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Fragen und Antworten

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18.10.2016
Schwabe
F: Hallo ich habe meinen ESTA Registerauszug erhalten und bin mir etwas unsicher - Familienname etc. ist alles korrekt - Jedoch bei Erworben durch ist nichts eingetragen - muss hier nachgebessert werden ? Beantragt wurde durch Abstammung Vielen Dank für die Info vorab

A: Ja das sollte es.


18.10.2016
Pessimist
F: Ich mußte bei meinen Antrag GS den Perso oder Pass vorzeigen, und dieser wurde abgelichtet (ansonsten wurde die Bearbeitung verweigert) Habe aber deswegen keine größeren Schwierigkeiten erkennen können. Habe den GS erhalten Schreibweise war richtig. EsTA Eintrag war auch richtig §4 Abs.1 RuStAG 1913. Das einzige was ich feststellen mußte war bei der Vollauskunft, da stand bei Staatsangehörigkeit deutsch. Bin jetzt dran das zu ändern. Gibt es jetzt noch etwas was ich übersehen habe,

A: Dann haben Sie Glück gehabt. Warum lassen Sie zu das die Sachbearbeiter sich Strafbar machen? Die Frage wäre gewesen Wo steht das? An der jur. Person wird sich nicht ändern. Es gibt nur einen Hinweis auf die nat. Person. In der Regel auf Seite 4.


18.10.2016
Franz
F: Wurde aufgefordert noch Aufenthaltszeiten vom Vater von dem ich ableite (1895 geb) zu nennen. Kann ich nicht da nicht bekannt. Aber nur Interesse halber: wäre die Nennung von seinen Aufenthaltszeiten in irgendeiner Weise schädlich für RuStAG-Ableitung?

A: Nein schädlich ist das nicht. Teilen Sie denen einfach mit das die Zeiten nicht mehr zu ermitteln sind.


18.10.2016
Max Müller
F: Auf meinem GS steht: Max MÜLLER. Auf meinem ESTA-Auszug steht Max Müller. Ansonsten ist alles in Ordnung nach RuSTAG. Ist das okay oder soll ich Widerspruch einlegen, damit auf dem GS auch Max Müller steht.

A: Wenn das die Schreibweise auf Ihrer Geburtsurkunde ist, sollte es in Ordnung sein. Ansonsten handelt es sich um eine Personenstandsfälschung. Nehmen Sie doch mal Akteneinsicht und bestehen Sie auf Änderung.


17.10.2016
Christopher
F: Hey Servus aus München. Bei uns eskalieren die "Beamten" in grün regelrecht, die halten wahllos Autos an, stellen die dümmsten Fragen, wo kommen sie her, drogen genommen usw.... Ich habe meinen Gelben Schein schon ungefähr ein Jahr mit meinem Vater zusammen geholt. Ich selbst habe noch nie versucht den GS auch einzusetzen doch jetzt reicht es mir. Könnt Ihr mir sagen, wie ich freundlich aber bestimmt die Polizistn abwimmeln kann bzw sagen kann dass ich GS Inhaber bin und sie bitte von mir ablassen sollen? Wo bekomme ich souveräne Argumente her um so ein Gespräch rapide zu beenden? Gibt es dazu vielleicht auch ein Video/ein Buck, was sie mir empfehlen können? Es wäre echt supi, wenn Sie mir ein paar Argunente oder Stichworte nennen könnten, damit ich mich mit dieser Thematik gezielt vertraut mache und mich zielgerichtet belesen kann... Danke schon mal Gruß Chris

A: GS TS3 Server


16.10.2016
Pessimist
F: Hallo, habe den gelben Schein mit richtiger Schreibweise. EsTA Eintrag deutsch(er) nach RuStAG 1913 ist soweit auch ok. Jetzt habe ich eine Vollauskunft bei der Gemeinde eingeholt,da steht bei Staatsangehörigkeit deutsch. Wie kann ich dieses ändern lassen.Selbst hingehen mit dem gelben Schein und EsTA Eintrag? Bitte könnt Ihr mir weiterhelfen. Danke

A: Nein da können wir Ihnen nicht weiterhelfen. An der jur. Person, die der BRvD gehört ändert sich nichts. In der Vollauskunft sollte nur ein Hinweis auf die nat. Person auftauen. z. B. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis.


