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Fragen und Antworten

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18.05.2016
Me-kuh
F: Hallo, ich habe vor 3 Wochen das Problem geschildert, dass mein Antrag aufgrund des fehlenden Feststellungsinteresses sowie eines schutzwürdigen Interesses abgelehnt wurde. Folglich habe ich einen Widerspruch eingelegt und den Bescheid zurückgewiesen. Gleichzeitig habe ich nochmals einen Antrag eingereicht, und zwar zur negativen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Dieser wurde jedoch noch nicht bearbeitet. Heute habe ich ein Einschreiben zum Widerspruch des ersten, abgelehnten Antrages vom Landrat erhalten. Dort steht: „Ihr Widerspruch vom 30.04.2016 konnte in Teilen abgeholfen werden. Am Ablehnungsbescheid zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 27.04.2016 hält die Behörde weiterhin fest. Ihre am Widerspruch beiliegenden Unterlagen führen jedoch zweifelsfrei zu dem anderweitigen Ergebnis, dass Sie zu keiner Zeit über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen konnten. Das Landratsamt des Kreises Dithmarschen hat auf Grundlage Ihrer Antragsunterlagen entschieden, Ihnen einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher gem. Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz auszuhändigen. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 38 Abs. 2 StAG …, die festzusetzende Verwaltungsgebühr nach Abzug der Ermäßigung um 100 v.H. beträgt 0,00 € .“ Was soll ich damit nun machen? Ich habe einen Staatsangehörigkeitsausweis bestellt, aber einen völlig anderen Ausweis erhalten. Auf diesem gelben Schein steht drauf „… ist Deutsche(r)“. Sollte da nicht „ist deutscher Staatsangehöriger“ stehen? Außerdem ist die Gültigkeit befristet auf den 15.05.2026. Sollte da nicht „unbefristet/-entfällt-“ stehen? Kann ich diesen etwas anderen gelben Schein gefahrlos behalten und kann man damit auch einen EStA-Auszug bekommen oder soll ich nochmal widersprechen? Danke.

A: Es ist immer dasselbe mit euch Dienstlern. Wenn glaubt Ihr damit zu verarschen. Letzte Woche die Kriegsgefangenen Besoldung und jetzt wieder 116/2. Jedes Jahr dasselbe Spiel. Habt ihr nichts Neues als die alten Kamellen.


18.05.2016
Silvia
F: Hallo, ich habe ein Unterscheidungsproblem. Zitat:c. Geht zum Geburts-Standesamt und verlangt nach der „Abschrift aus dem Geburtenbuch„. Dies ist nicht die GeburtsURKUNDE oder nur ein Auszug aus dem GeburtenREGISTER. Diese Registerauszüge gibt es seit 2009. Geht (auch alternativ) zum Geburts-Krankenhaus und lasst Euch eure Geburtsanzeige ausstellen. Die Aufbewahrungsfrist liegt bei 30 Jahren. Denn diese Dokumente sind der Nachweis, dass ihr lebend beseelte Wesen (der Mensch bzw. die Natürliche Person) seid. Manche Personen in den [Behörden] stellen sich hierbei etwas quer… Zitat ende. Meine Frage:Wie sieht die Abschrift aus dem Geburtenbuch im Vergleich zu den Auszug aus dem GeburtenREGISTER aus? Auf einer Geburtsurkunde steht "Geburtsurkunde" auch drauf.Aber die anderen Beiden kann ich nicht unterscheiden.Bitte helft mir mal eben kurz.

A: Abschrift aus dem Geburtenbuch ist ein Auszug aus dem GeburtenREGISTER. Dort wird vom Knaben oder der weiblichen Entsprechung gesprochen(das beseelte Wesen). Die Natürliche Person kann niemals dass lebend beseelte Wesen sein. Eine Person ist immer eine Fiktion, egal ob nat. oder jur.


