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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Robert
F: Ableitung durch Vater nach Scheidung, Hallo, ich möchte ein Antrag stellen und habe folgende Frage: Ich möchte meine Abstammung über meinen Vater herleiten. Mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet lies sich jedoch einige Jahre später wieder scheiden. Was trage ich nun bei Familienstand meines Vaters ein. Er ist ja nun ledig. Kann ich dennoch weiter über Ihn ableiten? Welche beglaubigten Urkunden brauche ich? Reicht die Heiratsurkunge? Gruß Robert

A: 1. Familienstand geschieden.
2.Ja du kannst > musst weiter über ihn ableiten.
3. Heirat, Sterbe und Geburtsurkunden der Vorfahren bis vor den 1.1.1914 dienen der Glaubhaftmachung


14.07.2015
Marissa
F: Sollte man sich vorsichtshalber die Urkunden (Abstammung Ehemann) besorgen da nach Original-Rustag(1913) mit Eheschließung die eigene STA verloren geht und die des Ehemannes bekommt, sofern sie von der eigenen abweicht?

A: Immer erst die eigene Abstammung klären. Wer weiß was noch kommt in Bezug auf die Eheschließung.


14.07.2015
frank12
F: a) Sollte man "Preußen" oder "Königreich Preußen" schreiben? b) Warum muß oder sollte man in Klammern (Deutschland als Ganzes) dahinter schreiben?

A: a)Das ist egal solange man nicht Freistaat schreibt.
b)Das ist nicht notwendig, mit Preußen ist wohl alles gesagt.


14.07.2015
Mirko
F: Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, das Feld ob ich Wehrdienst gelietstet habe musste ich freilassen, da ich es nicht mehr im Kopf hatte ( war auch nur 4 Wochen beim bund) Die Dame meinte man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man einer fremden Streitmacht beitritt... Ist die BRD eine fremde Streitmacht?? UND, Ich habe nur bis 1922 meine Abstammung nachgewiesen ist das nun schlimm? UND ich habe auch angegeben, das ich keine weiteren Staatsangehörigkeiten habe( was ich ja doch habe) bzw ja eigentlich doch nicht, da ich es nur bis 1922 nachgewiesen habe. Soll ich den Ausweis nächste Woche annehmen, ablehnen, Wiederspruch einlegen, oder wie soll ich verfahren?? Danek für die Antwort

A: Die BRD sieht sich nicht als BRD eine fremde Streitmacht, also kein Problem. Die Ableitung bis 1922 ist eins. So befinden sie sich im Gebietsstand von 1922, unter Verfassung 1919(GG Nr.1) und Versailler Vertrag. Also fehlende Unterlagen organisieren der Akte hinzufügen oder neu beantragen.


14.07.2015
Helmut Gobsch
F: Ich bin am 06.06.1943 im Sudetenland geboren. Welcher Bundesstaat ist das ?

A: Wenn sie Baujahr 1943 sind, wissen wir nicht welche Staatsangehörigkeit sie haben. Da sie diese wohl von ihrem Vater geerbt haben. Sollte dieser auch in Sudetenland geboren sein, verweise ich sie auf einen Beitrag aus Fragen zu Bundesstaaten > Uwe


14.07.2015
Vitali
F: gilt dies auch für mich als russlanddeutscher? Meine Abstammung ist väterlich- sowie mütterlicherseits deutsch! In meiner Geburtsurkunde steht drinne Vater: deutscher Mutter:deutsche und nicht "deutsch"! Ich weiss aber nicht ob ich bis vor 1914 mein Stammbuch zusammenkriege!

A: Das gilt für jeden der seine Abstammung vor 1914 klärt!


14.07.2015
Micha
F: Ich habe den Antrag ebenfalls nicht nach Rustag ausgefüllt und auch nur bis 1928,jedoch lautet mein Esta-Eintrag erworben durch" Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG. Ist das der korrekte Eintrag und wenn ja, wie kann das sein?

A: Es ist der korrekte Eintrag - ja! Aber: Du kannst deine Person damit nicht in den Personen- und Gebietsstand von 1871-1913 verankern. Deine geerbte Person ist im Stand von 1928 und damit bereits fremdverwaltet. Der Eintrag ist korrekt da das RuStAG bis 1928 nicht geändert wurde.


14.07.2015
Frank
F: Wie sieht der Fall aus wenn man eine Einbürgerungsurkunde(grün) hat?

A: Mit der Einbürgerungsurkunde kommen Sie nicht in den Gebietsstand von 1913.


14.07.2015
Lelebebbel
F: Mein deutschstämmiger Großvater ist 1900 im Ausland geboren. Mein Urgroßvater/-Mutter ist unbekannt. Es gibt somit keine bekannte Ableitung auf einen Bundesstaat vor 1914. Was jetzt?

