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Fragen und Antworten

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08.07.2020
Böhmen
F: Danke für Ihre Antwort. Aber ich verstehe nicht, was in den Urkunden für einen erfolgreichen Antrag für den Staatsangehörigkeitsnachweis zu finden sein soll. Mütterlicherseits sind meine Vorfahren Volksdeutsche in Preußen und väterlicherseits sind meine Vorfahren Volksdeutsche in Böhmen. Einen Nachweis hat mein Großvater aber 1939 für die deutsche Volkszugehörigkeit nicht erbracht. Vorher gehörte Böhmen zu Österreich. Beim Antrag nach RuStaG 1913 könnnte ich nur nachweisen, dass mein deutscher Urgroßvater einen deutschen Namen hatte und in einem deutschen Ort in Böhmen geboren wurde und dort bis 1945 in einem deutschen Ort gewohnt hat. Können Sie mir einen Tipp geben, nach welchem Gesetz und § ich meine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen kann?

A: Schauen Sie doch einfach welche Landsmannschaften zu der Zeit tätig gewesen sind. Vielleicht finden Sie etwas Sächsisches. Deutlicher kann man nun nicht mehr werden.


08.07.2020
Drelilein
F: Mein Vater und Großvater (geboren 1900) kommen aus dem sog. Sudetenland (laut meiner Recherche zugehörig Königreich Böhmen = Kaiserreich Österreich)und wurde 1946 nach Bayern vertrieben. Kann ich den gelben Schein trotzdem beantragen, gibt es eine Regelung für Sudetendeutsche?

A: Sie sollten sich intensiv mit den Urkunden Ihrer Vorfahren beschäftigen. Sie werden erfreuliches in den Urkunden finden.


08.07.2020
Böhmen
F: Hab mich geirrt: Es wird bei "erworben durch" keinen Eintrag geben. Geburtsstaat "Deutschland" geht vielleicht irgendwie. Ich weiß nur im Moment nicht, wie ich den Antrag richtig stelle. Nach RuStaG 1913 geht es bei mir wohl nicht, weil ich ehelich geboren bin.

A: Sie sollen sich die Urkunden Ihrer Vorfahren genau anschauen!!! Gegebenenfalls auch die Suchmaschine Ihres Vertrauens benutzen. Es liegt genau vor Ihren Augen!!!


08.07.2020
Böhmen
F: Ein Antrag nach RuStaG 1913 macht also keinen Sinn, weil mein Großvater in Böhmen/Österreich geboren ist. Und die Option ehelich geboren nach meinem Urgroßvater mütterlichseits nachweisen zu wollen, ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Im Register EStA kann bei mir also nie Geburtsstaat "Deutschland" stehen? Ich würde gerne einen Antrag auf Selbstauskunft beim Register EStA stellen? Was trage ich im Antragsformluar als Geburtsstaat ein (denn Preußen vom Urgroßvater mütterlichereseits geht dann wohl nicht).

A: Sie sollen sich die Urkunden Ihrer Vorfahren genau anschauen!!! Gegebenenfalls auch die Suchmaschine Ihres Vertrauens benutzen. Es liegt genau vor Ihren Augen!!!

Einen Antrag beim ESTA macht erst nach der Feststellung Sinn. Derzeit stehen Sie da nicht drin!


07.07.2020
Böhmen
F: Da ich ehelich geboren bin, müßte ich den Nachweis über meinen Vater führen. Auch er wurde ehelich geboren. Aber mein Opa (vor 1914 geboren) wohnte in Böhmen(Österreich). Bis dieser Stammbaum wieder auf Deutschland zurück geht, müßte ich bis um 1800 zurück einen Vorfahren nennen. Kann ich einfach über die Mutter meinen Urgroßvater als Deutschen nachweisen oder gibt es dann ein Problem, weil das nur bei unehelich geboren Antragstellern möglich ist? Habe ich jetzt überhaupt eine Möglichkeit? Und ich habe mir sagen lassen, dass Anträge für RuStaG 1913 in Frankfurt am Main sowieso immer abgelehnt werden. Wo stelle ich dann am besten den Antrag? Kann ich erst nach einem Umzug in eine andere Stadt/Ort den Nachweis bekommen?