18.05.2016
Caren
F: Ich hab jetzt mal eine dumme Frage: ich selbst bin nachgewiesene RuStAG-Deutsche(mit Gelbschein).Wenn mich ein Afghane oder ein Farbiger Migrant/Asylant/Landnehmer versucht zu vergewaltigen und ich wehre mich erbittert und verletze ihn dabei,...kann ich dann von der Treuhandverwaltung als natürliche Person verklagt werden? Oder was würdet ihr einer Deutschen in so einen Fall raten? Wenn diese Angreifer keine Pässe oder Ident-Karten haben, dann gelten sie doch als Mensch? Wäre es dann sinnvoll als sich-Wehrende-wenn dann die Bullen kommen sich auch nicht mehr auszuweisen??? Wißt ihr was ich meine? Oder muß ich mich,hypotetisch,ich würde mich bei einem Vergewaltigungsversuch mit Schlagstock wehren,das Opfer verhauen und dann selber flüchten? Ich weiß, das klingt jetzt albern, aber ich lese immer, das die Deutschen angeklagt werden, wenn sie einen ehtnisch-Fremden ein paar blaue Flecken bei der Verteidigung zufügen......

A: Die natürliche Person befindet sich nicht in der Treuhandverwaltung. Also kann die Treuhand auch nicht auf die Person zugreifen. Dafür haben sie ja die jur. Person. Dem Gericht ist geeignet die Person darzulegen mit welcher Sie agieren wollen.


17.05.2016
Silvia
F: Hallo. Ich beziehe mich mal auf eure Antwort auf Dackelpudelterrier: Was sollte sich den ändern? Das Gatter für 6Mio Leute wird kleiner? Also, wie kommt ihr jetzt gerade auf 6 Millionen? Heißt das, wir Gelbschein-Heinis sind schon 6 Millionen??????

A: Es dürften sogar mehr sein die in den Rechten stehen, aber wenn sie einsammeln sind ja nicht nur die GS Träger dran. Es geht um Systemkritiker und das dürften sogar mehr als 6 Mio sein.


16.05.2016
Dackelpudelterrier
F: Gut Abend Team Gelber Schein, könnten Sie bitte Gründe nennen, warum man Ihnen Vertrauen entgegen bringen soll? Woher weiß man, dass Sie nicht evtl. vom Verfassungsschutz sind oder auf der Seite der Besatzer stehen, die die Leute zum Gelben Schein verführen, oder wie auch immer man das benamst, möchten? Könnte der Gelbe Schein denn vielleicht auch eine Kriegslist lt. HLKO, wenn die denn immer noch gelten sollte, sein? Man liest zwar oft, wer auch immer das verfasst hat, dass BRD-Bedienstete in den entsprechenden Stellen sich beim Ausstellen des GS querstellen. Aber woher weiß man, ob das auch alles stimmt, ob das nicht erfundene Geschichten sind (= Kriegslist)? Man liest zwar immer von anderem Rechtskreis, wenn man den GS hat, aber hier gielt doch immer noch Besatzerrecht und BRD-Bedienstete kümmert es doch sicher nicht die Bohne, mit welchem "Zettel" (=GS) oder welchem "Kärtchen" (= Personalausweis) man wedelt. Und klar ist auch nicht, auf welcher Seite dieses BVA ist. Und was ist, wenn die ganzen GS-Besitzer und EStA-Registrierten als Unbotmäßige bzw. Abtrünnige kriminalisiert werden und eines Tages in irgend so ein Erziehungslager gesteckt werden oder Schlimmeres?

A: Ihre Unsicherheit können Sie nur mit Wissen ersetzen. Also Informieren Sie sich allseitig. Prüfen Sie die Gesetzesgrundlage. Alle Grundlagen finden Sie auf der Seite.

