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Fragen und Antworten

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22.08.2016
Nicole
F: Ich habe bei der Geburtsgemeinde meines Urgroßvaters,der1899 geboren ist erfahren,daß ich keinen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister bekonmmen kann,sondern nur einen "normalen" Auszug/Kopie. Ist das in Ordnung so? Vielen Dank schon mall!

A: Ja die Willkür greift um sich. Überall nur Willfährige Erfüllungsgehilfen des Faschistischen Systems. Also einfach machen und nicht Fragen.


22.08.2016
Königreich Württemberg
F: Ich habe vor 4 Monaten meinen Gelben Schein bekommen - alles gut bis dahin. Vor über 1 Monat habe ich eine EStA-Abfrage gemacht und die Nachricht bekommen, es läge kein Eintrag vor. Ich solle mich bei der zuständigen Behörde melden und darauf hinweisen, dass keine Meldung ans BVA gegangen sei. Ich habe also an die Sachbearbeiterin hier eine eMail geschrieben und um Aufklärung bzw Erledigung gebeten. Seither habe ich nichts mehr gehört. Was wäre der nächste richtige Schritt meinerseits ??

A: Als erstes sollten sie aufhören E-Mail zu versenden. Denn diese sind nicht Gerichtsverwertbar. Dann sollten Sie prüfen ob der Eintrag erledigt ist. Wenn Ihre E-Mail dann angekommen ist.


21.08.2016
Silvia-die Schwester von Reiner H.
F: Hallo, ich verstehe es einfach nicht!!! Im Europäischen Übereinkommen der Staatsangehörigkeit Artikel 12 steht – Recht auf eine Überprüfung Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Entscheidungen über den Erwerb, die Beibehaltung, den Verlust, den Wiedererwerb oder die Bestätigung seiner Staatsangehörigkeit in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht einer Überprüfung durch di e Verwaltung oder die Gerichte unterzogen werden können. Wie ist dies nun im Einklang zu bringen mit dem Verwaltungsgericht Potsdamm-Urteil https://openjur.de/u/884616.html Bitte erklärt es mir.Ich verstehe es jetzt einfach nicht. Oder ist dies möglich, weil keiner für dieses Urteil in Form einer Unterschrift die Verantwortung übernehmen wird?

A: Das ist auch nicht zu verstehen!!! Aus unserer Sicht ein Scheinurteil, geschrieben wie ein Propaganda Artikel der Bild und ohne erkennbaren Kläger. Aber eine geile Erklärungshilfe für die Willfährigen Erfüllungsgehilfen in den Behörden. Dabei ist dieses Urteil nur eine Einzelfall Entscheidung. Es passt aber genau in die Funktionsweise der Behörden. Handlungsempfehlung und Scheinurteil sind für die Sachbearbeiter ausreichend, seine Handlung zu rechtfertigen. Geschichtliche Unkenntnis und Jahrelange Konditionierung auf Handlungsempfehlung und ungültigen Dienstanweisung haben zu dieser Arbeitsweise geführt. Sie erkennen nicht, dass die Geschichte sich grade wiederholt. So werden sie wohl das Schicksal der Bediensteten der Weimacher Republik teilen.


20.08.2016
CHhris66
F: Hallo, Ich habe meine Unterlagen komplett Anfang Juli beim Ausländeramt eingereicht. Geburtsurkunden waren alle wie gefordert mit dabei. Jetzt 6 Wochen später habe ich Post vom Amt bekommen mit folgendem Wortlaut: [...zur weiteren Bearbeitung ihres Staatsangehörigkeitsausweises bitten wir um Vorlage eines Nachweises, dass ihr Großvater die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Legen Sie uns eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises ihres Großvaters vor, eventuell kann auch Wehrmachtsausweis, Kennkarte oder ähnliches vorgelegt werden. Teilen Sie uns außerdem von ihrem Großvater die Aufenthaltszeiten seit Geburt mit] Die Staatsangehörigkeit ist doch mit der Geburtsurkunde bereits belegt!! Mein Großvater wurde 1909 geboren. Wie kann bzw. soll ich denn jetzt darauf reagieren?

A: Immer das gleiche Spiel mit den Schwerverbrechern! Teilen Sie denen mit das Ihr Großvater nie die deutsche Staatsangehörigkeit hatte! Er war nämlich Bundesstaatenangehöriger!!! Die Aufenthaltszeiten sind nicht mehr zu ermitteln und auf Ausweise 3. haben Sie keinen Zugriff. Fragen Sie auch nach der Rechtlichen Grundlage für diese Forderung.


