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Fragen und Antworten

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27.05.2020
Kris
F: Entschuldigt, ich nochmal. Zunächst vielen lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Es geht allerdings nochmals um Klattovy (Klattau) / Pilsen. Egal wo ich suche, überall erscheint nur das Königreich Böhmen - ich kann nirgends eine Information dazu finden, dass Klatovy um 1910 zum Königreich Sachsen gehörte. Ich vertraue da natürlich auf Ihr Wissen, möchte aber unter keinen Umständen einen Fehler machen. Haben Sie denn einen Link, wo ich die Zugehörigkeit zum Königreich Sachsen einmal sehen kann? Schon jetzt ganz herzlichen Dank!

A: Informationen sind dazu schwer zu finden! Selbst Wikipedia schreibt, dass Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei. Aber ab 1918 interessiert uns auch nicht. Das Gebiet wurde davor von Sächsischen Bezirkshauptmannschaft verwaltet. Das sollten Sie in den Geburtsurkunden der Vorfahren finden.


26.05.2020
Kris
F: Entschuldigt, ich habe nochmals eine Frage und einen Hinweis: Erst der Hinweis: der Link zum Gemeindeverzeichnis im Deutschen Reich funktioniert leider nicht (mehr). Zu meiner Frage, da ich nichts Eindeutiges dazu finden kann: Mein Großvater ist im Jahr 1945 in Klattau (Klatovy, heute Tschechien) gestorben. Da man im Antrag auch den Staat angeben muss (bei Ehe bis) lautet meine Frage: gibt man hier als Staat das Königreich Böhmen an? Oder lässt man diese Angabe besser weg, wenn man sich unsicher ist? Herzlichen Dank für diese tolle, hilfreiche und informative Seite!

A: Na das ist dann wohl eher Königreich Sachsen.


26.05.2020
kris
F: Hallo zusammen, Ich habe eine Frage und dazu bisher noch keine Antwort finden können. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bis zu den 80er Jahren musste ja jeder, der heiraten wollte, seine Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigkeitsausweis (damals auch zusätzlich noch Heimatschein und Staatsangehörigkeitsurkunde genannt) beim Standesamt abgeben. Somit sind ja vermutlich die meisten Eltern, der in diesem Forum Interessierten, bereits nachgewiesene Besitzer der der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Abstammung. Erste Frage: ist es sinnvoll, diese Urkunde beim Einreichen des Antrages auf Feststellung der dt.Staatsbürgerschaft abzugeben? Oder ist dies ein Hindernis (Urkunde ist in meinem Fall aus dem Jahr 1973 und gültig bis 1978). Zweite Frage: Wenn diese Urkunde im Original beim Standesamt abgegeben wurde und keine Kopie existiert, wie verhält es sich dann? Man besitzt in diesem Fall formal ja die dt.Staatsangehörigkeit, die bestätigt wurde, kann dies aber nicht in Form einer Original-Urkunde belegen. Muss dann der Antrag F nochmals ausgefüllt werden oder wie muss man hier verfahren? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Viele Grüße, Kris

A: Nein es ist nicht Sinnvoll die Urkunden mit einzureichen. Erstens ist die Ableitung nicht klar. Dazu waren diese Urkunden nur 10 Jahre geltend. Damit sollte die 2. Frage klar sein. Die Anträge sind noch einmal neu zu stellen. Der Antrag F wird nicht reichen. Es muß vollständig geschehen. Eine deutsche StaatsBÜRGERSCHAFT gibt es nicht. Bitte auf die Begrifflichkeiten achten.


25.05.2020
Sonja
F: wir als Eltern haben unseren Staatsangehörigkeitsnachweis schon seit 2016. Was bedeitet das nun für unseren 17 jährigen, gemeinsamen Sohn? Hat er ihn als direkter Nachkomme automatisch? wie muss ich das beantragen? was benötigt er als Nachweis? vielen, vielen Dank!!!

A: Er benötigt dieselben Unterlagen wie sein Vater! Im Antrag ist der vorhandene GS einzutragen.


