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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Markus
F: Hallo, ich bin eben dran meinen Stammbaum zu untersuchen. Ich bin ehelich geboren. Aber die recherche der Linie meines Vaters ist unmöglich. Gibt es auch die Möglichkeit dann einfach die Linie der Mutter zu nehmen? Unabhängig davon sind meine Vorfahren 1932 und 1908 in der Nähe von Arnstadt (Thüringen) geboren- was muss ich dann in den Antrag eintragen?

A: Nein, ehelich geboren heißt immer Ableitung über die väterliche Linie. Fangen Sie mit Ihrer Geburtsurkunde an und dann immer Schritt für Schritt zurück.


14.07.2015
MRZ
F: Hallo. Ich wurde 1980 ehelich in Sachsen geboren. Meine Mutter (geb. in Sachsen, einschließlich ihrer Familie bis vor 1914). Mein Vater war Ungar, ebenso seine gesamte Ahnenschaft. D.h. es würde nach der Blutlinie meines Vaters gehen. RuStAG 1913 §2 [2] "Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland." Die Donaumonarchie Österreich/Ungarn war zu Zeiten des Kaiserreichs ein Schutzgebiet. Was würde nun in meinem Fall für eine Staatsangehörigkeit gelten? Die unmittelbare Reichsangehörigkeit oder die vom Königreich Sachsen als Bundesstaat? Danke im Voraus.

A: Daß Österreich-Ungarn ein Schutzgebiet des Kaiserreiches gewesen sein soll, wäre uns neu. Sie waren Verbündete, was ein wesentlicher Unterschied ist. Wenn Sie ehelich geboren sind, so haben Sie Ihren Schilderungen nach derzeit leider keine Möglichkeit eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nachzuweisen bzw. zu erlangen.


14.07.2015
Michael
F: Beim Familienstand meiner Vorfahren, die geschieden sind: Was soll ich eintragen? Geschieden und dann unter Ehe/Lebenspartnerschaft Heirat bis Scheidungstermin??

A: Sie tragen unter Punkt 1.10 "seit" das Heiratsdatum und in der Spalte "bis" das Scheidungsdatum des Vorfahren ein.


14.07.2015
HD
F: Was kann ich außer Perso und Reisepass an die Standesämter zur Bestätigung schicken, dass ich die angeforderten Urkunden erhalten darf?

A: Um an die Urkunden zu gelangen ist es egal. Zu diesem Zweck können Sie ruhig eines der beiden Dokumente verwenden.


14.07.2015
Thomas Nyitrai
F: Wie ich in meiner ersten Frage schrieb bin ich am 09.06.1982 in Ingolstadt geboren. Sollte ich meine deutsche Abstammung nicht nachweisen können, ist es dann möglich, nach Geburtsort einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Es wurden doch vor 1914 im deutschen Reich Menschen eingebürgert aufgrund des Geburtsort, wenn die Eltern Ausländer waren.

A: Nein, die Möglichkeit besteht momentan nicht. Das Deutsche Reich ist mangels Organen handlungsunfähig. Also wer soll das tun, die BRiD???


14.07.2015
Thomas Nyitrai
F: Ich bin am 09.06.1982 in Ingolstadt/Bayern geboren. Meine Eltern kommen beide aus Ungarn. Als meine Oma noch lebte hat sie mir mal erzählt, das ihr Vater, also mein Uropa aus Deutschland kam. Er hieß mit Familienname Maier. Ist es für mich möglich den gelben Schein zu bekommen?

A: Ja wenn Sie die Abstammung bis zu dem Opa nachweisen.


14.07.2015
Niko Donner
F: Guten Tag, im Rustag ist festgehalten, dass die Deutsche Staatsangehörigkeit einer Frau auch bei Heirat mit einem deutschen Mann erteilt wird......Heißt dies, dass meine Frau die Ableitung dann über mich machen kann, wenn ich bereits die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen habe?

A: Das haben wir noch nicht probiert. Also heißt es ausprobieren und uns darüber infomieren.


14.07.2015
AM
F: Vielen dank zur Antwort von gestern, aber irgendwie verstehe ich es nicht ganz wie kann der §3,4 von RuStAG gelten und die BRiD legitimiert sein dort den Job zu erledigen, GLEICHZEITIG aber für den rest von RuStAG nicht legitimiert sein? - Schon allein weil der §3 RuStAG damit ja verletzt wird, da nur in Teilen Wahrgenommen.