20.08.2016
Pascal T
F: Hallo zusammen, Ich hatte meinen Antrag wie im Video von Reiner beschrieben ausgefüllt. Ich habe bis 1910 alle meine Vorfahren mit den Geburtsurkunden mit abgegeben. Den Antrag hatten die von mir am 11.08.16 persönlich im Ausländeramt ohne Probleme entgegen genommen. Nun habe ich am 19.08.16 eine Nachricht von denen bekommen. Hier der Text: Sehr geehrter Herr ... Sie haben bei mir am 11.08.16 einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eingereicht. Mit dem Antrag nehme ich explizit Bezug auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit stand 1913. Ich teile hierzu mit,dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 22.07.1913 nicht mehr anwendbar ist; dies gilt jetzt als Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) Es ist mir daher nicht möglich, in eine Prüfug Ihres Antrages einzutreten und einen Staatsangehörigkeitsausweis nach den Rechtsvorschriften von 1913 auszustellen. Ich sehe Ihren Antrag daher als erledigt an. Meine Frage an euch... Wie soll ich auf diese Nachricht antworten? Hat jemand von euch eine Textvorlage für diesen Vorfall für mich? Ich wäre euch zu dank verpflichtet, wenn ihr mir hier helfen könntet. Viele Grüße Pascal T

A: Verlangen Sie einen Ordnungsgemäßen Bescheid für den Antrag. Sollte das nicht geschehen, schauen Sie mal ins StGB § 336.

TS3 GS Server


20.08.2016
pblan
F: Mir wurde vom Fachdienstleiter der Ausländerbehörde in Parchim MV bei der Abgabe, am 18.8.16, des Antrag F gesagt: da ich ja deutscher Staatsbürger bin, laut Reisepass, besteht keine Rechtsunsicherheit und der Antrag wird zu nichts führen. Macht es Sinn dem FDL einen Brief zu schreiben in dem ich alle Gesetze nenne, auch EU Gesetze, nach denen mir ein Nachweis GS rechtlich zu steht? Oder soll ich ersteinmal abwarten ?

A: Nein, das ist verschenkte Energie. Der Versuch Sie davon abzuhalten ist legitim.


19.08.2016
Andreas Gärtner
F: https://openjur.de/u/884616.html Sind die Anträge jetzt tatsächlich ungültig bzw unzulässig???

A: Das Urteil hat doch nichts mit den Anträgen zu tun! Ist dazu auch eine Einzelfall Entscheidung. Aber es wird nicht einfacher.


18.08.2016
Jochen
F: Habe im April (also vor 4 Monaten) meinen Gelben Schein bekommen. Im Juli habe ich daraufhin dann einen EStA-Auszug angefordert. Nach 2 Wochen kam die Antwort es würde dort keine Eintragung vorliegen - ich soll mich mit dem Amt in Verbindung setzen. Daraufhin habe ich der Sachbearbeiterin eine eMail geschrieben und darauf hingewiesen. Nun hat sich sein 3 Wochen wieder nichts getan. Was sollte mein nächster Schritt sein ?? Danke !

A: Als erstes aufhören ePost zu versenden! Denn Sachbearbeiter Gerichtlich verwertbar auffordern den § 33 des StAG umzusetzen. Dazu eine Frist setzen. Sollte das nicht fruchten. Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft stellen und die BVA über den Vorgang Informieren.


17.08.2016
Andreas
F: Zu eurer Antwort an Hubertusle : Diese verstoßen gegen Ihre Grundrechte. Nach Bundeswahlgesetz § 12 benötigen Sie den GS, um 2017 an der Bundestagswahl teilzunehmen LOL. Das Amtsgericht kann Ihnen mit einer Einstweiligen Verfügung weiter helfen!!! Das Zauberwort dort ist Grundretsverletzung. Auf welche Paragraphen,welche verletzt wurden bezieht ihr euch denn?

A: Es ist die Aberkennung des Wahlrechts. Dies kann nur durch einen Richter entschieden werden. Es verstößt auch gegen §5 GG.


17.08.2016
Hubertusle
F: mein kompletter Formantrag auf Staatsbürgerschft bei meldebehörde Frankfurt(M) 3x abgelehnt in formlosem Schreiben- hess.Innenminister wiegelt auch ab ( es gäbe keinen Fall), Bundesinnenminister erklärt ich als NICHT zuständig. Also was tun... in den Fragen und Antworten kann ich leider keine HANDLUNGSANWEISUNG erkennen .. wo finde ich Genues zum Widerspruchsverfahren?