Wir werden schon kriminalisiert genauso wie AFD Wähler oder PEGIDA Teilnehmer. Sollte das aber ein Grund sein nicht im Widerstand zu sein. Die ganze BRvD ist doch schon ein Umerziehungslager der Besatzer. Was sollte sich den ändern? Das Gatter für 6Mio Leute wird kleiner?


15.05.2016
PK
F: Muß ich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands verbindlich einen neuen gelben Schein beantragen? Oder ist der zuerst ausgestellte gelbe Schein mit der schon festgestellten deutschen Staatsangehörigkeit weiterhin gültig?

A: Da muss nichts neu beantragt werden.


14.05.2016
Stephie
F: Ich muß leider noch einmal nach fragen. Ist es wirklich möglich, den Gelben Schein nach RuStag Stand 1913 zu bekommen, wenn man nur bis März 1914 ableiten kann? Gibt es wirklich so etwas wie einen Stichtag (27.07.1914)? Ich wurde deshalb angefeindet und beschimpft, es wäre alles blödsinn und Quatsch. Damit würde ich in der Weimarer Republik laden. Das hat mich jetzt wieder verunsichert. Oder geht es auch über meinen Mann? Also durch Heirat? Er kann ohne Probleme bis 1899 ableiten. Die Unterlagen habe ich sonst zusammen. Abstammungsurkunde von mir und meinem Vater, Heiratsurkunde meiner Eltern und Großeltern, Sterbeurkunde meines Opas (eine Geburtsurkunde existiert nicht mehr). Dann benötige ich nur noch eine Aufenthaltsbescheinigung von mir oder eine Meldebescheinigung?

A: Der 27.07.1914 ist der letzte Tag im Frieden. Ab dem 28.7.1914 lief der 1. WK. Das letzte völkerrechtliche Subjekt ist also vom 27.7.1914. Die Weimarer Republik wurde am 9. 11.1918 ausgerufen. Da war wohl jemand in Geschichte Kreide holen.


12.05.2016
Veiovis
F: Guten Morgen ! Mein Opa wurde in Merzig geboren 1912, gehörte das damals zu Kgr. Preußen ?

A: Merzig {Stadt}
Kreis Merzig %u2013 Königreich Preußen

Gemeindeverzeichnis


11.05.2016
Thomas
F: Frage: Wer hat nun tatsächlich die Besatzungs- (und Kriegs-) kosten zu tragen? Ab Minute 6:30 in diesem Video behauptet sie (weiß gar nicht wie sie heißt), das der "Bund" diese trage (mit dem Hinweis, dass jene Kosten der Haushaltsbilanz der BRD nicht auftauchten). https://www.youtube.com/watch?v=cT-854bjork Aber wer denn wirklich mit "der Bund" gemeint ist, lässt sie offen. Der Bund der Länder der BRD, oder der frühere Staatenbund im Kaiserreich? Weiß da zufällig jemand genauer Bescheid? Wäre ja super wichtig, denn wir mit dem Kaiserreich auch wieder vor einem Schuldenberg stehen, kämen wir ja alle mit Schritt zurück in die reaktivierten Gemeinden, also vom Handelsrecht zurück ins Staatsrecht, nur vom Regen in die Traufe.

A: Ihre Frage erscheint erst wenn Sie beantwortet ist. Es macht keinen Sinn sie 6-mal einzustellen. Natürlich wird klargestellt wer der Bund ist. Das ist aber eine Serie und kein Einzel Video. Nachlesen können Sie das im Art. 20 Abs. 1 GG.


10.05.2016
Bigsiggi
F: Warum steht oben auf dem gelben Schein " Bundesrepublik Deutschland " drauf. Dann bin ich doch nach wie vor in der BRD?

A: Was soll da sonst drauf stehen? Deutsches Kaiserreich (mangels Organen handlungsunfähig )? Wenn Sie beim Hausverwalter einen Antrag auf FESTSELLUNG Ihrer Staatsangehörigkeit stellen, dann benutzt der auch seinen Briefkopf.


