Besucher letzten 24h:
611
Besucher letzte Woche:
3.709
Besucher letzten Monat:
17.804
Besucher gesamt:
3.762.242
Besucher online:
5


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2833

04.07.2024

1478

17.07.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3382

10.07.2024

14.07.2015
Michel78
F: ich muss zu meiner Frage noch hinzufügen, es ist mein Leiblicher Vater, der meine Mutter erst nach meiner Geburt geheiratet hat.

A: Wie gesagt, was zählt ist die eheliche oder eben die uneheliche Geburt, es sei denn, Ihr leiblicher Vater hat Sie nach der Heirat mit Ihrer Mutter adoptiert bzw. juristisch einwandfrei als Kind angenommen. Dann leiten Sie natürlich über seine Linie ab.


14.07.2015
Michel78
F: Mein Vater kommt aus Ungarn, hat meine Mutter erst nach meiner Geburt geheiratet, ich bin geborener Müller, geboren in Karl-Marx-Stadt Sachsen, die Herkunft meiner Mutter kann ich leicht bis vor 1914 aus Thüringen nachweisen, kann ich die Staatsangehörigkeit Thüringen beantragen?

A: Sofern Ihr Vater Sie im Nachhinein nicht adoptiert hat, ist dies nicht nur möglich, sondern der einzig korrekte Weg.


14.07.2015
michael
F: Ist für die Staatsangehörigkeit ein aktueller fester Wohnsitz zwingend erforderlich? Bin ich verpflichtet meine Aufenthalte beweisen zu können? Ich habe meinen festen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und im Ausland keinen neuen Wohnsitz angemeldet. Den "gelben Schein" habe ich per Post aus dem Ausland direkt an das Bundesverwaltungsamt geschickt. Als Zustellanschrift habe ich die Adresse meiner Eltern in Deutschland angegeben. Dort ging ein im Aufrag unterzeichnetes Schreiben des BVA mit folgender Bemerkung ein: "... Um die Zuständigkeit für Ihren Antrag prüfen zu können, bitte ich um geeignete Nachweise, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (z. B. Rechnug des Hotels über den Aufenthalt von 2005 bis heute, Arbeitsnachweis, Mietvertrag o.Ä.). Sollte sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht nachweislich im Ausland befinden, müsste ich den Antrag an die zuständige Inlandsbehörde abgeben, an deren Ort Sie derzeit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben." Vielen, vielen Dank für Ihre Bemühungen. Auch ich sehe diese Arbeit als ein Teilstück für den Weltfrieden.

A: Das beste wäre, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland melden könnten und den entsprechenden Nachweis an das BVA schicken, dann verbleibt die Zuständigkeit (darum geht es in Ihrem Falle nämlich dabei) bei denen.


14.07.2015
Martin
F: Ich habe keinen festen Wohnsitz, da ich regelmäßig im Ausland arbeite. Stellt das ein Problem bei der Ausfertigung dar?

A: Ich frage mich, ob Sie überhaupt einen Wohnsitz haben oder eher Wohnhaft sind, wenn Sie in der BRiD aufhalten. Sie sollten das richtig vorbereiten, sich zeitweilig im Ausland anmelden und den gelben Schein von dort aus beantragen. Der Weg über die BVA ist etwas leichter. Sie können den Antrag einfach an die Botschaft der BRD schicken.


14.07.2015
Nordfahrer
F: Ich bin Wohnhaft Ost Westfahlen- Lippe , muss ich in dem Antrag Fürstentum Lippe eintragen oder Preussen ß

A: Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches


14.07.2015
Martin
F: Steht es mir frei trotz verheirateter Großeltern auch über die Großmutter abzuleiten? Sie war 1909 gebohren, mein Großvater 1916 in Danzig. Sonst würde es weitere Unterlagen über die Urgroßeltern erfordern. Ich danke Euch sehr!!!

A: Nein Martin Ihnen steht es nicht frei. Da werden Sie die Unterlagen organisieren müssen.


14.07.2015
Ratsuchender
F: Mir geister eine Frage schon länger im Kopf herum: Wenn es eit 1918 keine Beamten mehr gibt, sind dann nicht rein rechtlich gesehen alle Ehen seit dieser Zeit ungültig und wir müßten alle nach der Mutterlinie ableiten?

A: Diese Frage hat uns auch lange beschäftigt. Die Besatzer erteilen der Verwaltung die Aufgabe die öffentliche Ordnung (ordre public) aufrecht zu erhalten. Damit dürften die Ehen gültig sein. Die Frage ist, ob 2 Sachen (Tisch und Stuhl) heiraten dürfen und seit wann haben wir diesen Zustand (Capitis Deminutio Maxima). Komisch ist auch das wenn man eine Frage beantwortet gleich 2 neue da sind. Z.B. warum werden Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, im Perso "Capitis Deminutio Minima" geschrieben??? Ober warum braucht das Personal der BRiD, das im Ausland heiraten will einen gelben Schein??? So wird da noch einiges offen bleiben und wahrscheinlich erst nach der Wiederherstellung des Rechtstaates geklärt werden.


14.07.2015
Thomas
F: Nochmal eine Verständnisfrage: Der Eintrag im Melderegister "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" erfolgt doch unabhängig von der Ableitung. D. h. für das Melderegister ist es unerheblich, ob wir nach RuStAG ableiten. Sehe ich das richtig?

