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Fragen und Antworten

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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
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14.07.2015
Tanja I.
F: Also ich habe heute nochmal Ihr YouTube Video ganz genau angesehen und jetzt besser verstanden aber dabei wurde deifnitiv nicht erwähnt, zu wessen Bundesstaat ich nach RuSTag gehöre. Ich nehme allerdings an, dass ich Staatsangehörig bin in dem Bundesland meines Großvaters der vor 1914 gelebt hat. Ist das richtig?

A: Also ist es doch erklärt... allerdings geht es nicht um Bundesländer sondern um Bundesstaaten. Welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen können Sie herausfinden, wenn Sie dazu das bei uns unter "PRAKTISCHES" hinterlegte GEMEINDEVERZEICHNIS nutzen und nach dem Geburtsort des Vorfahren, der vor 1914 geboren wurde und über den Sie ableiten.


14.07.2015
Tanja I.
F: Mein Vater ist in Berlin geboren, mein Großvater in Preußen und ich wiederum in Bayern, welchem Staat gehöre ich nach RuStAG an?

A: In Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen dazu, die Videos zum Thema erneut zu schauen, dort ist alles Ihre Frage betreffend mehr als deutlich dargelegt. Wenn es bereits an diesem elementarsten Punkt bei Ihnen noch hakt, dann sollten Sie sich vorher noch weitaus intensiver mit der Gesamtthematik beschäftigen. Keine hier veröffentlichte Information ist entbehrlich!


14.07.2015
Marian
F: Stammbaumermitlung: Vater Kroate , Mutter deutsche mit Nachweis ins 18. Jahrhundert, ehelich geboren 1983, in Deutschland ! Besteht für mich eine chanche auf den " gelben Schein "?

A: Sämtliche Komponenten meines Autos stammen von Toyota. Kann ich von der derzeitigen treuhänderisch verwaltenden Geschäftsführung des Volkswagen-Konzerns eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich einen VW fahre?

Das RuStAG ermöglicht leider nunmal unter den derzeitigen Umständen lediglich den auf unseren Seiten beschriebene und zugegebener Maßen äußerst schmalen Spalt in die Souveränität, wie gesagt, leider...


14.07.2015
Michael
F: Hallo, großes Lob an die Möglichkeit Fragen zu stellen, die dann auch kompetent und zeitnah (gerade weil dieses Thema unter den Nägeln brennt) beantwortet werden. Da kann sich Staseve, Norvertis etc. eine große Scheibe abschneiden....dort steht man meist im Regen. Meine Frage: Wie gehe ich mit den Eingemeindungen durch die Gebietsreformen um. Immer die alte Angaben machen, die 1913 gültig waren oder die nach den Gebietsreformen? Danke

A: Immer die 1913 gültig waren. Informationen sind auf der Seite im Gemeinderegister 1900.


14.07.2015
Charly W.
F: Preussen, aus Wikipedia, "1932 wurde Preussen der Reichsregierung unterstellt". Personal gab es erst ab Hitlers Ausweiszwang, Kennkarte, also noch nicht in Preussen. o.k.?

A: Das ist doch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, daß das Deutsche Reich inkl. seiner zu Ländern degradierten Freistaaten spätestens ab 1919 unter alliierter Kontrolle stand und somit nicht souverän war. Außerdem, wenn man Wikipedia zur Recherche einsetzt können wir gleich aufhören (siehe Wikipedia Deutschland). Aber eigentlich war der reorganisierte Freistaat gemeint.


14.07.2015
Charly W.
F: Preussen nochmal, aus welchen Artikeln in der preussischen Verfassung von 1920 geht ei Unterordnung der sogenannten Weimarer Verfassung von 1919 vor.

A: Mit Verlaub, aber wenn wir aus der Mentalität immer andere fragen zu müssen, was in Dokumenten steht, deren Existenz uns doch bereits bekannt ist, anstatt diese einfach mal selbst zu lesen, dann wird das alles nichts!


