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Fragen und Antworten

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01.11.2016
Mabby
F: Ich habe einen Antrag gestellt. Alle Unterlagen waren vollständig und belegen meine Staatsangehörigkeit. Ich habe nun diesen Brief nach meinem Antrag bekommen: "... Ich beabsichtige, Ihren Antrag kostenpflichtig abzulehnen und gebe Ihnen bis zum 30. November 2016 Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung rechtserheblichen Tatsachen zu äußern bzw Ihren Antrag zurückzunehmen. Begründung Nach 30 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 22. Juli 1913 (BGBl Ill 102-1) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. S 30 Abs. 1 Satz 1 StAG wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag fest- gestellt wird. Ihr hier gestellter Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist unbegründet Ihre deutsche Staatsangehörigkeit wird von hier auch nicht angezweifelt. Auch sind Sie im Besitz eines deutschen Reisepasses, ausgestellt am 7. Mai 2012. Dass es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt dass ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn "an sich" ein Anspruch besteht. In Ihrem Fall fehlt es am erforderlichen schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse der beantragten Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, weil Ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststeht und nicht klärungsbedürftig ist. Ich bitte Sie, sich bis zum o. g. Termin zu der beabsichtigten Ablehnung zu äußern oder den Antrag zurückzunehmen. Sollte mir keinerlei Nachricht zukommen, so werde ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen. ..." Was sollte hierrauf geantwortet oder generell getan werden? Danke für eine passende Hilfe Mabby

A: Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.11.2016
Alex
F: Hallo, habe morgen einen Termin beim Amt für die Beantragung des gelben Scheins. Morgen beim Termin werden Sie mich fragen warum ich ihn haben will. Ich werde dann sagen: Ich muss der Verwaltung angeben welche Person ich bin, welche Person mir zuzuordnen ist, weil der Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis ist, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, sondern lediglich eine juristische Vermutung. Die werden dann sagen, alles Quatsch, Perso und Pass reicht. Wie kann ich mich durchsetzen?

A: Ich hoffe Sie sind tief genug im Thema, um sich auf diesen Termin einzulassen. Die wichtigste Frage ist nach der rechtlichen Grundlage. Dazu gehört auch ein souveränes Auftreten. Derzeit herrscht eine hohe kriminelle Energie in der Verwaltung. Also lassen Sie Ihren Ausweis nicht Kopieren, oder sich Urkunden Zurückgeben lassen, die angeblich nicht benötigt werden. Gerne malen Sachbearbeiter auch im eigenen Antrag rum. Lesen Sie auch unseren letzten Artikel!!!


01.11.2016
BlackBlair
F: Hallo Freunde und Gleichgesinnte des gelben Scheines, Habe meinen Antrag zur Feststellung meiner Staatsangehörigkeit zur Behörde mit Einschreiben per Rückschein gesendet. Nunmehr hat mich per Einschreiben mit Rückschein (Im Auftrag und ohne Unterschrift) ein Schreiben der Behörde erreicht, mit dem Hinweis, bis spätestens 18.11.16 müsse ich 18€ Vorkasse leisten. Im letzten Absatz erging schon vorsorglich der Hinweis, das ich erwarten kann das mein Antrag abgelehnt wird, da kein sachliches Interesse von mir vorgetragen wurde. Was für ein Schwachsinn der Behörde, da meine Antragstellung ja das Interesse bekundet, aber gut. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich die 18€ Vorkasse leisten und schon jetzt ein Zusatzschreiben hinschicken wegen dem sachlichen Interesse oder doch erst auf die Ablehnung warten? Gruß BlackBlair

A: Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.11.2016
tina
F: "Die Anwendung des VwGO ist eine Bankrotterklärung für die Verwaltung." Das hilft uns wenig weiter. Entweder ist gibt Lösungen, die man nicht verheimlichen braucht und hier offen und schriftlich aussprechen kann, oder es gibt in der Realität KEINE Möglichkeit den gelben Schein zu bekommen. Wenn es rechtlich sichere Möglichkeiten und Handhaben gibt, um den gelben Schein zu bekommen, braucht man diese doch nicht in einem TS3-Chat unter Ausschluss halten, oder? Entweder es ist machbar oder nicht. Nach unserer Erfahrung ist es nicht möglich einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten trotz richtiger Ableitung. MfG

A: Ja, die beantragenden sind alle Volljuristen und wissen genau was sie tun. Zumal wir auch noch am Testen sind und die Unterstützung der Leute benötigen. Ein Weg ist schon im letzten Artikel beschrieben. Natürlich werden wir unsere Pläne veröffentlichen, so dass die Reichsbürger gleich im Voraus Reagieren können. Vielleicht sollten wir unsere Pläne gleich mit den Diensten absprechen. Die können uns bestimmt helfen, die hohe kriminelle Energie in der Veraltung zu beenden. Aber eigentlich ist das kein Problem, sondern eine Herausforderung. Es Zeigt auch das, dass Ende der Systems nahe ist.