24.05.2020
Christian
F: Hallo liebes GS-Team, aktuell arbeite ich mich in das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ hinein und bin Dabei alle notwendigen Geburts- und Heiratsurkunden zu beantragen bzw. habe schon ein Teil der Urkunden beantragt und erhalten. Alle meine Vorfahren väterlicherseits sind in Preußischen gebiet geboren und das bis vor 1900. Mein Thema ist hier aber viel mehr die Gültigkeit der Geburt- bzw. Heiratsurkunde, welche mir durch die Behörden bisher ausgestellt wurden. Gibt es hier was bei der Beantragung zu beachten, womit die Gültigkeit durch das Weglassen des Familiennamens beim Antrag auf „Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit“ nicht mehr einwandfrei zurückverfolgt werden kann? Mir ist das Thema schon ein paar Mal beim Einlesen und Vorträgen im Thema „Staatsangehörigkeit“ aufgefallen. Insbesondere jetzt beim Lesen des Buches „Geheimsache Staatsangehörigkeit: Freiheit für die Deutschen“, Zitat: „… Auch wurden die „nationalen Geburtsurkunden“ gemäß § 59 Personenstandgesetzt gefälscht. Diese Urkunden wiesen bisher die natürliche Person mit dem Familiennamen aus. Aus dem Familiennamen des Kindes wurde in betrügerischer Absicht der Geburtsname des Kindes.“ Jetzt bin ich diesbezüglich etwas verunsichert in zwei Punkten was die Geburtsurkunden angeht, welche ich bereits erhalten habe bzw. noch erhalten werde. 1.) Zu meiner Person habe ich einen beglaubigten Ausdruck aus dem „Geburtenregister“ erhalten welcher durch das Standesamt beglaubigt wurde. Auf der Geburtsurkunde meines Vaters dagegen steht im Title auch „Geburtsurkunde“ mit einem großen Adler mit je sechs Schwingen auf jeder Seite als Wasserzeichen welches die A4 Seite ausfüllt. Müsste auf meiner Urkunde nicht auch „Geburtsurkunde“ stehen? Ist das eine gültige Urkunde für den Nachweise? 2.) In dem oben genannten Buch ist die Rede von einer betrügerischen Absicht, wo aus dem Familiennamen des Kindes dann der Geburtsname wurde, um die Ahnenforschung bzw. das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft zu erschweren. In meinen beiden Urkunden wird der „Familienname“ des Kindes als „Geburtsname“ geführt, also „Geburtsname: Mustermann“. Nur im aufgeführten „Mutter“ und „Vater“ Teil wird zusätzlich der Familienname aufgeführt. Ist das Korrekt so? Führt das jetzt zu einem Problem?

A: Der Auszug aus dem Geburtenregister ist keine Geburtsurkunde und deshalb kann es auch nicht drauf stehen. Aber der Auszug aus dem Geburtenregister ist natürlich genau so richtig. Nicht alle Informationen die erhältlich sind, taugen auch was. In Bezug auf die Bundesrepublik von GÜLTIG zu schreiben ist schon echt grenzwertig. Es offenbart auch, dass der Verfasser keinen Plan hat von was er da schreibt. Die Bundesrepublik hat eine GELTENDE Gesetzgebung und keine GÜLTIGE. Somit kann in der Bundesrepublik alles auch nur GELTEND und nicht GÜLTIG sein. Genau aus dem Wissensschatz kommt auch der vermutete Unterschied zwischen Geburtsname und Familienname. Der Geburtsname ist lediglich der Familienname mit dem das Kind geboren wurde. Beachten sollten Sie die Ausfüllhilfe des Antrags auf unserer Seite.


22.05.2020
MMK 1206
F: Wo finde ich die Behörde zur Einreichung der Unterlagen? Wohne in 69190 Walldorf

A: Da fragen Sie doch einmal Ihre Gemeinde.


22.05.2020
MMK1206
F: Ist es ausreichend die original Dokumente vorzulegen, damit der zuständige Sachbearbeiter sich eine Kopie macht und man diese dann wieder mitnimmt?

A: Sie sollten nicht in den direkten Kontakt gehen. Die Kopien sollten Sie also selber machen.


22.05.2020
CYK
F: Hat jemand im Jahr 2020 seinen Antrag im Landkreis Biberach eingereicht? Und wenn ja, wurde dieser bearbeitet und ein Staatsangehörikteitsausweis ausgestellt? Ich wollte einen Termin auf dem LRA vereinbaren um mir die Antragstellung, sowie die übergebenen Dokumente schriftlich bestätigen zu lassen, aber der zuständige Beamte weigert sich einen Termin zu vereinbaren.

A: Ein direkter Kontakt ist wegen der Corona Plandemie derzeit etwas schwer aber auch konterproduktiv. Lesen Sie dazu den Artikel unter ERPROBTES.


22.05.2020
Plemplem
F: Hallo, was ist wenn meine Vorfahren alle in einer deutschen Kolonie geboren wurden, aber deutscher Abstammung sind? Leider habe ich darüber noch nie etwas gefunden. Meine Vorfahren sind z.B. in Bessarabien geboren,(sogenannte Bessarabien Deutsche) sind aber aller deutscher Abstammung.

