F: Ich habe eine Frage: mein Vater, unehelich, meine Großmutter, geb. 1909 - beide in Freiwaldau, Österreich-Schlesien, nicht das Freiwaldau, das im Bundesstaat Preussen lag, ist also nicht auf der Gemeindeliste. Beide waren Deutsche, soweit alles klar. Nur: was trage ich im Antrag unter "Geburtsstaat" ein? Österreich-Schlesien war nie ein deutscher Bundesstaat, wie komme ich ins RuStAG?
A: Sie tragen es so ein wie es ist! Auch Österreicher sind Deutsche. Schauen Sie mal auf die Landsmannschaften auf den Urkunden.
F: Wie bekomme ich Rustag,ich bin hier geboren und aufgewachsen,nur meine Eltern sind Ausländer ?
A: Das geht nicht. Für Sie bleibt nur das StAG.
17.02.2022
Alice im Kaninchenbau
F: Hallo,
mein Vater, unehelich geboren 1941 in Haan, wuchs bei seiner Mutter und ihrem späteren Ehemann auf.
Ob dieser Stiefvater ihn auch adoptierte weiss ich leider nicht. Ich denke eher nicht.
Nach wem muss ich demnach ableiten?
Der Mutter oder dem leiblichen Vater?
Vielen Dank für eine Auskunft!
A: Das mit der Adoption sollten Sie noch abklären. Wenn das nicht der Fall ist, geht es über die Mutter.
F: Ich habe Schwierigkeiten eine beglaubigte Geburtsurkunde von 1906 zu bekommen. Das Standesamt hat nur Daten bis 1912. Die Daten die ich brauche sind im Stadtarchiv in einem geschlossenen Archiv. Daraus kann man aber nur eine unbeglaubigte Kopie anfordern. Wäre ein von der Kirche beglaubigter Auszug aus dem Taufregister ein anerkannter Nachweis?
A: Dann machen Sie das! Der Stempel des Archivs reicht auch.
F: Hallo, meine Frau erhält doch aber automatisch durch Heirat die Staatsangehörigkeit des Ehemannes? Liebe Grüße
A: Ja, in 26 Bundesstaaten des Bundes. Aber in der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik nicht. Hier muss sie aus eigener Kraft vom StAG ins RuStAG.
F: Guten Abend, ich lese oft man soll schon vor Antragstellung des GS einen ESTA-Auszug anfordern, macht das Sinn? Meine Ahnennachweise habe ich in Form von Sterbeurkunden und Geburtenregisterauszügen bis 1890 zusammengetragen. Meine Frau und mein Sohn können doch dann über mich, die Väterliche Linie ableiten? Vielen Dank
A: NEIN, es steht ja nichts drin! Ihre Frau muss aus eigener Kraft aus dem StAG kommen. Erst im RuStAG bekommt sie Ihre Staatsangehörigkeit.
F: Da meine Vorfahren alle verheiratet waren, leite ich über meinen Vater ab. Nur ist sein Vater (mein Großvater) im Krieg gefallen und ich habe nur einen Stammbuchauszug ohne Geburtsdatum (1907) von ihm, kann ich dann weiter über meine Großmutter ableiten? Von ihr hätte ich das beurkundete Geburtsdatum 1909.
A: RuStAG §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Eine Abkürzung ist nicht. Machen Sie Ihre Hausaufgaben.
F: Habe bei Recherche zu Familienahnen festgestellt, dass mein Familienname beim Großvater anders ist:) Soll ich zuerst beim Standesamt meinen Familiennamen ändern lassen und erst dann nach Änderung den Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen?
Bitte um kurze Beratung. Danke und VG
A: Sie sollten eher herausfinden warum das so ist. Für eine Namensänderung besteht kein Grund.
F: "A: Das Sie denn Namen des Vaters tragen hat den Hinweis, dass Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Damit hat Ihr Vater Sie nach RuStAG §5 legitimiert. Also Ableitung über den Vater. Vielleicht lesen Sie einmal §5 RuStAG. Da steht noch eine Bedingung drin!"
Das gilt auch, wenn die Mutter kein Ausländerin war (also beide Eltern deutsch sind/waren)?
§5 RuStaG sagt "...eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter..." ...