A: Einfach über die Mutter ist nach RuStAG § 4 nicht möglich. Sie sollten sich intensiv mit den Urkunden Ihrer Vorfahren beschäftigen. Sie werden erfreuliches in den Urkunden finden. Gedanken über eine Ablehnung sollten Sie sich nicht machen. Sie können für Straftaten der SB der Verwaltung nicht verantwortlich sein.


01.07.2020
andreas
F: Antrag/Ableitung Ich habe mich an die hier zuständige Stelle in BW gewendet. Da man davon absehen sollte persönlich zu erscheinen, habe ich eine e-Mail aufgesetzt mit der Bitte um Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (Mir wird flau mit der momentanen Coronarechtslage in der BRD) Ich habe in diesem Schreiben meine Daten gegeben und die Infos, welche im Groben benötigt werden, Linie bis zum Großvater geb. 190(x) in Preußen ,mit der Bitte mir mitzuteilen was eventuell noch benötigt werde zur Ausstellung des Ausweises. Nachdem ich drei Tage nichts gehört hatte, habe ich kurz angerufen. Mir wurde mitgeteilt das ich den Staatsangehörigkeitsausweis nicht benötigte, da es unbestritten sei das ich Deutsch(er?) sei. Ich sagte darauf das es wie ich gehört hätte verschiedene Dinge gäbe für die ich eventuell den direkten "Nachweis" der Deutschen Staatsbürgerschaft benötigte, ich etwa noch nicht weiss ob ich auch ins Ausland ginge und weder der Reisepass noch der Personalausweis für alle Geschäfte unbedingt ausreichend sei. Da wurde mir mitgeteilt dass der Reisepass oder Personalausweis ausreiche. Auf meine Aussage hin das ich mir da nicht so sicher sei und eigentlich schon den Staatsangehörigkeitsausweis möchte, wurde mir gesagt da solle ich mich erst an der jeweiligen Auslandsbotschaft informieren ob ich diesen denn tatsächlich für meine Anliegen benötigte, sie glaubt nicht. Falls doch, könne ich dann auch ein "schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse" formulieren und nur dann könne nach Prüfung ein entsprechender Antrag auch Ausstellung auch bearbeitet werden. (hier bin ich mir der Formulierung nicht mehr sicher!) Es wurde aber von einer definitiv, sicherstehenden Ablehnung gesprochen, da es unbestritten sei das ich Deutsch sei. Ich hatte dennoch um Zusendung der Formulare gebeten und diese auch per e-Mail bekommen. Bin dann jetzt hier auf Ihre Seite gestoßen und mir wird ganz flau, ich frage mich gerade ob ich im richtigen Film bin?! Bin mir nicht mehr sicher ob ich das wirklich durchziehen mag, bin im "öffentlichen Dienst" und irgend wie schaut das aus als wenn ich vom LRA kriminalisiert werde wenn ich das mache? Aber trotzdem jetzt noch eine wichtige Frage! ich mag nicht dumm sterben, Vater und Großvater kamen aus Ostpreussen, mein eigenes Geburtsland ist Baden-Württemberg. Ich stelle trotzdem als weitere Staatsangehörigkeit dann "Preußen", "Königreich Preußen?" das habe ich richtig verstanden hoffe ich doch!

A: Erstens gibt es auf deutschen Boden derzeit keine Staatsbürgerschaft. Der letzte "Staat" auf deutschen Boden mit einer Staatsangehörigkeit ist die DDR. Alle anderen 26 Staaten und auch die Republik des Bundes genannt Bundesrepublik arbeiten mit einer Staatsangehörigkeit. Im Öffentlichen Dienst sollten Sie sollten Sie Ihren Dienstherrn nicht verärgern, wenn Sie die Arbeit behalten wollen. Für Sie ist es am besten sich die Abstammungsurkunden zu besorgen und sicher zu verwahren. Sie werden sie brauchen. Kommunikation mit Ihren Kollegen macht nur in Schriftform Sinn. Nur diese ist gerichtsverwertbar. Das mit Ihrer Abstammung haben Sie richtig verstanden.


