Besucher letzten 24h:
1.114
Besucher letzte Woche:
6.276
Besucher letzten Monat:
35.842
Besucher gesamt:
3.837.552
Besucher online:
4


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2841

12.10.2024

1487

19.10.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3387

13.10.2024

14.07.2015
Johann
F: Habe im Jahre 1985 einen gelben Staatsangehörigkeitsausweis, der 10 Jahre gültig war bekommen, Wenn ich einen neuen beantragen möchte muss ich wieder alle Nachweise darlegen oder wird mann einfach nachschauen in den damaliegen Akten?

A: Wenn sie 1985 schon bis 1913 abgeleitet haben, können sie das im Antrag vermerken. Trotzdem würde ich alles komplett nochmal einreichen. Denn den Antrag der BVA haben sie bestimmt nicht verwendet.


14.07.2015
Alexander
F: Darf ich die Nachweise auch mit einem Ahnenpaß erbringen?

A: Wie sie den Nachweis erbringen ist vollkommen egal. Hauptsache sie können den "Behörden" ihre Abstammung glaubhaft machen.


14.07.2015
Zebri
F: Wenn ich meinen Antrag persönlich mit den Kopien der Urkunden abgebe, und die Beamte gleichen die Kopien mit den Originalen ab und ich nehme die Originalen Urkunden wieder mit nach Hause, darf ich meine beglaubigten Urkunden denn jetzt behalten oder muss ich sie irgendwann den Amt doch noch geben.Ironleafs von Eisenblatt-Seite erwähnte mal die werden nach der Prüfung geschreddert(Vernichtet) Das sind meine amtlichen Dokumente -die haben mich pro Auszug 10-15 € gekostet.Muss ich die tatsächlich am Ende weggeben???

A: Die beglaubigten Urkunden sind Ihre, die haben sie bezahlt und werden nicht mehr aus den Hand gegeben. Eventuell im Anwesenheit vom Sachbearbeiter kopiert.


14.07.2015
Silvia
F: Ich hab da noch eine Frage: in der Geburtsurkunde meines Großvaters geb. 1910 steht als seine Vornamen Franz Xaver, er hat in der Gebursurkunde und beglaubigte Abschrift im Geburtenregister meines Vaters sich als Xaver (und Nachname) eingetragen. Also quasi mit seinem zweiten Vornamen. Ich habe alle beglaubigten Urkunden als Kopien abgegeben. Könnte es für mich dabei Schwierigkeiten geben ?

A: Ne warum sollte, sehe dafür keinen Grund.


14.07.2015
Matthias
F: Hallo, ich würde gerne wissen, ob man die Abstammungsurkunden lückenlos nachweisen muß, daß man ehelich zur Welt kam? Bei mir ist es so, daß mein Vater unehelich geboren wurde, also Umschwenk auf die Mutterlinie. Sowohl sie als auch mein Großvater kamen ehelich zur Welt. Allerdings beschäftigt mich gerade die Frage, ob ich irgendwie nachweisen kann, daß auch Sudetendeutsche zum Reich gehörten. Denn ich muß zurück bis zu meinem Urgroßvater ableiten, der auch aus dem Sudetenland stammt. Ich nehme an, das Standesamt 1 in Berlin sollte es wissen. Dankeschön für eine mögliche Antwort!

A: Natürlich sollten die lückenlos sein, wie wollen sie sonst ihre Abstammung nachweisen.


14.07.2015
jemand
F: Ich bin ein eheliches Kind, habe aber nur mütterlicherseits Vorfahren, von denen ich die richtige Staatsangehörigkeit erben kann. Geht das auch klar?

A: Nein geht es nicht bei ehelichen Kindern wird immer über den Vater abgeleitet.


14.07.2015
Silvia
F: Stadtamt: bei mir ist das Einwohnermeldeamt und die Staatsangehörigkeitsbehörde in einem Gebäude. Jetzt habe ich in meinem Antrag , welchen ich am Computer ausgefüllt habe, das Feld mit dem Personalausweis mit der Strichtaste quasi durchgestrichen, damit niemand da was nachträglich eintragen kann. Theoretisch könnte einer der Beamten diese Seite vom BVA auch am PC ausfüllen und da alle Abteilungen im gleichen Haus sind meine Daten des Personalausweises dort eintragen und dann eine Prüfung nach Ersitzung machen, oder? Ich meine, wenn die die Order von Oben bekommen haben wenn es irgend geht nach Ersitzung anstatt Abstammung zu machen......oder werde ich jetzt etwa paranoid?