01.11.2016
Malte
F: Hallo, meine Ausländerbehörden weigern sich im allgemeinen Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchzuführen. Alle Anträge werden nach 2-5 Wochen postwendend zurückgeschickt mit der Begründung es gäbe "kein dringliches Sachbescheidungsinteresse". Bitte wenden Sie sich in einer "Klage an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht" in Schleswig. Ich habe das gleiche Vorgehen nun in insgesamt 8 Landratsämter beobachtet und ich habe wirklich alles richtig gemacht (alles nach den Vorgaben von dieser Seite). Denen interessiert es nen feuchten Dreck, ob man auf hoheitlich-gültige Gesetze verweist, auf das Europäische Übereinkommen verweist oder auf das Teso-Urteil. Es interessiert denen einfach nicht, die bleiben stur-kriminell. Insgesamt 8 Anträge für meine eigene Person habe ich gemacht und bin nun seit Februar 2014 dabei den gelben Schein zu bekommen. Fakt ist für mich: Den gelben Schein kann man in der Praxis in SH nicht bekommen, PUNKT! Was soll/kann ich noch machen (Akteneinsicht, Klage, Schadensersatzforderung)???

A: Es ist so, die BRvD hat ein absolutes "Reichsbürger" Problem! Es breitet sich wie eine Seuche in Verwaltungsgebiet aus. Es betrifft auch unterschiedliche Gruppen, der untere Dienst, der mittlere Dienst und der gehobene Dienst. Angeführt werden diese durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


31.10.2016
peer anders
F: hej liebes team,mein antrag wurde mit bezug auf §30 Stag auf folgende weise abgelehnt: a)daraus ergibt sich jedoch nicht, dass wir ausnahmslos verpflichtet sind,auf antrag jedes deutschen staatsangehörigen dessen staatsangehörigkeit festzustellen und einen staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.(gibt wohl solche und solche deutsche)b)fehlt es an einem schutzwürdigem sachbescheidungsinteresse des antragsstellers,ist die behörde berechtigt,die beantragte amtshandlung allein aus diesem grund auch dann zu verweigern,wenn im grunde ein anspruch besteht.(im§ 30 ist davon nirgends die rede;auch kenne ich kein gesetz,das diese willkür rechtfertigt)c) es bestehe kein schutzwürdiges interesse,da ich als sohn eines deutschen staatsangehörigen auf dem gebiet der heutigen BRD geboren wurde,es sei deshalb nicht ersichtlich,weshalb die deutsche staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig sein könnte;meine staats angehörigkeit werde auch von keiner behörde in frage gestellt.(ist ja nett,ein nachweis ist das nicht) d)warum gerade ein staatsangehörigkeitsausweis nötig sei, habe ich nicht dargelegt;ein reisepass bzw.personalausweis weist die deutsche staatsangehörigkeit sicher nach.(das ist ja nachweislich falsch)meiner meinung nach wird reichlich gültiges recht gebrochen. meine frage:welche vorgehensweise ist am schlauesten,macht es sinn, punkt für punkt,diese abstrusen rechtfertigungen mit den entsprechenden gesetzen zu widerlegen,darauf hinzuweisen,dass strafbare handlungen vorliegen etc.;oder ist es sinnvoller,den eigenen standpunkt mit den entsprechenden gesetzen zu belegen und so sein recht einfordern;und wo ist das glatteis,wenn die behörden offensichtlich willkürlich vorgehen und auf das recht pfeifen.zu guterletzt:der bescheid wurde im auftrag nur mit dem nachnamen unterschrieben.vielen dank im voraus,peer

A: Ihr schutzwürdiges Interesse holen die Herrschaften aus dem VwGO. Das VwGO ist nach §1 VwGO für Verwaltungen nicht anzuwenden. Dazu ist hier auch schon genug geschrieben. Lesen Sie auch den neusten Artikel unter Aktuelles. Dort finden Sie alle wichtigen Argumente.