30.06.2020
Nachfrage
F: Im Video 2. Teil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man auf gar keinen Fall eintragen soll, ob man Militärdienst geleitet hat. In Ihrer Ausfüllhilfe sind die Daten aber angegeben. Soll man nun den Militärdienst eintragen? Wie verhält es mit dem Zivildienst? Danke für Ihre Zeit und Unterstützung.

A: Das Video ist in dem Punkt veraltet!


30.06.2020
mickel
F: Ich bin in Toronto/Canada geboren und erfülle die Vorraussetzungen für die deutsche Staatangehörigkeit durch Abstammung. Meine Frage muß ich unter 4.3 außer Preußen auch etwas über Canada eintragen? Desweiteren Punkt 5, wo bekomme ich diese Daten her? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

A: Unter 4.3 kommt nur Ihre Staatsangehörigkeit die Sie nach Abstammung vor 1914 rein.
Ihre Aufenthaltsorte und Zeiten sollten Sie ja grob kennen. Vielleicht kann Ihnen da Ihre Gemeinde weiter helfen.


20.06.2020
Antragsteller
F: Ist es zwingend notwendig den Antrag Persönlich abzugeben, oder kann ich diesen auch per Einschreiben senden? Wenn per Einschreiben, ergeben sich dadurch Nachteile? Habe mich sehr intensiv in die Materie eingelesen und viele Videos gesehen. Fühle mich aber dennoch, etwas unsicher alleine zum Amt zu gehen. Auch nach vielen Anfragen in mehreren Stammtischen, Chats usw., gibt es niemanden in meiner Nähe (über 100km), der Ahnung von der Materia hat, und mich auf das Amt begleiten könnte. Danke für Ihre Einschätzung.

A: Wir wissen nicht was Sie gesehen und gelesen haben. Das richtige scheint aber nicht dabei gewesen zu sein.

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


15.06.2020
Mensch
F: Wäre es sinnvoll bei der Beantragung nicht nur die Auflistung der beigelegten Unterlagen wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden ectr.noch einen Text wie , der Antrag wurde geprüft und mit allen erforderlichen Unterlagen von mir hiermit eingereicht. Änderungswünsche bitte schriftlich nur unter Nennung der gültigen Gesetze. Oder wäre es besser erst einzureichen und bei Ablehnung oder Nachfragen zu reagieren?

A: Sie sollten den SB nicht gleicht Strafbare Handlungen unterstellen. Das kann auch nach hinten losgehen.


14.06.2020
D R
F: Hallo, ich bin seit 1990 in der BRD. Habe die Staatsbürgerschaft von Kasachstan abgegeben und möchte nun die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Ich besitze den Vertriebenen Ausweis A. Gibt es mit diesem Ausweis eine Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft nachzuweisen? Meinen Stammbaum, mit beglaubigten Papieren bis zum 16.Jahrhundert nachzuweisen, ist nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Hilfe.

A: Ich glaube nicht, dass es in Kasachstan eine Staatbürgerschaft gibt. Bin mir aber nicht sicher. In der BRD gibt es zu mindestens keine Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, also sich in die Republik des Bundes BRD einbürgern zu lassen, ist Sinnfrei. Für die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit werden Sie Abstammungsurkunden benötigen. Diese Unterlagen könnten schon seit der Beantragung des Vertriebenen Ausweis A vorhanden sein. Das sollten Sie aber vorher Prüfen.


14.06.2020
Antragsteller
F: Hallo, bin gerade dabei meine Unterlagen zusammen zu tragen und den Antrag auszufüllen. Im Antrag steht: „Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt“. Da ich ca. 15x umgezogen bin und dies schon in meiner Kindheit begann, kann ich nicht mehr genau nachvollziehen wann (Jahr geht, aber Tag, Monat nicht) ich wo gewohnt habe. Fragen kann ich auch niemanden. Genügt hier die Angabe des Jahrs und die Stadt, oder muss dies genau angegeben werden? Wenn ja, wo bekomme ich diese Auskunft her? Desweitern soll ich bei Anlage V die Ehen meines Vaters aufzeigen. Er war 4x verheiratet. Ich stamme aus der ersten Ehe. Muss ich alle anderen Ehen/Scheidungen/Verwittert (2 Frauen sind gestorben) aufzählen? Das bekomme ich schwerlich mit Datum und hin. Wenn ja, wird hier die Eheschließungsurkunde benötigt? Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer euerem Stammtisch, mit Leuten die den Schein schon haben in Kontakt zu treten. Der nächste Stammtisch wäre 150km von mir entfernt. Vielen Dank für euer Engagement und die Weitergabe eueres Wissens. Ihr seid wirklich toll und eine große Hilfe. Danke