A: In §5 RuStAG geht es um die Legitimation(Anerkennung) eines Deutschen. Von DEUTSCH ist dort überhaupt nicht die Rede. Das Abstammungsprinzip des RuStAG geht immer von der Väterlichen Linie aus. Es ist auch egal wie herum sie uns die Fragen stellen. Das gewünschte Ergebnis Ihrer Abstammung liegt in Ihrem Verständnis.
F: Hallo, zu meiner Frage "F: Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Waren die Eltern bei Geburt des Kindes (noch) nicht verheiratet, erfolgt die Ableitung über die Mutter. Korrekt?" muss ich noch einmal nachhaken.
Meine Eltern waren zur Zeit meiner Geburt (09/1978) nicht verheiratet. Bis zum Zeitpunkt der Hochzeit meiner Eltern hatte ich auch den Mädchennamen meiner Mutter. Die Hochzeit meiner Eltern war 4 Jahre später 09/1982. Seit dem Zeitpunkt trage ich den Familiennamen meines Vaters.
Zwischen Geburt und Hochzeit liegen also fast 4 Jahre.
Ich leite also über die Mutter ab?
Danke & VG
A: Das Sie denn Namen des Vaters tragen hat den Hinweis, dass Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Damit hat Ihr Vater Sie nach RuStAG §5 legitimiert. Also Ableitung über den Vater. Vielleicht lesen Sie einmal §5 RuStAG. Da steht noch eine Bedingung drin!
F: Hallo, unter Punkt 4 der Anlage F soll unter 4.3 die Staatsangehörigkeit eingetragen werden. Was trägt man dort ein, wenn die Eltern in Sachsen, die Großeltern allerdings in Preußen geboren sind?
A: Die Staatsangehörigkeit des Vorfahren von vor 1914. In Ihrem Fall also wahrscheinlich Königreich Preußen.
F: Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Waren die Eltern bei Geburt des Kindes (noch) nicht verheiratet, erfolgt die Ableitung über die Mutter. Korrekt?
VG
A: Ja, wenn keine Vaterschaft anerkannt wurde oder innerhalb von 301 Tage nach der Geburt geheiratet wurde.
F: Mein Großvater war Österreicher, Marineoffizier, und wurde nach Ende WK1 wegen der Heimatzuständigkeit Tscheche. Mein Vater war Bürger der ersten CSR, und als 9jähriger vertrieben. Meine Eltern haben in der DDR geheiratet, wo ich 195x geboren wurde.
Welche Staatsangehörigkeit habe ich wohl ??
A: Also aus den wenigen Informationen VERMUTLICH Sachse.
F: Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe nur eine beglaubigte Geburtsurkunde (Auszug Pfarramt Pfraumberg- für Ujest/Kreis Tachau,Sudetengau) meines Großvaters(*1923) von 1943 ausgestellt in Praumberg. Von ihm habe ich auch einen Vertriebenenausweis. Eine Abschrift der Sterbeurkunde meines Urgroßvater(*1882-1945) ausgestellt in Pfraumberg. (Alles Unterlagen die mein Großvater beantragt/gesammelt hatte). Landsmannschaften sind nirgendwo ersichtlich, bzw. weiß ich nicht mal was das ist und auch nicht in welchem Zusammenhang es mit RuStaG steht... auf welchen Urkunden steht sowas bzw. was sollte ich alles anfordern um diesen Nachweis zu erhalten?
F: Guten Tag, ich habe irgendwo gehört (Internetvideo), dass man auch mit Vorfahren aus dem ehemaligen Sudetenland einen Antrag nach RuStaG stellen kann. Mein Großvater(*1932) und Urgroßvater(*1882) sind in Ujset (Tachau) heute Teschechien und früher aber Böhmen also Österreichisches Kaiserreich geboren. Stimmt das? Oder habe ich da leider Pech gehabt? Ich finde nichts was mir die Möglichkeit irgendwie gibt :-(. Besten Dank vorab und VG.
A: Das ist richtig! Schauen Sie auf die Urkunden mal nach den Landsmannschaften.
F: Wahrscheinlich eine selten Blöde Frage! Wie bekomme ich die Abschriften meine Väter beglaubigt? (also Geburtsurkunden usw.)
A: Indem Sie eine beglaubigte Abschrift in deutsch für Liegenschaftsangelegenheiten beim Geburtsstandesamt anfordern.