10.05.2016
Silke
F: Liebes team, ich lese immer öfter etwas von roten, grünen oder blauen Reisepässen der Bundesrepublik. Es gibt wohl auch blaue vom deutschen Reich. Was hat es mit den Farben auf sich und welcher Reisepass wäre denn der richtige, wenn man schon den Antrag nach Rustag gestellt hat? Danke für euer großartiges Arangement :) lg Silke

A: Es gibt für die natürliche Person kein Pass von der BRvD. Alle Pässe sind immer für die jur. Person. Natürlich können Sie an der Aktion Reich durch Reichsdeutsche der Dienste oder anderen Geschäftsmodelle teilnehmen. Zu empfehlen ist hier Reichskanzler Lorens. Die Ausweise sind wenigstens Chic. Sollten Sie sich eher als Mensch fühlen, empfehlen wir die MENSCHEN Identitätskarte von Selim Sürmeli. Sein NAME ist auch Mustafa. Diese Ausweise versprechen immer viel Spaß mit den Bediensteten.


10.05.2016
Frank
F: Was ist denn eigentlich rechtsverbindliche Kommunikation? Normale E-Mail nicht oder? Müsste dann doch alles über schriftlichen Briefverkehr gehen und definitiv mit Unterschrift zumindest eines Sachbearbeiters oder? Schreiben von Behörden ohne Unterschrift werden auch nicht rechtsverbindlich sein oder?

A: Post per Einschreiben, Fax mit qualifiziertem Sendebericht und förmliche Zustellung natürlich Unterschrieben. Wenn der Auftraggeber genannt ist, auch i.A.


10.05.2016
Michael
F: Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich es evtl. irgendwo überlesen habe, aber würde für mich selbst, da ich keinen Personalausweis (wegen der Großschreibung des Namen usw.) angeben/abgeben möchte, meine Geburtsurkunde auch aus? Vielen Dank für die Hilfe.

A: Unter Erprobtes gibt es den Artikel dazu. Es ist eigentlich egal welches Stück Papier der jur. Person Sie nutzen. Es ist und bleibt die jur. Person.


09.05.2016
peer anders
F: hej,muss man die haager apostille für willenserklärung,lebenderklärung bei der behörde beantragen, oder kann ich direkt zu einem konsulat gehen?

A: Ich frage mich wozu Willens- und Lebenderklärung und was soll dort eine Apostille drauf?


09.05.2016
Kriegsgefangenensold
F: Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis heute abgeholt und es ist auch alles richtig eingetragen (Vorname und Familienname klein geschrieben). Nun habe ich da noch eine Frage bzgl. Kriegsgefangenensold: Mein Arbeitskollege hat den gelben Schein schon seit Jahren und bekommt seit Anfang diesen Jahres 1.974,22 € Kriegsgefangenensold von seiner Gemeinde. Dazu muss man ja den Hauptwohnsitz in D bei der Meldebehörde abmelden und seinen Wohnsitz gemäß BGB als natürliche Person bei seiner Gemeinde direkt erklären. Nun verweist mich aber die Gemeinde wegen des Kriegsgefangenensolds an das Jobcenter oder ich müsste den Klageweg beschreiten. Ich fürchte nun, dass ich auch 3-4 Jahre nun brauche und, wie mein Arbeitskollege, durch alle Instanzen klagen muss. Oder kennt jemand einen schnelleren Weg, um an das Kriegsgefangenensold heranzukommen?

A: Der Kriegsgefangenensold ist aus unserer Sicht eine Beschäftigungstheorie und Ablenkung der Dienste. Bis heute haben schon viele behauptet den Sold zu bekommen, alleine der Nachweis fehlt. Aber vielleicht kann ja Ihr Arbeitskollege den Nachweis erbringen. Rein Rechtlich sollte das nicht möglich sein. Viel Spaß in der Beschäftigung.