14.07.2015
Charly W.
F: Die Preussenfrage. Der Freistaat Preussen ist ja angeblich der sogenannten Weimarer Verfassung untergeordnet. Das geht jedoch aus der originalen preussischen Verfassung von 1920 nicht hervor. Im Netz sind fakes! Staat. Freistaat Preussen mit Verfassung von 1920 hat sich nicht Weimar untergeordnet, ich habe die original Verfassung. Der Freistaat nennt sich Republik und Staat und hat völkerrechtliche Vertäge abgeschlossen wie das Konkordat mit Rom. Bitte noch einmal prüfen, denn im Netz ist eine gefälschte Verfassung zu finden. Inzwischen wird der gelbe Schein von denen auch anerkannt. Vielleicht gibt es doch einen Konsens.

A: 1. Die Verfassung des Freistaates Preußen 1920 bezieht sich eindeutig in einigen Artikeln auf die Verfassung von 1919.
2. Wie kann ein unter dem Vertrag von Versailles stehende Bevölkerung über eine Verfassung abstimmen (freie Abstimmung). Der Betrug fand am 11. August 1919 statt, mit der Ausrufung der Weimarer Republik, Bundesstaaten wurden zu Bundesländern. Der Geschäftsbereich des Reichs wurden übergeben. Wir sind Angehörige der Bundesstaaten und nicht Angehörige eines Bundeslandes.
3. Eine Firma Freistaat Preußen schließt ein Staatskirchenvertrag (Konkordat) mit Rom ab? Welches Interesse sollten Bundesstaatsangehörige daran haben, vom Regen in die Traufe zu kommen?
4. Welches "Personal" hat den Freistaat Preußen legitimiert?
5. Wieso sollten wir aus der Republik des Bundes (BRiD) raus und in die Republik Freistaat Preußen rein? Haben wir es denn noch immer nicht verstanden?
6. Bundesstaatenangehörige nehmen an Geschäftsmodellen (Reich durch Reichsdeutsche) nicht teil.


14.07.2015
Lilly
F: Mein Großvater kam aus Emmendingen, Baden-Württemberg. Geburtsstaat = Großherzogtum Baden? Und durch Abstammung haben somit mein Vater als auch ich diese geerbt?

A: Ja und ja.


14.07.2015
Tina
F: Unter Kategorie "Sonstiges" habt ihr Charlie eine Antwort gegeben,die mich etwas verwirrt."...seine unantastbare und durch Abstammung ererbte Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat(mittelbare Reichsangehörigkeit)seitens der Verwaltung...." Ich hatte immer gedacht ,es heisst mittelbare Staatsangehörigkeit und unmittelbare Reichsangehörigkeit. Ist eure Antwort an Charli so richtig?

A: Ja, die Antwort ist so richtig. In den Nationalstaat Deutsches Reich sind die einzelnen Bundesstaaten eingebettet. Durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzen wir eben mittelbar auch die Angehörigkeit in dem Nationalstaat (StaatenBUND).


14.07.2015
Stefanie
F: Ich habe gleich mehrere Fragen. 1, bei dem öffentlichen Eid steht u.a. ".... Preussische Verfassung aus dem Jahre 1850"... ich bin aus Kgr. Bayern - welche Verfassung erkenne ich dann an? Und die weit schwerere Frage ist: Ich war zweimal mit einem Ausländer verheiratet und habe jeweils ehelich ein Kind. Unser gemeinsamer Wohnsitz war immer Deutschland. Die Kinder besitzen auch durch Geburt die Ausländische Staatsbürgerschaft - wie sieht es mit den beiden aus? Die Tochter ist noch minderjährig.