15.10.2016
Marc
F: Hallo Leute, ich habe alle Unterlagen eingereicht und gestern ein Schreiben des "Ausländeramtes" bekommen. Ich solle die Meldebescheinigungen meiner Wohnsitze von Geburt an bis heute u. mit Angabe der Staatsangehörigkeit angeben. Das Gleiche für meinen Vater. Ich steh jetzt ein wenig aufm Schlauch. Danke Euch schonmal

A: Ja das ist wieder typisch! Das sieht nach Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung aus. Schreiben Sie Ihre Aufenthaltszeiten auf. Die Ihrer Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Fügen Sie Ihre Meldebescheinigung hinzu. Zusätzlich fragen Sie nach der Gesetzlichen Grundlage für die Forderung.


13.10.2016
Micha
F: Das Ausländeramt will unbedingt die Erklärung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit niemals ausgeschlagen noch verloren gegangen ist. Ich habe die sog. Behörde schriftlich aufgefordert mir die Rechtsgrundlage zu nennen. Jetzt kam die Antwort: 1. Rechtsgrundlage § 17 Abs. 1 StAG (also Verlustgründe) 2. Wurde die Gebühr für die Staatsangehörigkeitsausweise erhoben, zu bezahlen innerhalb eines Monats 3. Wurde falls man die Erklärung nicht ausfüllen möchte ein erneuter Antrag mitgesendet, den man dann unter Identifikation seines Persos/Reisepasses stellen kann. Was soll man auf solche Willkür und Provokation noch antworten? Die stellen sich stur.

A: Nutzen Sie nicht den Vordruck den Sie bekommen haben, sondern schreiben die Erklärung selber. Teilen denen mit das Sie den Antrag nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt haben. Das Sie nichts unternommen haben was zum Verlust Ihrer Staatsangehörigkeit(nicht deutsche Staatsangehörigkeit) geführt hat. Ein neuer Antrag ist nicht auszufüllen.


13.10.2016
PowerCore
F: Wertes Team, man hat im Rahmen meines Widerspruches (da laut Bescheid nicht nach RuStaG 1913 abgeleitet wurde) sowie der EStA Registereintrag Erworben durch fehlt, mir eine Absage erteilt und eine Ersitzung der Staatsbürgerschaft der DDR mir erklärt. Begründet wird das ganze so, mein Großvater und mein Vater waren deutsche gemäss RuStAG 1913 aber da sie einen Personalausweis im Jahr 1980 beantragt hatten, greift somit der Gesetzesstand der DDR, etc. ...! Und jetzt kommt es, man teilte mir mit das der Akte die Personalausweise der DDR beigelegt sind! Die waren niemals bestandteil meines Antrages! Natürlich soll ich jetzt gemäss VwGO Zahlen und kann vor Gericht klagen! Was würdet Ihr mir empfehlen?

A: Ja hier stellt sich die Frage wer die Reichsbürger sind. Leider läßt sich das hier nicht besprechen. Denn die willfährigen Erfüllungsgehilfen lesen mit.

Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


12.10.2016
ohne staatsangehörigkeit
F: Hallo! Ich habe die Anträge für meine Frau und für mich per Einschreiben versendet und unbearbeitet zurück erhalten. Man weist mich auf die falsche Form des Antrages hin und sendet zwei alternative Anträge zur Einsendung. Weiterhin verweist man auf eine Bearbeitungsdauer von mindestens einem Jahr!!! Weiterhin auf die Bearbeitung meiner ursprünglichen Anträge drängen? Wie verhalte ich mich im Bezug auf die vorangekündigte einjährige Bearbeitungszeit? Danke und Gruß Holger

A: Für uns sieht das nach einer Vermeidungsstrategie aus. Als erstes gibt es keine Form Vorschriften für Anträge. Fragen Sie doch einfach mal nach wo Sie was zum Thema Form finden können, oder ob das persönliche Befindlichkeiten sind. Denn Sie könnten den Antrag ja auch Formlos stellen. Um die Bearbeitungszeit kann man sich kümmern wenn die 3 Monate rum sind.