06.05.2016
Hornisse
F: Der Familienname ist bei mir auf dem gelben Schein in Sperrschrift getippt worden. Allerdings sind der Anfangsbuchstabe von dem Vor- und Familiennamen groß geschrieben so wie es sein soll. Im ESTA-Auszug ist der Familienname auch so aufgedruckt wie es sich gehört, nur der erste Buchstabe des Vor-und Familienname sind in Großbuchstaben getippt. Hat das irgendwelche Auswirkungen, daß auf dem gelben Schein der Familienname in Sperrschrift aufgetragen wurde?

A: Nein das ist in Ordnung.


04.05.2016
Stän&Olli
F: In gewisser Weise haben Sie recht. Aber: Wenn bei mir ein Zahn gezogen werden muss, dann gehe ich auch zum studierten Zahnarzt, der Ahnung vom Zahnziehen hat und ziehe mir den nicht selbst. Und apropos Geschäftsmodell: Das machen doch die BRD-Stellen auch, weil die 25 Euro für den Gelben verlangen. Dann sollten die uns Bundesstaatenangehörigen den Gelben kostenlos geben. Übrigens sind lt. Duden gültig und geltend ein und dasselbe. ;-)

A: Das ist aber jetzt ein schlechtes Beispiel. Ich traue keinem Arzt mit angeschossener Pharmamafia. Die BRvD hat durch das Verfahren höhere Kosten. Um den GS kostenlos zu bekommen brauchen Sie eine krumme Nase oder müssen zum Volk der Brückenbauer gehören. Gültig und geltend ist nicht das gleiche. Gültig > Staatliches Recht, geltend > geltend gemachtes Recht(Penisverlängerung aus Stahl der Polizei am Gürtel).


04.05.2016
ahnungslos
F: Natürlich reicht es nicht aus nur mit dem GS zu winken. Man muss seine Rechte auch kennen um sie einfordern zu können. Deswegen habe ich auch konkrete Fragen gestell wo ich die Grundlage dafür finde. "Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie den Sinn des GS noch nicht verstanden haben." Den Sinn habe ich schon verstanden "Nämlich den deutschen Staadt mendlich zu legitimieren... ."sollte das jedoch falsch sein dann habe ich es natürlich wirklich nicht verstanden... aber das war nicht der Grund für meine Fragen. "Wo steht eigentlich das der Perso abzugeben ist? Nutzen Sie die Seite und Videos um sich weiter einzuarbeiten." den Videos habe ich entnommen das der Perso der "Betriebsausweis" der BRD ist und mich im System bindet, oder etwa nicht? und somit also abzugeben ist. Auf der Angegebenen Internetseite sind ja auch "Vorraussetzungen für die Abgabe" genannt. Nur weil etwas auf einer Seite steht muss es noch lange nicht richtig sein und auch dazu hatte ich eine Frage die genauso wie die anderen nicht beantwortet wurde. Aber wie dem auch sei... ich hätte gene konkrete Antworten auf meine (im letzten Artikel) gestellten Fragen gehabt und kein Ausweichen erwartet. Vielen Dank

A: Die Gesetzgebung ist die Gesetzgebung im nachgewiesenen Rechtsstand. Es geht auch nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit. Es geht einzig um die Bundesstaatenangehörigkeit im Gebietsstand 1913. Der Perso bindet nur die Person an das System. Das ist auch richtig so, den das System hat die Person erschaffen. Problematisch wird es nur wenn Sie ständig sagen Sie sind die Person. Unter Erprobtes finden Sie noch was zum Thema Perso. Wo die so genannten Behörden ihre Information herbekommen, sagt uns unsere Glaskugel nicht.