A: Wo Deutsche auf der Welt geboren sind spielt überhaupt keine Rolle.


21.05.2020
Dinomann
F: Grüße Euch, bin seit Anfang 2019 in der Sache Gelber-Schein dabei diesen, mit den erforderlichen Dokumenten zu erreichen.Fast 90% der erforderlichen Dokumenten sind im Jahr 2019 ausgestellt.Widrige Umstände Überfall von 5Polizeikräften in der Morgendlichen Stunde zu meiner Wohnung.Zweck der Aktion Führerscheinsicherstellung ohne Richterlichen Beschluss.Lange Zeit konnte ich mich der Sache Gelber Schein nicht widmen, hinzu jetz Corona.Hatte im Jahre 2019 bei der Behörde Unterlagen hierzu geholt.Es steht geschrieben die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein!Zu dem sind die von der Behörde ausgefertigten Unterlagen sehr speziell.Frage dennoch wertes Team gelten die Formulare-Anträge aus dem Jahre 2011 die man herunterladen kann noch?Bitte um etwas Nachsicht für mein Anfrage mit 78 Jahren ist alles etwas langsamer. Danke im voraus für Euer Verständniss. Würde mich über eine Richtungsführende Antwort freuen. Mit freunnlichen Gruß der Dinomann

A: Den Antrag bekommen Sie auf unserer Seite. Der ist auch weiterhin geltend. An den Abspannungsurkunden ändert sich gar nichts. Diese sind auch noch in 10 Jahren geltend.


14.05.2020
Spielverderber81
F: Hallo zusammen, jetzt wird es ein wenig komplex... Mein Schwager möchte auch gerne einen Antrag auf Feststellung einreichen. Er wurde unehelich geboren, ob eine Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben wurde ist mir bis jetzt nicht bekannt. Im Alter von 2 Jahren wurde er von meinem Schwiegervater adoptiert, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Dessen Eltern waren polnische Staatsangehörige etc. Über wen muss er in diesem Fall ableiten? Im voraus vielen Dank für eure Antwort!

A: Über den Adoptivvater.


13.05.2020
Klaus
F: Ich habe den GS 2010 beantragt und auch ausgestellt bekommen. Allerdings wollten die nur einen Nachweis bis vor 1933. Hat das irgendwelche Auswirkungen oder sollte ich den GS nochmal neu beantragen? Inzwischen habe ich nämlich auch die Geburtsurkunde vom Grossvater von 1893 und könnte problemlos den Nachweis bis vor 1914 erbringen.

A: Ja natürlich hat das Auswirkungen. Der Gebietsstand vor 1933 ist halt ein anderer als der vor 1914. Eine neue Beantragung macht wenig Sinn. Denn es wird nur der Zeitraum von der Erstbeantragung bis zum Antragseingang geprüft. Aber das wichtigste, die Urkunden sind bei Ihnen ja vorhanden.


11.05.2020
UB
F: Antrag F: Ich habe leider vergessen unter Punkt 1.9 Datum, Ort und Staat einzutragen. Sollte ich diese Daten zur eigenen Eheschließung dem Landratsamt (per Mail?) noch mitteilen oder ist ein Nachreichen nicht unbedingt nötig?

A: Wenn die Daten dringend benötigt werden, wird das Landratsamt eine Nachbearbeitung anfordern.


11.05.2020
AB
F: Zum Antrag V, Punkt 1: Mein Großvater wurde vor 1913 unehelich geboren. Ein Jahr später heirateten die Urgroßeltern (auch vor 1913) und er bekam den Namen des Urgroßvaters. Muss ich unter Punkt 1.2 den Namen des Urgroßvaters und unter Punkt 1.3 den Namen der Urgroßmutter angeben?

A: Die Ableitung ist bei Ihrem Großvater zu Ende! Beachten Sie die Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater. Die Ableitung würde über den Uhrgroßvater gehen.


11.05.2020
CC
F: Entsprechend den vorherigen Fragen entnehme ich, dass ich mir vom Standesamt die Urkunden (Heiratsurkunden, Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden) besorge und diese dann nicht im Original, sondern als normale Kopie (bei mir zuhause kopiert) mit in den Antrag lege. D.h. bei der Behörde benötigen die nicht die Urkunden im Original, sondern nur eine Kopie. Eine Beglaubigung von solchen Kopien ist ja nicht erlaubt. Danke für die super Arbeit.

