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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Sharina
F: Mein biologischer Vater ist in *Magdeburg* geboren und Mutter in BADEN :-) worden - mein Wohnsitz BADEN, was trifft bei mir bzgl. Staatsangehörigkeit zu. Die Großeltern meines Vaters, flüchteten damals aus dem heutigen POLEN (Simenau /Kreis Mohrungen). Es ist sehr schwierig da an mehr Info`s heranzukommen. Vielleicht können Sie mir eine Hilfestellung /Antwort geben - wie ich weiter vorgehen könnte. Vielen DANK dafür. MfG.

A: Unter "PRAKTISCHES" finden Sie den "Antrag auf Zusendung von Urkunden aus polnisch verwalteten Standesämtern". Das sollte Ihnen weiter helfen, ansonsten empfehle ich das Gemeinderegister auf unserer Seite (gleich darüber).


14.07.2015
roter baron
F: zitat: Nicht adoptiert und unehelich geboren heißt Ableitung über die Mutter...nach geltenden recht?gültiges recht?wo kann man dieses nachlesen? ist eine gerichtliche vaterschaftsanerkennung keine legitimation? die gabs ja auch 1896 (die legitimation durch anerkennung der vaterschaft). mfg

A: Nachzulesen ist das natürlich im RuStAG 1913 (gültiges Recht). Adoption ist Legitimation aber die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung sehe ich nicht als Legitimation.


14.07.2015
Michael
F: Nach 2 Wochen Bearbeitung liegt nun, so wird nun von der Ausländerbehörde des Landkreises geschrieben, mein Staatsangehörigkeitsausweis bei der Stadt zur Abholung bereit. Ist das üblich, dass der Landkreis mit der Ausländerbehörde den Antrag annimmt und die Stadt bei der ich gemeldet bin diesen dann herausgibt? Wer ist dann für die Weitermeldung an das BVA zuständig? Und wer für den Widerspruch?

A: In beiden Fällen die Ausländerbehörde.


14.07.2015
Sven
F: Hallo...braucht man zusätzlich eine Haager Apostille?...wird im Antrag auf der vierten Seite erwähnt...hätte sonst meinen 18-seitigen Antrag zusammen...vielen Dank!

A: Die Apostille lassen Sie sich einfach nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises bei Ihrem Regierungspräsidium (oder wie auch immer sich die entsprechend "zuständige Behörde" in Ihrer Region genau nennt) darauf anbringen.


14.07.2015
Karin
F: Mein Großvater (Vater) wurde als Österreicher in Preußen 1896 geboren. Mit dem ersten Versuch 1922 Preuße zu werden, was wegen fehlenden 500RM scheiterte, wurde er staatenlos. 1932 versuchte er erneut Preuße zu werden, was sich hinzog, wegen fehlender Bezahlung und Arbeitslosigkeit, bis August 1934 - Urkunde ist vom 04. August 1934. Meine erste Frage ist, war es rechtens, daß er staatenlos wurde? Bin ich mit der Einbürgerungsurkunde nicht Auslandsdeutsche? Reicht es aus, diese Einbürgerungsurkunde mit meiner Geburtsurkunde vorzulegen? Recht herzlichen Dank im voraus. Karin

A: Reichen Sie einfach seine Geburtsurkunde ein ohne "Einbürgerungsurkunde". Da sein Geburtsort in Preußen liegt, könnte dies funktionieren. Alles weitere ist Ihnen einfach nicht bekannt und Sie erwähnen davon somit auch nichts. Die darüber hinaus gehenden konkreten Sachverhalte sind weitaus komplexer als Sie sie schildern und als sie hier darstellbar wären. Die Aufarbeitung dessen wird - so wir in die Lage versetzt werden dies irgendwann tun zu können - Jahrzehnte in Anspruch nehmen.


14.07.2015
Britta
F: Hallo, habe mein Unterlagen vollständig zusammen. Ich bin die leibliche Tochter meines Vaters und meiner Mutter. Ich würde gerne die Linie bis vor 1913 von meiner Mutter verfolgen, ist das möglich oder muss es der Vater sein?

A: Diese Frage ist zigfach in dieser Kategorie beantwortet und in Ihrem Falle, so wie sie gestellt ist, leider gar nicht eindeutig zu beantworten.


14.07.2015
Dennis
F: wohin sende ich den Antra auf deutsche Staatsangehörigkeit, an welche Adresse?

A: An die Staatsangehörigkeits- bzw. Ausländerbehörde Ihres Landratsamtes.