04.05.2016
Stän&Olli
F: Gibt es denn wirklich nicht einen einzigen Staatsrechtler (im Ruhestand?), der mal wirklich zu diesem Thema Gelber Schein aufklärt und klipp und klar, ehrlich sagt, was Sache hierzulande ist? Und auch aufklärt, ob das GG noch gültig ist oder nur noch eine Farce (mein Eindruck ist, Letzteres trifft es wohl). Hier auf der Seite wird sich auch m.E. zu sehr auf das GG berufen, welches m.E. nur noch eine Farce ist. Interessieren tut mich auch, welche SHAEF-Gesetz-Nr.52-Version denn nun die richtige ist. Im www gibt es zwei Versionen, einmal "mit Ausnahme des Deutschen Reichs" und eine, in der diese Ausnahme nicht erwähnt ist. Unter den ganzen Aufklärern nebst deren www-Seiten sind m.E. hauptsächlich Hobby-Juristen unterwegs und auch welche, die auf die falsche Spur locken wollen. Letztere meine ich erkennen zu können. Es gibt Bücher von einem Staatsrechtler, aber dieser bezieht sich viel zu sehr auf das GG, das Verfassungsrecht (wobei doch gar keine BRD-Verfassung existiert) und die BRD. Er erwähnt aber auch nicht klar und deutlich, was denn nun Sache ist. Zum Thema Gelber Schein ist auch nichts zu lesen. Und was Reaktivieren von Gemeinden angeht, da ist m.E. auch Hilfestellung von Staatsrechtlern sinnvoll.

A: Das GG kann nicht gültig sein, da es noch nie gültig war, sondern immer nur geltend. Das ist es für das Personal immer noch. Alle Informationen zum GS sind draußen. Verstehen kann ich nur nicht, warum wir einen vom System konditionierten überstudierten Staatsrechtler brauchen. Das informieren und denken sollten wir nicht mehr anderen überlassen, die dann ihre Interpretation einbringen. Sind wir so nicht in diese Situation gekommen? Als Problem sehe ich nur die ganzen Desinformanten(Dienste, Geschäftsmodelle) die die Teilaufgewachten wieder aufs Abstellgleis führen.