A: Ja in Frankfurt sitzen nur Schwerverbrecher! Vom OB bis zum Sachbearbeiter. Diese verstoßen gegen Ihre Grundrechte. Nach Bundeswahlgesetz § 12 benötigen Sie den GS, um 2017 an der Bundestagswahl teilzunehmen LOL. Das Amtsgericht kann Ihnen mit einer Einstweiligen Verfügung weiter helfen!!! Das Zauberwort dort ist Grundretsverletzung.


10.08.2016
MaWi
F: Hallo, zunächst danke für die Bearbeitung. Jetzt muss ich aber nochmals konkreter nachfragen. Mir hat zufällig das Bundesamt noch einen EStA Auszug eines anderen Menschen geschickt, hier ist es sauber mit RuStAG ab Geburt hinterlegt. Bedeutet dies nun wirklich, dass hier jedes Landratsamt entscheiden kann wie es will???? Macht es Sinn mit diesem zweiten RegisterAuszug vor Gericht zu gehen???? Wie soll ansonsten das ganze Aktenkundig gemacht werden (nicht mehr per Mail ist mir klar)???? Danke im Voraus

A: Ja es gibt einen geringen Prozentsatz der Bediensteten, die wissen was sie da tun und nach Recht und Gesetz handeln. Nein es macht keinen Sin damit vor Gericht zu gehen. Ihr ganzer Schriftverkehr geht in Ihre Akte und somit ist das Aktenkundig. Möglich wäre auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Täuschung im Rechtsverkehr. Diese wird zwar auch eingestellt aber wird vom Staatsanwalt auch eingestellt. Aber fehlender Unterschrift sorgt für ein offenes Verfahren. Damit sind die Verjährungsfristen ade. Das erleichtert die Aufarbeitung hinterher. Auch die Ausrede ICH HABE VON NICHTS GEWUST, durfte den Sachbearbeitern dann schwer fallen.


09.08.2016
MaWi
F: Hallo, ich möchte nochmals auf meine Nachfrage vom 04.08.2016 zu sprechen kommen. Folgende Mail habe ich diesbezüglich vom Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde auf den Hinweis bzgl. §11 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit erhalten. Urteil liegt mir vor - bitte um Hilfe Sehr geehrter Herr, in Ihrer Nachricht vom 4.8.16 gehen Sie auf Detailangaben im EStA-Register ein, die Ihrer Auffassung nach vom Landratsamt zu Unrecht nicht vorgenommen worden seien. Hierzu ist festzustellen, dass Ihrem Antrag vom 10.6.16 zügig und im notwendigen Umfang völlig korrekt entsprochen worden ist. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 4.12.15 (Au 1K 15.1489) klargestellt, dass kein Anspruch der Antragsteller auf Eintrag des Erwerbsgrundes besteht.

A: Ja es gibt eben nur Reichsdeutsche in den Behörden bis auf ein paar Ausnahmen. Fraglich ist warum Sie per ePost mit dem Sachbearbeiter kommunizieren. Verlangen Sie diese Aussage in Gerichtsverwertbarer Form. Per ePost kann man viel schreiben. Ein Verwaltungsgerichtsurteil betrifft nur den Einzelfall und kann nicht pauschal angewandt werden. Wichtig ist das Ihre Bemühungen Aktenkundig sind. Zum Eintrag wird das nicht führen. Es gibt halt zu viele Willfährige Erfüllungsgehilfen in diesem Faschistischen System und hinterher will es wieder keiner gewesen sein.


08.08.2016
Edda
F: Hallo, habe meinen Antrag mit Nachweisen am 16.06.16 per Einschreiben mit Rückschein an den Landrat, also an die zugehörige Stelle meines Kreises verschickt. Rückschien kam am 18.06.16 mit Name und Unterschrift zurück. Seither ward nix mehr gehört oder gelesen. Sind jetzt fast 2 Monate um. Wann sollte ich mit Zeugen und Protokoll dort mal aufschlagen und nachhören? Oder wie sollte man dort mal nachfragen? Sitzen die das dort aus? LG

A: 3 Monate haben sie Zeit!


