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Fragen und Antworten

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12.11.2020
Annie
F: Hallo, liebes Team, noch eine Verständnisfrage zur Beibringung von Urkunden: Ist es zur Beantragung des GS ausreichend, wenn ich vorliegende Original-Urkunden (Heirats-/Geburtsurkunden) kopiere? Oder muss ich auch diese Unterlagen zwingend beglaubigen lassen, bevor ich sie einreiche? Vorab herzlichen Dank für Eure Hilfestellung!!! Viele Grüße, A.

A: Ja Kopien reichen aus!


10.11.2020
DHE
F: Nochmal ich: Kronkret leite ich bis zu meinem Grossvater zurück, der 1907 geboren ist und hier ist Ende mit dem Nachweis. In eurer Ausfüllhilfe (für Urgrossvater, den ihr als End-Beispiel nehmt), steht bei 4.3 aber "erworben durch Abstammung". Einerseits, ist das nicht irrelevant, da ich ja bereits bis 1907 abgeleitet habe? Andererseits kann ich seine Abstammung aber auch nicht wissen, weil mein Grossvater evtl. auch unehelich von einer Russin geboren worden sein könnte (jetzt nur mal als Beispiel). Oder war vor 1913 einfach jeder ein Deutscher, der auf damaligem Gebiet des dt. Kaiserreich geboren wurde, unabhängig der Staatsangehörigkeit der Eltern? Sorry, ich will nur verstehen und dies hier ist wirklich eine Wissenschaft, wie seit 3- 4 Wochen feststellen muss...

A: Sie leiten auf den letzten Vorfahren vor 1914 ab. Deswegen ist Ihre Reise da zu Ende und 3.2 bleibt leer. Sonst müssten Sie einen weiteren Antrag ausfüllen. Dazu bestand im Kaiserreich das Abstammungsprinzip und nicht das Geburtsortsprinzip. Also hat Ihr Großvater die Staatsangehörigkeit durch Abstammung 4.2 von seinem Vater. Das kann man den Abstammungsurkunden entnehmen.


09.11.2020
DHE
F: 1. Super Homepage!! 2. Warum kann bei dem Vorfahre, der vor 1914 geboren, das Feld 3.2 (dt.. Staatsangeh. erworben durch...) leer bleiben, bei 4.3 (erworben durch...) soll aber "Abstammung" rein!? Das erschließt sich mir nicht, denn das weiß ich im Zweifel ja auch gar nicht, falls RuStAG Paragr. 4 bei diesem Vorfahre nicht zutrifft... Meiner Logik nach müsste dann doch immer nochmal ein Schritt zurück gegangen werden, oder?

A: 3.2 Da ist ja die Reise zu Ende. Also bleibt es das leer weil er in den Bundesstaat gelebt hat. 4. Behandelt die Staatsangehörigkeit Ihres Vorfahren. Der Vorfahre dürfte keine deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) haben. Er ist Bundesstaatenangehöriger durch seinen Vater also Abstammung.


04.11.2020
tibur
F: Hallo, beantragt man Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern online unter: https://standesamt.online/geburtsurkunde-anfordern, oder in den jeweiligen Standesämtern? Und wie werden die Urkunden beglaubigt? Muss hierzu das "rechtliche Interesse glaubhaft" gemacht werden?

A: Die Urkunden gibt es beim Geburtsstandesamt mit der Anfrage einer Beglaubigten Urkunde in Deutsch.