12.10.2016
kraftei
F: Hat es einen Sinn den Widerspruch zurückzunehmen? Ich frage deshalb bevor mir Gebühren entstehen. Vielen Dank im Voraus.

A: Wenn wir denn wüssten warum es geht, könnten wir eine Empfehlung abgeben.


12.10.2016
Udo
F: Guten Tag, ich suche einen Anwalt, der mit mir unsere Kreisverwaltung verklagt, da man uns als ganze Familie (wir haben den GS) den EStA-Eintrag "erhalten durch Abstammung gem. § 4 RuStAG 1913" verweigert hat, obwohl der preußische Bezug sowohl bei mir, als auch bei meiner Frau absolut zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Erst freundliches Nachfragen, dann auch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde hat nichts bewirkt. Der Landrat will nicht mit mir sprechen und empfehlt mir schriftlich, ich könne ja klagen gehen. 2 Anwälte (Köln) mit dem Fachgebiet Verwaltungsrecht habe abgelehnt, mich zu vertreten. Wenn Ihr jemanden wisst, der meine Sache vertreten würde, spende ich gerne nochmal die gleiche Summe an Euch, die der Anwalt mir berechnen würde. Gerne höre ich von Euch Udo

A: Das Thema dürfte einem System Anwalt zu heiß sein. Es gibt auch kein direktes Gesetz das zu der Eintragung verpflichtet. Also bleibt Ihnen nur die Dienstaufsichtsbeschwerde.


12.10.2016
Mammut Elfe
F: Liebes Gelber Schein Team Ich habe im Januar 2016 den GS exakt nach Vorgaben von Rico Handta gestellt.5!!! Monate hatte ich nichts gehört.Nach einem freundlichen Anruf hatte ich 3 !!! Tage später den Ablehnungsbescheid im Briefkasten.Es handele sich um einen feststellenden Verwaltungsakt dem ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGo zugrunde liegen müsste.Das Feststellungsinteresse müsse schriftlich und mit zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismitteln angegeben werden.Darauf hatte ich Widerspruch eingelegt worauf erneut eine Ablehnung kam und ich wieder Widerspruch gegen die Ablehnung einlegte mit der Begründung: StAG Ausfertigungsdatum 22.07.1913 § 30 Abs. 2: Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich,aber auch ausreichend,wenn durch Urkunden,Auszügen aus Melderegistern...mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist,dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist....Insoweit impliziert sich daraus auch das Interesse an der Feststellung,sodass ich darum ersuche,den Antrag zu genehmigen.Auch verwies ich die Behörde auf das TESO-Urteil und das europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Artikel 4).Doch leider interessiert es die Ausländerbehörde einen Dreck und begründet die Ablehnung in jedem zweiten Satz mit dem fehlenden Feststellungsinteresse:Der WF(Widerspruchsführer)hat mangels Sachbescheinigungsinteresse keinen Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.Oder: Vielmehr ist es als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im behördlichen Verwaltungsverfahren ein solcher Antrag nur zulässig,sofern der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheinigungsinteresse hat.Der vorliegende Widerspruch sei zulässig,aber unbegründet!Es ist mehr als Offensichtlich,dass man mir aus fadenscheinigen Gründen den Staatsangehörigkeitsausweis verweigert was ich als böswillige Behördenwillkür interpretiere.Die zweite Ablehnung hatte der Kreisrechtsausschuss durch eine Frau XXXXX (Ass.Jur.) beschlossen und ich könnte innerhalb eine Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht in Koblenz Einspruch erheben.Ist es ratsam Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen ? Ich denke dies wäre auch eine ziemlich kostspielige Angelegenheit.Ich sehe meine Chancen als sehr gering ein weil das doch ein abgekartetes dreckiges Spiel ist.Meine Wut ist Grenzenlos über solche Willkür.Ich weiss leider nicht mehr weiter.Vielleicht könnt Ihr mir ein paar Tipps geben...