06.08.2016
carsten
F: hallo habe auch meine scheine beantragt über abstammung und den esta auszug bekommen auch bei mir fehlt die eintragung erworben durch rustag §4.abs 1 über abstammung im esta sind die angaben ok namensschreibung groß und klein ausgeschrieben andere angaben stimmen auch war auf der behörde bei der netten dame sie sagte die eintragungen bei erworben durch würden nicht mehr gemacht ich weiß dass die die anweisung von oben haben das nicht einzutragen was steckt dahinter meine frage warum machen die das nicht mehr ?? und ist der staatsangehörigkeitsausweis auch ohne die eintragung die ableitung von rustag 1913 und bin ich jetz auf den rechten weg in die souveränität liebe grüßr carsten

A: Ja sie verstoßen gegen ihre eigenen Gesetze. Mit etwas selbst Reflektion, sollten die willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses faschistischen Systems feststellen, dass sie die Reichsdeutschen sind, die sich nicht an die Gesetze der BRvD halten. Hoffentlich hat die Bedienstete die Anweisung genau geprüft. Denn sie steht für ihr Tun in der Haftung.


05.08.2016
Karl
F: nochmal nachgehackt,1 Monat nach Geburt, Anerkennung beim Amtsgericht als leiblicher Sohn. Mit Urkunde belegbar. Reicht dies zur Ableitung über den Vater aus?

A: Dann in Widerspruch und den die Anerkennung mitteilen.


05.08.2016
Gerold
F: Hallo, gleicher Sachverhalt wie bei Dirk, MaWi und Fabian am 04.08. Rückfrage beim BVA ergab, dass sie nur eintragen können, was von der Ausländerbehörde gemeldet wurde. Eine Nachfrage beim Landkreisamt ( Ausländerbehörde ) ergab, dass nach §33 des StAG diese Angaben nicht erforderlich seien. Habe heute Widerspruch eingelegt und mich auf StAG §33 (2) 2. berufen, der Artikel 11 des Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit ist sehr allgemein gefasst und hilft bei erworben am und Erworben durch m.E. nicht weiter, oder gibt es andere Erfahrungen. Gruß Gerold

A: Die Ausländerbehörde trägt selber ein! Damit hat die BVA nichts zu tun!!! Ja es gibt bei den nicht Schwerverbrechern andere Erfahrung. Es wird sich bei Ihnen auch nichts ändern. Wichtig ist das es Aktenkundig ist. So wird die Täuschung im Rechtsverkehr offenkundig. Es fehlt den Sachbearbeiter/in die Argumentation in Nürnberg 2.0. Auch wenn sie bis heute GLAUBEN, dass es sie nicht betrifft! Aber wir kennen euch, mit vollem Namen. Ganz sicher fühlen sich der OB von Frankfurt a.M. und sein Sachbearbeiter. Auch dass sie zur Volksgruppe der Brückenbauer gehört, wird euch nicht helfen. Auf diesem Wege auch einen GRUß an die Mitarbeiter des bund.de, die regelmäßig die Seite besuchen! Natürlich auch an die Mitarbeiter der Dienste des BUNDES.


04.08.2016
Dirk
F: Hallo,ich habe heute meinen ESTA-Auszug erhalten und mußte feststellen,dass nichts von RUSTAG 1913 zu lesen ist.Des Weiteren ist bei erworben am eine Leerzeile. Form der Entscheidung:Staatsangehörigkeitsausweis,Geburtsstaat:Deutschland Der Name wurde korrekt geschrieben"Max Mustermann" Im Melderegister(Vollauskunft)steht:Einb.-/Urk.Erw.dt.Staatsang.d.Erkl.+Staatsang.-Ausweis. Sind die Einträge korrekt vorgenommen worden oder soll ich dort erneut vorsprechen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und vielen Dank für all Eure Bemühungen!

A: Die Eintragungen sind in Ordnung. Trotzdem sollten Sie den Sachbearbeiter auffordern den Eintrag erworben durch vorzunehmen.

Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


04.08.2016
MaWi
F: Hallo, EStA Registereintrag ist heute gekommen. Nachweise waren bis vor 1914 (beglaubigt) Sondervermerk, dass alle Angaben im Bereich Sachverhalt gefüllt werden müssen, insbesondere Erworben am und Erworben durch. Es ist kein Hinweis auf RuStAG. Bei eingestellt am und durch ist nur aktuelles Datum Ausstellung gelber Schein mit Datum und Uhrzeit. Welche Möglichkeiten bestehen?

A: Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


03.08.2016
Fabian
F: Hallo zusammen, heute ist mein EStA-Auszug eingetrudelt,... Schreibweise Vor-/ Nachname scheint korrekt zu sein. Nur der Eintrag "Erworben durch" fehlt - das Feld ist leer,... was nun?

