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Fragen und Antworten

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07.03.2022
JosefS
F: Verzeihung: Nun kamen mir noch zwei wichtige Fragen. Staatenlose dürfen doch niemanden mit Staatsangehörigkeit heiraten: Wäre die Ehe einer Deutschen ohne Gelben Schein mit einem Ausländer, der über eine Staatsangehörigkeit verfügt, damit nach RuStAG ungültig und das Kind unehelich? Andernfalls kann das Kind über den Vater nichts Deutsches ableiten: Kann es dann in der BRD überhaupt zur natürlichen Person werden, über das StAG bspw. wegen ius soli?

A: Die Bundesrepublik kennt keine nat. Personen. Am liebsten hat sie die von ihr herausgegebenen jur. Personen. Was das Kind über den Vater ableiten kann, ist der Bundesrepublik vollkommen egal.


06.03.2022
JosefS
F: Herzlichen Dank! Abschlußfragen, bitte: 1. Ist es hilfreich für das genannte Kind, wenn es im Rahmen des StAG seine Angehörigkeit als Deutscher bestätigen lässt? 2. Auf RuStAG kann es sich ja nicht berufen und braucht es nicht, da es demnach Ausländer wäre, was nichts am Status als Staatenloser ändern würde, richtig? 3. Oder ist die Ausweisung über StAG völlig nutzlos und das Kind hat keine Chance, zur natürlichen Person zu werden, sonder bleibt auf dem deutschen Personalausweis und der deutschen Geburtsurkunde sitzen?

A: 1. Nein! 2. Das wurde hier nicht geschrieben. Sie sollte die Antworten genau nehmen und nicht Interpretieren. 3. Ist in 1 beantwortet!


06.03.2022
JosefS
F: Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Bitte zwei Anschlußfragen: 1. Wenn die Mutter mittlerweile vom Vater ihrer Kinder geschieden ist und das alleinige Sorgerecht inne hat, bleibt es dennoch bei der Ableitung vom Vater? 2. Zählt die Einbürgerung eines Ausländers durch die BRD als Einbürgerung im Sinne des RuStAG oder nur des StAG, weil das Reich ohne Organe nicht einbürgern kann? - wodurch die Kinder nach RuStAG somit Ausländer wären.

A: 1. Ja 2. Nein, einbürgern geht nur in die Republik des Bundes Bundesrepublik!


06.03.2022
JosefS
F: Guten Tag zusammen. Zwei Fragen, bitte: 1. Wenn die Mutter von einem deutschen Donauschwaben aus dem heutigen Serbien abstammt (die Batschka), der aber über seine männlichen Ahnen bis weit vor 1914 (in das 18. Jahrhundert hinein) nachweisen kann, dass diese ursprünglich aus dem Gebiet des späteren Kaiserreiches abstammen, kann sie sich dann auf den letzten dieser Reichsdeutschen nach RuStAG berufen, bevor der erste männliche Vorfahr zu Österreich-Ungarn gehörte? 2. Sind nach 1918 geschlossene Ehen, oder zumindest in der BRD geschlossene Ehen, überhaupt gültig nach RuStAG, oder müsste jeder als unehelich gelten und über die Mutter ableiten? Vielen Dank im Voraus!

A: 1. Ja, Wenn es um die Mutter geht. Ihre Kinder müssen über die Väterliche wenn Verheiratet oder Vaterschaftsanerkennung.
2. Ja, die Verwaltung hat den Auftrag „odere Public“. Also die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.


02.03.2022
STina
F: Hallo. Ich habe nach langer Mühe meine Unterlagen alle gesammelt und die Feststellung mit der Ausfüllhilfe ausgefüllt. Am 3.2. Habe ich dann alles an meine Ausländerbehörde geschickt. Nun bekam ich Rückmeldung vom Landratsamt ... wie auch immer das dorthin kam. In diesem Schreiben ist alles falsch was nur falsch sein kann. 1. Wurde mein Vorname falsche geschrieben. 2. Steht darin ich hätte den Antrag bei meiner Gemeinde gestellt und 3. Steht um Betreff StAG dabei möchte ich meine Feststellung nach RuStAG. Ich habe gleich darauf eine Email verfasst mit der Bitte um Beachtung der Richtigkeit. Bisher noch keine Antwort. Qie verhalte ich mich jetzt am Besten? Erstmal abwarten? Ein Anruf wollte ich gerne umgehen... Danke schonmal und schönen Abend.