A: TS3 GS Server


12.10.2016
Die Preußin
F: Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar die wäre, ist es von Relevanz wenn bei meinem EStA Auszug "Wirksam geworden am" das Feld leer steht, oder ist dieses wichtig?! Sonst stimmt alles im Auszug (RuStAG etc.) ..und noch eine Frage: Wäre es auch möglich ein zweites Mal einen EStA Auszug zu beantragen, um zu kontrollieren ob jener [Beamter] das leere Feld befüllt hatte, nachdem ich ihn wieder aufgesucht hätte, wenn der Eintrag"Wirksam geworden am" essentiell wäre!?

A: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11

Sie sollten den Sachbearbeiter anfordern den Eintrag zu vervollständigen. So ist es wenigstens Aktenkundig. Setzen Sie dem Sachbearbeiter eine Frist und überprüfen Sie die Abarbeitung.


10.10.2016
Paul
F: Ich und meine Frau haben "GS" beantragt, leider haben wir eine negative Antwort bekommen. Begründung : "Geburts-und Aufenthaltsorte von Ihnen bzw.Ihrer Vorfahren geben Sie mit der Lage in Preußen an. Sie geben an, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die preußische zu besitzen. Sie sind im Besitz eines Personalausweises, ausgestellt von der Stadt Lebach. Ich beabsichtige, Ihren Antrag abzulehnen. Die Feststellun der deutschen Staatsangehörigkeit bzw.die austellung des Ausweises über den Besitz der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland dient in erster Linie dazu bei ungeklärter Staatsangehörigkeit, gegenüber dem Antragsteller bzw. Dritten den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen. Sie sind im Besitz eines Bundespersonalausweises und werden in den Melderegistern mit deutscher Staatsangehörigkeit geführt, so dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht angezweifelt wird. Ich beabsichtige, Ihren Antrag abzulehnen. Hiermit erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu dem Verfahren zu äußern" Wie sollen wir jetzt vorgehen?

A: TS3 GS Server


10.10.2016
tomson
F: Meine Behörde in Ulm hat im EsTA Register den Erwerbsgruind nicht engetragen.Ich habe Wiederspruch eingereicht. Ulm hat den Weiderspruch nach Tübingen weitergeleitet. Tübingen hat nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGo den Wiederspruch zurückgewiesen und nach §73 Abs.3 VwGO eine Rechnung von 25 Euro verpasst.Darf die Behörde §68 VwGO und § 73 VwGo anwenden? Ich bin doch bei einer Behörde und nich vor Gericht.Muß das bezahlt werden? Liebe Grüsse an das ganze Team.

A: VwGO = VerwaltungsGerichtsordnung!!! Ihre Verwaltung ist also ein Gericht??? Oder liegt hier Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsanmaßung vor? Schauen Sie in den §1 der VwGO.

Der von Ihnen angeführte VwGO ist unstatthaft, da im Rahmen Ihres Verwaltungsakts die VerwaltungsGerichtsbarkeit weder involviert - noch Ihre Behörde als Verwaltungsgericht in Erscheinung tritt. Eine mögliche Amtsanmaßung - als Richter - ist hier zu vermuten - oder vorgetäuscht.

- StGB § 132 - Amtsanmaßung
- Täuschung im Rechtsverkehr StGB § 270 ist strafbewährt und wäre zu untersuchen.
- Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr (§§ 267 - 282 StGB)

Ich gehen davon aus, dass Sie aufgrund dieser Tatsachen Ihren Verwaltungsakt zurücknehmen und umgehend.....
Ihr Anliegen


09.10.2016
Karl 20
F: Meine Frage, habe den GS der Familienname ist in Fett und Großbuchstaben im ESTA ist alles richtig. Kann ich den GS nachträglich ändern lassen, bzw. den SB höflichst bitten, den Namen so zu schreiben wie er auch im ESTA Registerauszug steht. Bringt es was, den GS mit einer Apostille versehen zu lassen. Des weiteren weigert sich das Meldeamt in der Vollauskunft den Eintrag " Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit einzutragen.