A: Man kann auch eine Kopie des Antrages machen und sich den Eingang bestätigen lassen.


14.07.2015
Silvia
F: Antragstellung: Hallo, ich möchte gerne wissen ob man die Meldebescheinigung als Original abgibt oder geht auch die Kopie?Habe 6 Euronen für das Ding bezahlt und will es noch nicht wieder rausrücken. Vielleicht brauch ich es ja noch. Hatte meinen Antrag vor 5 Tagen abgegeben und würde noch eine von der Kirche beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit Foto nachreichen. Frage: Kopie der Meldebescheinigung oder Original?

A: Kopie reicht völlig aus. Am besten die machen sie auch noch selber.


14.07.2015
jojo
F: welche ungefären (bearbeitungs-)kosten kommen auf mich zu wenn ich den Gelben Schein beantrage?

A: 25 Euro für den Gelben und ca 15 Euro pro Geburtsurkunde.


14.07.2015
Friedrich
F: Alle Unterlagen habe ich jetzt zusammen,musste von meiner Grossmutter herleiten weil die Geburt unehelich war.Daraus folgt der Personenstand von ihren Eltern.Soweit alles verstanden,jetzt die Frage:Bei Geburt meines Vaters war sie verwitwet (ihr Ex-Mann starb 1941 und mein Vater wurde 1950 geboren) gilt jetzt immer noch die gleiche Staatsangehörigkeit oder die durch Heirat...Danke vorab

A: Immer noch die gleiche, sie war beim Zeitpunkt der Geburt nicht Verheiratet. Ob verwitwet oder geschieden ist egal.


14.07.2015
Matthias
F: Hallo! Ist der gelbe möglich wenn sich herausstellt, daß sowohl die Vater- als auch die Mutterlinie eine Undhelichkeit aufweist? Und warum muß überhaupt durchgehend die Ehe gewährleistet sein für die Abstammung? Es bleiben doch trotzdem die Großeltern. Danke!

A: Natürlich wenn der Vater unehelich ist greift die Mütterliche Linie. Danach geht es eigentlich mit der Vater der Mutter weiter. Bei gleichem Problem dann wieder über die Mutter. usw.


14.07.2015
Peter
F: Mein Großvater ist vor 1914 in Litauen geboren. Mein Vater und ich sind in Deutschland geboren. Demnach kann ich den gelben Schein vergessen, oder? Bin ich dann Litaue und wer bestätigt mir das, bzw. benötige ich eine Bestätigung?

A: Den Gelben Schein können auch sie machen, auch wenn sie nicht in den Gebietsstand von 1913 kommen. Ein Gelber Schein mit dem Gebietsstand 1937 ist immer noch besser, als die Staatenlosigkeit. Vielleicht betreiben sie noch etwas tiefere Ahnenforschung und finden noch Deutsche Wurzeln. Das sollte im Gebiet Litauen keine Seltenheit sein. Ich würde die Unterlagen einfach einreichen und dann im ESTA Register schauen, im welchen Gebietsstand ich mich befinde.


14.07.2015
wer317
F: Hallo, wir wollen den Schein beantragen und sammeln gerade mühsam die Unterlagen zusammen. Nun verlangt das Amt lückenlose Meldebescheinigungen für alle Generationen. Ich empfinde das als Frechheit. Das sind über hundert Jahre. Was, wenn das Amt die Meldebescheinigungen nicht mehr vollständig archiviert hat? Können die uns dann Ärger machen?

A: Es ist erschreckend zu sehen wie diese Fasch..... gegen das eigene Volk arbeiten. Jetzt Vordern sie die Leute auf, ihre Arbeit zu machen. Die Aufenthaltszeiten für einen selber, sind nur in den Antrag zu schreiben. Die Aufenthaltszeiten der Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Die Prüfung ist dann Sache der Behörde. Leider schieben sie diese ungerechtfertigte Forderung auf die Mitwirkungspflicht der Antragsteller ab. Die eigene Meldebescheinigung als Perso Ersatz einzureichen ist ja noch in Ordnung, aber der Rest geht echt zu weit. Damit sollte eindeutig klar sein das der Gelbe Schein nicht gewollt ist und wir auf dem richtigen Weg sind. Die Frage ist jetzt wie kann ich mich dagegen wehren. Erst mal alles einreichen ohne die Meldebescheinigungen. Sollte es dabei Probleme geben die Gesetzliche Grundlage schriftlich abfordern.

Diskriminierung Beschwerde beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Dienstaufsicht und Fachaufsichtsbeschwerde laufen da mittlerweile ins leere.