04.05.2016
ahnungslos
F: Hallo, ich habe den Ausweis noch nicht beantragt, da ich noch dabei bin die nötigen Formulare/Unterlagen zu beschaffen. Für mich zählt in erster Linie jedoch, mich so weit wie nur irgend möglich von "Beamten/Behörden/Richtern und Anwälten oder Gerichten" fern zu halten und in Ruhe gelassen zu werden. Leider ist mir dies nicht immer möglich, da ich gern Schwirigkeiten ansprechen meine Klappe nicht halten kann und vielen das nicht gefällt. (1)Wenn mir nun ein Richter (früherer Staatsanwalt) in einem privaten Umfeld, auf die frage nach dem Saats-Angehörigkeits-Ausweis, erst nichts mit anfangen kann und nach kurzer Erläuterung mitteilt, dass Ihn der Eintrag im ESTA-Register oder der Staatsangehörigkeitsausweis selbst nicht im geringsten interessiert, was soll dann erst der Streifenpolizist machen? (2)ist das richtig, dass das Beamte nicht interesiert? Und wenn es sie nicht interessiert, kann ich ja auch nichts drann ändern. Speziel zum Staatsanwalt der entscheidet ob eine Verhandlung angesetzt wird oder nicht, habe ich ja keinerlei Kontakt (Vor der Verhandlung jedenfalls nicht und dann ist es zu spät (kind schon in den Brunnen und so...). Also könnte nicht mal aufklären selbst wenn ich wollte. (3)Schützt mich die Staatsangehörigkeit also doch nicht? (4)oder nur bei den wenigen Leuten die sich auskennen (wollen)? Deren Anzahl vermutlich verschwindend gering ist. (5)muss ich jedem Polizisten mit dem ich zu tun habe, erstmal tausend Gesetze, erst zitieren und dann erklären? Die sagen dann auch nur sie machen ihren jöb wie sie es für richtig halten. Sie sind meist in der Überzahl und reden dan einfach alle gegen mich. Egal was ich sage. Ich bin also wieder im Nachteil. (6)Wie/Worauf kann ich mich berufen, dass ich als Staatsangehöriger "besser" gestellt bin. Mir Staatliche RICHTER, GESETZE und GERICHTE zustehen. Die lachen mich einfach aus... und sobald ich die rechtsstaatlichkeit anzweifle, hab ich eh verlohren oder nicht? (7)Eine andere Sache: "Aussagen wie "der Schtreifenpolizist hat mich gehen lassen weil ich "keinen perso habe" sehe ich mit gemischten Gefülen. Vieleicht hatte der zu dem Zeitpunkt auch nur gerade keinen Bock den jenigen mit auf die Wache zu nehmen und Fingerabdrücke zu nehmen (oder genauere Untersuchungen anzustellen). d.h. das war kein Regelfall sondern eher ein Fall glück gehabt. (8)Und noch eine Frage die mir auf der Seele brennt, Wenn man im Bundestag nicht ohne Staatsangehörigkeitsausweis arbeiten kann und der nach Abstammung (ich glaub mindestens) bis vor 1938 zurückreichen muss? Wie geht das, bzw. was machen denn dort Abgeordnete mit Migrationshintergrund, die keine Wurzeln in Deutschland haben. Wie sind die den an das ding (oder den Job) gekommen? (9)Warum muss ein "deutsche/r" ca. 80 jahre zurück in die Vergangenheit und andere nicht? Und noch etwas auf der Seite https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/ zur "Befreiung von der Ausweispflicht" steht bei Voraussetzungen: - Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben (Behinderung grob zusammen gefasst) - Kein gültiges Ausweis-Dokument Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit - Hauptwohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. Im Personalausweisgesetz finde ich das nicht. (10)Wo haben die das her? Da muss es doch auch eine Grundlage für geben. (11)und müssen alle punkte gleichzeitig erfüllt sein oder reichen nur einzelne wie Wohnort Berlin (Sonderstatus (immernoch)) oder (deutsche Staatsangehörigkeit)? Das dort angegebene Formular zur Ausweisrückgabe gilt übrigens nur für den Part der Behinderung. Ich hoffe die Fragen waren halbwegs verständlich gestellt Sorry für die groben Zeitangaben und auch für die vielen Fragen die mich beschäftigen. Vielen Dank schon im Vorraus. Die Seite gefält mir übrigens sehr gut und ist auch schön aktuel. Vielen Danke auch dafür.

A: Es reicht natürlich nicht nur mit dem GS zu winken. Man muss seine Rechte auch kennen um sie einfordern zu können. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie den Sinn des GS noch nicht verstanden haben. Wo steht eigentlich das der Perso abzugeben ist? Nutzen Sie die Seite und Videos um sich weiter einzuarbeiten.


03.05.2016
Xyger
F: Servus, ich habe den gelben Schein, leider nur bis 1923...im Esta Registerauszug steht nicht viel. Nun kann ich bis 1886 urkundlich nachweisen. Muss ich den nu neu beantragen oder Widerspruch und mich auf den alten gelben Schein berufen?

A: Nach der ersten Beantragung ist das Thema gegessen.


03.05.2016
Peter
F: Hallo, habe im Netz mehrere "Gelberschein"-Seiten gefunden, welche ist die Richtige? .org oder .info oder .net Vielen Dank und viele Grüße

A: .org und .net ist dasselbe. Entscheiden welche Seite Sie besuchen müssen Sie schon selber. Auf .info gibt es schone kostenpflichtige Seminare.