A: Wie kommen sie darauf, daß die BRiD für §§ 3 und 4 legitimiert sind. Der gelbe Schein kommt von der Gemeinde, dort liegt die Reststaatlichkeit des Deutschen Reiches. Außerdem wird die Staatsangehörigkeit nicht vergeben, der Fakt wird lediglich festgestellt.


14.07.2015
AM
F: Lt. RuStAG vom 1913 kann man nach §8ff sich aber auch als Ausländer die Staatsangehörigkeit beantragen, da hier stehts von Ableitung die Rede ist, kann doch der § nicht entfallen sein - oder begegnen da unüberwindliche hürden? (Bei mir wird das mit der Ableitung nichts, deshalb frageich nach alternativen)

A: "Unüberwindliche Hürden" trifft es (derzeit) exakt auf den Punkt!

Die BRiD Treuhandverwaltung kann und darf dies mangels Legitimation gar nicht tun, selbst wenn sie es wollte, was ja nun auch absolut nicht der Fall ist... leider...


14.07.2015
Gisela
F: Ich besitze noch einen grünen Reisepass meiner Eltern, wir Kinder werden auch genannt, ausgestellt am 29.06.1971, da steht noch drin: Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher. Außerdem in meinem Besitz das Familienbuch meiner Großeltern väterlicherseits. Hierin wird meinem Großvater, geboren 1892, am 26.06.1929 die Staatsangehörigkeit im Freistaat?? Oldenburg (schwer zu lesen, ist in Sütterlin) bestätigt. Laut K....hörigkeits.... vom 15. Juni 1921 bestätigt, mit Siegel und Unterschrift eines Standesbeamten. Müßte das denn nicht schon reichen, um meine Abstammung bzw. Staatsangehörigkeit zu beweisen?

A: Nein, Sie brauchen unbedingt seine Geburts- und Heiratsurkunde. Die sog. Freistaaten der 1920er Jahre hatten damals schon lediglich extrem besatzungsrechtlich beschnittenen Länderstatus und aus diesem Wahnsinn wollen wir ja gerade raus. Die Verwendung dieser Dokumente würde das genaue Gegenteil von dem bewirken, was Sie erreichen wollen!


14.07.2015
Michael
F: Ich habe den Antrag korrrekt abgeleitet per Post versendet. Jetzt kommt 3 Tage später ein Brief vom Amt mit der Nachricht, dass ich zur Bearbeitung dieses Antrages die beigefügte Erklärung an den markierten Stellen baldmöglichst unterschrieben zurücksenden soll. - ERKLÄRUNG, die ich unterschreiben soll: Ich erkläre hermit, dass ich Michael NACHNAME(groß), geb. xx,xx,xxxx bisher keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben habe. Die jetzige Staatsangehörigkeit habe ich durch Geburt (Abstammung) erworben. - Soll ich das unterschreiben?? Zweite Erklärung: Mir ist bekannt, dass falsche und unrichtig Angaben nach Paragraph48 BayVwVG zur Zurückname des Ausweises und strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Auch das soll ich unterschreiben. - Dann steht unten noch "Urschriftlich zurück an.." und die Amtsadresse - Wie gehe ich vor? Danke!

A: Versuchen Sie es doch mal mit einer eigenen Erklärung, die Sie abgeben, wie so etwas z.B.:
Meine Person hat nur die Preußische Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 und ich habe nie wissentlich eine andere beantragt oder angenommen.

Fertig! Es gibt Fälle, in denen dies gefruchtet hat.


14.07.2015
A. Budweg
F: Also geht die Blutlinie immer über den Opa weiter wenn der Opa ehelich geb. ist .Das heist dann ich muss die geb.uhrkunde bezw.Stebeuhrkunde von mein Opa haben, Habe ich nur die heiratsurkunde und geb.uhrkunde von meine Oma da ich von mein Opa nichts habe (ausser den Name und Wohnsitz aus der Heiratsurkunde meines Vaters)kann ich das alles vergessen. Obwohl ich über meine Oma weiter nach unten kommen könnte

A: Wo ist das Problem? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist der Geburtsort des Großvaters bekannt. Also fordern Sie an dem Standesamt dort einen Auszug aus dem Geburtenregister an. Sollte sich der Geburtsort auf derzeit fremdverwaltetem Gebiet befinden, wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
A. Budweg
F: Hallo nochmal und danke für die Antwort meiner 1. frage.meine 2. frage bezieht sich auf der Blutlinie. ich habe Dokumente von meine Eltern(Geb.und Heiratsdokumente)und jetz gehts los Von mein Opa nur den Name und geb.Ort aber von meiner Oma hab ich Dokumente derenEltern auch wie heirats ung geburts daten die linie geht bis ins 18 Jahrhundert. Muss immer wenn alle verheiratet wahren die linie Vater-Vater-Vater sein ? oder geht auch Vater Mutter Vater?weil von mein Opa giebts keine Dokumente wie geb.uhrkunden

A: Ist der Nachkomme ehelich geboren wird im nächsten Schritt über die väterliche Linie abgeleitet, wenn nicht, dann über die mütterliche Linie.