Einstweilige Verfügung übers Amtsgericht wegen Grundrechtsverletzung. Hier wird einem die Feststellung der Staatsangehörigkeit verweigert und das trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht.

Meistens kommt die Drohung dass der Antrag kostenpflichtig abgelehnt wird. Bedacht haben sie nicht, dass sie ihnen damit die Staatenlosigkeit bestätigen. Damit steht ihnen ein Flüchtlingsausweis zu. Teilen sie diesen Umstand den Sachbearbeiter mit und Vordern sie diese Bestätigung.

Wichtig ist auch, das wir endlich aufhören als Bittsteller in die "Behörden" zu laufen. Das sind nämlich unsere Angestellten. Die werden von uns Bezahlt und sollen endlich anfangen ihre Arbeit zu machen.


14.07.2015
jojo
F: Wenn mein Urgroßvater aus sachsen stammt bin ich dann sachse durch abstammung oder bin ich hamburger weil ich in hh gebohren bin?

A: Durch Vererbung sind sie Sachse.


14.07.2015
MB
F: Hallo, mein Vater wurde 1937 in Breslau geboren. Sein Vater und dessen Vorfahren in Italien. Alle Kinder wurden während der Ehe geboren, so dass auch die mütterliche Seite wegfällt. Was kann ich jetzt boch machen, um meinem aktuellen "Satus" wenigstens etwas zu verbessern? Danke

A: Den Gelben mit ihren Dokumenten beantragen und schauen in welchen Gebietsstand sie kommen.


14.07.2015
a.mnesio80
F: das ist schade. Leider ist meine Ahnenforschung beendet. der Vater meines Vaters ist nicht bekannt. eelchen unterschied machen die beiden Gebietsstände jeweils? wo kann ich mich da hineinlesen? ist z.B. die Polizei der BRiD mit einem Gebietsstand von 1938 auch nicht für mich zuständig? ändert sich am Beantragungsweg irgendwas? Ich nehme mal an, daß ich auf Behördlichen Seiten hierzu wenig Aufklärung finde. =] Danke

A: Wieso schade??? Mit dem Nachweis darüber können sie dann ja über die Mutter ableiten. Das ist doch ein Lichtblick.


14.07.2015
Gatya
F: bin 1966 ehelich geboren. Reicht es aus, die Staatsangehörigkeit meiner Mutter nachzuweisen, oder muss es die meines Vaters sein?

A: Ehelich geboren heißt immer über den Vater und wenn ihr Vater vor 1914 geboren ist reicht das. Sonst brauchen sie noch die Unterlagen ihres Opas. Oder sie müssen mit einem Deutschen verheirate sein wenn sie den eine Frau sind.


14.07.2015
a.mnesio80
F: also verstehe ich das jetzt richtig, daß ich Aufgrund der Tatsache daß meine Mutter ( deutsche Ahnenlinie bis 1900 nachweisbar) durch die Heirat mit einem Österreicher (dessen Vorfahren unbekannt...) und meiner anschließenden Geburt es für mich nicht möglich macht, den gelben Schein zu erwerben?

A: Den Gelben Schein können sie immer erwerben. Allerdings nicht im Gebietstand von 1913 sondern maximal im Gebietsstand 1938. Darum ist umso wichtiger Ahnenforschung zu betreiben.


14.07.2015
Der"Ami"
F: Mein "Erzeuger" war hier in BRiD stationiert und hat meine Mutter kurz vor meiner Geburt geheiratet. D.h ich muss in diesem Fall über meinen "Erzeuger" ableiten, der war aber logischerweise kein Deutscher. Wie kann ich mich trotzdem auf das recht "Deutscher durch Geburt " berufen, wenn ich nachweisen kann , dass auf mütterlicher Seite alles hessisch ist?

A: Sie können, sich nicht auf ihre Mutter berufen, da diese zu dem Zeitpunkt ihrer Geburt, mit einem Ausländer verheiratet war. Allerdings gibt es in den USA Millionen von deutschstämmigen, sie sollten einfach mal Ahnenforschung betreiben. Vielleicht ergibt die Suche, dass der Ur- Großvater oder der Großvater die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des DR hatten und diese nicht verloren haben. So könnte der Weg über den %u201EErzeuger%u201C auch zum Ziel führen.


14.07.2015
a.mnesio80
F: hallo, ist es erheblich für den Erwerb des gelben Scheins, daß die Ahnenlinie meines Vaters eine Österreichische ist? Ich kann nur meine Vorfahren Mütterlicherseits benennen. MfG

A: Bitte mal die Antwort von "der "Ami"" anschauen unter sonstiges.