A: Die Ausländerbehörde, Gemeine ist Teil Landratsamt. Die Ausländerbehörde fängt mit der Prüfung immer im StAG an. Ihre Unterlagen und der richtig ausgefüllte Antrag sorgen dann für das RuStAG. Eine E-Mail ist vor Gericht nicht beweiskräftig. Zu empfehlen ist hier zu mindestens ein Einwurfeinschreiben. Eine Bearbeitung kann auch mal 2 bis 3 Monate dauern. Um so mehr Behörden in Ihre Prüfung eingebunden sind, benötigt das Zeit. Da diese angeschrieben werden müssen. Wenn sich also bis zum 3.5 nichts getan hat, wird es Zeit für eine Sachstandanfrage in Gerichtsverwertbarer Form.


25.02.2022
Sophia
F: Ich habe zwei Fragen: 1. Meine Kinder wurden unehelich geboren, den Vater habe ich erst 10 Jahre später geheiratet. Ich möchte für meine Kinder nun ableiten. Wenn ich das RuStAG richtig verstehe gilt der Personenstand zum Zeitpunkt der Geburt für die Ableitung. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet war sind meine Kinder unehelich geboren und müssten über mich, die Mutter ableiten ist das richtig? 2. Warum darf ich den Personalausweis in dem Formular nicht abgeben? Das habe ich nicht verstanden. Herr Oberüber gibt ihn in seinem Video auch an. Ich bin deswegen etwas verunsichert und möchte den sog. Behörden so wenig Grund zur Ablehnung geben wie möglich.

A: 1. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht es über den Vater. Siehe RuStAG §4 Legitimation.
2. Der Personalausweis ist die Person Name! Der Antrag geht auf den Familiennamen. Die Personen stimmen also nicht überein. Der Antragsteller ist nicht der Personalausweis!


25.02.2022
Meret
F: Vielen Dank für die rasche Antwort. Es gibt keinen Hinweis auf Landsmannschaften. Nur Bezirk Troppau, war ja alles in Bezirke eingeteilt.Frage: Merkblatt d. BVA gibt die Möglichkeit für eheliche Kinder, die im Ausland leben, geb. zw. 1964 bis 1974 von der Mutter ab zu leiten, wenn Kind sonst staatenlos. Über meine Mutter habe ich Urkunden bis 1450 in BW. Wäre das eine Möglichkeit?

A: Sie sollten nicht die geltende Gesetzgebung sondern die gültige Gesetzgebung nutzen. Das StAG bringt Sie nicht weiter!


24.02.2022
Meret
F: Ich habe eine Frage: mein Vater, unehelich, meine Großmutter, geb. 1909 - beide in Freiwaldau, Österreich-Schlesien, nicht das Freiwaldau, das im Bundesstaat Preussen lag, ist also nicht auf der Gemeindeliste. Beide waren Deutsche, soweit alles klar. Nur: was trage ich im Antrag unter "Geburtsstaat" ein? Österreich-Schlesien war nie ein deutscher Bundesstaat, wie komme ich ins RuStAG?

A: Sie tragen es so ein wie es ist! Auch Österreicher sind Deutsche. Schauen Sie mal auf die Landsmannschaften auf den Urkunden.


23.02.2022
Tamy
F: Wie bekomme ich Rustag,ich bin hier geboren und aufgewachsen,nur meine Eltern sind Ausländer ?

A: Das geht nicht. Für Sie bleibt nur das StAG.


17.02.2022
Alice im Kaninchenbau
F: Hallo, mein Vater, unehelich geboren 1941 in Haan, wuchs bei seiner Mutter und ihrem späteren Ehemann auf. Ob dieser Stiefvater ihn auch adoptierte weiss ich leider nicht. Ich denke eher nicht. Nach wem muss ich demnach ableiten? Der Mutter oder dem leiblichen Vater? Vielen Dank für eine Auskunft!

A: Das mit der Adoption sollten Sie noch abklären. Wenn das nicht der Fall ist, geht es über die Mutter.


30.01.2022
Jogi
F: Ich habe Schwierigkeiten eine beglaubigte Geburtsurkunde von 1906 zu bekommen. Das Standesamt hat nur Daten bis 1912. Die Daten die ich brauche sind im Stadtarchiv in einem geschlossenen Archiv. Daraus kann man aber nur eine unbeglaubigte Kopie anfordern. Wäre ein von der Kirche beglaubigter Auszug aus dem Taufregister ein anerkannter Nachweis?

A: Dann machen Sie das! Der Stempel des Archivs reicht auch.


28.01.2022
Marko
F: Hallo, meine Frau erhält doch aber automatisch durch Heirat die Staatsangehörigkeit des Ehemannes? Liebe Grüße

A: Ja, in 26 Bundesstaaten des Bundes. Aber in der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik nicht. Hier muss sie aus eigener Kraft vom StAG ins RuStAG.