03.11.2020
Heike
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) doch bevor ich nun etwas falsch mache, da ich irgendwo gelesen habe das ich als eheliches Kind den Nachweis der männlichen Ahnen darlegen muss!! Sprich Urkunde Vater, dann Opa und Urgroßvater um vor 1913 zu gelangen möchte ich mich doch lieber absichern?? Bin nun ganz durcheinander. Kann ich aus eurer Antwort von gestern indem ich mitteilte, dass ich den Ahnenpass von meinem Vater in der jedoch die Ahnen von meiner Oma und Uroma und Ururoma eingetragen sind, entnehmen, dass ich diesen zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises nutzen kann!!?? Das wäre super :-) Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen. Vielleicht habt ihr ja auch einen Idee an wen ich mich in NRW wenden kann der mir Beihilfe zur Beantragung geben oder vermitteln kann??!!Viele Grüße <3

A: Wir verstehen nicht, was an §4 RuStAG nicht zu verstehen ist? Wenn Sie Ehelich geboren sind, geht es über den Vater. Ist Ihr Vater Ehelich geboren, geht es über seinen Vater usw. Zu beachten ist bei unehelichen der §5 RuStAG die Vaterschaftsanerkennung(Legitimation).


02.11.2020
Heike
F: Guten Tag, ich möchte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und habe den Ahnenpass von meinem Vater erhalten in dem jedoch die mütterliche Seite bis 1859 beurkundet ist!!!Habe ich damit auch die Möglichkeit den Ausweis zu erlangen? Väterlicher Seits ist die Linie leider nicht mehr per Urkunde vorhanden!

A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


31.10.2020
arthur
F: Guten Tag, ich will auch meine Staatsangehörigkeit anfordern. Doch bei mir scheint es etwas kompliziert zu sein. Meine Urgroßmutter ist in Wolga Sarates(Deutsches Wohngebiet), geboren am 9.1914. Urgroßmutter- und Vater waren beide Deutsche. Meine Großmutter Heiratete auch einen Deutschen nur meine Mutter Heiratete einen Russen. Heiratsurkunde von Urgroßeltern und Großeltern sind auf deutsch übersetzt. Meine Eltern sind Geschieden, da es von der Abstammung geht und das von der Vaterseite aber nach der Scheidung Mutterseite ist die Möglichkeit immer noch gegeben einen Staatsangehörigkeit zu bekommen? Danke im Voraus

A: Eine Scheidung hat da keinen Einfluss drauf. Sie sind Ehelich geboren.


30.10.2020
Freyasson
F: Tausend Dank für die schnelle Beantwortung meiner ersten Frage - so macht das Spenden Spaß! Ein paar Gedanken mit Fragezeichen sind noch da. Mir liegen die Geburts- und Heiratsurkunden bis auf jene meiner vor 1914 geborenen Großeltern vor. Die letzten fand ich in den Kirchenbüchern. Meine Fragen: Müssen auch die Orignalurkunden beglaubigt werden und sind die Standesämter verpflichtet - ohne Rückfragen - auch die noch fehlenden Dokumente auszuhändigen? Ich denke, dass die Mitarbeiter schon bei den Anfragen auf irgendwelch "Willkürknöpfe" drücken werden, weil sie den Braten riechen?! Danke für Eure Hilfe. Freyasson

A: Originale Urkunden werden einfach nur Kopiert. Bisher ist bei den Standesämter noch keine Gegenbewegung bekannt.


29.10.2020
Waidhofer
F: Eltern beide in Österreich geboren. Vater in Waidhofen an der Thaya , das immer wieder mal österreichisch war. Urkunden liegen vor. Gibt es hier Überhaupt eine Aussicht auf erfolg? Danke schon mal

A: Ja, selbstverständlich! Denn auch Ö Streicher sind Deutsche.


29.10.2020
Freyasson
F: Hallo! Ich bin, wie meine Vorfahren (vor 1914) in Varel geboren. Varel gehört zum Großherzogtum Oldenburg und liegt umring von Preußen. Ist es somit richtig den Geburtsort und den ebenfalls immer noch bestehenden "Wohnungsstand" mit Großherzogtum Oldenburg anzugeben und eben nicht mit Preußen. Vielen Dank für Eure Mühe.

A: Ja natürlich!


28.10.2020
Sandy
F: Was muss ich beim Kind ausfüllen bzw. ankreuzen, wenn der Vater dem Gelben Schein hat? Da brauche ich doch die ganzen Nachweise nicht mehr, oder?