A: Wenn Ihr Vor- Familienname nicht identisch mit Ihrer Geburtsurkunde ist, dann ist was verkehrt. Selbstverständlich sollte eine Apostille auf den Staatsangehörigkeitsausweis. Das Meldeamt ist der falsche Ansprechpartner für die Eintragung. Verantwortlich ist der Sachbearbeiter der Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat(StAG §33).


09.10.2016
Autark
F: Moin! Vorab meine Frage: Gibt es ein verwendbares Musterschreiben, welches gestützt auf das Urteil -- 2 BvR 373/83 -- aus 10/87 zu (BVerfGG § 31) zielführend und erfolgserprobt ist? Auch mir wurde jüngst der "gelbe Schein" mit der bekannten Begründung unter Verweis auf: - § 30 Abs. 3, Teil III , 102-1 StAG, At. 5 GG vom 27.0515 (BGBI.I.S. 1386) - Aufgrund Vorlage des Antragsformulars und aller Anlagen/Nachweise kann der Besitz nicht bestritten werden etc. - Kein Sachbescheidungsinteresse (VG Potdam vom 14.03.16, V8 K 4832/15) - Kein Bestreiten meiner Staatsangehörigkeit von öffentl. Stelle verweigert. Aufgrund Fristsetzung betr. Widerspruch binnen eines Monates würde ich ich mich über eine zeitnahe Antwort freuen. Und ja, das Video habe ich gesehen, Teile daraus mitgeschrieben. Dennoch wäre ein Muster wie vorgenannt für viele hilfreich. Danke und Gruß Autark

A: TS3 GS Server


08.10.2016
Patrick
F: Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe meinen Antrag am 22.09.16 nach RuStAG eingereicht und hab am 23.09.16 eine antwort bekommen das sie den Antrag nach StAG ausstellen werden wenn ich ein Feststellungsinteresse nach §43 Abs.1 VwGO eingereicht hab.Ich hab daraufhin Widerspruch eingelegt da ich nach RuStAG eingereicht hab und hab den hinweis auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13.12.2000 Abs.1.2 hingewiesen. meine frage hab ich soweit alles richtig gemacht oder nicht MfG Patrick

A: Beschäftigen Sie sich mit dem neuen Beitrag!!!


07.10.2016
Sahey
F: Hallo, mein Mann hat seine Abstammung väterlicherseits (weil Vater und er selbst ehelich geboren) bis 1908 nachweisen können (Geburtsurkunde Antragsteller/Vater/Großvater Kgr. Preußen) Nun sagt die Staatsangehörigkeitsbehörde, dass der Vater erst ab 1994 die Staatsangehörigkeit erlangt hat und vorher "staatenlos" war, daher muss die Abstammung mütterlicherseits nachgewiesen werden. Dass das Behördenwillkür ist weiß ich, aber was kann mein Mann nun machen? Wir haben denen schon geschrieben, dass alle Unterlagen ausreichend und vollständig vorliegen um die Staatsangehörigkeit über den Vater/Großvater zu erlangen. Eine Diskriminierungsbeschwerde an den SB wurde eingeleitet, daraufhin wurde der Antrag an die Senatsverwaltung weitergeleitet. Deren Antwort war ebenfalls die gleiche, dass der Weg über die Mutter gehen muss. Was können wir tun? Vielen Dank Gruß Sarah und George