14.07.2015
Karin K.
F: Benötige ich die Heiratsurkunden meiner Eltern und Grosseltern meines Vaters - auch wenn deren Ehe aus dem Geburtenregister hervorgeht?

A: Wenn Sie einen Nachweis der Heirat von einer "Behörde" haben nicht. Es muß nur irgend wo vermerkt sein.


14.07.2015
skydancer
F: Ich möchte über die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters und über das Familienstammbuch meiner Eltern ableiten. Auf der Sterbeurkunde meines Urgroßvaters wird aber nicht der Name seines Sohns, meines Opas, erwähnt. Wie kann ich nachweisen, dass er mein Urgroßvater ist und nicht irgendeiner mit gleichem Nachnamen?

A: Über die Geburts und Heiratsurkunde. Die werden sie noch organisieren müssen.


14.07.2015
Thomas
F: Ich bin 1988 in Hindenburg/OS geboren. Mütterlicherseits lässt sich bei mir eine Abstammung vor 1914 in Schlesien nachweisen. Meine Mutter besaß dann von Geburt an einen polnischen Ausweis (Staatsangehörigkeit), bis zur „flucht“ 1989 in die BRD. Über einen „Flüchtlingsnachweis“ und den Nachweis ihrer Abstammung, erlangte sie und mein Vater (Abstammung Polnisch, geb. in Goldap Ostpreußen) die BRD-Zugehörigkeit, sowie ich auch. Kann ich nun den Gelben über die mütterliche Abstammung erhalten?

A: Ospreußen gehört zum Reich von 1913. Also ist die Abstammung nicht Polnisch. Wenn ihre Elzeern zum Zeitpunkt ihrer geburt verheiratet waren, können sie nicht die Ableitung über ihre Mutter machen.


14.07.2015
Ute
F: Sachbearbeiter schüttelte den Kopf als er den Bundeststaat las und sagte mir, er werde mit mir darüber nicht diskutieren. Nun verlangt dieser noch meine Heiratsurkunde, sowie ein Auszug aus dem Familienregister, ob mein Vater bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ich vermute das ist gar nicht nötig oder? Wir haben vereinbart, das bei Fertigstellung der Urkunde er mich anruft, und ich soll die Unterlagen dann nachträglich mitbringen. Allerdings weiss ich nicht, auf welches Jahr mein Vater abgeleitet hat...1919 oder vor 1914....wie soll ich mich verhalten?

A: Heiratsurkunden sollten für die Ableitung schon dabei sein. Einfach die Unterlagen organisieren und Abwarten was bis zur Übergabe noch so passiert. Ob der Sachbearbeiter seine Arbeit richtig gemacht hat, kann man erst im ESTA Auszug sehen. PS.Bitte ePost Adresse uber Kontaktformular miteilen.


14.07.2015
Silvia
F: Antrag : Hallo, ich habe heute meinen Antrag eingereicht. Ich wurde ja sehr gut von euch vorbereitet. Das Problem ist. es ging zu leicht. Die Dame von der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für die Feststellung zuständig ist war heute nicht da. Eine Dame die für die Einbürgerung zuständig ist hat meinen Antrag stellvertretend entgegengenommen.Am Schluß sagte sie:"Jetzt benötige ich nur noch eine Kopie Ihres Personalausweises:"Ich erklärte ihr warum ich ihr die Kopie nicht geben kann ,da ich heute als natürliche Person den Antrag abgebe und das wichtigste Dokument der natürlichen Person ist halt die Geburtsurkunde......Sie hat es anstandslos hingenommen und gibt es an die Kollegin weiter.Jetzt frage ich mich, ob ich die notariell beglaubigte Geburtsurkunde von mir nicht als Kopie hätte da lassen sollen damit die mir am ende nicht den Antrag zurückschicken. Bei der Seite Eisenblatt hatte jemand gepostet das er den Antrag zurückgeschickt bekam mit den Vermerk das man für die Bearbeitung die Kopie eines gültigen Ausweises benötigt. Was meint ihr dazu? Könnte die Gefhr bestehen?

A: Eigentlich nicht, vielleicht hat sie nur noch ein paar Nachfragen, oder fordert die fehlenden Unterlagen ab. Erstmal ganz entspannend zurücklehnen und abwarten was passiert.


Ergebnisseite 110 von 114
<<  <  105  106  107  108  109  110  111  112  113  114  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour