F: Hallo,nur eine frage,ich habe das Stammbuch von meinem opa Jahrgang 14,mein Ur Opa steht auch drin jedoch ohne Geburtsdatum jedoch das er 1909 geheiratet hat. Reicht das als Nachweiss?.Alles väterlich
Mfg
A: Ja das sollte reichen.
F: Moin, ich grüße euch vom GS-Team und hab nur kurz eine Frage: Mein Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit wurde am 07. August 2019 unter Zeugen bei der Poststelle des Kreises abgegeben. Meine Antragsunterlagen in Kopie wurden mit Eingangsstempel von der Dame bei der Poststelle vom Kreis Dithmarschen abgestempelt, Uhrzeit aufgestempelt (mit Loch-Stempel) und von ihr unterschrieben und in die Fachabteilung weitergeleitet. Am 12. August habe ich von der Fachstelle ein Eingangsschreiben bekommen, wo ich ein Aktenzeichen bekommen habe. Nun ist aber mittlerweile schon Ende August. Wie lange dauert das mit dem Antrag noch? Der Sachbearbeiter meinte zwischen 4-8 Wochen. Ist mein Antrag noch in Bearbeitung? Gruß Erich
A: Das kann schon bis zu 3 Monate dauern. Etwas Geduld ist angebracht!
F: Noch eine Frage zum Antrag FK. Was genau schreibt man in das Feld bei 1.15 Das Sorgerecht ergibt sich aus: ?
A: Das ergibt sich doch aus der Fragestellung. Woraus ergibt sich das Sorgerecht für das Kind? Unterschrift beider Elternteile ist notwendig.
F: Also lass ich das in der Anlage V weg, wie ist das dann bei meiner Tochter im Antrag FK? Wenn ich das richtig verstehe kommt das da dann mit rein. Richtig?
Vielen Dank
A: Genauso wie es in der Ausfüllhilfe steht. Der FK ist das gleiche wie F nur für Minderjährige. Also rein damit!
F: Wie ist das eigentlich mit dem Hinweis -Geburt (Abstammung) gemäß §4 Abs.1 RuStAG (Stand 22.07.1913)- bei der Anlage V unter Punkt 3.8 Sonstiges? Da ist in der Ausfüllhilfe nichts eingetragen. Soll das wirklich leer bleiben? Wie ist das bei Vorfahren die vor 1913 geboren wurden? Die selbe Frage stellt sich mir bei dem Antrag FK für meine Tochter, dafür gibt es keine Ausfüllhilfe.
Vielen Dank
A: Beim Antragsteller muss das mit rein. Bei den Vorfahren wissen Sie nicht ob ein Antrag gestellt wurde.
F: Hallo zusammen, frage zum Personalausweis wenn er angenommen Kopiert worden wehre; was hätte das für einen nachteil?
Grüße HG
A: Es besteht die Gefahr der falschen Ableitung. Dazu kommt das die jur. Person nichts mit der nat. Person zu tun hat. Also was sollen Unterlagen der jur. Person bei der nat. Person?
F: Sollte der Antrag (GS) besser handschriftlich ausgefüllt werden oder geht das auch maschinell? Stichwort Fälschungssicherheit.
Vielen Dank
F: Ich habe jetzt soweit alles zusammen und würde den Antrag gerne einreichen. Aber ich habe noch ein paar Verständnisfragen.
Da der Eintrag -gemäß §4 Abs. 1 RuStaG (Stand 22.07.1913)- nicht mehr vorgenommen wird, kann man den im Antrag weglassen oder sollte man den unbedingt weiter mit reinschreiben?
Zum RuStaG finde ich verschiedene Daten. Einmal eben den 22.07.1913 aber auch den 1.01.1914 als Datum des Inkrafttreten. Welches ist denn nun korrekt?
Voelen Dank
A: Nein das kann man nicht! Halten Sie sich an unsere Ausfüllhilfe.