31.10.2016
tina
F: meine Behörde weigert sich meinen Erwebsgrund trotz meiner erbrachten Beweisführung nach RuStAG abzuleiten. Ich habe einen Einspruch bei der Behörde gemacht. Diese teite mir mit nach § 79 VwVfG gegen meinen Verwaltungakt die Verwaltungsgerichtsortung gilt.Mein Wiederspruch sei § 69 VwGo und meine Verwaltung macht nach § 68 VwGO ein Vorverfahren. Der wiederspruch wurde zurückgewiesen und nach §80 VwVfG (3) ein Kostenentscheid nach § 73 Abs 2 VwGO angewant.Ist das Rechtens? Bei meinem Mann haben sie das selbe Schreiben geschickt.Können wir da was rechtlich unternemen? Liebe Grüsse

A: Die Anwendung des VwGO ist eine Bankrotterklärung für die Verwaltung. Im §1 des VwGO steht eindeutig das es für die Verwaltung nicht anzuwenden ist. In Ihrem Fall wird das GG und das BVG nicht anerkannt. Vermutlich sind dort wieder die "Reichsbürger" am Wirken. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


30.10.2016
Thomas
F: Nützt es wenn ich mir einen Anwalt für Staatsrecht nehme um der Behördenwillkür zu entgegnen?

A: Nein, die BRvD befindet sich im Rechtsbankrott. Vor welchem Gericht wollen Sie das auch durchsetzen? Gericht 17 Ente süß sauer? Es scheint nur noch der Bundesbereinigungsknüppel zu helfen. Die "Reichsbürger"bewegung in den Behörden ist einfach zu groß. Es gibt einfach zu viele Willfährige Erfüllungsgehilfen.


27.10.2016
Harry
F: Hallo Freunde, neues zum Thema Apostille. Die Niederbayrische Regierung in Landshut Verweigert ab sofort die Apostelierung auf den GS. Sie gibt die Apostille nur über einen Nachweis aus dem entsprechenden Staat über den ERFORDERLICHEN/NOTWENDIGEN Verwendungszeck aus, z.b. Kauf von Grund oder Immobileien. Bergründung; Es seien zu viele Anträge von Apostelierungen eingegangen.

A: Nur noch "Reichsbürger" in den Behörden. Danke für die Info.


25.10.2016
Karl 20
F: danke erst einmal für die Beantwortung meiner Frage vom 9.10.2016 Frage: Habe heute einen schriftlichen Bescheid erhalten, dass die Behörde sich weigert, mir den Eintrag " Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" verweigert obwohl ich ihnen das Datenblatt für das Meldewesen Bl 1002 vorgelegt habe. Der Amtsleiter teilt mir mit, das alles nach den geltenden gesetzlichen Regelungen angewendet wird und bittet sehr um mein Verständnis, da ist doch langsam nicht mehr normal. Ich habe jetzt so teilt er mit, die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und innerhalb 4 Wochen Widerspruch zu erheben. Im Juni 2016 hatte ich den GS abgeholt Max MUSTERMANN (Fettbuchstaben) Ich möchte den GS mit einer Apostille versehen, der ESTA Eintrag war ok 1.) Ist es noch möglich den SB des Ausländeramtes aufzufordern den GS korrekt (gemäß Geburtsurkunde) zu erstellen 2.) Kann ich darauf bestehen, dass der Amtsleiter den Eintrag gemäß BMG § 3 Abs. 1 Nr 10 vorzunehmen hat. das wäre jetzt der 3 Brief den ich dann schreiben würde, mache mir da viel Arbeit und an der Antwort von heute merkt man schon, dass sie schon wissen, das sie strafbare Handlungen begehen. Bitte gebt mir hier noch mal eine Richtungsweisung, es wird immer wichtiger, dass wir alle zusammen stehen und gegen dies Willkür angehen. Obwohl sie keine Verwaltung sind, schreiben sie als Gemeindeverwaltung. Vielen dank allen hier

A: Der Ansprechpartner für den Eintrag, ist der SB der Ihnen den GS ausgestellt hat(StAG § 33). Die Reichsbürger werden auch Sie nicht mehr ändern. Es reicht aber wenn die hinterher nicht mehr sagen können "Die Führerin war es, ich habe damit nicht zu tun"


25.10.2016
Ludmilla
F: Sagt mal, in welchen Gebieten ist es eigentlich ganz besonders schwierig den Gelben Schein zu erhalten? Gehört Hessen und Sachsen zu den Gebieten wo es den Antragstellern besonders schwer gemacht wird? Ich bin nur etwas geschockt über die kürzlich gemachte Erfahrung des Bernd in der Stadt Hanau. (Er hätte wohl darauf hinweisen sollen, dass Bundesrecht Landesrecht bricht)Und das auf den Merkblatt der BVA zur Feststellung der Staatsangehörigkeit bei 4-Anlage V (Vorfahren)Was muß ich beachten? steht:der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder.....blabla

A: Bei Reichsbürgern auf geltendes Recht zu verweisen bring nichts, das sollten Sie der Presse Propaganda doch entnommen haben? Da kann man ja froh sein wenn sie keine Waffen mit an die Arbeit bringen. Bei Bernd gab es einen 6 fachen Gesetzes verstoß. Das geht nur mit bekennenden Reisbürgern in der Verwaltung. Frankfurt ist die nächste Stadt die sich nicht wundern muss, wenn der Wilde MOB sie aus dem Notausgang treibt. Macht nur so weiter, dann ist das keine Drohung, sondern ein Versprechen. Hoffentlich schlaft ihr Bediensteten noch gut. Ihr seid es, die das zu verantworten haben. Ihr seid eurer Zukunft Schmied.


25.10.2016
Helga
F: Hallo, mir hat man heute auf die Bitte um Beglaubigungen aus dem Familienstammbuch mitgeteilt, daß eine Beglaubigung aus diesem Buch gar nicht erlaubt sei und halt immer wieder die Frage "für was brauchens denn das ? Auf meine Antwort, daß das ja nicht wichtig sei, wurde mir mitgeteilt, doch es wäre schon wichtig. Habe nichts erreicht. Was soll ich denn auf diese Frage antworten ? Gelber Schein ? Dann gibts ja erst recht nichts.

A: Ihre Frage auf die Ansage wäre gewesen "Wo steht das?". Sie wurden da wie immer verarscht. Wahrscheinlich wieder eine Dienstanweisung. Aber Sie arbeiten ja nicht dar. Machen Sie Kopien und hängen diese an den Antrag. Original können Sie ja bei Abholung vorzeigen.


25.10.2016
Antrag wird nicht angenommen - Reichsbürgeralarm
F: Hallo, ich war gestern in der Ausländerbehörde der Stadt Hanau, um meinen Feststellungsantrag abzugeben. Ich wurde zunächst freundlich von der Sachbearbeiterin empfangen. Als sie in meinem Antrag die Jahreszahl 1913 gelesen hatte, sagte Sie nur: "Sie sind ein Reichsbürger. Die Stadt Hanau geht mit Ihnen kein Verwaltungsgeschäft ein." Die Frau B. wurde in einer Sekunde von 0 auf 100 patzig und rief telefonisch den Sicherheitsdienst des Hauses und eine Kollegin hinzu. Der Sicherheitsdienst (ein älterer, arabisch sprechender Mann) hielt mir die Pistole vor die Brust. Ich soll meinen Antrag gefälligst zurücknehmen und verschwinden. Ich habe jedoch trotzdem friedlich, ruhig und sachlich darauf bestanden den Antrag abzugeben. Daraufhin hat man die Polizei hinzugezogen und man hat mich zwecks Identitätsfeststellung (§ 163b StPO) bis heute morgen um 9.00 Uhr in der Polizeifilale am Freiheitsplatz 4 festgehalten. Die Stadt Hanau hat mir gegenüber ein 6-monatiges Hausverbot ausgesprochen und mich angezeigt wegen Hausfriedensbruch. Was ist in diesem Lande los??? Ich bin die Ruhe in Person und bin definitiv kein Querulant und habe mir NIE etwas zu Schulden lassen kommen. Hier läuft etwas gewaltig schief. Gibt es noch andere Wege den gelben Schein zu bekommen (auf dem Postweg wird der Antrag auch abgelehnt).? Vielen Dank im Voraus. LG Bernd

A: Aus dem Kaufhaus rannte der Dieb und schrie am lautesten haltet den Dieb. Immer der, der Reichsdeutscher schreit ist es bestimmt. Zu mindestens sieht es in diesem Fall so aus. Man kann den Reichsbürgern in den Behörden nur Raten so weiter zu machen. Das beschleunigt ihren Untergang. Besuch Sie uns auf dem GS TS3 Server.