03.05.2016
Sascha
F: hallo, super Videos :), aber Du/Ihr habt mich durch Euer Video "Ist das GG der Wolf im Schafspelz Teil 2 ? " ziemlich verwirrt. Darin erläuterst Du an Hand Art.120GG , "dass der Bund die Kriegs-und Besatzungskosten trage". Seit dem stellt sich mir 1. die Frage, warum sollten wir uns dann in das frühere Reich zurückbegeben, wenn wir dort eine riesige Schuldenlast zu erwarten haben? und 2. Es ist im GG doch oft nur un-eindeutig von einem "Bund" die Rede, wobei es ja nun den alten Staatenbund des KaiserReichs wie auch den Bund der Länder (oder Firmen) der BRD heute gibt. Wenn also im GG nur von einem Bund zu lesen ist, so ist oft gar nicht erkennbar was überhaupt gemeint ist, Länder oder Staaten . Des Weiteren : Das mit den Aufwendungen und Kosten für Besatzung....., .... könnten diese nicht irgendwie im "Bundes-" Haushalt verstecktverbucht sein? Denn sonst müsste es doch auch irgendwo eine Buchführung für das KaiserReich geben, oder nicht? Sofern die Deutschen im 1. WK überhaupt die Kriegstreiber waren, was ja historisch angeblich immer noch nich eindeutig geklärt ist? AjF vielen herzlichen Dank an Dich oder Euch für Eure super Mühen und Aufklärungsarbeiten, Videos und Webseiten,. Alles Gute :)

A: 1. Wie kommen Sie drauf das auf uns eine riesen Schuldenlast wartet?
2. Doch im GG Artikel 20 Abs. 1 steht doch das Außenverhältnis der BRvD. Im 133 können Sie das dann gegen prüfen. Eine Bezeichnung für 2 verschiedene Sachen wird im GG nicht benutzt. Schauen Sie in Artikel 59, würde der Sinn machen?
3. Warum sollten die BRvD die Besatzungskosten verstecken, sie ist ja nicht zuständig. Wie kommen sie drauf, und was berechtigt Sie den Schattenhaushalt einzusehen? Im GG 133 finden Sie das Geschäftsmodell der BRvD(VERWALTUNG).


29.04.2016
Strichi
F: Hallo schönen guten Abend habe ein frage zu dem gelbenschein Ich arbeite im geld und werttransport bin aber durch meine dienstwaffe was die sicherheitsstufe betrifft gleich gestellt mit der Polizei (schusswaffe) Wenn ich den jetzt beantrage ist für mich dann zum nachteil wenn ich den Schein beantrage weil ich ja dann das waffengesetz wie auch die Erlaubnis nicht mehr anerkenne was unsere gmbh festgelegt hat und mein Problem ist keiner kann mir das beantworten und möchte auch keine schlafenden hunde wecken wenn sie verstehen wie ich das meine Hätte gern den schein habe nur bedenken das ich dann mein job verliere weil wir ja ständig überprüft werden wegen dem Thema waffe

A: Wir kennen etliche Jäger die keine Probleme haben. Warum sollten sie auch.


29.04.2016
Don Canallie
F: Hallo, 1. mein Großvater war Soldat im zweiten Weltkrieg und hat dort Eidesstattlich unterschrieben dass er und seine Eltern/Großeltern deutschen "blutes" sind (tut mir leid so steht es in der Eidesstattlichen Erklärung). Wäre so etwas ausreichend für einen Antrag? 2. Mein Vater hat auf dieser Grundlage den gelben Schein für seine Approbation als Apotheker gestellt und erhalten. Dieser wurde dann aber direkt wieder eingezogen, kann es sich dabei um einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 handeln? Oder eher 1937? 3. Ich habe Unterlagen über meinen Urgroßvater angefordert, da mein Großvater 1914 geboren ist. Dabei habe ich eine Kopie meines Ausweis ans Standesamt geschickt zum Beweis dass ich Verwandter bin... ist jetzt alles verloren? oder entscheidet sich das nur bei der Auslandsbehörde? Vielen Dank!

A: 1. Probieren dazu ist uns nicht bekannt.
2. Auch darüber gibt unsere Glaskugel keine Auskunft. Akteneinsicht könnte die Lösung sein
3. Nein alles gut.


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