A: Die Zeiten der Bequemlichkeit sind vorbei. Wenn Sie also etwas tun, dann richtig.


26.10.2020
franz
F: Hallo, bei der Angabe von aktuellen Wohnort und Aufenthaltsorte immer die Bundesstaaten angeben (Bsp Bayern) richtig? Wenn ich von Sudetendeutsche als Vorfahren habe Bundesstaat Sachsen nur bei Staatsangehörigkeit angeben - richtig? Muss Königreich jeweils dazu geschrieben werden? Danke

A: Das haben Sie richtig erkannt. Für die Eindeutigkeit sollten Sie auf das Königreich nicht verzichten.


20.10.2020
Peter
F: oder besser Markgrafschaft Mähren Oh mann ihr habts echt nicht leicht mit mir Unwissenden - entschuldigt vielmals und nochmals danke

A: Mehr ist dazu nicht zu sagen. Es sind Ihre Hausaufgaben. Wir können nichts mehr beitragen.


20.10.2020
Peter
F: ich dreh langsam am Rad. Königreich Böhmen gehört doch nicht dazu - oder?

A: Landsmannschaft!!!!!!!!!!!!


20.10.2020
Peter
F: Habe gerade erfahren, dass es noch ein Original der Geburtsurkunde gibt - da steht aber keine Staatsangehörigkeit drauf - ist es dann besser eine neue aus Tschechien (Mähren)anzufordern?

A: Es sollte nichts anderes kommen. Einfach mal mit der Landsmannschaft auf der Urkunde beschäftigen.


20.10.2020
Peter
F: Ist es notwendig eine Geburturkunde mit Apostille zu beantragen oder reicht die mehrsprachige ohne Apostille für den Antrag aus? Herzlichen Dank...nochmal

A: Die normalen, beglaubigte Urkunden reichen. Die sollten eh auf Deutsch sein.


20.10.2020
Peter
F: Zuerst nochmal vielen herzlichen Dank für eure Arbeit - ich finds Weltklasse. Wahrscheinlich seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Könnt ihr mir sagen ob ich Unterlagen aus Tschechien anfordern muss bzgl. der Geburt - bescheinigt dies dann die korrekte Abstammung lt. RUStAG? Danke,danke,..

A: Einfach die Geburtsstandesämter anschreiben und die Urkunden seiner Vorfahren bestellen. Dann werden Sie erkennen welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Ich vermute mal Königreich Sachsen. Aber das können Sie den Urkunden entnehmen.


20.10.2020
Peter
F: Hallo, wie verhält es sich mit Vetrieben, sprich Sudetendeutschen? besteht hier eine Aussicht auf einen Nachweis nach RUStAg? Danke

A: Ja natürlich!!!


20.10.2020
Tobias 1987
F: Guten Tag Leider ist es mir nur möglich eine Abstammung bis 1924 von meinem Opa nachzuweisen. Mein Opa ist in Berlin am 21 Oktober 1924 geboren. Welche Staatsangehörigkeit ergibt sich daraus ?

A: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Da müssen Sie wohl noch einmal ran. Vor 1914 ist das Datum.


13.10.2020
Fritz
F: Hallo meine Frage ist, muss meine Geburtsurkunde für den Antrag der Staatangehörigkeit mit Angabe der Eltern sein oder ohne?

A: Eine Geburtsurkunde ohne Angabe der Eltern ist uns noch nicht untergekommen. Da Sie Ihre Abstammung bis vor 1914 nachweisen müssen, macht das ja auch Sinn. Es sei denn Sie sind vor 1914 geboren. Dann ist der Nachweis der Abstammung nicht nötig.