A: Das Jahr und die Stadt sind vollkommen ausreichend. Urkunden benötigen Sie nur die, die Sie selbst betreffen. Mit den weiteren Ehen Ihres Vaters haben Sie nichts zu tun.

TS3 Server täglich Ab 19:30 Uhr


12.06.2020
Tom
F: Hallo, und vielen Dank für Ihre tolle Arbeit. Bin gerade mitten in den Vorarbeiten der Beantragung. Habe vieles durchgelesen und Videos angesehen. In einigen Schriftstücken und auch Videos wird betont, dass ausser dem beglaubigten Ausszug aus dem Geburtenregister (bis vor 1913), auch eine Heiratsurkunde benötigt wird. Ist dies so korrekt? Und gibt es nach ihrem Wissen, eine Seite/Ausstauschmöglichkeit wo ich vielleicht Menschen, in meinem sehr Ländlichen Umkreis mit einem Gelben Schein kontaktieren, oder kennenlerne könnte. Vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort.

A: Ja, die Urkunden sollten Sie für sich auf jeden Fall haben. Vielleicht gibt es in Ihrer Gegend einen Stammtisch. Schauen Sie dazu auf unserer Seite.


10.06.2020
chadial
F: Leider finde ich nichts zu der Beschaffenheit der Urkunden die man beim Antrag mit abgeben soll. Mein vermeintliches Problem ist, dass ich nur noch beglaubigte Ausdrücke der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde vom Standesamt Berlin Neukölln bekomme. 1. Erfüllen diese Überhaupt die Beweiskraft einer natürlichen Abstammung der natürlichen Person oder handelt es sich um eine Täuschung? 2. Wie könnte man die Täuschung belegen mittels Gesetzen, wie beispielsweise dem PStG? 3. Wie könnte man das Standesamt zu einer beglaubigten Kopie der Personenstandsurkunden bewegen?

A: Sie haben kein Problem! Reichen Sie einfach Kopien der beglaubigten Ausdrücke der Geburtsurkunde ein.


04.06.2020
Satchmo
F: Hallo, mein Vater und mein Großvater sind im Kreis Kaplitz (Böhmen) geboren. RuStaG trifft bei mir also nicht zu Frage 1. bekomme ich einen Gelben Schein? Frage 2: was muß ich beim Antrag F unter Punkt 3.8 eintragen? Was sind die Unterschiede/Nachteile gegenüber RuStaG? Vielen Dank und Grüße!

A: Sie sollten sich noch einmal mit der Geschichte des Ortes beschäftigen. Ein Blick auf die Urkunden der Vorfahren könnte auch erstaunliches zu Tage fördern. Sie sollten also das RuStAG nicht so früh abschreiben.


03.06.2020
MMK 1206
F: Meine Geburtsurkunde beglaubigt oder langt eine unbeglaubigte Kopie?

A: Es reicht eine Kopie-


02.06.2020
MU
F: Es geht um die Geburt 1926, ein Vater ist nicht eingetragen. Die Mutter hat aber 1938 erst geheiratet. Also geht die Ableitung dort über die Mutter. Das ist mir bewusst, allerdings geht es um die Eintragung - also der Stand bei der Geburt 1926 - ledig - oder danach die für die Ableitung "irrelevante" Heirat - Verheiratet? Danke

A: Dann sollte dort ledig stehen.


02.06.2020
MU
F: Wenn die Heirat nach der Geburt ist, muss ich dann bei den Angaben zu den Vorfahren unter 1.9 LEDIG oder Verheiratet mit dem Datum eingeben. Vielen Dank.

A: Mit den Informationen ist das nicht zu beantworten. Sie sollten Ihre Abstammung schon kennen. Wenn die Vaterschaft anerkannt wurde geht es über den Vater.


