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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Mark Offergeld
F: Hallo vielen Dank für die bisher erhaltenden Infos.Was hat es mit den Postleitzahlen in der BRD und dem Antrag auf STAG für sich.

A: Die PLZ sind bildlich gesprochen "Blocknummern innerhalb dieses Kriegsgefangenenlagers" und eine Erfindung der BRD Verwaltung. Deshalb lassen wir sie bei der Antragstellung einfach weg und setzen sie in Anschreiben in eckige Klammern.


14.07.2015
Willi
F: Meine aktuelle Anschrift lautet Bad Homburg vor der Höhe (Stadtteil Ober-Erlenbach) Kreis Hochtaunuskreis. Laut Gemeindeverwaltung von 1900 ist Homburg vor der Höhe Kreis Obertaunuskreis, Königreich Preußen und Ober-Erlenbach Kreis Friedberg, Herzogtum Hessen. Meine Frage ist welche aktuelle Anschrift gebe ich im Antrag an?

A: Ober-Erlenbach / Kreis Friedberg, Großherzogtum Hessen.

Am 1. August 1972 wurde die Gemeinde, die zu diesem Zeitpunkt 3731 Einwohner zählte (Stand 30. Juni 1976), dem Hochtaunuskreis zugeordnet und per Landesgesetz in die Stadt Bad Homburg vor der Höhe eingegliedert[1], nachdem zuvor ein Zusammenschluss mit fünf Nachbargemeinden zur Gemeinde Eschbachtal gescheitert war.
(Quelle: Wikipedia)


14.07.2015
Sibylle
F: Wo beantragt man den Gelben Schein wenn man zwar da (in der BRiD) aber abgemeldet ist? Macht es sinn sich deshalb wieder anzumelden?

A: Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben, dann reichen Sie den Antrag direkt beim BVA bzw. der jeweiligen Botschaft ein.


14.07.2015
A2
F: Weshalb die Väterliche Linie genommen wird ist jetzt klar. Mein Urgroßvater ist dem Krieg kurzfristig nach Dänemark ausgewichen, wo mein Großvater geboren wurde. Wirkt sich das (außer auf die Geburtsurkundenrecherche) nachteilig aus ?

A: Das wissen wir auch nicht, finden Sie es raus. Mit einem Vorfahren geboren in Dänemark wird es schwer in den Gebietsstand 1913 zu kommen.


14.07.2015
Mathias
F: bin im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises , Haager Apostllile ebenso vorhanden , Eintrag im EStA Register ebenfalls vorhanden. Jetzt zur Meiner Frage : Ist der Staatsangehörigkeitsausweis ungültig weil ich bei der Abholung meinen Personalausweis angegeben habe , bzw. bin mir persönlich unsicher bin ob ich diesen bei der Antragstellung eingereicht habe oder nicht. Staatsangehörigkeitsausweis ungültig ? .

A: Nein >> Glück gehabt!


14.07.2015
A2
F: Währe es ratsam einen grünen, vorläufigen Reisepass mit 12fedrigem Adler für das einholen der Geburtsurkunden und, falls nciht mit Führerschein akzeptiert, die spätere Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises zu besorgen (habe schon gelesen, daß eine kurz bevorstehende Reise nachgewiesen werden muß) ?

A: Für das besorgen der Urkunden können Sie sich ruhig mit dem Perso ausweisen. Sie befinden sich ja im Rechtskreis der BRiD. Beim Antrag für den gelben Schein haben Kopien von Ausweisdokumente in der Akte nicht zu suchen.


14.07.2015
Mike
F: Ich habe meine Frau(russische Staatsbürgerin) in Dänemark geheiratet, was muss ich bei dem Feld Ehe/Lebenspartnerschaft eintragen, gibt es dann Probleme?

A: Sie tragen alles so ein, wie es ist. Probleme gibt es keine.


14.07.2015
Henrik
F: Hallo. Im Antrag steht bei Ich besaß/ besitze einen deutschen Pass/ Perso. Wenn ja Kopie beifügen!? Ich habe beides angegeben mit Gültigkeitsdatum. Soll ich je eine Kopie beifügen? Viele Grüsse

A: Lesen Sie unsere Seite? Egal was Sie tun (am besten dort gar nichts angeben), aber AUF KEINEN FALL EINE KOPIE DAVON ZULLASSEN ODER GAR HINSCHICKEN !!!


14.07.2015
Brigitte
F: Mein Vater ist 1909 im Großherzogtum Hessen, sein Vater/ mein Großvater 1865 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach geboren. Welcher Bundesstaat ist denn nun für mich gültig bzgl. Reichsangehörigkeit ? Vielen Dank für Ihre Mühen im voraus !