F: Moin,ich nochmal. Ich fülle ja gerade meinen Antrag aus. Bei Durchsicht meines Stammbaums habe ich festgestellt, das der Vorfahre der auf dem Gebiet von ‚Deutschland‘ geboren ist, 1788 zur Welt gekommen ist. Alle danach, bis zu meinem Vater lebten in Berezina/ Bessarabien (eine deutschen Kolonie) und sind dort geboren. Da muss ich dann aber 2 Schritte hinter meinen Urgroßvater gehen..
Geht das? Bin mir echt nicht sicher :-/
A: Selbstverständlich! Passen Sie den Antrag von Hand an und fertig ist der Lack.
F: Hallo,
erst mal danke für die schnelle Antwort.
Da ich ja eine erweiterte Meldebescheinigung brauche und ich seit meinem 19 Lebensjahr in Hessen wohne, ist dies kein Problem. Nun teilten mir die anderen Bundesländer mit, dass ich dort nicht mehr auftauche und für Archiv Recherchen würde es je Bundesland um die 50-60€ kosten würde, auch müsste ich dann persöhnlich erscheinen.Reicht denn da die erweiterte Meldebescheinigung auch von Hessen, oder was kann ich da noch machen?
Vielen lieben Dank
A: Eigentlich nur maximal die Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung. Der Rest ist das Problem des SB. Persönliches Erscheinen am besten nur bei Abholung.
F: "OK verstanden soweit! Wenn ich also nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern ausschließlich die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Sta besitze, sollte ich dann nicht besser anstatt des Staatsangehörigkeitsausweises den Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher beantragen?"
A: NEIN!!! Das gibt Ihr Wohn und Geburtsort nicht her. Das ist nur für Personen möglich, die im Gebietssand 1913 aber außerhalb des Gebietsstands 1937 wohnen und geboren sind.
F: Liebes Team, ich wohne im Elsass, Selestat (Schlettstadt), wurde dort geboren, genauso wie mein Vater und mein Großvater auch. Von meinem Großvater habe ich also die Staatsangehörigkeit im Reichsland Elsass-Lothringen geerbt. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist soweit ausgefüllt, alle Dokumente vorhanden. Meine Frage bezieht sich nun auf Punkt 4.3 des Antrags, wo Aussagen zu weiteren Staatsangehörigkeiten zu machen sind. Dass ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit die im Reichsland Elsass-Lothringen seit Geburt nach RuStAG besitze,ist klar. Ist dort aber auch meine französische Sta einzutragen oder verhält es sich so, dass ich nie die französische Sta besessen habe?. Schließlich möchte ich in meinem Antrag keine Fehler machen. Vielen Dank für eure Antwort im Voraus. Christophe
A: Sie scheinen keine deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Sie sollen ober drüber das deutsche durchstreichen und durch französische ersetzen. Das ist auch bei Ihren Vorfahren zu beachten.
F: Hallo,
ich möchte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Alle Urkunden habe ich soweit zusammen.Als ich in Polen war, sagte man mir, dass die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit den Büchern nicht mehr vorhanden ist. Sie stellten mir aber eine Negaticbescheinigung darüber aus. Wenn ich die jetzt übersetzen lasse, reicht dieses dann aus? Oder muss ich in Berlin damit eine Ersatzurkunde bestellen? Gruß Danni
A: Mit Negativbescheinigungen haben wir keine Erfahrung. Aber eigentlich sollte das ausreichen.
F: Hallo zusammen.
Ich möchte den schritt gehn und den gelben schein zu erlangen!
Ich habe mir das Stammbuch von meinen Eltern geben lassen.
Beide Leben noch und sind schon über 80 Jahre.
Ich bin 1961 Geboren,habe 3 erwachsene Kinder.
Meine Eltern haben auch nur den Personalausweiß!
Kann ich beim ausfüllen von der abstammung zuerst auf meinen Vater verweisen und dann auf meinen Großvater oder geht das nicht weil mein Vater ja auch nur einen Personalausweiß hat!
Der Geburtsort ist Deutsch Krone.
Das Stammbuch reicht bis 1860.