A: Die Frage läßt sich so gestellt nicht ganz klar beantworten.

Stelle fest was für eine Staatsangehörigkeit Dein Großvater hatte. Hat er Nachweise hinterlassen ? / Welche ? War er damals schon verheiratet mit Deiner Großmutter, als Dein Vater geboren wurde ?

..ansonsten müßtest Du über Deinen Vater auf Deine (damals unverheiratete) Großmutter ableiten, bzw. über sie an ihre väterliche Linie "andocken".


14.07.2015
GM
F: Ich habe schon seit Jahren einen Gelben, damals aber nur bis 1934(Geburt Vater) eingereicht. Was tun?

A: Schauen welche der Vorfahren vor dem 22.07.1913 geboren wurden, mit der Geburts- und Heiratsurkunde dann erneut einen Antrag stellen.


14.07.2015
ralf
F: Meine Vorfahren (Ungarndeutsche seit ca. 18.Jh.) lassen sich nicht mehr auf ein deutsches Staatsgebiet vor 1914 zurückverfolgen. Meine Eltern leben seit 1946 in BadenWürttemberg und besitzen den Staatsangehörigkeitsausweis. Muß ich beim Ausfüllen des Antrags etwas beachten?

A: Diese Frage kann man so nicht beantworten. Ich würde hier ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der BVA endfehlen. Natürlich ganz ruhig und sachlich, dann sind die gerne zu Auskünften bereit. Eine falsche Beantragung kann immer korrigiert werden (Versuch und Irrtum). Die Erfahrungen würden uns natürlich interessieren


14.07.2015
Heike
F: Wenn der Papa einen Stag-Ausweis aus 1975 hat, muss dann Sohnemann auch bis vor 1914 zurück nachweisen? Danke

A: Wenn Ihr Vater bis vor 1914 abgeleitet hat, dann nicht. Die Ableitung können Sie evtl. überprüfen, durch den Antrag oder indem Sie bzw. Ihr Vater beim BVA einen EStA-Registerauszug per Mail anfordert.


14.07.2015
nehemia
F: Meine Vorfahren stammen aus der Provinz Posen. Ist das jetzt noch Deutschland zugehörig oder nicht?

A: Die Provinz Posen (identisch mit dem Großherzogtum Posen) war eine 1815 - 1920 bestehende Provinz im Osten des Staates Preußen. Die Provinz gehörte von 1848 bis 1851 teilweise zum Deutschen Bund, ab 1867 vollständig zum Norddeutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich.


14.07.2015
Marissa
F: Wie sieht es rechtlich aus, gilt das folgende nicht mehr, da nur noch von Abstammung die Rede ist? "RuStAG-1913" vom 22. Juli 1913 -- § 3 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben. 3. durch Eheschließung (§ 6), - § 17 Die Staatsangehörigkeit geht verloren 6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer. ?

A: Aus dem RuStAG gelten alle Paragrafen. Jeder sollte aber zuerst seine Abstammung klären.


14.07.2015
Charly
F: Verstehe ich es richtig dass Pommern (Provinz Pommern) zum Bundesstaat Preussen gehört?

A: kurz und knap JA


14.07.2015
Thomas K.
F: Mich Interessiert die Bedeutung des Artikel 116 GG mit seinen beiden Absätzen, welche Rechtliche Bedeutung haben die? Und warum wird der Artikel 116 Absatz 1 so favorisiert, damit ist man Personalausweispflichtig und darf in der BRD wählen?

A: Wie kommen sie drauf dass man mit 116 GG Ausweispflichtig ist? Wir beantragen den Gelben nach dem 2. Halbsatz. "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung" >> Hier hinter versteckt sich das RuStAG. Hinter dem Rest steht das StAG. Im Deutschen Recht gibt es keine Ausweisplicht. 116 Abs. 2 ist nicht für Deutsche. Hierzu bitte die Rechtsprechung zum GG 116 Abs. 2 anschauen.


14.07.2015
mamay
F: Mein Vorfahren sind Sudetendeutsche, ich kann nicht nach RuStag 1913 ableiten. Welchen Vordruck muß ich verwenden?

A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank. PS: auch der Hinweis auf ein Forum wäre hilfreich


14.07.2015
Xonx
F: Mein Opa ist 1897 in Ostpreussen geb,aber hier gest.Ich habe die Sterbeurkunde in der auch die Geburtsdaten stehen ,meine Frage reicht das wenn ich Sie mit der Haader Apostille beglaubigen lasse?

A: Eine Sterbeurkunde ist eine Urkunde und genau so gut wie eine Geburtsurkunde. Eine Haager Apostille auf der Sterbeurkunde ist nicht nötig. Eine Haager Apostille dient nur der Anerkennung der Urkunde im Ausland.