14.07.2015
A. Budweg
F: Hallo Ich binn Zz.auf Ahnensuche und habe jetzt das Stammbuch von meinen Vater.Es sind aufgelistet in der Heiratsurkunde mein Vater so wie meine Mutter mit geb.datum bei 1938.Darunter stehen meine Großeltern aber ohne geb.datum.meine frage:muss ich das geb.datum von meinen Großvater noch nachvorschen oder genügtder volle Name und geb.Ort ?

A: Sie brauchen sogar jeweils die Geburtsurkunden, jedenfalls von den Vorfahren über die Sie ableiten müssen. Die Heiratsurkunden werden ebenfalls benötigt. Ein Tip beim "forschen": Oft genügt ein Anruf beim dem Geburtsstandesamt eines Vorfahren dessen Daten Sie bereits haben um das jeweilige Geburtsstandesamt seines Vaters zu erfahren und ggf. auch den Ort der Eheschließungen.


14.07.2015
Johnny
F: Hallo, Mein Vater ist in Italien geboren und meine Mutter hier, ich bin ein eheliches Kind, kann ich unter diesen Umständen den Stammbaum meiner Mutter nehmen ?

A: Nein, das RuStAG ist dahingehend eindeutig. Manchmal hilft eine Recherche, welche die eine oder andere Generation weiter zurück geht, was in Ihrem Falle wahrscheinlich eh notwendig wäre, aber eben nicht immer.


14.07.2015
frank
F: Guten Morgen. Habe endlich die erwartende Post von der Ausländerbehörde erhalten,der Schock war gross weil die mir schrieben das meine Herleitung falsch wäre! Hatte vor geraumer Zeit hier gefragt nach welcher Herleitung ich gehen muss wenn mein Vater unehelich geboren wurde und Jahre später wurde die Vaterschaft anerkannt und geheiratet.Jetzt hatte ich meine Willenserklärung auf die Staatsangehörigkeit meiner Grossmutter angefertigt und besiegelt bekommen...Wo und wie kann ich argumentieren das meine Herleitung richtig war(über meine Grossmutter wg unehelich) oder muss ich jetzt doch über meinen Grossvater herleiten? Heimatliche Grüsse

A: Versuchen Sie zu ermitteln, ob die Anerkennung eine Adoption war, das würde das Schreiben erklären. Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie den Sachbearbeiter welche Gesetzesgrundlage er nutzt. Kontaktieren Sie uns dann über das Kontaktformular.


14.07.2015
Michel78
F: ich muss zu meiner Frage noch hinzufügen, es ist mein Leiblicher Vater, der meine Mutter erst nach meiner Geburt geheiratet hat.

A: Wie gesagt, was zählt ist die eheliche oder eben die uneheliche Geburt, es sei denn, Ihr leiblicher Vater hat Sie nach der Heirat mit Ihrer Mutter adoptiert bzw. juristisch einwandfrei als Kind angenommen. Dann leiten Sie natürlich über seine Linie ab.


14.07.2015
Michel78
F: Mein Vater kommt aus Ungarn, hat meine Mutter erst nach meiner Geburt geheiratet, ich bin geborener Müller, geboren in Karl-Marx-Stadt Sachsen, die Herkunft meiner Mutter kann ich leicht bis vor 1914 aus Thüringen nachweisen, kann ich die Staatsangehörigkeit Thüringen beantragen?

A: Sofern Ihr Vater Sie im Nachhinein nicht adoptiert hat, ist dies nicht nur möglich, sondern der einzig korrekte Weg.