14.07.2015
Herbert
F: Gibt es Richtlinien u. Hilfen zum ausfüllen des Antrges auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ? Erhielt ich vom Bürgermeisteramt meiner Gemeinde.

A: Auf dieser Seite unter Praktisches.


14.07.2015
Herbert
F: Muß nochmals nachhaken: bin 1950 geboren, wohne aktuell in Württemberg. Unter 1.11 Wohnsitzstaat ist dann was einzutragen: Deutschland ? oder Königreich Württemberg ? Besten Dank im voraus !

A: Königreich Württemberg


14.07.2015
Dominik
F: Hallo. Würde gerne gelben Schein über meine Mutter erreichen, geht das?

A: Die Antwort kennen Sie doch... ;-)


14.07.2015
Andreas
F: Habe heute eine Erklärung bei der Ausländerbehörde ab gegeben.Nach dem ich bei meinen letzten Besuch ein Zettel in die Hand gedrückt bekam wo man fragen zur bisherigen Staatsangehörigkeit ankreuzen sollte. Schimpft sich Erklärung für Deutsche.Habe schriftlich geantwortet: Meinen Antrag habe ich nichts mehr hin zu zufügen.Ich möchte von Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilt bekommen mit den dazu gültigen Gesetzen,wenn man sich weigert den Antrag weiter zu bearbeiten. Das ganze mit Empfangsbestätigung ,Stempel und Unterschrift was den Fachangestellten gefühlt sehr nervte. Auf die Frage der Länge der Bearbeitung bekam ich zur Antwort, das es je nach aufkommen und Faktenlage zwischen 3 bis 6 Monaten dauern kann. Meine Frage ist: Gibt es da Fristen wie lange dieser Ablauf dauern darf bevor ich dagegen etwas Unternehmen sollte? Wie bereits schon in der Mail erwähnt,habe ich nichts dagegen wenn man den Zettel hier Veröffentlicht.

A: Wunderbar! Feste Fristen gibt es da nicht, warten Sie erstmal ab. Im Einzelfall kann es tatsächlich aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und dem Prüfungsverfahren zu dem die Behörde verpflichtet ist eine Weile dauern.


14.07.2015
nochmal Daniel
F: Allso: Ich war heute beim Standesamt (unehelich geboren) und habe auf der Abschrift meiner Geburtsurkunde folgendes entdeckt. Der neue Mann meiner Mutter hat mich nie adoptiert sondern mir nur seinen Familiennnamen übergestülpt mit Wirkung vom xxxx 1986. Mein leiblicher Vater wurde als Vater gerichtlich festgestellt mit Wirkung vom xxxx 1983 mit Namen (ohne Geburtsdatum) in der Abschrift. Leite ich trotz alle dem von der Mutter ab oder doch vom leiblichen Vater??? Mfg...

A: Nicht adoptiert und unehelich geboren heißt Ableitung über die Mutter.


14.07.2015
Herbert
F: Formular F, Ziffer 1.11 Wohnsitzstaat:: 1913 ist das Königreich Württemberg als BUNDES-Staat. Ist dieser Eintrag korrekt ? Danke für Ihre Hilfestellung :-)

A: Ja, das ist korrekt.


14.07.2015
C. Sheriff (kopie)
F: Worin bestehen die Unterschiede (Vorteile, Nachteile und Gefahren) zwischem dem Formular 1.) F für Antrag auf Fesstellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) und dem Formular 2.) Antrag auf Ausstellung eines a) x Staatsangehörigkeitsausweises, b) x eines gemeinschaftlichen Staatsangehörigkeitsausweises, c) x eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ? Ein Vortragender bezog sich nur auf das 2te Formular (a x, b x, c x). Vielen Dank für Antworten zu 1.) und 2.). MfG

A: Das Grundproblem ist, daß zum 2. Formular die unterschiedlichsten, länder- und zum Teil sogar regionalspezifischen Varianten existieren. In manchen sind einige Fallstricke eingebaut, in anderen wiederum fehlen gerade die Optionen, welche für die korrekte Ableitung nach 1913 notwendig sind.