14.07.2015
Peter
F: So wie mir Glenn mitteilte, kann ich nur den Gelben schein "kommerziell" erwerben, weil meine zwar durchwegs deutschen Vorfahren eine Zeit lang rumänische Staatsangehörige in Bessarabien waren. Was muß ich beim Antrag beachten, um nichts verkehrt zu machen?, Herzlichen Dank für die Hilfe, beim wieder Deutscher werden.

A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank.


14.07.2015
Ratloser
F: Mein Vater kommt ursprünglich aus dem Sudetenland, das zur Zeit seiner Geburt (1937) zur Tschechoslowakei gehört hat. Mein Großvater ebenfalls, nur dass das Sudetenland bei seiner Geburt (1901) zur Österreichischen Monarchie gehört hat. Ich selbst bin in Berlin geboren. Welche Staatsangehörigkeit habe ich nun?

A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank.


14.07.2015
Marissa
F: Was ist mit den Ehen, die nach dem 31,03,1953 (Merkblatt vom BVA) geschlossen wurden. Nach RuStAG 1913 erhält die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Ehemannes eines anderen Bundesstaates oder Ausländers und verliert die eigene. Wie sieht es rechtlich damit aus um richtig abzuleiten?

A: Änderungen am RuStAG nach 1914 haben keine Bedeutung.


14.07.2015
rosablume
F: Hallo! Mein Name ist Andrea, ich schreibe aus Bayern. Ich habe meinen gelben Schein. Habe mich dabei beim ausfüllen des Antrages nicht auf das RuSTAG 1913 berufen. 1) Muss ich das jetzt nachholen und den Antrag noch mal machen? 2) Oder reicht mein gelber Staatsangehörigkeitsausweis? 3) Wie soll ich nun den Widerspruch formulieren? 4) Ich habe hier die Anlage 7 vom 30.07.2010 der BRD Erklärung über den Verzicht zum Ankreuzen a) auf die deutsche Staatsangehörigkeit und - oder ( wählbar ) b) Rechtstellung als deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S. des Art. 116 Abs.1 des Grundgesetzes Darf ich beides Ankreuzen und abgeben und bin dann kein Personal der BRD GmbH mehr? Oder kann ich dann nicht mehr zurück zu RuSTAG 1913 da im 116 Abs.1 steht “ nach dem Stande vom 31 Dezember 1937 ? Ich wäre wirklich sehr glücklich über eine klare Antwort, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Andrea

A: Du solltest die Unterlagen zu Deiner Akte hinzufügen lassen. Auf Deinem "Gelben" steht ein Aktenzeichen auf das Du Dich beziehen solltest. Mit dem Vermerk "Ableitung" gemäß RuStAG §4 Abs.1 als Abkömmling meines Großvaters geboren am 8. Juni 1906 - Als Beispiel.

Den Widerspruch beziehst Du darauf, das Deine Person gemäß Deiner Ableitung "Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" ist - nämlich z.B. Bayer, Preuße, Sachse ...

Der Widerspruch wurde noch in keinem Falle positiv beschieden, wir sehen diesen zur Zeit nur deklaratorisch für die Aktenlage um später, bei entsprechendem Grundsatzurteil sich auf den Widerspruch zu berufen.


14.07.2015
Thomas
F: wie kann ich den nachweis erbringen wenn die dokumente meines großvaters ( geb. in Barku, russland) nicht auffindbar sind?

A: In schwierigen Fällen kann das Standesamt 1 in Berlin helfen. Aber auch die Kirchen in den Geburtsorten führten ein Geburtsregister.

Link Standesamt 1 in Berlin


14.07.2015
nandi
F: Ich bin adoptiert worden. Muss ich jetzt über den Vater meiner Adoptiveltern ableiten oder über meinen leiblichen Vater?

A: Bei einer adoption wird nach RuStAG 1913 über die Adotiveltern abgeleitet.
§5 RuStAG 1913 - Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.


14.07.2015
Karl
F: Habe in einem Paragraphen des Paßgesetzes gelesen, daß auch dem die dt. Staatsangehörigkeit mittels gelbem Schein bestätugt wird, der Inhaber eines Vertriebenenausweises ist.Nun habe ich einen solchen aus dem Jahre 1964, der gültig zu sein scheint. Soll ich nun noch trotzdem dengelben Schein beantragen oder soll ich den Antrag mit dem Vermerk meines Vetriebenenausweises abgeben u. darauf bestehen, mir nach dem PaßG die Bescheinigung auszufüllen?

A: Wichtig ist die eigene Ableitung bis zu der Person die im Personen- und Gebietsstande von 1913 liegt - weil man als Abkömmling diesen Personenstand geerbt hat. Es geht also nicht einfach nur darum das sie bescheinigen das man Deutscher ist, sondern das man Ihnen den Personenstand von 1913 nachweist.


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