28.01.2022
Marko
F: Guten Abend, ich lese oft man soll schon vor Antragstellung des GS einen ESTA-Auszug anfordern, macht das Sinn? Meine Ahnennachweise habe ich in Form von Sterbeurkunden und Geburtenregisterauszügen bis 1890 zusammengetragen. Meine Frau und mein Sohn können doch dann über mich, die Väterliche Linie ableiten? Vielen Dank

A: NEIN, es steht ja nichts drin! Ihre Frau muss aus eigener Kraft aus dem StAG kommen. Erst im RuStAG bekommt sie Ihre Staatsangehörigkeit.


27.01.2022
JB
F: Da meine Vorfahren alle verheiratet waren, leite ich über meinen Vater ab. Nur ist sein Vater (mein Großvater) im Krieg gefallen und ich habe nur einen Stammbuchauszug ohne Geburtsdatum (1907) von ihm, kann ich dann weiter über meine Großmutter ableiten? Von ihr hätte ich das beurkundete Geburtsdatum 1909.

A: RuStAG §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Eine Abkürzung ist nicht. Machen Sie Ihre Hausaufgaben.


27.01.2022
RM
F: Habe bei Recherche zu Familienahnen festgestellt, dass mein Familienname beim Großvater anders ist:) Soll ich zuerst beim Standesamt meinen Familiennamen ändern lassen und erst dann nach Änderung den Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen? Bitte um kurze Beratung. Danke und VG

A: Sie sollten eher herausfinden warum das so ist. Für eine Namensänderung besteht kein Grund.


25.01.2022
PE
F: "A: Das Sie denn Namen des Vaters tragen hat den Hinweis, dass Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Damit hat Ihr Vater Sie nach RuStAG §5 legitimiert. Also Ableitung über den Vater. Vielleicht lesen Sie einmal §5 RuStAG. Da steht noch eine Bedingung drin!" Das gilt auch, wenn die Mutter kein Ausländerin war (also beide Eltern deutsch sind/waren)? §5 RuStaG sagt "...eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter..." ...

A: In §5 RuStAG geht es um die Legitimation(Anerkennung) eines Deutschen. Von DEUTSCH ist dort überhaupt nicht die Rede. Das Abstammungsprinzip des RuStAG geht immer von der Väterlichen Linie aus. Es ist auch egal wie herum sie uns die Fragen stellen. Das gewünschte Ergebnis Ihrer Abstammung liegt in Ihrem Verständnis.


25.01.2022
PE
F: Hallo, zu meiner Frage "F: Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Waren die Eltern bei Geburt des Kindes (noch) nicht verheiratet, erfolgt die Ableitung über die Mutter. Korrekt?" muss ich noch einmal nachhaken. Meine Eltern waren zur Zeit meiner Geburt (09/1978) nicht verheiratet. Bis zum Zeitpunkt der Hochzeit meiner Eltern hatte ich auch den Mädchennamen meiner Mutter. Die Hochzeit meiner Eltern war 4 Jahre später 09/1982. Seit dem Zeitpunkt trage ich den Familiennamen meines Vaters. Zwischen Geburt und Hochzeit liegen also fast 4 Jahre. Ich leite also über die Mutter ab? Danke & VG

A: Das Sie denn Namen des Vaters tragen hat den Hinweis, dass Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Damit hat Ihr Vater Sie nach RuStAG §5 legitimiert. Also Ableitung über den Vater. Vielleicht lesen Sie einmal §5 RuStAG. Da steht noch eine Bedingung drin!


25.01.2022
Hans
F: Hallo, unter Punkt 4 der Anlage F soll unter 4.3 die Staatsangehörigkeit eingetragen werden. Was trägt man dort ein, wenn die Eltern in Sachsen, die Großeltern allerdings in Preußen geboren sind?

A: Die Staatsangehörigkeit des Vorfahren von vor 1914. In Ihrem Fall also wahrscheinlich Königreich Preußen.


25.01.2022
PE
F: Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Waren die Eltern bei Geburt des Kindes (noch) nicht verheiratet, erfolgt die Ableitung über die Mutter. Korrekt? VG

A: Ja, wenn keine Vaterschaft anerkannt wurde oder innerhalb von 301 Tage nach der Geburt geheiratet wurde.


15.01.2022
Oesi
F: Mein Großvater war Österreicher, Marineoffizier, und wurde nach Ende WK1 wegen der Heimatzuständigkeit Tscheche. Mein Vater war Bürger der ersten CSR, und als 9jähriger vertrieben. Meine Eltern haben in der DDR geheiratet, wo ich 195x geboren wurde. Welche Staatsangehörigkeit habe ich wohl ??

A: Also aus den wenigen Informationen VERMUTLICH Sachse.


12.01.2022
Tobi
F: Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe nur eine beglaubigte Geburtsurkunde (Auszug Pfarramt Pfraumberg- für Ujest/Kreis Tachau,Sudetengau) meines Großvaters(*1923) von 1943 ausgestellt in Praumberg. Von ihm habe ich auch einen Vertriebenenausweis. Eine Abschrift der Sterbeurkunde meines Urgroßvater(*1882-1945) ausgestellt in Pfraumberg. (Alles Unterlagen die mein Großvater beantragt/gesammelt hatte). Landsmannschaften sind nirgendwo ersichtlich, bzw. weiß ich nicht mal was das ist und auch nicht in welchem Zusammenhang es mit RuStaG steht... auf welchen Urkunden steht sowas bzw. was sollte ich alles anfordern um diesen Nachweis zu erhalten?

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


12.01.2022
Tobi
F: Guten Tag, ich habe irgendwo gehört (Internetvideo), dass man auch mit Vorfahren aus dem ehemaligen Sudetenland einen Antrag nach RuStaG stellen kann. Mein Großvater(*1932) und Urgroßvater(*1882) sind in Ujset (Tachau) heute Teschechien und früher aber Böhmen also Österreichisches Kaiserreich geboren. Stimmt das? Oder habe ich da leider Pech gehabt? Ich finde nichts was mir die Möglichkeit irgendwie gibt :-(. Besten Dank vorab und VG.

A: Das ist richtig! Schauen Sie auf die Urkunden mal nach den Landsmannschaften.


09.01.2022
Matze
F: Wahrscheinlich eine selten Blöde Frage! Wie bekomme ich die Abschriften meine Väter beglaubigt? (also Geburtsurkunden usw.)

A: Indem Sie eine beglaubigte Abschrift in deutsch für Liegenschaftsangelegenheiten beim Geburtsstandesamt anfordern.


03.01.2022
STina
F: Guten Abend. ich bin gerade dabei meinen Antrag auszufüllen. Ich habe auch seit Monaten viel gelesen. Mit meinen Unterlagen bin ich auch komplett. Jedoch habe ich einmal beim Antrag für meine Kinder (3 und 6 Jahre) eine Frage. Die Kinder sind unehelich geboren, allderdings ist der Vater bekannt und wird auch in der Geburtsurkunde aufgeführt. Also gehe ich nach dem Vater. Der Vater ist ebenfalls unehelich geboren und kommt aus der DDR. Von ihm gibt es 2 Geburtsurkunden. Die 1. mit Familienname der Mutter ohne Angaben des Vaters die 2. Urkunde 3 Jahre später dann mit Vater. Also ist der Vater bekannt und ich gehe auch nach dem Vater. Richtig? Bei der Heiratsurkunde gibts wieder durcheinander. Es gibt wieder 2 Stück. Die eine in der DDR die andere in der BRD. Allerdings gabs dazwischen keine Scheidung und das Datum ist einmal 1986 und dann später nochmal 1992 Welche ist nun gültig? Was mache ich wenn ich keine Auskunft bekomme über Großvater oder Urgroßvater von meinem Lebenspartner? Seine Großeltern waren stark im politischen System involviert was ein Nachfragen direkt wieder auf Misstrauen stößt und man keine Antworten bekommt.... Wir müssen zurück bis zum Urgroßvater meines Partners .... habt ihr vielleicht Hilfestellung für mich? Vielen Dank schonmmal und vg.

A: Das Aufführen des Vaters in der Geburtsurkunde der Kinder zeigt ein Vaterschaftsanerkenntnis. Somit ist Ihre Herangehensweise vollkommen richtig. Zu den Heiratsurkunden lässt sich mit den Informationen nur schwer eine Aussage treffen. Ich würde dort aber die neuste priorisieren. Das Anfordern von Geburtsurkunden beim Standesamt sollte problemlos möglich sein. Auf Anfragen kann man in dem Fall wohl verzichten.

Weitere Hilfe -- > TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


30.12.2021
Iuminati
F: Liebe Freunde, ich möchte gerne einen Nachweis erstellen lassen, doch sieht es sehr schlecht aus mit der Nachweiserbringung, da mein Opa sowie Oma, als auch Vater& Mutter aus Königsberg in Ostpreußen stammen, das Geburtenregister wurde ausgebombt, wohin . Muss ich mich wenden, Einzige Unterlagen welche ich habe sind meine Geburtsurkunde, sowie die Geburtsund todesdaten meiner Eltern und Großeltern

A: Dann wäre die Kirche am Geburtsort der nächste Ansprechpartner.


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