14.07.2015
michael
F: Ist für die Staatsangehörigkeit ein aktueller fester Wohnsitz zwingend erforderlich? Bin ich verpflichtet meine Aufenthalte beweisen zu können? Ich habe meinen festen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und im Ausland keinen neuen Wohnsitz angemeldet. Den "gelben Schein" habe ich per Post aus dem Ausland direkt an das Bundesverwaltungsamt geschickt. Als Zustellanschrift habe ich die Adresse meiner Eltern in Deutschland angegeben. Dort ging ein im Aufrag unterzeichnetes Schreiben des BVA mit folgender Bemerkung ein: "... Um die Zuständigkeit für Ihren Antrag prüfen zu können, bitte ich um geeignete Nachweise, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (z. B. Rechnug des Hotels über den Aufenthalt von 2005 bis heute, Arbeitsnachweis, Mietvertrag o.Ä.). Sollte sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht nachweislich im Ausland befinden, müsste ich den Antrag an die zuständige Inlandsbehörde abgeben, an deren Ort Sie derzeit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben." Vielen, vielen Dank für Ihre Bemühungen. Auch ich sehe diese Arbeit als ein Teilstück für den Weltfrieden.

A: Das beste wäre, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland melden könnten und den entsprechenden Nachweis an das BVA schicken, dann verbleibt die Zuständigkeit (darum geht es in Ihrem Falle nämlich dabei) bei denen.


14.07.2015
Martin
F: Ich habe keinen festen Wohnsitz, da ich regelmäßig im Ausland arbeite. Stellt das ein Problem bei der Ausfertigung dar?

A: Ich frage mich, ob Sie überhaupt einen Wohnsitz haben oder eher Wohnhaft sind, wenn Sie in der BRiD aufhalten. Sie sollten das richtig vorbereiten, sich zeitweilig im Ausland anmelden und den gelben Schein von dort aus beantragen. Der Weg über die BVA ist etwas leichter. Sie können den Antrag einfach an die Botschaft der BRD schicken.


14.07.2015
Nordfahrer
F: Ich bin Wohnhaft Ost Westfahlen- Lippe , muss ich in dem Antrag Fürstentum Lippe eintragen oder Preussen ß

A: Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches


14.07.2015
Martin
F: Steht es mir frei trotz verheirateter Großeltern auch über die Großmutter abzuleiten? Sie war 1909 gebohren, mein Großvater 1916 in Danzig. Sonst würde es weitere Unterlagen über die Urgroßeltern erfordern. Ich danke Euch sehr!!!

A: Nein Martin Ihnen steht es nicht frei. Da werden Sie die Unterlagen organisieren müssen.


14.07.2015
Ratsuchender
F: Mir geister eine Frage schon länger im Kopf herum: Wenn es eit 1918 keine Beamten mehr gibt, sind dann nicht rein rechtlich gesehen alle Ehen seit dieser Zeit ungültig und wir müßten alle nach der Mutterlinie ableiten?

A: Diese Frage hat uns auch lange beschäftigt. Die Besatzer erteilen der Verwaltung die Aufgabe die öffentliche Ordnung (ordre public) aufrecht zu erhalten. Damit dürften die Ehen gültig sein. Die Frage ist, ob 2 Sachen (Tisch und Stuhl) heiraten dürfen und seit wann haben wir diesen Zustand (Capitis Deminutio Maxima). Komisch ist auch das wenn man eine Frage beantwortet gleich 2 neue da sind. Z.B. warum werden Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, im Perso "Capitis Deminutio Minima" geschrieben??? Ober warum braucht das Personal der BRiD, das im Ausland heiraten will einen gelben Schein??? So wird da noch einiges offen bleiben und wahrscheinlich erst nach der Wiederherstellung des Rechtstaates geklärt werden.


14.07.2015
Thomas
F: Nochmal eine Verständnisfrage: Der Eintrag im Melderegister "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" erfolgt doch unabhängig von der Ableitung. D. h. für das Melderegister ist es unerheblich, ob wir nach RuStAG ableiten. Sehe ich das richtig?

A: Ja die Behörden glauben Sie leiten nach StAG ab. Aber im Hintergrund passiert was ganz anderes. Natürlich sagt man das den unteren Chargen der Bediensteten nicht.


14.07.2015
Markus
F: zu AntragAbleitung: ich habe meinen Wehrersatzdienst als Bausoldat der "NVA" in der "DDR" abgeleistet. Allerdings habe ich NICHT am Gelöbnis teilgenommen. Eine nachträgliche Einzelabnahme des Gelöbnisses fand ebenfalls nicht statt. Ein Justitiar des Bistums Erfurt sagte mir damals, ich unterläge damit nicht der Militärgerichtsbarkeit der DDR. Kann ich die Angabe des Bausoldatendienstes im Antrag demnach einfach weglassen?

A: Das können Sie Probieren, Provoziert aber nachfragen. Es gibt keinen Grund die Eintragung nicht zu machen. Zu DDR Zeiten gab es keine Wehrdienstverweigerung, man könnte nur den Dienst an der Waffe verweigern. Also warum das nicht reinschreiben?


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