A: Sie können nicht nur, Sie müssen von Ihrem Vater zum Großvater. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob ein Personalausweis vorhanden ist oder nicht.
F: Guten Morgen Allerseits! Bei mir gibt es Probleme mit der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises. Ich habe alles so gemacht, strikt nach Anleitung wie hier beschreiben, aber ich weiß auch nicht weiter. Irgendwie werden mir nur Steine in den Weg gelegt. Meine Frage an euch: Seid ihr euch sicher, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde heutzutage immer noch bei der Ausländerbehörde / beim Ordnungsamt des Landkreises oder Stadt untergebracht ist? Bei mir haben die klammheimlich die Staatsangehörigkeitsbehörde aus der Kreisverwaltung abgezogen und nun beim Wohnsitzstandesamt untergebracht. Ich habe gestern ein Schreiben vom Innenministerium bekommen, dass für die Feststellung der Staatsangehörigkeit nun das Standesamt am Wohnort zuständig sein soll für Leute mit festen Wohnsitz in Deutschland. Für Leute (Ausländer) mit nur gewöhnlichen Aufenthalt aber ohne Wohnsitz in Deutschland sind weiterhin die Ausländerbehörden im Kreisgebäude zuständig. Stimmt die Information? Habt ihr bereits ähnliche Infos erhalten? Gruß Manfred
A: Wo die Landratsämter die Staatsangehörigkeitsbehörde ansiedelt bleibt ihr überlassen. In der Regel ist es im Ausländeramt. Wo sich die Behörde bei Ihnen befindet müssen Sie herausfinden.
F: Hallo
ich war letztens auf dem Standesamt und wollte mir einen beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch (3 Genrationen)erstellen lassen. Die habe meiner Meinung nach nicht bekommen, anstelle dessen ist unten ein Stempel des xxx-xxx- Kreises und darauf steht das dies Lichtbild Kopie das original darstellt und im Satz steht darunter steht dann "Urkunde" durchgestrichen. Die Standesbeamtin hat auch nur mit dem Nachnamen unterschrieben!?
Die Frage was das sein soll hat sie beantwortet mit" die Familienbücher seien irgendwann elektronisch überführt worden eine beglaubigte Kopie gib es nicht mehr. Damit habe ich keine beglaubigte Urkunde mehr über drei Generationen !? Ich habe dann nach einer rechtsgültigen Auskunft gefragt und man hat mir die Personenstandsauskunft gegeben. Unterschrieben von der Standesbeamtin mit "Nachnamen" und dem Siegel !jetzt! des Standesamtes. Nur, in diesem Dokument stehen nur noch meine Eltern drin !! Ich habe für beides knapp 40 € geblecht. die Frage ist jetzt mit diesen beiden Dokumenten kann ich also "keinen Nachweis bis vor 1913 führen!?
Die Fragen nun
- Ist der Sachverhalt richtig das der Auszug aus dem Familenstammbuch keine Urkunde mehr zum Nachweis nach RuStag ist?
- Wenn mein Vater eine Personenstands Urkunde seinerseits anfertigen läßt wäre das dann in Kombination mit meiner dann Nachweisdokumente genug? mein Urgroßvater ist in 1913 geboren!
- wie muss die Standesbeamtin eine Urkunde rechtsgültig unterschreiben mit "Vor und Nachnahme" oder genügt der Nachname?
A: Kopien der vorhandenen Bescheinigungen reichen zu Beantragung vollkommen aus. Damit haben Sie die Glaubhaftmachung erfüllt.
F: Müssen beim Antrag doe orginal Urkunden (einige sind im Auftrag i.A. unterzeichnet bzw beglaubigt) abgegeben werden oder reichen die Kopien davon aus.Oder muss ich die kopien beglaubigen? Ich hab jetzt alle Urkunden beglaubigen und apostollieren lassen bis auf eine. Muss ich die auch noch apostollieren? Und die fragen nach einem Land für die apostoliierung fürs Ausland. Was bedeutet das?