A: Wenn Sie Bayerische Staatsangehörige sind, dann wäre dies in Ihrem Falle die Bayerische Verfassung von 1818. Was Ihre Kinder betrifft, ist da derzeit wohl wenig zu machen, aber wenigstens haben sie eine Staatsangehörigkeit! Das ist auf jeden Fall besser, als ein Teil des BRD-Inventars zu sein.


14.07.2015
uwe
F: Meine Frau ist in Sachsen-Anhalt geboren,was muß bei Geburtsstaat eingetragen werden

A: Bitte schauen Sie dazu in das Gemeindeverzeichnis in unserer Rubrik "PRAKTISCHES".


14.07.2015
Pfälzer
F: 1. Zu Antrag_F: Mein Geburtsort Bergzabern (gem. Gemeindeverzeichnis von 1900) bekam in den 60er Jahren den Namenszusatz "Bad" verliehen. Gehe Ich recht in der Annahme, dass ich im Antrag beim Geburtsort nur Bergzabern ohne "Bad" ausreichend ist? 2. Anlage_V_Vater unter 1.10: Bei der Angabe des Staates, da es sich hier um den Regierungsbezirk Pfalz handelt, vermute ich mal das dort Königreich Bayern stehen muss und nicht Rheinland-Pfalz wie es auf der Eheurkunde geschrieben steht, oder?

A: 2 x ja und 1 x Daumen hoch!


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: ich bin in Passau geboren, was käme da für mich als Staatsanehörigkeit überhaupt in Frage (Freistaat Bayern oder wie?).

A: Bitte schauen Sie sich die Videos von Herrn Oberüber an! Ihr Geburtsort hat nichts mit Ihrer Staatsangehörigkeit zu tun, er definiert lediglich Ihren Geburtsstaat. Ein Gemeindeverzeichnis finden Sie in unserer Rubrik "PRAKTISCHES".


14.07.2015
Alexander L.
F: In Berlin geboren 1977 zu welchen Staat gehöre ich?

A: Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Seite.


14.07.2015
Heinrich Winckelmann
F: Ich wurde 1941 in HH geboren, mein Vater 1911 in HH. Mein Vater war also nach Rustag 1913 Hamburger Staatsbürger.Diese wurde 1933 durch Nazi-Verordnung in Reichsbürgerschaft umgewandelt. Lt französischen Urteil, Tillesen1947, das für die gesamten Besatzungs-Zonen rechjtswirksam war, sind alle Gesetze zwischen 1933 und 1945 als Unrechtsgesetze obsolet. Diese Urteil hat noch heute unbestrittene Rechtskraft Also war mein Vater rückwirkend zu meiner Geburt 1941 wider HH-Staatsbürger, ich in Rechtsfolge. Nach 116 GG für die BRD darf Niemandem die Staatsbürgersch entzogen werden Also mir auch nicht die zurückgewonnene Hamburger Staatsbürgerschaft. die es offensichtlich nicht mehr gibt. Meine Frage: Habe ich irgendwo eine rechtliche Fehlinterpretation begangen ß Danke

A: 1. Ich verstehe nicht warum immer alle Staatsbürger sein wollen. Hier geht es um die Staatsangehörigkeit.

2. Der Betrug ging nicht 1933 los, sondern 1919 mit der Weimarer Republik. Dort wurden die Bundesstaaten zu Bundesländern. Es gehört zu den Maximen des Völkerrechts, daß aus Unrecht kein Recht entstehen kann.

3. Natürlich darf Ihnen die Staatsangehörigkeit nach GG nicht entzogen werden. Nur Staatenlosen kann man keine Staatsangehörigkeit entziehen. Es ist Ihre Pflicht der Verwaltung Ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen, denn die haben keine Bringpflicht sondern Sie haben eine Holschuld.


14.07.2015
KE
F: was trage ich bei Geburtsstaat ein bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ein, komme aus Baden-Württemberg Geburtsstadt Ellwangen

A: Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches
Demnach ist Ihr Geburtsstaat das Königreich Württemberg.