A: Das haben Sie richtig erkannt.


10.05.2020
CYK
F: Wenn mein Vater bereits über einen Staatsangehörigkeitsausweis verfügt, muss ich diesen meinem Antrag in Kopie beilgegen, oder reicht der Hinweis darauf, dass dieser ausgestellt wurde?

A: Es reicht der Hinweis im Antrag.


09.05.2020
SM
F: Wie weise ich mich bei einer Abgabe per Einschreiben aus. Es soll ja nie ein Personalausweis mit abgegeben werden, also auch keine Kopie. Einen Reisepass habe ich nicht. Sonst käme noch eine Ausfertigung eines vorläufigen Reispasses in Frage. Oder einfach mit der Meldebescheinigung hinschicken ohne Ausweiskopie... Danke

A: Was soll eine Ausweiskopie(jur. Person, Name) beim Antrag der nat. Person(Familienname)? Ihre Geburtsurkunde liegt doch schon bei!


07.05.2020
SM
F: Benötige ich eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine "normale". Danke

A: Wenn überhaupt, sollten Sie sich für die Aufenthaltsbescheinigung entscheiden. Die normale geht natürlich auch.


07.05.2020
SM
F: Gebe ich den Antrag persönlich ab, oder ist es per Einschreiben besser. Habe diese Möglichkeit im Fragenverlauf gelesen. Danke

A: Eine Abgabe bei der Postabteilung mit Eingangsbestätigung wäre das Beste. Der persönliche Kontakt zum SB ist kontraproduktiv. Aber in Zeiten der Plandemie dürfte es schwierig werden. Also dann wohl doch eher per Einschreiben.


06.05.2020
KSA
F: Hallo, ich bekomme die Abschriften aus dem Standesamt von 1886 leider nicht in Form einer beglaubigten Abschrift. Es wird nur der Stempel "Archivgut der Stadt Rottenburg am Neckar) ohne Unterschrift und ohne weitere Stempel/Siegel ausgehändigt. Ist es mit diesen Unterlagen auch möglich? Danke!

A: Eine Kopie davon ist ausreichend!


06.05.2020
UB
F: F: Zum Antrag F, Punkt 6: Wenn ich Zivildienst geleistet habe, kreuze ich dann 6.1 an?

A: genau


05.05.2020
UB
F: Ich habe alle Urkunden (beglaubigt) zusammen und würde jetzt den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG per Einschreiben mit Rückantwort an den Landkreis schicken. Da ich im Moment keine Beglaubigungen wegen der Pandemieeinschränkungen anfertigen lassen kann, habe ich Bedenken, die mir zur Verfügung stehenden Abschriften einzureichen. Denn trotz Einschreibens könnte der Sachbearbeiter ja auf die Idee kommen, die Urkunden verschwinden zu lassen und mir dann sagen, ich hätte vergessen, die Urkunden mitzuschicken. Könnte ich alternativ die beglaubigten Urkunden kopieren und die Kopien (unbeglaubigt) mitschicken oder muss ich das besagte Risiko eingehen?

A: Die Urkunden werden einfach nur Kupiert und fertig. Originale gehen nicht mehr aus der Hand.


01.05.2020
Ixam
F: Ich bin so Jung, das meine Urgroßeltern nach 1914 geboren sind. In den Anträgen geht es nur bis zum Urgroßvater. Darf ich dennoch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?

A: Ja na selbstverständlich! Sie müssen einfach einen Antrag V mehr nehmen. Erweitern Sie einfach oben die Darstellung Zeichnerisch um ein weiteres Kästchen.


27.04.2020
SM
F: Die Standesämter dürfen laut deren Aussage keine Beglaubigungen von Archivmaterial (Geburtsurkunde älter als 110 Jahre) herausgeben. Wenn die Behörde mir die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, gilt das dann auch als Nachweis? Oder benötige ich dann den Nachweis aus dem Kirchenregister, da diese auch aus der Zeit noch beglaubigen. So wie ich es verstanden habe, wären diese Kirchenbuchauszüge von 1886 (Taufurkunde) auch als Nachweis geltend. Danke für die super Arbeit.

A: Übereinstimmung mit dem Original ist vollkommen ausreichend!


26.04.2020
SA
F: Müssen die Urkunden aktuell sein, oder können diese auch von 1980 sein. Natürlich mit Behördlichen Stempeln im Original? Vielen Dank für die Antwort - Sie machen eine SUPER Arbeit.

A: Eine Kopie der Originale ist vollkommen ausreichend.


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