A: Sie brauchen nur bis zu Ihrem Vater zurückzugehen und besitzen daher die Staatsangehörigkeit im Großherzogtum Hessen.


14.07.2015
Rico
F: Anlage F, Punkt 1.5 und 1.10 / es gab in den fünfziger Jahren eine Kreisreform. Muß ich dabei die aktuelle Stadt nennen, oder jene, die 1913 als Kreisstadt gültig war?

A: Schreiben Sie es am besten so:

Ort / Kreis Alt / [Kreis Neu]


14.07.2015
Elisabeth
F: Ich bin grade dabei mir alle Urkunden (Geburtsurkunde etc ...) zu besorgen und habe die ersten auch schon bekommen. Nun habe ich gesehen, dass auf diesen zwar ein Siegel aufgebracht ist, der Standesbeamte aber nur mit seinem Nachnamen unterschrieben hat. Entspricht dies den Formvorschriften um eine rechtsgültige Abstammungsurkunde darzustellen? Hätte sie mit allen Vornamen unterschreiben müssen und wo ist das geregelt. Ich habe dazu nichts gefunden. Danke!

A: Alles ist in Ordnung! Die Hauptsache ist, daß die Verwaltung die Urkunden so akzeptiert und das tut sie.


14.07.2015
Rebecca
F: Hallo, ich möchte einen Gelben Schein beantragen und habe dazu folgende Frage. Ich bin ein eheliches Kind, mein Vater ist ein Türke mit deutschem Personalausweis, meine Mutter ist deutsch. Nach der Scheidung meiner Eltern habe ich meinen Familienname geändert in den Geburts-/Familiennamen meiner Mutter. Frage: Kann ich in diesem Fall die Familienabstammung, für die Beantragung, meiner Mutter nehmen? Ich habe den deutschen Personalausweis.

A: Auch dies nützt leider nichts. In den Gebietststand von 1913 kommen Sie so nicht, sondern nur in den von 1937.


14.07.2015
Henrik
F: Mein Ur Opa kommt aus Ostpreußen Hohenstein Krs. Bartenstein Schreibe ich in den Antrag Königreich Preußen/ Provinz Ostpreußen!?

A: Die Provinz können Sie weglassen, ansonsten ja.


14.07.2015
Marco
F: Nach Anruf im Ausländeramt wurde mir zur Antragstellung ein Antrag per Post übermittelt. Es wäre nur noch dieser gültig; Es gibt die Ankreuzmöglichkeiten Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises und Antrag auf Ausstellung eines Ausweises über die Rechtssellung als Deutscher. Zudem muss die Meldebehörde auf der letzten Seite den Antrag bestätigen. Kann auch dieser Antrag verwendet werden?

A: Warum lassen Sie sich so was erzählen? Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Sie können den Antrag verwenden, wenn Sie in der Lage sind den Falltüren im Antrag auszuweichen.


14.07.2015
Manu
F: Wo muss ich den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abgeben?

A: Das erfragen Sie am besten in Ihrer Gemeinde. Denn das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In den meisten Gemeinden ist die Ausländerbehörde zuständig.


14.07.2015
Ralf
F: Welche Möglichkeiten habe ich als Nachfahre von Volksdeutschen aus Siebenbürgen? Meine Eltern sind in den 60er Jahren nach Deutschland gekommen. Mein Vater hat sich geneaologisch betätigt und einige Dokumente gesammelt. Welche konkreten Dokumente müsste ich vorlegen können? Danke!

A: Wenn Sie keinen Vorfahren vorweisen können, der vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren wurde nachweisen können, dann sind Sie einfach kein Bundesstaatsangehöriger. Bitte melden Sie sich erneut nochmal über unser Kontaktformular bei uns.


14.07.2015
Michael
F: Ich habe zweimal das Standesamt unserer Stadt angemailt und um Zusendung und Bearbeitung eines Staatsangehörigkeitsausweises für mich gebeten. Zwei Absagen erhalten. Ich hätte kein berechtigtes Feststellungsinteresse, dieses müsse vorliegen. Läge nur dann vor, wenn der Besitz strittig und somit klärungsbedürftig wäre.

A: Im ernst, was haben Sie erwartet? "Ey, schieb ma rüber son Zettel!" und noch dazu an die völlig falsche Adresse funktioniert halt nicht...


14.07.2015
Karl
F: Meine Großväter sind durch den Krieg nach Deutschland gekommen, Der Vater meiner Mutter ist ein unbekannter GI. gewesen, Der Vater meines Vater sogar ein russischer Offizier. Meine Großmütter sind jedoch deutsch. Gibt es mit dieser Konstelation überhaupt eine Möglichkeit für den gelben Schein? Evtl. über die eigene Hochzeit??

A: Durch Hochzeit würde voraussetzen, daß Sie eine Frau sind. Melden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf der Seite.