14.07.2015
dan492
F: Ich habe gelesen, dass der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert. Also doch keinen Rechtstand nach 1913? Mir ist auch noch unklar, welchen Staat mir die BRD denn nun hiermit genau bescheinigt? Die BRD, die Weimarer Republik oder das Kaiserreich? Sie definiert den Staat ja wieder nicht, zu welchem ich ja angehörig sein will. Also hab ich genau genommen doch wieder nichts in Händen....? Ich brauche doch ein Dokument, das sagt: Angehöriger des Staates Deutsches Kaissereich etc.... Hier der Link (http://www.freistaat-preussen.info/aktuelle-meldungen/136-pressemitteilung-v-10-juli-2014) Es heisst auch, dass man mit Antragstellung sogar der privaten Zwangsverwaltung der BRD Treuhand gerade erst zustimmt und "verdeckte Verträge" eingeht.....?!?! Was ist davon zu halten?

A: Die Reststaatlichkeit liegt ausschließlich in den Gemeinden (Stichwort: Subsidiarität) und der jeweilige Landrat bzw. der Bürgermeister in kreisfreien Städten stellt den Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Der durch unsere Vorgehensweise erreichte Rechtsstand, abgeleitet nach RuStAG 1913, wird in dem entsprechenden EStA Registerauszug dokumentiert. Beispielhaft zusammengestellt finden Sie mögliche Eintragungsvarianten unter unserer Rubrik PRAKTISCHES.
Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht: "... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)", also wird hier nicht DIE "deutsche Staatsangehörigkeit" sondern die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bescheinigt. Um welchen es sich dabei handelt, will, kann und darf man uns mangels Legitimation und Kompetenz seitens der Verwaltung gar nicht bescheinigen. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit blieb nur Kolonie- und Schutzgebietsangehörigen vorbehalten, wir haben und hatten IMMER die Staatsangehöriigkeit in einem Bundesstaat (Preußen, Bayern, Sachsen, etc.).
Wir nehmen grundsätzlich Abstand davon, Aktivitäten anderer zu bewerten, aber jeder sollte anhand weniger Kriterien selbst in der Lage sein, "Geschäftsmodelle" und Bestrebungen, die sich auf Besatzungskonstrukte wie z.B. die Weimarer Republik mit ihren alles andere als freien sog. "Freistaaten" beziehen, von wahrhaftigen Souveränitätsbewegungen zu unterscheiden!
Man geht bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit keinen Vertrag ein - das Gegenteil ist der Fall - man zeigt denen deutlich, daß man den Schwindel durchschaut hat und "zwingt" sie gleichzeitig dazu, einem den somit wieder in Anspruch genommenen Rechtsstand auch noch eigenhändig zu bescheinigen!


14.07.2015
Sven
F: Bin gerade dabei den Antrag auszufüllen. Wohnsitzstaat was gebe ich dort genau an? Das aktuelle Bundesland, oder den tatsächlichen Staat Stand 1913? Vielen Dank für die Antwort.

A: Staat Stand 1913


14.07.2015
HomoKritikus
F: Warum soll ich einen „Antrag auf Feststellung der deutsche Staatsangehörigkeit“ stellen, (was ja auch bescheinigt wird und ich Widerspruch einlegen soll) wenn ich eigentlich einen „Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit in einem Bundestaate stellen müsste“?

A: Ja das kann ich ihnen auch nicht beantworten. Vielleicht stellen sie ihren Antrag einfach, schauen wir mal was dabei raus kommt. Am einfachsten geht das, indem sie im Anschreiben um die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit bitten. Natürlich wird Ihnen die Verwaltung gleich die richtige Urkunde ausstellen. Das macht eine Fasch.... Diktatur immer so.


