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Fragen und Antworten

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24.11.2015
Enrico
F: Ich habe meine Willenerklärung zu einem Notar gebracht und er schickte sie ohne beglaubigung zurück mit der Antwort ich würde sie ja net anerkennen weil sie für das land Baden württemberg Arbeite was kann ich tun???

A: In der Bundesrepublik wird das nichts mehr. Die haben alle eine Weisung ihres Zwangs Nazi Verbandes. Aber prüfen Sie ob neben dem Gelben eine Willenserklärung notwendig ist.


24.11.2015
Holger
F: Mir auf der Behörde wurde gesagt, ich müsse ein berechtigtes Interesse nachweisen, um den Gelben Schein beantragen zu können.

A: Der Bundespersonalausweis und Reisepass sin kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit. Das sollte als berechtigtes Interesse reichen.


23.11.2015
Jürgen
F: Habe mir heute den "grünen Reisepass" besorgt - den wollte die Meldebehörde nur ausstellen, wenn ich gleichzeitig den braunen Pass mit austellen - Wollte ich aber nicht. Jetzt haben die mir den "grünen Reisepass" (vorlüfiger) im Exoressverfahren ausgestellt ohne den braunen Mitzubeantragen, ich musste denen aber Unterschreiben, dass ich die mir das nächste mal nur noch den Roten RP ausstellen und dass ich gar keinen mehr beantragen darf. Ist dass eigentlich in Ordnung so etwas von jemanden abzuverlangen, oder kann ich diese Erklärung auch Widerrufen?

A: Nein das ist Willkür. Die Erklärung ist auch folgenlos. Eine Nachfrage nach der gesetzlichen Grundlage wäre trotzdem angebracht gewesen.


22.11.2015
Karin
F: JETZT haben wir es verstanden.DANKE.

A: Wunderbar, gerne!


22.11.2015
Karin
F: Vielen Dank für Eure Antwort. Euer "Glückwunsch" hat uns nun doch ein bisschen "glücklicher" gemacht. ABER: Bei dem Punkt "Geburtsdaten" steht bei "STAAT" eben OHNE ANGABE und da müßte doch KÖNIGREICH PREUßEN oder wenigstens PREUßEN stehen. Ich hab einmal gelesen: Der anzuwendenden gesetzlichen Regelung: § 4 Abs. 1, Halbsatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 wurde jedoch im Antrag (wenn nach RUSTAG 1913 ausgefüllt) entsprochen. In eben diesem Gesetz ist in § 3 festgelegt, welche Staatsangehörigkeit man durch Abstammung – siehe § 4 – erlangt, nämlich die in einem Bundesstaat. Somit trifft für die Person § 1, Halbsatz 1 desselben Gesetzes (RuStAG, Stand 1913) zu: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ... [besitzt.]“

A: Sie nehmen den Eintrag aber nicht vor. Ist auch logisch und zwar aus 2 Gründen:
1. Zu dem Zeitpunkt Ihrer Geburt war und ist nach wie vor dieser Staat nicht handlungsfähig und wird durch die BRD treuhänderisch verwaltet.
2. Im Grunde genommen darf sie es auch gar nicht. Wenn Sie einen Volkswagen fahren bekommen Sie von Toyota schließlich auch keine Bestätigung darüber. ;-)


21.11.2015
Karin
F: Guten Tag. Ihr schreibt, dass "Widerspruch" der falsche Weg sei. Uns bleibt aber kein anderer, um die Berichtigung bzw. die Ergänzung selbiger zu beantragen. Sie haben uns ja letztens rausgeschmissen und nervlich kann ich mich diesem Prozedere nicht noch mal VOR Ort aussetzen. Ist es dann richtig, eine AUFFORDERUNG der uns zustehenden Daten zu beantragen? Seid nicht böse, aus Eurer Sicht mögen die Fragen "blöd" erscheinen, aber ich muss die eben mal stellen. Man weiß sonst nicht weiter. Es fehlen immerhin der Geburtsstaat und bei "Nachweisart" steht "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Geht dieser Punkt wenigstens in Ordnung oder sollte da nicht auch besser "RuStAG...stehen? Danke für eine Antwort.?

A: Entschuldigung, in Ihrer letzten Nachricht haben wir komplett überlesen, daß ALLES bei Ihnen in Ordnung ist. Weitere Eintragungen werden nunmal nicht vorgenommen. Es geht einzig und allein um den bei Ihnen vorhandenen Eintrag "Staatsangehörigkeitsausweis". Herzlichen Glückwunsch!


20.11.2015
Karin
F: Guten Tag ins Forum. Habe nur ein kurze Frage: Stelle ich den Widerspruch die unvollständige "Vollauskunft" betreffend, an die Dame, die den Gelben Schein unterschrieben hat? Bei uns fehlt bei Beburtsdaten, Staat: OHNE ANGABE / Staatsangehörigkeit: 000 deutsch / bei Staatsangehörigkei - Nachweisart: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Ist DAS beim Punkt "Nachweisart" so i.O., oder hätte da nicht RuStAG.... stehen müssen? Ausgangsfrage: An die Dame der gelben Schein Bearbeitung geht der Widerspruch? Danke für eine Antwort und schönes WE.

A: Ein Widerspruch ist das falsche Instrument. Sie können beide angehen, sowohl die Dame aus der Ausländerbehörde (1. Wahl), als auch die bei der Meldebehörde. Ihr Auftreten ist entscheidend, wie nachdrücklich Sie dazu auffordern sich an die Gesetze zu halten! Dazu sollten Sie auch selbst einfach mal reinschauen. In diesem Fall § 33 StAG (Ausländerbehörde) und das BMG (Meldebehörde).


20.11.2015
Sven aus Oberaudorf
F: Hallo zusammen! Ich habe meinen GS persönlich abgeholt. Es hat gut 3 Monate gedauert. Bis zum ESTA-Register (da 6-7 Wochen) ist alles korrekt und vorhanden. Ich habe auch unsere Gde. in Oberaudorf bezüglich die Vollauskunft angeschrieben. Da hat aber am kurzesten gedauert. Die haben mir aber einfache "Meldebestätigung" zugeschickt. Gar keine Vollständigkeit! Nichts über "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangehörigkeit." Wie soll ich mich verhalten? Das kann ich nicht einfach so lassen. Was kann ich da am besten hinschreiben? Bitte hilf mir! Sven aus Oberaudorf

A: Sie müssen Ihre Rechte schon einfordern. Hingehen, vorher ins BMG schauen und eine Vollauskunft / erweiterte Meldeauskunft über sämtliche gespeicherten Daten gemäß BMG verlangen. Macht die Trulla an der Theke das nicht, dann verlangen Sie den Vorgesetzten.


05.11.2015
Karin
F: Hallo liebes Team, JA - ich bin DIE Karin mit dem "schwebenden" Verfahren, sprich: Fachaufsichtsbeschwerde. DAS Ergebnis warten wir natürlich ab, ABER: wir könnten uns dann den nächsten Schritt der DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE sparen und würden das alles eben NOCH EINMAL beantragen. Noch eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht, dass man den Schein in der Stadt beantragen MUSS, in welcher manb wohnt. Oder kann man auch in einer anderen nahe liegenden Stadt das beantragen? Können wir das nicht auch in z. Bspl. Meitingen.DANKE für Eure Mühe und noch einen schönen Tag. LG aus Augsburg

A: Eine Dienstausichtsbeschwerde ist eh das falsche "Instrument", eine Fachaufsichts- mit gleichzeitiger Diskriminierungsbeschwerde ist schon das richtige. Ja, die Zuständigkeit ist wohnsitzabhängig, welcher im Grunde ja auch verlegbar wäre...


05.11.2015
Udo1969
F: habe vor ca. einem Jahr den gelben Schein mit dem grünen vorläufigen Reisepass beantragt, nun war ich wieder beim [Meldeamt] Bürgercenter und wollte wissen wie oft ich diesen grünen beantragen darf. Mir wurde gesagt , ich darf diesen grünen nur max. drei mal beantragen bzw. ausgestellt werden. Wollen die pseudo Behörden mich hinters Licht führen oder ist das von deren Seite legitim???

A: Wie hier schon oft erwähnt... es liegt an UNS, ob wir auf unsere Rechte bestehen und diese auch einfordern, oder hat die Verwaltung inzwischen ein geeigneteres Dokument im Programm? Die Mafia zu fragen ist in den seltensten Fällen eine gute Idee, auch wenn man selbst in deren Kreisen vereinzelt langsam beginnt aufzuwachen. Wenn man Ihnen irgendetwas erzählen will, was Ihnen spanisch vorkommt, dann fragen Sie immer nach der entsprechenden Rechtsgrundlage... "Wo steht das?" Und bitte bedenken Sie... Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen gelten für Bedienstete, nicht für Souveräne!


05.11.2015
Karin
F: Mit unserem Schein ist es ja nicht so optimal verlaufen. Jetzt haben wir erfahren, dass man den ganz einfach NOCH EINMAL beantragen kann?? Wisst Ihr etwas darüber?? Danke für eine Auskunft.

A: Es ist doch noch alles in der Schwebe, oder? Das Antragsverfahren läuft doch und den nächsten Schritt haben wir doch auch kommuniziert. Es sei denn, Sie sind eine andere Karin...


30.10.2015
Karin
F: Vielen Dank für Eure Antwort und jetzt weiß ich, wie es hier im Forum Forum funktioniert. Zur Sache nochmal: Wir wurden ja gestern regelrecht raus geschmissen. Da die Bearbeiterin uns genötigt hat, auf dem Formular "F" den Punkt 2.3 mit dem Perso bzw. Reisepass auszufüllen und heute noch der Meinung ist, sie hätte das RECHT dazu, werden wir eine FACHAUFSICHTSBESCHWERDE an diese Behörde verfassen. Es kann doch nicht sein, dass eine "Behörde" wissentlich FALSCH "berät" (zwingt) und dies ohne Folgen bleibt. Wir haben uns entschlossen, dieser Dame wenigstens auf diesem Weg mal Benehmen beizubringen.Dieses fies grinsende Gesicht gestern, als die uns riet, VOR GERICHT ZU GEHEN, OBWOHL SIE die VERURSACHERIN ist...DAS lassen wir uns nicht gefallen. Gibt es "Anleitungen", wie so eine Beschwerde auszusehen hat? Namen des "Behördenleiters" haben wir schon in Erfahrung gebracht. Vielen Dank für Eure Mühe und schönes Wochenende.

A: Sie weiß genau warum sie grinst, denn das wird höchstwahrscheinlich im Sande verlaufen. Trotzdem sollte man es tun, um entsprechende Aktenlage für später zu schaffen. Machen Sie nicht nur eine Fachaufsichts-, sondern auch gleich mit eine Diskriminierungsbeschwerde daraus. Das ist gezielter Rassismus gegen Deutsche! Solche Beschwerden können formlos eingereicht werden.


29.10.2015
Karin
F: Man hat uns auf dem Ausländeramt regelrecht genötigt, auf dem Antrag F - Punkt 2.3 (ich besitze/besaß einen deutschen Ausweis, den Reisepass bzw. Perso einzutragen. Nun ist es passiert: Der Vorname ist NORMAL geschrieben, der Familienname wieder durchgängig GROß!! Genau DAS wollten wir nicht. Nach Erhalt des GELBEN SCHEINES sind wir heute dorthin gedampft und haben uns beschwert. Die Dame sagte auf unseren Vorwurf auf die Ausfüllung des Punktes bestanden zu haben, dass DAS IN AUGSBURG SO SEIN MUSS!! Ende vom Lied, wir wurden vom "Team Leiter" aus dem Gebäude geworfen.Wir hätten so gern die Vor- und Familiennamen normal auf dem Schein stehen..Kann man da noch etwas machen. Diese dumme Pute meinte, wir könnten vor ein BRD GmbH Gericht ziehen. Wir haben eine richtige Wut.Es war so viel Arbeit und Mühe, die Papiere alle zusammen zu bekommen und dann DAS.

A: Tja, da ist nicht mehr viel zu machen. Wenn man sich einmal auf solche Dinge eingelassen hat, dann ist der Zug meist abgefahren. Standhaft bleiben ist das A & O! Aber wenigstens haben Sie ja den "halben Weg" geschafft und Ihr Status ist immerhin besser als vorher.

Trotz allem: Herzlichen Glückwunsch!


14.10.2015
gunter p.
F: Laut Rückschein - Eingang am 08.07.2015 bis heute keine Antwort - wie vorgehen ??

A: Schriftlich den Bearbeitungsstand abfragen.


12.10.2015
Ralf
F: Hier ein Tip bei Umzug in einen anderen Kreis. Aufpassen! Gelber Schein und korrekter ESta ohne Probleme erhalten. Nach Umzug in einen anderen Kreis Vollauskunft beantragt. Nachweis stand nicht mehr drin. Der Eintrag ins Melderegister musste dann bei der neuen "Meldebehörde" beim Abteilungsleiter erzwungen werden, denn Nachforschungen haben ergeben, daß der Eintrag von der neuen "Meldebehörde" vorsätzlich gelöscht wurde, nachdem die alte „Meldebörde“ die Unterlagen weiter gegeben hat. Die Ausländerbehörde hat es aber nachweislich unverzüglich, noch am gleichen Tag der Abholung es Gelben, an die alte „Meldebörde“ weiter gegeben. Der Abteilungsleiter der neuen "Meldebehörde" behauptet frech: „Ob das nun drinsteht oder in China nen Sack Reis umfällt, interessiert keinen hier im Kreis. Mit dem Teil können Sie sich den A… abwischen und noch nicht einmal ausweisen, da dieser nirgendwo anerkannt wird, da kein Lichtbild drauf ist. Kann ja auch von jemand geklaut werden und sich dann damit ausweisen wollen. Frage: Mit dem Gelben Schein und Apostille, welchen ich inzwischen kopiert und beglaubigt habe, Original gut „untergebracht“ kann ich mich doch sehr wohl ausweisen wenn ich keinen Perso mehr habe und den Reisepass nicht zur Hand habe?

A: Dies ist leider (noch) so. "Aufklärung", insbesondere in den Behörden selbst zu betreiben, ist eine unserer Hauptaufgaben und wer gegen das Gesetz verstößt darf auch gerne angezeigt werden. Hierbei bitte auch den Strafantrag nicht vergessen. Dies darf man auch ankündigen, vielleicht unterstützt dies ja den Denk- und Lernprozeß der Bediensteten.


12.10.2015
Luis
F: Vielen Dank für die schnelle Information. Hie noch ein paar Ergänzungen: Ich bin unehelich im Jahr 1966 geboren. Im Jahr 1967 heirateten meine Eltern. Mein Vater hat den Familiennamen meiner Mutter angenommen. Zwischen meiner Geburt und der Heirat meiner Mutter liegen mehr als 301 Tage. Mein Vater hat die Vaterschaft nach meiner Geburt angenommen. Nach welcher Linie muss ich ableiten? Vater oder Mutter?

A: Nach dem Vater.


04.10.2015
Karola
F: Es muss doch ein Gesetz dafür geben, so etwas kann doch nicht ernsthaft von Behörde zu Behörde unterschiedlich und anders bearbeitet werden!!!

A: Willkommen im Rechtsstaat!!!


04.10.2015
Karola
F: Das war leider keine Antwort auf meine Frage. Meinen Antrag habe ich richtig beantragt, nach RuStAG - die Behörde hat ihn aber nicht so bearbeitet! Wo steht bitte, dass die Behörde diesen so bearbeiten muss, wie ich ihn eingereicht habe?

A: Wenn wir die Info nicht haben was Falsch ist, können wir auch nicht entsprechend Antworten.


03.10.2015
Karola
F: Besteht eine Verpflichtung für die Behörde, meinen Antrag auch nach RuStAG 1913 zu bearbeiten? Wenn ich meinen Antrag richtig ausgefüllt habe? Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage? Nach welchem Paragraphen?

A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht ist. Gegen Unwissenheit und Willkür kann man aber nichts machen. Wichtig ist aber der Antrag.


03.10.2015
Karola
F: Meinen Staatsangehörigkeitsausweis habe ich "richtig" beantragt - nach RuStAG § 4 Abs. 1, bei dem für mich zuständigen Landratsamt. Leider hat man meinen Antrag trotzdem nach StAG bearbeitet. Obliegt es dem jeweiligen Landratsamt wie es eine Beantragung des Antrages vornehmen darf?

A: Ob richtig abgeleitet ist, kann man erst im ESTA sehen, wenn auf dem Gelben die Schreibweise des Vor- und Familiennamens richtig ist.


27.09.2015
Alex
F: Keine Frage, außer: Kann ich mir hier nicht mehr einloggen? Ich habe inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landkreis geschickt mit der Aufforderung 1) einen neuen StaGausweis auszustellen, da die "Beamtin" nicht nur nicht der deutsche Ortografie mächtig ist ( mein Familienname wird normal( Anfangsbuchstaben groß) geschrieben, nicht komplett in Großbuchstaben), das grenzt an Urkundenfälschung 2) die Verunstaltung der Urkunde durch handschriftliches Streichen des Familiennamens und handschriftl. Verbesserung des ortogr. Fehlers 3) die wahrscheinliche Nichtableitung bis vor 1914 ( obwohl meine Urkunden zurückbis 1909 gingen, alle Urkunden vollständig waren und nichts beanstandet wurde) 4) Nichtweiterleitung der Daten gemäß §33 StaG, weder an BVA noch an Gemeinde, nicht unverzüglich-gar nicht! Und last not least keine Rückgabe meiner beglaubigten Kopien der Urkunden ganz abgesehen von dem unverschämten Verhalten der Pseudobeamtin. Nun gab es meine Warnung, keine Meldung/Antwort des Ausländeramtes auf meine denen gewährte zehntägige Frist zur Verbesserung/ Korrektur des Ausweises, nun werde ich Strafanzeige stellen, wie angedroht, und auch weitergehen- hat da jemand schon Erfahrung?

A: Wenn Sie sich einloggen wollen, müssen Sie sich an gelberschein.info wenden. Bei uns ist das nicht notwendig.


24.09.2015
duerckheim
F: Auf meine umfangreiche Anforderung von Urkunden aus dem Ehe-/Geburtsregister beim Standesamt erhielt ich heute schriftlich folgende Mitteilung: “… wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage und teilen Ihnen mit, dass wir für die Bearbeitung noch folgende Angabe/n benötigen, da sonst eine weitere Bearbeitung nicht möglich ist: “ … “Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0xxxxxx an.” … Ich hatte in meinem formlosen Schreiben der Beantragung absichtlich keine Mobilnummer angegeben, um nicht angerufen zu werden und möchte ein Telefonat vermeiden, dessen Verlauf eventuell zur Konsequenz hätte, dass erforderliche Urkunden abgelehnt werden. Stattdessen möchte ich auf die rechtsverbindliche Schriftform bestehen, wie ihr es hier empfehlt. Ich würde dem Standesamt nun erneut schreiben, dass sie mir doch bitte in rechtsverbindlicher Schriftform mitteilen sollen, welche konkreten Angaben benötigt werden, um die Anfrage zu bearbeiten. Jedoch habe ich die Befürchtung, damit den Sachbearbeiter bzw. das Amt zu verprellen und womöglich Verdacht zu schüren, also auf Nichtkooperation zu stoßen. Ist diese Befürchtung berechtigt und ich sollte lieber das erbetene Telefonat wagen? Oder ist das Szenario meiner Befürchtung unwahrscheinlich und die können das ab, wenn ich ihrer Bitte nicht nachkomme und stattdessen einen eher schroffen Kurs fahre? Danke!

A: Die wollen nur Spielen und wissen wofür sie die Urkunden brauchen. Ich würde die Briefvariante wählen.


23.09.2015
Silvia
F: Hallo, jetzt bin ich aber sauer.Duerckheim fragte unter "Sonstiges"ob bei der Willenserklärung die Kopien der Abstammung beigelegt werden sollen. Ich hatte es bei meiner Willenserklärung angeheftet. Der Notar hatte es einfach abgemacht und gesagt das er es so nicht beglaubigen kann wenn die angeheftet sind, da er sonst ja die Kopien ja mitbeglaubigen würde.Übrigens hatte er die Willenserklärung nicht mit einem blauen Stift beglaubigt sondern er hat mit einem Stift unterschrieben, welcher dem eines Geldscheinprüfers ähnelt.Besagter Notar hat seinen Sitz in Bremen(Hollerallee) Ich hatte euch den Scann meiner Willenserklärung als Anhang 2014 geschickt. Ist diese Willenserklärung überhaupt etwas Wert? Ich hatte damals etwa 75 Euronen bezahlt für 2 Willenserklärungen und eine beglaubigte Kopie mit Foto des gelben Scheins. Und wie gesagt:unterschrieben hat er es damals mit etwas das wie ein Geldscheinüberprüfer-Stift aussah. Die Unterschrift sieht halt auch so aus.Ich hatte es erst zuhause richtig registriert.

A: Ja die Notare haben in der Bundesrepublik Anweisung von Ihrer Nazi Zwangskammer. Deshalb empfehlen wir den Weg ins Außen. Nötig ist die Willenserklärung aber nur für den Antrag auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit. Andernfalls ist der Antrag zum gelben Schein die Willenserklärung.


22.09.2015
Heiko1
F: Was mach ich wenn mir der Gelbe Schein verweigert wird?

A: Entweder auf den Papier Umziehen oder auf dementsprechende Dokumente als Staatenloser bestehen.


22.09.2015
Sven
F: Trotz Gelben und Hinweis auf Rechtsstellung verweigert mir das Bürgeramt den vorläufigen Reisepass. Was kann ich jetzt noch tun?

A: Vorname und Name der Person erfragen. Strafantrag mit Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft schicken.


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