14.07.2015
Ralf
F: Ich bin in Deutschland geboren und so ziemlich durch und durch Deutscher. Allerdings war mein Vater Isländer. Er Kam in den 50ern nach Deutschland und wurde um 1960 Deutscher ( deutsche Staatsangehörigket, was auch immer das heißt). Meine äalteste Schwester kam als Isländerin in Deutschland zur Welt und bekam erst später die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich selbst wurde als Deutscher geboren. Sicherlich nicht gemäß RuStag. Mütterlicherseits könnte ich meine Abstammung bis vor 1913 nachweisen (Großvater wurde 1900 geboren). Kann ich überhaupt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?

A: Wenn Sie ehelich geboren sind, dann funktioniert die nötige Ableitung um in den Rechtsstand von 1913 zu gelangen in Ihrem Falle leider nicht.


14.07.2015
Frank
F: Hallo, ich stelle kommende Woche meinen Antrag und überlege gleichzeitig den Gelben Schein für meine Kinder mit zu benatragen. Spricht da was dagegen - Stichwort Verfahrensfragen/Reihenfolge der Feststellung? Ich hier weiter unten gelesen, das dass wohl schon geschehen ist... Meine Fragen: Für die Vollmachtsformulare der KInder verwende ich auch für Staat Preußen und [PLZ], richtig? Wenn ich für meine Kinder als Vorfahre das Formular V aussfülle, muss ich dann hier auch meine Abstammung .. nachweisen/ bzw. diesen entsprechenden Bereich ankreuzen (weiteres Formular V...) ... obwohl ich den GS gleichzeitig beantrage? Viele Grüße und tausend Dank für eure super Arbeit hier.

A: Die Anträge sollten unbedingt parallel gestellt werden, denn minderjährige Kinder bekommen in der Regel keinen eigenen Staatsangehörigkeitsausweis, sondern werden auf Ihrem mit eingetragen. Im Antrag für Ihre Kinder verweisen Sie dann einfach auf Ihren Antrag inkl. Anlagen. Außerdem lassen Sie die PLZ am besten komplett weg.


14.07.2015
Bernhard
F: Ein herzliches Hallo! Zur Zeit, bin ich daran die Vorbereitungen für den gelben Schein (nach RuStAg 1913), zu machen. Hierzu, habe ich ein paar "grundlegende und wichtige" Fragen. Erste Frage: Ich selbst bin im Jahre 1989, in Bayern geboren als noch uneheliches Kind, da meine Eltern zu diesem Zeitpunkt (meiner Geburt) "noch" nicht verheiratet waren. Da sie dann aber noch im selben Jahr (1989) drei Monate nach meiner Geburt geheiratet haben und mein Vater auch im selben Jahr (1989) 9 Monate nach meiner Geburt die Vaterschaft anerkannte, bin ich nun also ein eheliches Kind, oder!?? Da ich also unehelich geboren wurde aber dann noch im selben Jahr ehelich wurde, darf/kann ich meine Abstammung "auch" über meine Mutter ableiten??? Oder ausschliesslich doch nur vom Vater? Die Abstammung meiner Vorfahren mütterlicherseits (Königreich Bayern), könnte ich mittlerweile anhand von beglaubigten Abschriften/Auszügen sowie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, standesamtlich nachweisen bis zum Jahr 1885 --- wenn es den in meinem Fall gestattet wäre meinen bayerische Abstammung mütterlicherseits nachzuweisen!?! Auch ist mir aufgefallen, das der Vater meiner Mutter (Opa mütterlicherseits), ebenso als uneheliches Kind geboren wurde und/aber seine Eltern im Jahre 1939 (ein Jahr nach seiner Geburt), ebenso noch geheiratet haben! Wie würde ich bei ihm also ableiten können/dürfen (mütterlich oder väterlich)??? Bitte Sie sehr freundlich um "genaue" Information und Anleitung bzgl. meiner Grundlagen zur Beantragung des gelben Scheines (RuStAg 1913)! Haben Sie vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

A: Ihr Fall wird als ehelich geboren gewertet, also über Ihre Mutter abzuleiten geht nicht. Alle "Grundlagen" und noch mehr stehen auf unserer Seite zur Verfügung.


14.07.2015
Vision Freiherr v. P.
F: Ich habe die beglaubigten Geburtsnachweise von mir, meinem Vater und Großvater in meinem Eigentum und Besitz. Aus diesen Geburtsnachweisen geht eindeutig hervor, das die Knaben alle ehelich geboren wurden (Schlüsselwörter: Ehefrau, Ehemann, Ehe etc.). Ehedaten (Tag der Eheschließung) werden nicht genannt. Reichen solche Nachweise (ohne Eheurkunden) aus, um die väterliche Linie zu belegen? Wie sind Eure Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Antworten.