F: Guten Abend.
ich bin gerade dabei meinen Antrag auszufüllen. Ich habe auch seit Monaten viel gelesen. Mit meinen Unterlagen bin ich auch komplett. Jedoch habe ich einmal beim Antrag für meine Kinder (3 und 6 Jahre) eine Frage. Die Kinder sind unehelich geboren, allderdings ist der Vater bekannt und wird auch in der Geburtsurkunde aufgeführt. Also gehe ich nach dem Vater. Der Vater ist ebenfalls unehelich geboren und kommt aus der DDR. Von ihm gibt es 2 Geburtsurkunden. Die 1. mit Familienname der Mutter ohne Angaben des Vaters die 2. Urkunde 3 Jahre später dann mit Vater. Also ist der Vater bekannt und ich gehe auch nach dem Vater. Richtig? Bei der Heiratsurkunde gibts wieder durcheinander. Es gibt wieder 2 Stück. Die eine in der DDR die andere in der BRD. Allerdings gabs dazwischen keine Scheidung und das Datum ist einmal 1986 und dann später nochmal 1992 Welche ist nun gültig? Was mache ich wenn ich keine Auskunft bekomme über Großvater oder Urgroßvater von meinem Lebenspartner? Seine Großeltern waren stark im politischen System involviert was ein Nachfragen direkt wieder auf Misstrauen stößt und man keine Antworten bekommt.... Wir müssen zurück bis zum Urgroßvater meines Partners .... habt ihr vielleicht Hilfestellung für mich? Vielen Dank schonmmal und vg.
A: Das Aufführen des Vaters in der Geburtsurkunde der Kinder zeigt ein Vaterschaftsanerkenntnis. Somit ist Ihre Herangehensweise vollkommen richtig. Zu den Heiratsurkunden lässt sich mit den Informationen nur schwer eine Aussage treffen. Ich würde dort aber die neuste priorisieren. Das Anfordern von Geburtsurkunden beim Standesamt sollte problemlos möglich sein. Auf Anfragen kann man in dem Fall wohl verzichten.
Weitere Hilfe -- > TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Liebe Freunde, ich möchte gerne einen Nachweis erstellen lassen, doch sieht es sehr schlecht aus mit der Nachweiserbringung, da mein Opa sowie Oma, als auch Vater& Mutter aus Königsberg in Ostpreußen stammen, das Geburtenregister wurde ausgebombt, wohin . Muss ich mich wenden,
Einzige Unterlagen welche ich habe sind meine Geburtsurkunde, sowie die Geburtsund todesdaten meiner Eltern und Großeltern
A: Dann wäre die Kirche am Geburtsort der nächste Ansprechpartner.
F: Hallo, hiermit eine Frage an welche Adresse muss ich die ausgefüllten Dokumente schicken und welche Frankierung Bedarf es?? Danke im Voraus für eine Antwort.
Mfg Fred
A: Die Frage wohin, sollten Sie Ihrer Gemeine stellen. Einwurfeinschreiben wäre das Mittel der Wahl.
F: Hallo liebe Gemeinde,
ich beschäftige mich gerade mit den Ahnennachweisen. Habe jetzt festgestellt, daß mein Großvater 1913 im damaligen Kaiserreich Österreich geboren ist.
Mein Vater und ich sind im deutschen Kaiserreich geboren.
Fällt Rustag1913 für mich jetzt flach, oder gibt es noch andere Möglichkeiten offiziell in den Status Mensch zu gelangen?
Die Österreicher wurden ab 1918 ja ähnlich verarscht wie die Deutschen.
Müsste ich den Antrag jetzt in Österreich stellen? (Kennt sich damit jemand aus)?
Oder in der BRid und hier wird dann festgestellt, daß ich Österreicher bin?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal für Eure Zeit.
Liebe Grüße
A: Ich hoffe, dass Sie schon in Status Mensch sind! Sollten Sie anderer Meinung sein, gib es viele Informationen zum Thema Mensch und Personen auf der Seite. Eine gemeinsame 800 Jährige Geschichte macht auch Ö Streicher zu Deutschen.