22.10.2016
Pessimist
F: Hallo ich nerve heute zum letzten mal. Sie meinten den Sachbearbeiter Gerichtsverwertbar(schriftlich) auffordern den Mangel abzustellen. Meine Frage:Soll ich gegen den GS Widerspruch einlegen, oder zur Änderung der Schreibweise des GS auffordern.(GS so geschrieben Max MUSTERMANN)

A: Betreuerwechsel kostet extra! Souveräne treffen ihre Endscheidung alleine.


22.10.2016
Stankoweit
F: Zu meiner Frage vom 22.10.2016 haben Sie mir folgendes geschrieben: A: Der Eintrag ist kein Plicht Feld für die Bediensteten. Aber auf die Umsetzung "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11" würde ich bestehen. Was meinen Sie konkret mit "Umsetzung"? Was soll ich dem Amt denn nun genau mitteilen? Kann ich denn eine Begründung fordern? Danke für Ihre unendlich wertvolle Hilfe, manchmal ist man einfach ratlos!

A: Den §11 wie in der Beschreibung erwähnt, können Sie lesen?


22.10.2016
Pessimist
F: Hallo, ist es erst mal besser wenn ich Akteneinsicht anfordere, warum der Name im GS so geschrieben Max MUSTERMANN wurde, bevor ich einen Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung und Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche.

A: Als erstes sollten Sie den Sachbearbeiter Gerichtsverwertbar(schriftlich) auffordern den Mangel abzustellen. Danach kann es weitergehen.


22.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, der GS ist da und Name richtig geschrieben. ESTA soweit auch in Ordnung, aber eben ohne den Eintrag "RuStag.....". Ich habe beim Landratsamt drum gebeten, diesen Eintrag nachzuholen. Von dort habe ich folgendes Schreiben erhalten: "Sie haben am xx beim LRA einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) gemäß § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (Stag) gestellt. Im Rahmen unserer Prüfung wurden von Ihnen verschiedene Nachweise vorgelegt. Mit Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist festgestellt, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Den ST.-Auseis haben Sie am xx erhalten. Für die Ausstellung...Gebühr zu erheben....diesen Betrag haben Sie bezahlt. In § 33 Abs. 1 Nr. 1 STAG ist geregelt, dass Entscheidungen zu Staatsanehörigkeitsurkunden in das Register des Bundesverwaltungsamtes (ESta-Register) einzutragen sind. Ferner ist in § 33 Abs. 2 STAG geregelt, welche personenbezogenen Daten im Register gespeichert werden.. An das Bundesverwaltungsamt werden für die Eintragung in das Register EStA nur die gesetzlich vorgegebenen personenbezogenen Daten übermittelt. Auch erfolgte die Übermittlung der personenbezogenen Daten unverzüglich, wie in § 33 Abs. 3 StAG geregelt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat sich an die gesetzlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes gehalten und kann Ihren vorgetragenen Anliegen leider nicht abhelfen". Was kann ich nun noch machen? Auf Gleichbehandlung pochen, denn viele tragen das ja ein, wie man hier im Forum liest? Kann ich Akteneinsicht beantragen oder Kopien aus der Akte verlangen? Oder kann ich eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass gemäß §4 Abs.1 RuStAG 1913 entschieden wurde - DENN DAS WAR JA GEGENSTAND DES ANTRAGS und darüber wurde ja nirgends ein Wort verloren? Ich bitte Sie um Rückmeldung zu dieser leidigen Sache, denn ich möchte das so nicht hinnehmen. Vielen Dank!

A: Der Eintrag ist kein Plicht Feld für die Bediensteten. Aber auf die Umsetzung "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11" würde ich bestehen.


21.10.2016
Pessimist
F: Wie ich ja schon mitgeteilt habe ist der Name im GS so geschrieben Max MUSTERMANN. Wenn die SB dieses nicht ändert, muß oder sollte ich dann eine Diensaufsichtsbeschwerde einreichen. Und gibt es da schon Vordrucke, die ich dafür nehmen könnte. Oder gibt es da noch etwas anderes was ich unternehmen sollte. Danke.

A: Erst sollten Sie dem SB die Möglichkeit geben den Mangel Abzuschaffen. Eine Androhung eines Strafantrages mit Strafverfolgung könnte dabei helfen. Ist das nicht der Fall dann Strafantrages mit Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung und Dienstaufsichtsbeschwerde. Vordrucke gibt es für Souveräne dafür nicht.


