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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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15.10.2016
norben
F: Bin 1995 vom Lebensgefährten (deutschen Staatsangehörigen) meiner Mutter adoptiert wurde. Kurz davor bin ich 18 geworden. Allerdings beruhte die Adoption neben §1767 sowie §1754 auch auf §1772 BGB (Die Wirkungen der Annahme richten sich nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen.) Mit dem entsprechenden Gerichtsbeschluss, bin ich dann ins Bürgerbüro um die deutschen Dokumente zu beantragen. Direkt habe ich den Vorläufigen (grünen) Reisepass bekommen. Die richtigen Papiere sind dann ein paar Wochen später nachgekommen. Seit dem schafte ich unter anderem, 4 Jahre beim Bund zu verbringen und mindestens 2 neue Sätze von Personal- bzw. Reiseausweisen wurden zur Makulatur. Jetzt lebe ich seit ein paar Jahren im Ausland und habe somit keinen festen Wohnsitz in der BRD. Da meine Ausweise dieses Jahr nach 10 Jahre Gültigkeit, diese verloren haben, musste ich in die Botschaft, da ein Besuch in Deutschland, zwecks Passerneuerung, seit letztem Jahr nicht mehr erlaubt sei. Und hier kommt der Hammer... Die Botschaft sagt, weder die alten Papiere, noch die Adoptionsunterlagen seien ausreichend, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Ein Staatsangehörigkeitsnachweis muss her. Ein Feststellungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt um genauer zu sein. Dazu kommt noch, dass es kurz nach Deutschland, bei der Mutter anmelden, neue Papiere beantragen, auch nicht mehr geht, da die Botschaft meint, sie müssen jetzt alle möglichen Passstellen über den Vorgang benachrichtigen. Keine Ahnung ob es überhaupt möglich sei. Es sei dem, die Information landet bei der Bundesdruckerei und die schlägt Alarm, soweit ein Antrag reingeht. Ich hab mir jetzt die ganzen Paragrafen, auf den die Adoption beruhte durchgelesen. Tatsächlich steht es darin, vor allem im Bezug auf § 6 Satz 1 StAG, dass bei einer Adoption nach § 1772, die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann erworben wird, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Und das war bei mir nicht der Fall. Allerdings ist es so, dass meine Mutter, seit meinem 3. Lebensjahr mit dem Mann zusammenlebte. Er war mir, von Kind an, wie ein Vater, was auch damals vorm Gericht durch Zeugen bestätigt wurde und wahrscheinlich deswegen, trotz der Volljährigkeit, beschloss dieser die Adoption auf § 1772 BGA zu beruhen. Nichtsdestotrotz, kann es wirklich sein, im Bezug auf die rechtliche Grundlage, dass mann mir damals irrtümlich, ohne genau zu schauen, die Papiere anfertigte und später auch noch aushändigte und in Wirklichkeit ich die deutsche Staatsangehörigkeit nie besaß? Lassen sich über 20 Jahre Existenz als Deutscher, darunter auch Militärdienst, so einfach in den Eimer werfen? Geht das überhaupt? Wie ist in meinem Fall § 3 Satz 2 StAG (Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.) zu betrachten und ob der eh nicht übergreift und die ganze Geschichte mit der Adoption irrelevant macht? Danke im Voraus für eventuelle Hilfe.

A: Besuchen Sie uns auf dem GS TS3 Server


14.10.2016
Claudius
F: Hallo Admins und vielen Dank für Eure Arbeit. Habe den GS nach zwei Monaten Wartezeit nun zugeschickt bekommen. Familienname und Vorname Groß- Kleinschreibung passt.Bei mir steht im Begleitschreiben; dass die Daten ans EStA schon übermittelt wurden, leider wie bei Vielen ohne Erworben durch!! Aber was mich sehr irritiert ist, dass die angeblich ins EStA- Register eintragen, dass nach §29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann! Was hat das zu bedeuten??? Schon mal vielen Dank im Voraus.

A: Das ist nicht für Sie, dass betrifft nur Optionspflichtige. Leute die in der BRvD geboren sind, aber Ausländische Eltern haben. Diese haben die Option welche Staatsangehörigkeit sie nehmen.


