeit" fest macht. Ein Auszug aus dem EStA Register ist ja nicht öffentlich wirksam....
A: Ja und? Wo soll diese Beschäftigungstherapie hinführen? Besonders dann wenn auch noch Desinformationen in Ihren Kommentaren sind und noch nicht einmal Fragen dabei sind. Bundesstaatenangehörige haben keine Kolonieangehörigkeit (deutsche Staatsangehörigkeit).
F: Ein Denkanstoß von mir:
Wenn für den NAME, die Person welche z.B. im Personalausweis aufgezeigt wird angeblich eine Staatsangehörigkeit besteht, dann mag das korrekt sein. Aber dieser Name/Person gehört ja gar nicht uns, sondern dem Standesamt/Amtsgericht/BRD,US Inc. - Vatikan System. Die können ja mit ihrem Namenstitel aus der Selbstermächtigung heraus machen was sie wollen. Wer sich aber EINLÄSST auf diesen NAMEN/fiktionale Person schafft sich damit ja die Probleme. Was mischen wir uns in deren IN-Sich-Geschäfte ein !?
A: Wie kommen Sie drauf, dass der GS irgend etwas mit dem Namen zu tun hat? Ein Blick in das PAuswV §28 Abs. 1 und dem GS klärt auf. Alle Grundlagen finden Sie auf unserer Seite!
F: Könnt ihr euch denken aus welchem Grund Stadt BERLIN folgendes verfügt?
Allgemeine Verfügung
über die geschäftliche Behandlung in Grundbuchsachen
Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021
§ 20 - Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Die zu den Grundakten genommenen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
(Bestandsnachweise) sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu entfernen und zu
vernichten.
A: Da sieht nach groß Saubermachen aus!
F: Hallo,
da ich mich nicht testen lasse kann ich keine ÖVm mehr benutzen und ich denke gerade darüber nach ob ich mir dieses hier https://auf1.tv/aufrecht-auf1/impfunfaehigkeits-bescheinigung-per-mausklick-echte-hilfe-oder-bloss-geschaeftemacherei bestelle um bis zum Ende dieser Corona-Theateraufführung wieder Bus und Bahn nutzen zu können. Würdet Ihr mir dazu abraten oder ist diese Lösung eher neutral anzusehen?
A: Wahrscheinlich werden dort Daten von Ungeimpften gesammelt! Den bis heute fehlt der Verwaltung ein Impfregister.
F: Ich verstehe nicht? Was hat der privatrechtliche Arbeitsvertrag damit zu tun ob der Arbeitgeber eine Mitteilung an ein Gesundheitsamt machen darf zu tun? Schließlich werden auch Mitteilungen an das Finanzamt gemacht. Oder meinen Sie das würde nicht mehr passieren wenn ich das untersage?
A: Den Arbeitsvertrag hat die jur. Person, da die nat. Person keine Steuernummer in der Bundesrepublik hat. Für den Namen (jur. Person) ist der Arbeitgeber meldeverpflichtet.
F: Kann mein Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden, wenn er einem "Gesundheitsamt" eine Mitteilung über den Impfstatus einer natürlichen Person (RuSTAG1913) weitergibt die das untersagt hat?
Von wem und wann könnte er zur Verantwortung gezogen werden?
A: Wer steht eigentlich im Arbeitsvertrag?
F: Warum ist der deutscher Staatsangehörigkeit-Ausweis nur 10 Jahre gültig. Nach Ablauf diesen 10 Jahre ist man kein Deutscher StAG mehr?
A: Die Zeiten sind lange vorbei! Das gibt es heute nicht mehr.
F: Hallo, eine Frage zu Anlage F: sollte man Angaben zur Wehrpflicht machen?
Danke & VG
F: Anfrage zu leere Gasspeicher in Deutschland: Bringt es irgend etwas deutsche Behörden anzuschreiben als deutsche Staatsangehörige um auf Aufklärung der Gassituation zu bitten?https://t.me/Deutsch_Russische_Freunde/966
An welche Behörde soll ich mich wenden? Es ist zwar nicht eure Baustelle, aber ihr wißt sehr viel- habt ihr den richtigen Ansprechpartner(Zuständige Stelle) für mich?
Ich danke euch.
A: Das ist Sinnfrei und reine Beschäftigungstherapie!
F: Guten Tag ihr Lieben,
ich habe folgendes zu berichten. Vor dreri Jahren habe ich bereits für mich einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und auch ausgestellt bekommen. Bis zum heutigen Tage verweigert mir das BVA einen Esta - Ausdruck weil die anwaltliche Bestätigung per Personalausweis angeblich nicht ausgestellt werden darf. Habt Ihr über so ein Verfahren schon mal was gehört ? Gibt es evtl. Möglichkeiten dieses Problem zu beheben ?
Nun zu einer anderen Sache. Im Bekanntenkreis hat sich auch ein Erwachter bei mir gemeldet und möchte den Asuweis beantragen, weil er die Sache verstanden hat und Angst um sein Haus und die weitere Tragweite auch zwecks Zwangshypotheken hat. Bei der zuständigen Samtgemeinde ( Standesamt ) hat er die Geburtsurkunden - und Heiratsurkunden am 27.12. unter meiner Anwesenheit in den hauseigenen Postkasten eingeworfen. Am 17.01. fand eine Anfrag, die er leider telefonisch getätigt hat statt. Habe ihn darauf hingeweisen, das er den Standesbematen anschreiben soll. Standesbeamte nahm dann die Daten der Verwandten auf und wollte Urkunden als Abschriften erstellen und sich dann wieder melden. Sie haben sich wohl imme rnoch nicht wieder gemeldet. Was könnte man tun ? Eine mögliche Ableitung bis vor 1914 wäre möglich über kirchliche Nachweise. Kann sowas auch verwendet werden ? Auch weiterhin gutes Gelingen an der Sache und Hochachtung. Ich gebe euch hundertausend Punkte. Haltet stand.
Würde mich über eine Mitteilung von euch freuen.
A: Zum 1. sollen Sie den ESTA – Ausdruck mit Beglaubigter Unterschrift von der Post bestellen. Zum 2. ist noch kein vergangener Monat kein Grund tätig zu werden. Ab 3 Monate sollte man eine Sachstandanfrage stellen. Natürlich können auch kirchliche Nachweise verwendet werden. Bei Telefonaten sollte man den SB mitteilen das die Schriftform zu waren ist.
F: Hallo, macht es Sinn gegen einen OWiG Bußgeldbescheid einen schriftlichen Wiederspruch einzulegen?
Da der räumliche Geltungsbereich ja nur für Schiffe und Luftfahrzeuge gilt.
Wie sind die Erfahrungen, wenn man sich eben auf diesen räumlichen Geltungsbereich beruft und damit argumentiert?