A: TS3 GS Server


07.10.2016
Maik
F: Hallo, kleines Statusupdate. Nachdem die Dame vom Amt ein Beiblatt ausgefüllt haben wollte und eine Persokopie, habe ich wie hier im forum beschrieben verhalten und nichts davon eingesendet mit dem entsprechenden Text.....heute nun ein neuer Brief, siehr hier: "Die angeforderten Unterlagen sind teilweise eingegangen. Wir benötigen noch eine Kopie Ihred Identitätsausweises (Reisepass pder Personalausweis ---der Führerschein gehört nicht in diese Kategorie). Nach ausstellung des Staatsangehörigenausweises wird dieser dem Bürgermeisteramt in XXXX zur aushändigung übersandt. Sofern Sie jedoch den ausweis persönlich abholen möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung" Hier wiederum mein antwortschreiben, "Sehr geehrte Frau XXX Ihr Schreiben vom 04.10.2016 habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Kopie des Ihrerseits gewünschten Identitätsausweises ist nach PAuswG untersagt ! Sollte es ihrerseits notwendig sein auf eine Legitimierung meiner Person zu bestehen, komme ich persönlich bei Ihnen vorbei und legitimiere mich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises mit einem entsprechenden Dokument. Bei einer Identifizierung anwesender Personen, also wenn ich bei Ihnen persönlich erscheine, ist eine Kopie nicht nötig und dazu auch nicht erlaubt. Siehe hierzu auch folgender Link: http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis_kopieren/ausweis_kopieren_node.html Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen bitte um kurze Info ob darin alles gesagt ist...Danke.

A: Jo SUPER!


06.10.2016
Karl20
F: Habe eine Frage: Möchte den GS mit einer Apostille versehen lassen. Der Familienname ist in Großbuchstaben geschrieben und nicht in Speerschrift, d.h. ich bin eine juristische Person. Im Esta ist alles korrekt. Soll ich den GS vom Juni 2016 reklamieren ????

A: Wie wollen Sie eine jur. Person sein? Die jur. Person unterscheidet sich von der nat. Person durch den Namen(jur. Person) und Familiennamen(nat. Person). Auf Ihrem GS wird auch nicht Name stehen. Den Zeitpunkt den GS zu reklamieren haben Sie verpasst. Sie hätten den GS gar nicht erst annehmen dürfen. Das ist aber auch nicht problematisch. Der GS ist nur die Quittung für die entstandene Akte. Fangen Sie an den GS zu Leben!!! Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person. Dazu gibt es viele Videos auf der Seite.


04.10.2016
Micha
F: Vielen Dank für die Antwort. Nun schreibt der Mann vom Standesamt: "Ihre Berechtigung steht nicht in Frage. Darum geht es nicht.Ich will Ihnen nur die richtige Urkunde ausstellen. Das Familienbuch (mit Eintrag der Kinder) ist seit 2009 keine Personenstandsurkunde mehr. Da kann ich nur eine einfache beglaubigte Kopie ausstellen. Wenn Sie aber eine Personenstandsurkunde brauchen, stehen Ehe- und Geburtsurkunden zur Verfügung. Darum muss ich wissen, für wen oder was Sie die Urkunde brauchen. Darum geht es!" --> Er stellt sich hin und behauptet, das eine beglaubigte Kopie keine Beurkundung wäre :-). Also soll ich die beglaubigte Kopie nehmen oder?

A: Eine beglaubigte Abschrift in Deutsch. Die Ehe und Geburtsurkunden sollten sie gleich mitnehmen. Hören Sie auf mit den Behörden per ePost oder Telefon zu kommunizieren!!! Das ist nicht Gerichtsverwertbar und das wissen die Herrschaften.


04.10.2016
Micha
F: Habe einen Heiratseintrag von meinen Eltern über E-Mail angefordert. Nun kommt die Antwort mit der Frage für welchen Zweck ich die Urkunde benötige. Das ist doch wieder eine Falle. Soll ich darauf überhaupt antworten und falls ja, was?

A: Ja, die STASI lebt. Liegenschaftsangelegenheiten wäre die passende Antwort oder Sie Fragen einfach nach der Gesetzlichen Grundlage der Nachfrage.


02.10.2016
khmunich
F: Ich war am 30.09.2016 im Bürgerbüro und wollte eine Daten-Vollauskunft. Bekommen habe ich eine "Meldebescheinigung" mit der Aussage, dass sind die Daten die bei uns gespeichert sind. Hier- für mußte ich € 12,50 zahlen. Etwas anderes könne ich nicht bekommen. Ist die "Meldebescheinigung" tatsächlich die Daten-Vollauskunft?

A: Nein ist sie nicht. Die Vollauskunft ist kostenlos. Man hat sie Verarscht!!!


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