29.05.2020
MMK1206
F: Muss ich meine Geburtsurkunde auch mit einreichen?

A: Ja natürlich!


28.05.2020
MMK1206
F: Guten Abend, mein Vater (geb. 1931) und Großvater (geb. 1904) waren beide bei der Geburt ihrer Kinder verheiratet. Benötige ich außer der Geburtsurkunden meiner beiden Vorfahren auch noch die Urkunde der Eheschließung der beiden? Muss ich meine Geburtsurkunde auch mit einreichen? Vielen Dank im Voraus.

A: Auf jeden Fall sollten Sie eine Abschrift der Heiratsurkunden in Ihren Besitz haben. Dann können Sie die Kopien auch mit zum Antrag geben.


27.05.2020
Kris
F: Entschuldigt, ich nochmal. Zunächst vielen lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Es geht allerdings nochmals um Klattovy (Klattau) / Pilsen. Egal wo ich suche, überall erscheint nur das Königreich Böhmen - ich kann nirgends eine Information dazu finden, dass Klatovy um 1910 zum Königreich Sachsen gehörte. Ich vertraue da natürlich auf Ihr Wissen, möchte aber unter keinen Umständen einen Fehler machen. Haben Sie denn einen Link, wo ich die Zugehörigkeit zum Königreich Sachsen einmal sehen kann? Schon jetzt ganz herzlichen Dank!

A: Informationen sind dazu schwer zu finden! Selbst Wikipedia schreibt, dass Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei. Aber ab 1918 interessiert uns auch nicht. Das Gebiet wurde davor von Sächsischen Bezirkshauptmannschaft verwaltet. Das sollten Sie in den Geburtsurkunden der Vorfahren finden.


26.05.2020
Kris
F: Entschuldigt, ich habe nochmals eine Frage und einen Hinweis: Erst der Hinweis: der Link zum Gemeindeverzeichnis im Deutschen Reich funktioniert leider nicht (mehr). Zu meiner Frage, da ich nichts Eindeutiges dazu finden kann: Mein Großvater ist im Jahr 1945 in Klattau (Klatovy, heute Tschechien) gestorben. Da man im Antrag auch den Staat angeben muss (bei Ehe bis) lautet meine Frage: gibt man hier als Staat das Königreich Böhmen an? Oder lässt man diese Angabe besser weg, wenn man sich unsicher ist? Herzlichen Dank für diese tolle, hilfreiche und informative Seite!

A: Na das ist dann wohl eher Königreich Sachsen.


26.05.2020
kris
F: Hallo zusammen, Ich habe eine Frage und dazu bisher noch keine Antwort finden können. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bis zu den 80er Jahren musste ja jeder, der heiraten wollte, seine Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigkeitsausweis (damals auch zusätzlich noch Heimatschein und Staatsangehörigkeitsurkunde genannt) beim Standesamt abgeben. Somit sind ja vermutlich die meisten Eltern, der in diesem Forum Interessierten, bereits nachgewiesene Besitzer der der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Abstammung. Erste Frage: ist es sinnvoll, diese Urkunde beim Einreichen des Antrages auf Feststellung der dt.Staatsbürgerschaft abzugeben? Oder ist dies ein Hindernis (Urkunde ist in meinem Fall aus dem Jahr 1973 und gültig bis 1978). Zweite Frage: Wenn diese Urkunde im Original beim Standesamt abgegeben wurde und keine Kopie existiert, wie verhält es sich dann? Man besitzt in diesem Fall formal ja die dt.Staatsangehörigkeit, die bestätigt wurde, kann dies aber nicht in Form einer Original-Urkunde belegen. Muss dann der Antrag F nochmals ausgefüllt werden oder wie muss man hier verfahren? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Viele Grüße, Kris

A: Nein es ist nicht Sinnvoll die Urkunden mit einzureichen. Erstens ist die Ableitung nicht klar. Dazu waren diese Urkunden nur 10 Jahre geltend. Damit sollte die 2. Frage klar sein. Die Anträge sind noch einmal neu zu stellen. Der Antrag F wird nicht reichen. Es muß vollständig geschehen. Eine deutsche StaatsBÜRGERSCHAFT gibt es nicht. Bitte auf die Begrifflichkeiten achten.