12.10.2020
Dee
F: Hallo, mein Opa ist am 25.03.1880 in Danzig geboren worden und 1945 in Dahme erschossen worden. Hab ihr/Sie eine Lösung wie ich an den Geburtenregisterauszug heran komme, wenn sich bei den Polen verwalteten Gebieten nichts tut/bewegt. Im RuStaG konnte ich mit Nachweis einer Todesurkunde leider nichts vorfinden, gibt des solches Möglichkeit auch -oder eher unwahrscheinlich. Polen-Online Archiv und in den evangelischen Kirchenverzeichnis, sowie Landesarchiv Berlin (weil er in Berlin gewohnt hatte) wurde nichts gefunden. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Von meiner Oma Geburtenauszug mit Geburt 1900 habe ich zwar, aber die Abstammung zählt ja nur von der väterlichen Seite. Gibt es noch eine andere Variante, um auf meine Preußische Staatsbürgerschaft zu kommen?

A: Wenn Sie eine Urkunde haben ist doch alles in Ordnung. Dabei ist es egal ob Geburt oder Sterbeurkunde. Online würde ich solche Sachen auch nicht machen. Vielleicht sollen Sie das Standesamt in Danzig direkt anschreiben. Die Vordrucke dafür sind unter Herunterladen.


10.10.2020
birgitt
F: danke! 1/ die rückverfolgung der abstammung meines partners ist schwieriger, aber natürlich möglich. allerdings haben wir bedenken, ob noch originalregisterauszüge überhaupt vorhanden sind, wegen der bewußt fortschreitenden digitalisierung in diesem bereich. er stammt aus berlin. wäre es möglich, dass diese digitalisierten dokumente/registerauszüge nicht akzeptiert würden? 2/ muß oder sollte man beim FK bei unehelichem kind auch kopien der vaterschaftsanerkennung/sorgerechtserklärung mitschicken? 3/ unser sohn hat den familienname der mutter. ist das ein problem?

A: Die digitalisierten Dokumente sind kein Problem. Die Vaterschaftsanerkennung muß beigelegt werden. Der Familienname ist auch Problem.


10.10.2020
birgitt
F: hallo! 1/ ich möchte GS für mich und unseren unehelichen Sohn beauftragen, Vater ist mitsorgeberechtigt. wir gehen davon aus, dass die abstammung unseres Sohnes über mich als Mutter läuft, da wir nicht verheiratet sind. Scheint wir liegen falsch? 2/ leider habe ich kein Ausfüllmuster gefunden für das Formular FK. Die anderen Muster sind extrem hilfreich, alle Unsicherheiten ausgeräumt - DANKE AUCH DAFÜR! -

A: Bei Vaterschaftsanerkennung (§5 RuStAG Legitimation) geht es über den Vater. Der Antrag FK ist doch FAST Identisch mit der Ausfüllhilfe.


05.10.2020
Christian
F: Ich habe eine Frage zur Abstammung zur Beantragung des gelben Scheins. Ich bin unehelich zur Welt gekommen, meine leiblichen Eltern haben aber nach meiner Geburt (6 Jahre später) geheiratet. Ist nun meine Mutter oder mein Vater für die Abstammung relevant?

A: Wenn Sie den Familiennamen des Vaters tragen, ist die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaftsanerkennung sehr groß. Das ist zu Prüfen. Dann geht es nach §5 RuStAG über den Vater.


05.10.2020
Claudia Heike
F: Danke für Eure Antwort am 26.9! Nach Urlaub noch 2 Dinge : 1. Muß die erweiterte Meldebescheinigung mit dazu? zu. 5.: (da hatte ich mich unklar ausgedrückt): Die Unterlagen meines Vaters bis zum Ahnen vor 1914 (mein Opa, geb. in Österr.-Ung.!) haben wir natürlich! Ich meinte Unterlagen der Vorfahren, die im ~17Jh. aus Deutschland auswanderten..? Wenn die Urkunde v. Opa ausreicht mit der ei. Erklärung, dann könnten wir das Ding abschicken. Das hatte ich gemeint. Dankeschön :)

A: Erweiterte Meldebescheinigung ist gestrichen! Maximal eine Meldebescheinigung aber besser eine Aufenthaltsbescheinigung. Die Unterlagen Ihrer Ahnen vor 1914 sollten eine deutsche Volkszugehörigkeit belegen. Aber auch Österreicher sind Deutsche.


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