F: Hallo zusammen, ich bin nach Heirat und Geburt US-Staatsbürger. Hab aber zur Hälfte, mütterlicherseits, deutsche Wurzeln, die nach Ableitung bis vor 1913 belegen kann.
Besteht für mich trotzdem die Möglichkeit den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG (2013) zu beantragen, oder wäre das nur möglich wenn ich unehelich geboren wäre?
Und dann hätte ich noch eine Frage.
Wenn mir die Möglichkeit durch Heirat und Geburt verwehrt ist den deutscheb Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, würde ich dann zu einer natürlichen Person werden, wenn ich meine angebliche Doppelstaatsbürgerschaft aufgebe und nur
US-Staatsangehöriger bleibe? (Vieleicht haben sie ja Informationen für mich)
Vielen Dank im Voraus
A: Bei Ihnen geht nur die väterliche Linie. Die US-Staatsangehörigkeit arbeitet auch mit dem NAMEN. Somit sind die Möglichkeiten bei Ihnen begrenzt.
F: Hallo im Video von Reiner Oberüber wird gesagt man solle den Reisepass als Kopie mit einreichen. Hier auf der Homepage steht man soll das nicht tun. Im Antrag steht das eine Kopie des Reisepasses benötigt wird. Soll ich dem Antrag nun den Reisepasses hinzufügen oder nicht?
A: Nein, der Antragsteller Familienname hat keine Ausweisdokumente.
F: Hallo,
Ich bin gerade dabei meinen Antrag für den Staatsamgehörigkeitsausweis vorzubereiten und hätte ein paar Fragen.
1. im Video von Reiner Oberüber wird gesagt man solle den Reisepass als Kopie mit einreichen. Hier auf der Homepage steht man soll das nicht tun. Im Antrag steht das eine Kopie des Reisepasses benötigt wird. Soll ich dem Antrag nun den Reisepasses hinzufügen oder nicht?
2. mir wurde gesagt man solle alle Familiennamen in Sperrschrift eintragen. Ist das sinnvoll oder sollte man das lieber lassen oder macht es keinen Unterschied?
3. bei den Anleitungen zum Ausfüllen des Formulars auf dieser Homepage steht man solle bei Staatsgehörigkeit Deutschland eintragen wenn man nach 1937 geboren ist. Heißt das man soll generell lieber den Bundesstaat ( in meinem Fall Königreich Bayern) eintragen?
Vielen Dank vorab
Viele Grüße
Peter Jochim
A: 2. Nur wenn Ihre Geburtsurkunde die Sperrschrift enthält.
3. Ist Unverständlich, natürlich gehört da der Bundesstaat rein.
F: Hallo GS Team, ich habe fast das gleiche Problem wie Osgiliath, nur etwas komplizierter.
Einen Nachweis für meinen Großvater kann ich mittels einer Sterbeurkunde noch erbringen. Doch wurde mein Großvater erst im Jahre 1915 geboren. Somit benötige ich auch noch Unterlagen meines Urgroßvaters. Doch leider gibt es davon keine mehr in der Familie. Auch die Nachforschungen in sämtlichen Archiven des heutigen Polen blieben ohne Erfolg. Nicht mal mehr eine Geburtsurkunde meines Großsvaters ist auszumachen, da das Jahr 1915 in den Archiven leider nicht existiert. So hätte ich wenigstens die Namen meiner Urgroßeltern erhalten und weiter nach Unterlagen suchen können. Nun stehe ich da. Habe unvollständige Dokumente und kann meinen Antrag nicht einreichen. Gibt es eventuell noch andere Wege???
A: Das Datum 1915 geht grade noch in Ordnung. Es liegt vor der Gründung der WR
F: Ich habe ein Problem mit der Vervollständigung der Nachweise bis vor 1913. Die Unterlagen meines Großvaters, welcher noch vor 1913 geboren wurde sind verloren und nicht mehr auffindbar. Somit müsste ich den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit unvollständig einreichen. Bestehen eventuell noch andere Möglichkeiten für die Antragstellung oder andere als Nachweis gültige Dokumente, welche man nutzen kann???
A: Als Nachweis dienen alle Urkunden in denen ihr Großvater vermerkt ist. Die Geburtsurkunde Ihres Vaters sollte diese Voraussetzung erfüllen. Auch Heiratsurkunden, Sterbeurkunden erfüllen diesen Zweck.