21.10.2016
Pessimist
F: Ich Habe vor 3 Wochen mit der Freundin meines Sohnes den GS mit Nachweis nach RuStAG 1913 ordnungsgemäß abgegeben.Wir bekamen zum Schluß ein Schreiben vorgelegt in dem wir versichern sollten das wir keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Dieses war im nachhinein ein Fehler dieses zu Unterschreiben.Habe auch eine Woche später ein Schreiben abgegeben das wir versichern keine weitere Staatsbürgerschaft zu haben, außer die jetzt beantragte. Heute kam die Quittung, der GS ist Max Müller geschrieben. Was können wir jetzt Unternehmen um dieses zu ändern.

A: Was wollen Sie Unternehmen, da ist doch erstmal alles richtig.


20.10.2016
Christopher
F: Hallo noch mal ich war heute auf dem Amt und wollte die Vollauskunft mal haben. Es gibt nur eine Meldeauskunft MIT Melde Bescheinigung! Und die kostet auch noch. Ist es das gleiche was ihr da schon mehrfach empfohlen habt, was es kostenlos geben sollte? Verlangen die neuerdings Kohle dafür? Oder habe ich mich da falsch ausgedrückt? Ich habe eine Vollauskunft über mich verlangt.....

A: Die haben Sie einfach verarscht.


20.10.2016
Pessimist
F: Können Sie mir mitteilen mit welchen Paragraphen sich die Sachbearbeiter(in) Strafbar gemacht hat als Sie meinen Perso oder Pass beim einreichen des GS abgelichtet hat.

A: Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten


20.10.2016
Maik
F: Kann man bei einem abgegebenen Antrag zum Beispiel bevor man den Schein abgeholt/bekommen hat, die Kopie eines "roten" wieder zurück ziehen, so dass diese als nicht eingereicht gilt?

A: Das mussen Sie mit dem Sachbearbeiter besprechen.


20.10.2016
Schlie
F: Ich habe gelesen, man muss KEINE KOPIE VON AUSWEISEN MACHEN LASSEN, wenn wir den Antrag ausreichen. Ist das richtig? Ich musste eine Kopie von Staatsangehörigkeitsausweis meines Urgroßvaters und auch eine Kopie von seinem Reisepass (beide sind von 1954).

A: Ja das ist richtig. Wie kommen Sie denn an Dokumente Dritter? Die lassen sich ja immer was neues einfallen.


19.10.2016
Mail
F: Statusupdate 3: Den "GS" habe ich heute abgeholt und auch ein Blick ins Melderegister der Gemeinde bekommen. Da steht was von Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigenausweis aber nur als "interne" Zusatzinformation der Behörde, welche nach Aussage der Dame nicht auf dem Ausdruck erscheint. Weiterhin ist der Eintrag ohne Ausstellungsdatum und Aktenzeichen und ausstellende Behörde eingetragen. Die Dame trägt die fehlenden Daten gerne nach, aber nur unter der Bedingung dass sie eine Kopie meines Staatsangehörigenausweises anfertigen und archivieren darf ! Ist das Okay mit der Kopie ? Und an dieser Stelle möchte ich mal sagen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Behörde "blöd" gemacht hätte ect...immer freundlich und auch sehr rasch - gibt es also auch noch ! Natürlich gilt ein besonderer Dank an Euch, liebes GS Team, toll wie Ihr das Forum betreibt und Eure Energie da rein steckt...Daumen nach oben... Geuss Maik

A: Herzlichen Glückwunsch und Willkommen in der HEIMAT. Als "interne" Zusatzinformation? Oh schon wieder Täuschung im Rechtsverkehr. Naja wenigstens auf die nette art. Sollte der Eintrag nicht auf der Vollauskunft sein, hat man Ihnen die Erweiterte Meldeauskunft ausgehändigt. Die Daten die Sie nachtragen wollen, befinden sich schon auf der Meldung der Ausländerbehörde. Uns erschließt sich die Notwendigkeit, Daten der nat. Person bei den Verantwortlichen der jur. Person zu Archivieren nicht. Trotzdem bleibt es Ihre Entscheidung dieses zu tun.


18.10.2016
Maik
F: ...noch ne Frag zur Abholung des Staatsangehörigkeistausweises, leider wurde diese im vorherien Post von mir nicht beanbtwortet.....soll ich mich mit meinem "normalen" Reisepass legitimiren oder einen "vorläufigen" grünen Reisepass dazu in Anspruch nehmen, oder ist es egal.... Danke.

A: Das ist vollkommen egal. Sie können auch den Perso nehmen. Hauptsache es entsteht keine Kopie.


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