14.10.2016
Stankoweit
F: Nachdem der GS da ist und der Perso in Kürze abgegeben sein wird: -Welche Änderung muss ich danach beim Meldeamt ("Vollauskunft") auf Richtigkeit prüfen (außer natürlich, dass kein Perso mehr aufgeführt ist)? -Muss Staatsangehörigkeit von deutsch auf "Deutschland" geändert werden oder ist dies nicht von Bedeutung? - Muss bei Geburtsstaat beispielsweise Königreich Württemberg stehen? Danke u. Gruß

A: An der jur. Person der BRvD wird sich nicht viel ändern. In der Vollauskunft sollte lediglich ein Hinweis auf den Staatsangehörigkeitsausweis auftauchen.


14.10.2016
Thomas
F: Der Behördenmitarbeiter verlangte ein Perso worauf ich erklärte unter Zeugen natürlich das hier eine Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt und das man ohne den Nachweis nach § 116 Abs.1 laut Passgesetz keinen deutschen Pass besitzen darf.Nach dem er sagte woher er wissen solle ob ich derjenige auch bin,da behauptete ich das weiß man bei Ihnen ja auch nicht so genau und er solle sein Dienstausweis vorlegen.Der Mitarbeiter behauptet er hat keinen und braucht in diesen Haus auch keinen vorlegen.Nun ist mmeine Frage wo finde ich das entsprechende Gesetz oder die Verordnung damit ich bei der Abholung des GS Ihn das vorlegen könnte.Oder ist das auch schon egal und die können was Sie wollen?

A: Das entzieht sich unserer Kenntnis.


13.10.2016
Shanty
F: Im September 2016 gaben wir unseren Antrag persönlich (mit einem Zeugen, welcher schon im Besitz des GS ist) bei unserer Gemeinde ab. Ca. eine Woche später erhielten wir ein Schreiben, wo ein "berechtigtes Feststellungsinteresse" von uns gefordert wird. Wir hatten bei Antragsstellung den Reisepass mit und diesen leider auch kopieren lassen. Welche Konsequenzen kann das für unseren Antrag haben?

A: Das werden wir hier nicht besprechen. Wir wollen Herrschaften nicht noch auf Ideen bringen.


13.10.2016
Sepp
F: F: Meine Eltern und Großeltern stammen väterlicherseits und mütterlicherseits aus dem Sudetenland, (Böhmen, Erzgebirge, Nähe Aussig)Großvater geb. 1900, Vater geb. 1938 Nach der Vertreibung 1946 erfolgte die Ansiedlung in Sachsen, dort bin auch ich geboren. Kann ich mit den entsprechenden Nachweisen den gelben Schein beantragen, über die Volkszugehörigkeit oder geht das nicht, da ja Böhmen vor 1938 zu Österreich- Ungarn zählte? Thema wurde zwar schon öfter erwähnt, nur gibt es völlig gegensätzliche Meinungen. Das mit der österreichischen Staatsbürgerschaft scheint ja nicht zu funktionieren. Für eine eindeutige und richtige Antwort wäre ich sehr dankbar.

A: Wir wissen nicht warum Sie sich noch Feiern lassen. Sehen Sie zu das Sie den Antrag stellen.


13.10.2016
Anne
F: Also, ich habe mir nun eine Checkliste erstellt und bin mit fast allen Videos durch, dennoch fehlt mir eine Bündelung. Patienenverfügung hab ich, dann der öffentliche Eid- muss ich die nun mitschicken beim antrag oder ist das meine Sicherung im Safe? Habt ihr vielleicht so eine Checkliste, die man abarbeiten kann. Meinen Pass werde ich morgen beantragen- ich hab dauernd Angst was zu vergessen oder die Reihenfolge nicht korrekt einzuhalten. Ich bin voll aufgeregt und zugleich verunsichert und traurig, dass man uns so an der Nase herumführt.

A: Eigentlich ist das ganz einfach. Erst Gelb dann Grün! Der öffentliche Eid ist nur für Sie. Mit dem kann niemand in der Verwaltung was anfangen.


13.10.2016
Jo
F: Hallo. Ich habe heute den Gebührenbescheid meines GS bekommen. Da heißt es: Gemäß §38 Abs1 i.V.m. Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der Fassung vom 19.8.2007 i.V.m. §§1,3 und 3a der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) und §23 Abs. 5 Bundesgebührengesetz (BGebG) i.V.m. § 15 Verwaltungskostengesetz (Vw-KostG) in der jeweils gültigen Fassung erheben wir folgende Gebühren....... Lässt sich hieraus schon etwas schließen, ob die vor 1913 abgeleitet haben bzw. ob alles korrekt abgelaufen ist? Ich wollte mir mit dem Esta noch etwas Zeit lassen, dass auch die "Beamten" genug zeit haben, den EIntrag zu machen. Danke schon mal

A: Nein daraus lässt sich gar nichts schließen.


13.10.2016
Anne
F: Ojee, ich merke schon es wird kompliziert. Erst mal danke für die Infos. Mit der eigenanalyse, ist was gemeint? Wir sind ein einmannbetrieb und die Familie halt, die hilft. Soll ich nutzen und kosten Gegenhalten? Wer kann mir dabei helfen? Ich weiß nicht mal welcher Stammtisch für uns der richtige ist. Osnabrück gibt es zwei. Habt ihr auch eine spendenübersicht? Was ist denn so üblich? Hab mal mit 10 Euro angefangen, ins geht es finanziell nicht so rosig. Aber es ist wichtig, euch dennoch zu unterstützen, weil das was und wie ihr es macht wirklich einen Orden verdient hat.

A: Eigenanalyse heißt seine Abhängigkeiten vom System zu Prüfen. Zu bedenken wäre der Einkauf und der Verkauf. Welche Abhängigkeiten bestehen mit der BRvD. Ist das Unternehmen von Großhändlern(Gewerbeschein) im Einkauf abhängig? Ist das Unternehmen als Subunternehmer für Unternehmen tätig, die ihren Sitz in der BRvD hat? Gib es eine Möglichkeit der BRvD eine andere jur. Person(Limited, Verein, Genossenschaft, GmbH) für die Abhängigkeiten zur Verfügung zu stellen? Wie sieht der Wissensstand in abhängigen Unternehmen aus(Einkauf aus nicht EU Ausland)? Kommt ihr Unternehmen gegebenen Falls ohne Konto in der BRvD klar? Gibt es andere Möglichkeiten für ein Konto? usw.

Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


13.10.2016
Anne
F: Kann ich mich mit dem GS eigentlich einer Steuerprüfung entziehen? Was ist mit Gemeindesteuern, wie die Hundesteuer, kann ich mich auf die Regeln vor 1913 berufen und entsprechend dann weniger bezahlen? Ich will mich ja nicht komplett entziehen.

A: Handelsverträge die Sie mit der BRvD abgeschlossen haben, sollten Sie erfüllen oder rückabwickeln. Sie haben Ihre Selbständigkeit und den Hund im System angemeldet. Arbeiten Sie dran das rückgängig zu machen. Eine Eigenanalyse könnte dabei hilfreich sein. Denn nicht jeden ist es möglich, seine Selbständigkeit abzumelden. Beim dem Hund ist es einfacher, hier müssen Sie Ihre Rechte bei einer Kontrolle nur augmentieren können.


13.10.2016
angelika
F: Hallo, wenn man den gelben Schein hat, darf und kann keine Zwangsabgabe auf Haus und Grundbesitz vom Staat eingetragen werden, denn durch die Staatsangehörigkeit ist man nicht mehr Besitzer , sondern Eigentümer, muß man sich jedoch vom Katasteramt bestätigen lassen. Frage, wie ist das bei Bankguthaben--die 10% Zwangsabgabe-- die im Gespräch ist.??? Darf die Regierung, die einfach belasten????

A: Durch den Gelben sind Sie nicht automatisch im Eigentum. Dazu sind noch einige Schritte zu gehen. Denn Sie haben mit der jur. Person den Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Sie sind dort ja schon auf dem richtigen Weg. So lange die Immobilie im Grundbuch steht, wird dieser Verwalter die Zwangsabgabe umsetzen. Die Frage die Sie sich stellen sollten, an welcher Position die Zwangsabgabe im Grundbuch stehen kann und welche Schritte dazu gegangen werden müssen.


12.10.2016
Ben
F: Hallo liebes GS-Team! Volker erwähnte in einem super interessanten und verständlich gemachten Interview im Kulturstudio-Spezial, dass es bereits 4,4 Mio deutsche Staatsangehörige gibt, die dies bei der Bundesverwaltung angezeigt und nachgewiesen haben. Der letzte mir bekannte EStA-Registereintrag liegt unter der Nummer 4,1 Mio. (Stand 08/2016). Vorausgesetzt die EStA-Registernummer ist fortlaufend. Ist die von Volker erwähnte Zahl aufgerundet oder real?

A: Ja da ist er wohl etwas durcheinander gekommen. Seine Zahl war eigentlich 4,04 Mio.Unsere Erkenntnis stimmt mit Ihrer Zahl überein.


12.10.2016
king
F: ich bin polizist. wenn ich die staatsangehörigkeit von vor 1914 bekomme kann ich da gekündigt werden

A: Die Antwort auf diese Frage steht in Ihrem Dienstvertrag. Die Frage ist auch ob Ihr Dienstherr überhaupt das Problem ist? Stellen Sie sich selber die Frage, ob es Ihnen möglich ist, die Gesetze der BRvD an nichtigen Dienstvorschriften und Handlungsempfehlungen vorbei umzusetzen. Fragen Sie sich ob Ihnen der Begriff Remonstration etwas sagt und ob der umsetzbar ist. Vielleicht ist es besser die Urkunden zu organisieren und in Rahmen Ihres Dienstes, die Leute zu unterstützen, die sich im Wiederstand befinden. Wissende an den richtigen stellen sind Wichtig für den Wiedersand!!!


12.10.2016
Daniel Bauernfeind
F: Mit meiner Frage beziehe ich mich auf folgendes Video: https://m.youtube.com/watch?v=R9BJ6V1B8FY Zwischen 1:00 und 2:00 fragt der den Polizisten, ob er mit der Grundlage des Grundgesetz in der Fassung von 1949 handelt. Und irgendwann gehen die ganzen Polizisten dann wieder. Der Polizist gibt aber keine Antwort auf die Frage. Wieso? Weil der Grundbesitzer Inhaber eines gelben Scheins ist und dann für ihn die Gesetze von 1913 und vorher gelten? Ist das so einfach? Wenn ich meinen gelben Schein dann mal endlich habe, soll ich dann eine Kopie am besten immer mit führen ? Danke schon mal ihr seid echt kompetent :)

A: Diese Video ist kein Bespiel für irgendwas. Dazu ist Adrian Rumäne, da ist ein GS unwahrscheinlich. Mehr möchte ich zu dem Thema nicht sagen.


12.10.2016
Hansi
F: Danke schon mal. Habe mit dem Ausweisen an die Antragsabgabe, als BRD´ler soll man ja den Vorläufigen blauen Reisepass benutzen. Sollte ich bei der Ausländerbehörde meiner Stadt hier in DE wo ich gemeldet bin die Anträge abgeben oder BVA!? Bekomme ich dann auch den gelben Schein? Nochmals vielen Dank, macht weiter so!

A: Die BVA ist für Sie noch nicht zuständig! Also kann es wohl nur vor Ort sein.


12.10.2016
Andy
F: Also meine Staatsangehörigkeit ist deutsch. Steht auch so in meinem Ausweis und wenn ich einen deutschen Ausweis habe und da drin steht dass meine Staatsangehörigkeit deutsch ist dann brauche ich den Staatsangehörigkeitsausweis auch nicht. Deswegen wurde mein einer Kumpel beim Amt wieder weg geschickt also brauch ich es gar nicht erst zu probieren weil es bei mir auch im perso steht oder?

A: Haben Sie den Staat deutsch schon auf der Karte gefunden? Wo liegt der denn?


12.10.2016
Andy
F: Nabend. Bei meinen Kumpels ist es gerade irgendwie Volkssport einen gelben Staatsangehörigkeitsausweis zu bestellen. Klar die wollen mich überreden auch einer zu bestellen. Bevor ich aber die ganzen Papiere zusammen sammle die Frage. Was bringt mir das Teil für Vorteile? Was habe ich damit oder kann ich bekommen was jetzt nicht geht? Warum sollte man das machen. Bitte um kurze zusammengefasste Antwort. Danke schon mal Gruß Andy

A: Das lässt sich nicht kurz zusammenfassen. Deshalb stehen die Inhalte auf dieser Seite.