14.07.2015
Hanjo
F: Hallo zusammen, ich bin seit längerem dabei meinen gelben Schein vorzubereiten (urkunden etc.). Ich habe gleich mehrere Fragen. Wie komme ich zu einem grünen Reisepass der länger als ein Jahr gültig ist? Wenn ich meinen öffentlichen Eid/ Willenserklärung beim Standesamt abgebe, bekomme ich daruf hin schon einen Eintrag im EstA? Wenn ich meinen Antrag auf den gelben Schein persönlich abgebe und den Bearbeiter darauf hinweise, daß er den Verwaltungsakt ordnungsgemäß ausführen muß, hab ich dann die Möglichkeit der richtigen Eintragung der Staatsangehörigkeit? Vielen Dank im Voraus und weiter so. Diese Seite hier ist sehr aufschlußreich und interessant. Liebe Grüße aus Augsburg

A: 1. Keine Chance > Wahrscheinlich ist er länger als 1 Jahr gültig, die Entwertungsprozedur ist zumindestens sehr ausfällig.
2. Nein
3. Sie glauben immer noch an das Gute im Menschen. Der Sachbearbeiter glaubt es richtig zu machen, er hat ja seine Dienstanweisung. Halten Sie sich also bitte an den Weg, den wir auf der Seite beschreiben.


14.07.2015
Daniel
F: Wenn ich unehelich geboren wurde,meine Mutter einen neuen Mann geheiratet hat der mich auch adoptierte,müsste ich ja in Anlage 3 eintragen (durch Adoption vom Vater und nicht durch Absammung) richtig? Macht das rechtlich einen Unterschied??

A: Nein, tun Sie bloß nicht! Sich selbst ins Knie schießen zu wollen scheint u.a. auch dank der mannigfaltigen bundesrepublikanischen Indoktrinierungsanstalten inzwischen ein Volks- oder besser gesagt Personalsport geworden zu sein... Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, denn sonst würde man Sie garantiert in den Gebietsstand von 1937 versetzen und alles wäre für die Katz...


14.07.2015
Subname
F: hallo zusammen. Meine Eltern waren verheiratet, allerdings ist mein Vater ausländischer Abstammung während die Mutter bis Preussen zurückdatiert werden kann. Ich glaube ihr versteht das Dilemma. Übersehe ich da die Möglichkeit? Danke schon einmal für die Antwort!

A: Leider nein, derzeit gibt es dahingehend in Ihrem Falle tatsächlich keine Möglichkeit.


14.07.2015
Martin
F: Ich bin zum Zeitpunkt meiner Geburt ein Kind meiner verheirateten "Eltern" gewesen. Nach vielen Jahren habe ich nun herausbekommen, dass mein Vater gar nicht mein biologischer Vater ist.

A: Das ist in dem Falle irrelevant. Sie leiten über den Vater ab, der auch die Sorge für Sie getragen hat.


14.07.2015
Dominik
F: Hallo. Ich möchte den gelben Schein über meine Mutter beantragen. Habe von Vorfahren des Vaters keine Unterlagen. Ist das möglich. Bin geboren 1987.

A: Bitte schauen Sie zumindest erst die beiden Videos von Reiner Oberüber und lesen Sie sich dann weiterführend in das Thema ein. Dann wird Ihnen schnell klar, daß Ihre Frage so wie sie gestellt ist gar nicht eindeutig zu beantworten ist, sowie was unter welchen Voraussetzungen möglich ist und wie man an die Urkunden kommt usw.. Auch das Studium der Fragen & Antworten in dieser Rubrik sind dahingehend sehr hilfreich.


14.07.2015
Andreas
F: War heute auf der Ausländerbehörde mit Zeuge.Der Angestellte angeblich kein Beamter wollte nun meine Perso sehen.Habe gefragt ob Führerschein auch geht.Darauf sagte er nein,da ich kein Reisepass habe, antwortete ich nur unter Zwang und Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und es darf keine Kopie gemacht werden.Er kann den Antrag dann nicht bearbeiten weil er nicht belegen kann das ich die Person bin.Habe ihn auf die Aufenthaltsbescheinigung hin gewiesen und das nicht jeder die Geburtenregister ausgehändigt bekommen die auf meinen Namen ausgestellt sind.Danach hat er dann Die Ausweissnummer notiert.Zum Schluß kam noch die Frage zur bisherigen Staatsangehörigkeit.Habe die von ihnen formulierten Antwort gegeben.Darauf hin bekam ich eine Erklärung zum Ankreuzen die ich erst mal mit nach Hause genommen habe weil ich nicht wußte was ich ankreuzen soll.4 Kreuze kann man machen.1.Ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit. 2. Mir sind keine Tatsachen bekannt,die zum Verlust meiner Staatsangehörigkeit geführt haben könnten. 3.Eine andere Staatsangehörigkeit habe ich weder erworben noch beantragt oder 4.Ich habe weitere Staatsangehörigkeit (en) erworben oder beantragt.Wo muß das Kreuz hin.Bitte um Antwort und Entschuldigung das er Text so lang geworden ist.