A: Kopien reichen aus. Originale können auf Verlangen vorgezeigt werden. Apostille ist nicht notwendig.
F: Hallo,
Meinen Staatsangehörigkeitsausweis habe ich bereits durch die Antragstellung meines Vaters vor einiger Zeit bekommen. Selbigen möchte ich jetzt für meinem Sohn ( 2 Jahre ) auch austellen lassen
Nun weiß ich allerdings nicht welchen Antrag ich dafür benutzen soll.
Anlage F ist ja in dem Falle für mich und FK für das Kind, da ich aber wie geschrieben schon einen besitze brauche ich diese ja dann auch nicht ausfüllen da ich den sicher nicht noch einmal beantragen brauche.
Danke für eure Hilfe !!!
F: Hallo, mein Staatsangehörigkeitsausweis ( Gelberschein ) wurde damals wie üblich auf 10 Jahre ausgestellt. Nun ist er schon paar Jahre abgelaufen. Muss ich den komplett neu beantragen ?
A: Da wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben. Fragen Sie doch mal in Ihrer Behörde nach, welche Unterlagen noch vorhanden sind. Eine erneute Antragstellung sollte mit den vorhandenen Unterlagen ja kein Problem sein.
F: Hallo, mir ist aufgefallen das ich bei dem zusatzblatt beim Antrag F bei der Aufzählung der Anlagen anstatt heiratsurkunde grosvater hab ich heiratsurkunde ur-grosvater hingeschrieben. Es ist die einige da auf den restlich3n Geburtsurkunden die Ehe n vermerkt sind. Im Antrag selbst ist aber alles richtig ausgefüllt. Ist das schlimm ?
F: Wenn man denen jetzt aber was von natürlichen Personen erzählt dann werden die die Reichsbürger Sirene anschmeißen. Also ich kann sagen ich möchte diesem Antrag keine Kopien von irgendwelchen ausweisdokumenten beilegen. Durch die Geburtsurkunde und die neldebeschrinigung bin ich genug legitimiert ?
A: Wieso wollen Sie Persönlich Kontakt aufnehmen. Lesen Sie den Artikel unter Erprobtes!!! Der Hinweis zu denen Personen waren für Sie. Wie wäre es denn, wenn Sie die SB zuerst in die Konditionierung setzen. Sie könnten dazu PAuswV § 28 Abs. 1 nutzen.
F: Ok und wenn dann Der reisepass verlangt wird. Kann ich da auch sagen den hab ich nicht ? Hat das den bei euch ohne alles geklappt ?
A: Nein nicht Sie!!! Der Antragsteller hat keine Dokumente der Bundesrepublik. Dokumente hat nur die jur. Person Name und nicht die nat. Person Familienname. Dringend mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen.
F: Ok und wie sollte man agieren wenn darauf beatanden wird ?
A: Der Antragsteller ist nicht im Besitz eines Personalausweises.
F: Auf dem Merkblatt vom BvA steht unter Punkt 5 das eine Kopie des persos oder des reiseausweises dem Antrag stets beigefügt werden muss. Wie soll man dem entgegenstehen ?
A: Der Antragsteller(Familienname, nat. Person) hat keinen Personalausweis.
F: Guten Tag,
Eine Frage zum Antrag V.
Also ich bin im Königreich Preußen geboren. Meine Vorfahren aber unter anderem im Königreich Bayern oder Grosherzugtum Baden. Wenn ich jetzt den Antrag ausfülle was kommt bei Vorfahren und mir dann rein. Mein Urgrossvater ist im Grosherzugtum Baden geboren. Hat dann jeder bis hin zu mir diese Staatsangehörigkeit geerbt. Oder hat man die Staatsangehörigkeit wo man geboren ist. Kommt jetzt bei mir Preußen oder Baden rein ? Und beim Vorfahren ebenfalls Baden oder Preußen ?
A: Ihre Staatsangehörigkeit haben Sie von Ihrem letzten Vorfahren vor 1914 geerbt. Der Geburtsstaat ist der, in dem Sie geboren wurden.