11.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, zu nachfolgender Frage und Ihrer Antwort noch etwas: "F: Hallo, mich beschäftigt folgende Frage, auf die ich noch keine befriedigende bzw. unterschiedliche Antworten im Netz gefunden habe: Nachdem der GS vorliegt und in Ordnung ist, muss der Personalausweis nun weg. Muss dies zwingend über die Rücknahme mit entsprechendem Schreiben (wegen ungültiger Eintragungen) erfolgen oder reicht es aus, diesen zu verlieren und den Verlust mittels Verlustanzeige (Formular der Behörden) der Meldebehörde mitzuteilen. Anschließend natürlich neue Vollauskunft um die Löschung des Persos prüfen zu können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. A: Da hätten sie mal genauer auf unserer Seite schauen sollen. Unter Erprobtes gib es einen ganzen Artikel dazu." Ich habe mir Ihre wunderbare Seite sehr genau angesehen, auch den Artikel unter Erprobtes. Doch darin konnte ich leider die gewünschte Anwort auf meine konkrete Frage NICHT finden. Daher bitte ich Sie hiermit erneut um Aufklärung. Herzlichen Dank!

A: Da steht doch alles drin!! Mehr wird es dazu nicht geben. DENN ES IST IHRE ENTSCHEIDUNG. Die kann Ihnen keiner abnehmen.


11.10.2016
Silvia
F: Hallo, ich habe mir das Grundgesetz der BRD mal schicken lassen. Ich überlege mir gerade,dass das Grundgesetz(welches seinen Geltungsbereich ja verloren hat)für mich als aktiv-Legitimierte eigentlich vollkommen uninteressant ist und doch eigentlich nur für die BRD ist,oder? Für mich ist doch nur das BGB vom 1900 und das HGB vom 1900 relevant, oder sehe ich das falsch?

A: Das StGB aus der Zeit fehlt noch.


11.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, mich beschäftigt folgende Frage, auf die ich noch keine befriedigende bzw. unterschiedliche Antworten im Netz gefunden habe: Nachdem der GS vorliegt und in Ordnung ist, muss der Personalausweis nun weg. Muss dies zwingend über die Rücknahme mit entsprechendem Schreiben (wegen ungültiger Eintragungen) erfolgen oder reicht es aus, diesen zu verlieren und den Verlust mittels Verlustanzeige (Formular der Behörden) der Meldebehörde mitzuteilen. Anschließend natürlich neue Vollauskunft um die Löschung des Persos prüfen zu können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

A: Da hätten sie mal genauer auf unserer Seite schauen sollen. Unter Erprobtes gib es einen ganzen Artikel dazu.


11.10.2016
abraxo
F: wo kann man sich Hilfe holen, wenn die Behörden die Ausstellung des gelben Scheines verweigern, einen Widerspruch ablehnen und jegliche Argumentation mit Gesetzeszitaten ignorieren? Ist man hier hilflos der Behördenwillkür ausgesetzt?

A: GS TS3 Server


10.10.2016
Les Misérables
F: Kennen Sie das Musical Les Misérables? Da hat doch ein freigelassener Knacki einen gelben Schein, weil er ein Sträfling auf Bewährung ist, gekriegt. Ist das so, dass wir für unsere Besatzer mit dem gelben Schein Sträflinge auf Bewährung sind?

A: Das kann ich mir nicht vorstellen.


10.10.2016
userlxch
F: Hallo ich lebe zur §Zeit in der Schweiz. Kann ich den gelben Schein trotzdem für mich und Meine Familie Beantragen

A: Ja über das Konsulat oder über die BVA.


10.10.2016
Kielerin
F: ...im Nachgang an meine Frage zur "Ehelicherklärung" und Ableitung Mit welchem offiziellen Dokument belege ich die "Ehelicherklärung" für mich und wo bekomme ich das Dokument? Ich habe nur eine unbeglaubbigte Kopie des "Beschluß über ...wird auf Antrag ihres Vaters für ehelich erklärt" vom Amtsgericht.

A: Dann haben Sie doch alles! Der Beschluss ist Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


10.10.2016
Daniel Bauernfeind
F: Hi zusammen. Ich habe letztens einen Artikel gelesen da hat der Autor immer souverän vor seinen Namen gestellt. Ich weis leider nicht mehr wie er wirklich heißt aber er unterschrieb mit Achtung fantasie Name : Gruß souverän Thomas Maier Ist das ein Titel den man erlangt mit dem Staatsangehörigkeitsausweis?

A: Nein souverän muss man sein. Das kann man nicht durch einen Zettel bekommen.


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