A: Die Eheurkunden müssen auch eingereicht werden. Manche Behörden so erpicht darauf falsch ableiten und die Antragsteller somit in den falschen Gebiets- und Rechtsstand zu versetzen, daß sie jede sich bietende Gelegenheit dazu nutzen dies zu tun und sei sie auch noch so an den Haaren herbeigezogen.


14.07.2015
Alex
F: Ist es richtig, dass ich zum Nachweis meiner Abstammung nach RuStAg von 1913 einen Auszug aus dem Geburtenbuch benötige aus dem hervorgeht " der Knabe..etc."? Laut Auskunft des Standesamtes wird seit 1967 nur noch der Ausdruck "männlichen Geschlechts" verwendet. Werden die digitalen Ausdrucke der Auszüge aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde) beim Nachweis anerkannt?

A: Ja werden Sie, schließlich sind sie ja beglaubugt.


14.07.2015
Anke
F: Leider wurde das Ganze bis jetzt immer am Beispiel von Männern erklärt, was es für uns Frauen nicht gerade vereinfacht. Ich als verheiratete Frau muss doch nicht nur meine eigene Abstammung bis vor 1913 nachweisen, sondern auch die meines Mannes bzw Exmannes, denn laut RUStAG § 17 geht meine Staatsangehörigkeit gegebenenfalls verloren, wenn ich einen Ausländer heirate und laut §6 erwerbe ich mit der Eheschließung die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Demnach müsste ich also bei „Besitz anderer Staatsangehörigkeiten“ auch eintragen (Königreich Preußen seit Eheschließung durch Eheschließung gemäß § 6 RuStAG, Stand 1913?? Bleibt das auch nach einer Scheidung so? Also dem zu Folge wäre für mich und meinem ehelichen Sohn die Abstammung bzw Staatsangehörigkeit folgendermaßen nach zu weisen: ehelicher Vater meines Sohnes (mein Ehemann) unehelicher Sohn also seine Mutter (meine Schwiegermutter) verstorbener Ehemann meiner Schwiegermutter Vater des verstorbenen Ehemannes meiner Schwiegermutter? Oder gilt bei dem Vater meines Sohnes doch sein Vater, weil dieser auch als Vater eingetragen war... oh man ist das kompliziert (§5) Joe ehelicher Sohn von Heinz-Josef und Anke ---> Geburtsurkunde Joe (§4) unehelicher Sohn von Heinrich und Magdalena ---> Geburtsurkunde Heinz-Josef (§4) vor der Zeugung von Heinz-Josef verwitwete Magdalena, Ehefrau von Theo ---> Trauschein Magdalena und Theo (§6) + Geburtsurkunde Theo (§4) gegebenenfalls noch Geburtsurkunde Theos Vater Habe ich das so richtig verstanden?

A: Formal gesehen reicht nach RuStAG 1913 für Frauen sogar der Nachweis der Ehe mit einem deutschen Mann umd Deutsche zu werden. Die Verwaltung weigert sich jedoch bislang auch dies zu bestätigen, aber wir arbeiten dran. Es ist nicht kompliziert, Sie denken ein wenig kompliziert. Scheidungen sind z.B. völlig irrelevant, es sei denn der Nachkomme wurde bei einer erneuten Heirat seiner Mutter von deren neuem Ehemann adoptiert, dann geht es nach dessen Linie.


14.07.2015
Anke
F: Frage zur Vererbung der Staatsangehörigkeit: Und noch eine weitere Frage, wenn sich die Staatsangehörigkeit vererbt, dann kann ich doch nicht sicher sein, denn selbst wenn mein Urgroßvater im Königreich Sachsen geboren wurde, weiß ich doch nicht unbedingt ob sein Vater auch dort geboren wurde. Denn laut §7 kann ich in einen anderen Bundesstaat ziehen und dort einen Antrag auf Aufnahme stellen. In meinem konkreten Fall: ich geboren in Preußen, Vater geboren in Sachsen, Großvater geboren in Elsaß-Lothringen, Urgroßvater geboren in Sachsen, Ururgroßvater geboren in Sachsen (weiter bin ich noch nicht zurück) also wenn mein Urgroßvater in Elsaß-Lothringen, wo sein Sohn zur Welt kam, einen Antrag auf Aufnahme gestellt hat, wie bekomme ich so was denn heraus?

A: Darum geht es nicht, es geht um Glaubhaftmachung Ihrer / einer Staatsangehörigkeit gegenüber der Verwaltung. Wenn Sie Freude an der Ahnenforschung haben, umso besser, das hat aber eher nur am Rande mir dem zu tun, was durch die Feststellung der Staatsangehörigkeit beabsichtigt wird.


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