14.07.2015
woody
F: Ich bin im Saarland geboren. Abgesehen davon das die BRD als Nichtstaat keine Staatsbürgerschaft vergeben kann würde mich interessieren: Das Saarland wurde durch die Bereinigungsgesetze aus der BRD entfernt. Streichung des Einführungsgesetzes sehe ich als rückwirkende Maßnahme, so sollte das Saarland auch nie in der Gemeinschaft BRD gewesen sein, oder sehe ich das falsch?. Damit hätte ich auch nicht mit Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgedrängt bekommen?

A: 1. Die BRiD vergibt keine Staatsangehörigkeit, sie stellt sie als zuständige Verwaltung fest.
2. Auf dieser Seite geht es nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern um die Staatsangehörigkeit.
3. Wie kommen sie drauf, dass ihre Geburt ausschlaggebend für ihre Staatsangehörigkeit ist,sind Sie vor 1914 geboren?
4. Das Saarland gehört sehr wohl zum einem der Bundesstaaten des Deutschen Reichs von 1913.


14.07.2015
Sven
F: Mein Großvater ist vor 1913 in Bayern geboren worden, ich aber in einem anderen Bundesstaat. Welche Staatsangehörigkeit besitze ich?

A: Klar und eindeutig Bayern > durch Vererbung.


14.07.2015
Val
F: Hallo! Wie wird eigentlich festgestellt, welchem deutschen Staat man angehört, wenn alle Vorfahren aus Russland stammen ? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar. Beste Grüße

A: Sie werden mit Russischen Vorfahren nicht in den Gebietsstand von 1913 kommen. Es ist nur eine Einbürgerung in die Republik des Bundes (BRiD) möglich.


14.07.2015
Helme
F: Hallo, hab gerade auf Bewusst TV einen Bericht von Freistaat Preussen gesehen. Der Herr in dem Video sagt, dass der Gelbschein nicht der Richtige sei. Was ist davon zu halten? Gruß

A: Was sie davon halten weiß ich nicht. Aber ich finde es komisch das Staatenlose versuchen den Freistaat Preußen zu reorganisieren. Einen "Staat" mit einer Verfassung von 1920, die sich nachweißlich auf die Verfassung 1919(GG Nr.1, Versailler Vertrag) bezieht. Bei Gesprächen gehen diese Leute den Argumenten aus dem Weg und gehen nicht drauf ein. Natürlich vertreiben sie selber Staatsangehörigkeitsurkunden des Freistaates Preußen für 50%u20AC. Natürlich wissen wir, dass uns aus Täuschung im Rechtsverkehr die verkehrte Urkunde ausgestellt wird. Denn wir sind Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wir haben also die mittelbare statt der unmittelbaren Staatsangehörigkeit. Deswegen machen wir nach erhalt der Urkunde den Wiederspruch. Allerdings ist das immer noch besser als Staatenlos und im Rechtskreis der BRD zu sein.


14.07.2015
Steffen
F: Mene Grosseltern stammen aus Bad Frankenhausen / Sondershausen. Wie genau nante sich das Land um 1914? Schwarzburg Sondershausen oder Preußen?

A: Fürstentum Reuß jüngerer Linie

Link Gemeindeverzeichnis 1900


14.07.2015
Markus
F: Ich würde gerne wissen ob es einen Unterscheid gibt ob ich in meinem Antrag auf den gelben Schein Preussen oder das deutsche Reich als Wohnsitzstaat und geburtststaat angebe ? kann ich mit der preußischen staatsangehörigkeit dem freistatt Preußen beitreten oder kann ich damit den deutsche reichsausweis und den Reichsreisepass beantragen ?

A: Selbstverständlich macht das einen unterschied. Es geht nicht darum in die Freistaaten(Verfassung 1919 = GG Nr. 1), sondern in die Bundesstaaten im Stande 1913 zu kommen. Dem Freistaat Preußen können sie auch mit dem PA beitreten, die brauchen jeden Euro. Ich weiß nur nicht ob dass das ist was sie wollen. Vielleicht schauen sie sich das Video vom Reiner noch 2, 3-mal an.


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