A: Warum lassen sich nur immer wieder alle auf Diskussionen ein? Man führt Sie da nur aufs Glatteis! Allein die Sache mit der Person, das ist der Schlüssel... Sie SIND NICHT die Person, es ist Ihre... Sie sind der Begünstigte und Ministrator dieser Person. Wenn Sie sich 1 zu 1 mit Ihrer Person identifizieren (durch Kopie des Persos beispielsweise) dann war alles für die Katz! Schreiben Sie denen, ohne die Erklärung(!), daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, wenn man sich weigert den Antrag zu bearbeiten.

Es wäre schön, wenn Sie uns eine Kopie dieser Erklärung per e-Post an unsere Register-Adresse zukommen lassen könnten...


14.07.2015
Ralf
F: Hallo, vom Standesbeamten habe ich nun die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde meiner Eltern, worauf im zweiten Teil der Urkunde die Daten meiner Großeltern und der Kinder (ich) vermerkt sind. Ist die beglaubigte Kopie ausreichend für den Antrag zum gelben Schein, weil nicht extra "Abstammung durch Geburt" bescheinigt wurde?

A: Sie verwechseln da wahrscheinlich die für den Antrag auf Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit notwendigen Urkunden mit den Angaben, die am Ende dieses Verfahrens aus dem EStA-Auszug hevorgehen müssen. Die Heiratsurkunde ist völlig in Ordnung.


14.07.2015
kristin Gräfin von Montfort
F: Ich lebe im Ausland (nichteuropäisch ) und habe keine Möglichkiet einen GS bzw RRP zu stellen, weil man dazu einen Wohnsitz in D haben muss. Das empfu¡inde ich als Diskriminierung aller D im Ausland. Welche Möglichkeit gibt es eventuell doch?

A: Selbstverständlich können Sie einen Antrag stellen und zwar richten Sie diesen dann direkt an das BVA in Köln.


14.07.2015
Judith
F: WICHTIG WEGEN ANSTEHENDEM TERMIN:Muss ich wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantrage, auf Verlangen des Sachbearbeiters meinen Personalausweis vorlegen?

A: Vorlegen ist kein Problem, nur eine Kopie darf nicht gemacht werden. Versuchen Sie es aber zunächst mal mit dem Führerschein und dann mit einem Reisepaß, sofern vorhanden.


14.07.2015
Daniel
F: Kann ich;wenn ich überhaupt keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern habe,aber trotzdem viele Daten im Kopf habe,eigenmächtig Geburtsurkunde meines Vaters usw.beantragen? Oder brauche ich von allen Beteiligten das Einverständniss? Ich würde das gerne auf eigene Faust machen!

A: Ein Einverständnis brauchen Sie nicht, allein wenn es um die bereits verstorbenen Vorfahren geht wäre dies ja dann unmöglich.


14.07.2015
FaDi
F: Ich habe vor, meine Ableitung über die väterliche Linie zu machen. Ich bin 1969 geboren, meine Eltern haben aber erst Anfang der 70`er Jahre geheiratet. Bin ich nun ehelich oder unehelich? Oder anders gefragt: muß ich die Ableitung über meinen Vater und wiederum dessen Vater (der ist 1904 geboren - es reicht also), so, wie ich es vorhabe, oder über meine Mutter machen? Letzteres wäre nämlich ungleich komplizierter, da meine Mutter aus Lodz stammt und demzufolge nicht im Deutschen Reich, sondern als Angehörige der vertriebenen deutschen Minderheit in Polen lebte. Aus welchen Dokumenten geht ggf. hervor, daß mein Vater mich als Kind angenommen hat oder wird das bei späterer Heirat der Eltern automatisch angenommen (und ja, es ist mein "biologischer" Vater ;-)))? Danke + viele Grüße, FaDi

A: Was zählt ist, ob ihr Vater Sie im Zuge der Heirat auch als Kind angenommen hat, dann leiten Sie auch über seine Linie ab. Dies ginge z.B. schon daraus hervor, daß Sie ggf. seither seinen Familiennamen führen.


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