25.05.2020
Sonja
F: wir als Eltern haben unseren Staatsangehörigkeitsnachweis schon seit 2016. Was bedeitet das nun für unseren 17 jährigen, gemeinsamen Sohn? Hat er ihn als direkter Nachkomme automatisch? wie muss ich das beantragen? was benötigt er als Nachweis? vielen, vielen Dank!!!

A: Er benötigt dieselben Unterlagen wie sein Vater! Im Antrag ist der vorhandene GS einzutragen.


24.05.2020
Christian
F: Hallo liebes GS-Team, aktuell arbeite ich mich in das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ hinein und bin Dabei alle notwendigen Geburts- und Heiratsurkunden zu beantragen bzw. habe schon ein Teil der Urkunden beantragt und erhalten. Alle meine Vorfahren väterlicherseits sind in Preußischen gebiet geboren und das bis vor 1900. Mein Thema ist hier aber viel mehr die Gültigkeit der Geburt- bzw. Heiratsurkunde, welche mir durch die Behörden bisher ausgestellt wurden. Gibt es hier was bei der Beantragung zu beachten, womit die Gültigkeit durch das Weglassen des Familiennamens beim Antrag auf „Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit“ nicht mehr einwandfrei zurückverfolgt werden kann? Mir ist das Thema schon ein paar Mal beim Einlesen und Vorträgen im Thema „Staatsangehörigkeit“ aufgefallen. Insbesondere jetzt beim Lesen des Buches „Geheimsache Staatsangehörigkeit: Freiheit für die Deutschen“, Zitat: „… Auch wurden die „nationalen Geburtsurkunden“ gemäß § 59 Personenstandgesetzt gefälscht. Diese Urkunden wiesen bisher die natürliche Person mit dem Familiennamen aus. Aus dem Familiennamen des Kindes wurde in betrügerischer Absicht der Geburtsname des Kindes.“ Jetzt bin ich diesbezüglich etwas verunsichert in zwei Punkten was die Geburtsurkunden angeht, welche ich bereits erhalten habe bzw. noch erhalten werde. 1.) Zu meiner Person habe ich einen beglaubigten Ausdruck aus dem „Geburtenregister“ erhalten welcher durch das Standesamt beglaubigt wurde. Auf der Geburtsurkunde meines Vaters dagegen steht im Title auch „Geburtsurkunde“ mit einem großen Adler mit je sechs Schwingen auf jeder Seite als Wasserzeichen welches die A4 Seite ausfüllt. Müsste auf meiner Urkunde nicht auch „Geburtsurkunde“ stehen? Ist das eine gültige Urkunde für den Nachweise? 2.) In dem oben genannten Buch ist die Rede von einer betrügerischen Absicht, wo aus dem Familiennamen des Kindes dann der Geburtsname wurde, um die Ahnenforschung bzw. das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft zu erschweren. In meinen beiden Urkunden wird der „Familienname“ des Kindes als „Geburtsname“ geführt, also „Geburtsname: Mustermann“. Nur im aufgeführten „Mutter“ und „Vater“ Teil wird zusätzlich der Familienname aufgeführt. Ist das Korrekt so? Führt das jetzt zu einem Problem?

A: Der Auszug aus dem Geburtenregister ist keine Geburtsurkunde und deshalb kann es auch nicht drauf stehen. Aber der Auszug aus dem Geburtenregister ist natürlich genau so richtig. Nicht alle Informationen die erhältlich sind, taugen auch was. In Bezug auf die Bundesrepublik von GÜLTIG zu schreiben ist schon echt grenzwertig. Es offenbart auch, dass der Verfasser keinen Plan hat von was er da schreibt. Die Bundesrepublik hat eine GELTENDE Gesetzgebung und keine GÜLTIGE. Somit kann in der Bundesrepublik alles auch nur GELTEND und nicht GÜLTIG sein. Genau aus dem Wissensschatz kommt auch der vermutete Unterschied zwischen Geburtsname und Familienname. Der Geburtsname ist lediglich der Familienname mit dem das Kind geboren wurde. Beachten sollten Sie die Ausfüllhilfe des Antrags auf unserer Seite.


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