A: Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


03.08.2016
Chris
F: Hab heute Post vom Landratsamt bekommen, darin steht Folgendes: Ein sachliches Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsanghörigkeit besteht nicht. Sie besitzen ein gültigen deutschen Reisepass und würden bei Beantragung eines solchen Identitätspapiers ohne weiteres als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. §3 Abs. 2 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass eine ungehinderte Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verloren gegangen ist. Deshalb prüfen wir aktuell, ob wir Ihren Antrag vom 23.06.2016 auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ablehnen. Kann nun bis 12.8.2016 schriftlich dazu Stellung nehmen, bevor ne Entscheidung gefällt wird. Soll ich das tun? Lehnen die meinen Antrag einfach so ab? Was kann ich dagegen tun?

A: Natürlich sind Ihre staatsbürgerlichen Rechte verloren gegangen. Sie dürfen laut Bundeswahlgesetz §12 nicht an der Wahl teilnehmen, da der Perso und der Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sind(Teso Urteil des BVG). Sie sind also ohne GS nicht Wahlberechtigt.


31.07.2016
Peter
F: Sehr geehrte Damen und Herren, mir wird bei meiner Gesamtauskunft der Zusatz Staatsangehörigkeit Deutscher verwehrt und nur deutsch zugestanden aber ich besitze den gelben Schein nach Rustag 1913. Das Bundesverwaltungsamt sollte ich klagen das Landratsamt ist nicht zuständig. Bekannte in einem anderen Ort sind deutsche und deutscher, Wir gehe ich vor. Grüße Peter

A: Für die jur. Person ändert sich auch nichts. Das ist ihre Firma(Person), dort tragen sie ein was sie wollen. Dort muss nach StAG §33 nur ein Eintrag drin stehen, dass ein GS vorhanden ist.


30.07.2016
Katzenstein
F: Bin seit 10/15 im Besitz des GS, mit viel Aufwand. Die Schreibweise usw. sind gem. Röm. Recht korrekt. Einzig, es fehlt bis heute der unter Sachverhalt/erworben durch Eintrag, also gem. RuStAG. Akteneinsicht und Nachfrage beim Ausländeramt waren nicht zielführend, hier wurde gesagt, es sei eine Anordnung der BzRg Arnsberg. Habe die Reg.-Präsidentin persönlich angeschrieben, zurück kam bl bla bla ...und es besteht keine Veranlassung für eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die habe ich ohnehin nicht geführt, sondern einzig die Frage gestellt, warum die Feststellung nicht an das BVA weitergeleitet wurde. Gibt es außer unnötige Rückschreiben irgendwelche Erfahrungen euerseits damit ?

A: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Auch im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004


30.07.2016
Bea
F: Wir haben heute Post vom Landratsamt bekommen. Sie wollen eine schriftliche Anhörung bevor sie die Anträge ablehnen.Die Begründung lautet: da wir einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen würden wir bei Beantragung eines solchen Identitätspapiers ohne weiteres als deutsche Staatsangehörige behandelt.Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass eine ungehinderte Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verloren gegangen ist. Ich bitte um Hilfe. Herzlichen Dank im Voraus

A: Nach Teso Urteil des BVG ist der Personalausweis und Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit

GS TS3 Server/


28.07.2016
Ano
F: Hallo, die Dame von der Ausländerbehörde hat bei der überprüfung meiner Dokumente eine Kopie vom Personalausweis gemacht. Der Antrag ist aber noch nicht abgegeben. Was soll ich jetzt tun? Ich hätte jetzt auch einen gr. Reisepass. Danke im voraus

A: Die Kopie zurück fordern. Das Kopieren des Perso ist verboten!!! Da hilft auch eine Stellungnahme des MdI nichts.


23.07.2016
Rainer
F: Hallo, Hinweis: habt ihr schon von diesem Urteil des VG Potsdam gehört/gelesen ? Urteil vom 14. März 2016 · Az. VG 8 K 4832/15 Wir machen alles richtig und daher wird es immer schwerer den GS zu bekommen mit der vollen Breitseite der BRD-Willkür. Wie seht ihr das ?

A: Ja haben wir und halten es für eine Ente. Das Urteil kann eigentlich nicht als Begründung der Ablehnung genommen werden. Es ist auch eher wie ein Propaganda Artikel der Bild geschrieben und nicht wie ein Urteil.


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