A: Ja die Behörden glauben Sie leiten nach StAG ab. Aber im Hintergrund passiert was ganz anderes. Natürlich sagt man das den unteren Chargen der Bediensteten nicht.


14.07.2015
Markus
F: zu AntragAbleitung: ich habe meinen Wehrersatzdienst als Bausoldat der "NVA" in der "DDR" abgeleistet. Allerdings habe ich NICHT am Gelöbnis teilgenommen. Eine nachträgliche Einzelabnahme des Gelöbnisses fand ebenfalls nicht statt. Ein Justitiar des Bistums Erfurt sagte mir damals, ich unterläge damit nicht der Militärgerichtsbarkeit der DDR. Kann ich die Angabe des Bausoldatendienstes im Antrag demnach einfach weglassen?

A: Das können Sie Probieren, Provoziert aber nachfragen. Es gibt keinen Grund die Eintragung nicht zu machen. Zu DDR Zeiten gab es keine Wehrdienstverweigerung, man könnte nur den Dienst an der Waffe verweigern. Also warum das nicht reinschreiben?


14.07.2015
Silence
F: Ich habe mal eine kurze frage und zwar haben wir den gelben Schein beantragt mit der Staatsangehörigkeit zu Sachsen Anhalt allerdingsnfragen wir uns jetzt ob dies richtig war da meiner erinnerung nach Sachsen Anhalt zum Preußischen Reich gehörte. Stimmt das oder war es richtig Sachsen Anhalt hinein zu schreiben?Wenn nicht sollen wir dies ändern lassen oder ist es nicht schlimm?

A: Also Sachsen-Anhalt ist ein derzeitiges, sog. "Bundesland" innerhalb des BRD-Konstruktes. Die korrekten Bundesstaaten (Ihren Wohnsitzstaat und Ihre Staatsangehörigkeit, abgleitet von dem Geburtsort des vor 1914 geborenen Vorfahren) finden Sie zum Beispiel hier:

Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches


14.07.2015
Markus
F: Kategorie AntragAbleitung: Unter 1.5 Geburtsort - meinen eigenen (1968, Blankenburg, Herzogtum Braunschweig) oder den des Vorfahren, der vor 1913 im Deutschen Reich geboren wurde und auf den ich in der Abstammung Bezug nehme?

A: Bei Geburtsort und Wohnstaat kommt die Eigene. Bei Staatsangehörigkeit die des Vorfahren vor 1914.


14.07.2015
Markus
F: Antrag/Ableitung: Zunächst vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage zum Bausoldatendienst in der "DDR". Für mich ergeben sich zum Antrag noch weitere Fragen: 1. Was ist für meine Wehrersatzdienstzeit in der "NVA" als "Staat" einzutragen? und 2. Meine leiblichen Eltern haben erst 2 Jahre nach meiner Geburt geheiratet. Meine Geburtsurkunde wurde nachträglich auf den Familiennamen meines Vaters ausgestellt (vorherige Version auf den Familiennamen meiner Mutter). Welche Abstammungslinie muß ich belegen?

A: 1.Natürlich DDR was sonst.
2.Das lässt sich so aus Ihren Ausführungen nicht beantworten. War das eine Adoption dann der Vater wenn nicht die Mutter.


14.07.2015
Markus
F: Ich habe in der "DDR" den Waffendienst verweigert und den Wehrersatzdienst 1988-1989 als "Bausoldat" geleistet. Was soll ich unter Punkt 6.1, 6.2 und 6.3 des Antrags für den Gelben Schein eintragen?

A: Der Bausoldat war ganz normaler Wehrdienstleistender, also alles normal eintragen.


14.07.2015
Marie
F: Hallo, vielen Dank für diese tolle Webseite! Ich habe mich informiert und möchte auch meinen Personalausweis abgeben. Ich habe mir den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit herunter geladen und komme Dank der guten Erklärungen sehr gut damit zurecht. Ich stoße dennoch auf Fragen, auf die ich keine Antworten finde. Wenn ich in das Ausland reise, gilt mein Reisepass weiterhin, auch wenn ich meinen Personalausweis abgegeben habe? Und-Mutter und Vater deutscher Abstammung. Ich bin 1968 unehelich geboren. Demnach nehme ich die Staatsangehörigkeit der Mutter an. Ich habe aber zu meiner Mutter seit über 30 Jahren keinerlei Kontakt und auch keinerlei Wissen und Unterlagen von ihr, oder ihren Vorfahren. Jetzt weiß ich nicht, wie ich beweisen soll, das ich deutscher Abstammung bin. Ich habe lediglich Kontakt zu meinem leiblichen Vater. Bitte können Sie mir weiterhelfen und mir helfen, wie ich weiter vorgehen kann um den Staatsangehörigkeitsausweis dennoch zu erhalten?

A: Ihr Reispaß und der Personalausweis haben nichts miteinander zu tun, allerdings wäre für Deutsche, die ihre Staatsanghörigkeit haben feststellen lassen, der grüne (vorläufige) Reisepaß der geeignetste, wobei dieser nicht in allen Ländern akzeptiert wird.

Ableiten müssen Sie über Ihre Mutter, falls diese selbst nicht vor 1914 geboren ist, müssen Sie allerdings mindestens noch eine Generation weiter zurück. Schauen Sie sich bitte noch einmal ganz genau an, wie die Ableitung richtig zu erfolgen hat!

Sie müssen sich die jeweiligen Dokumente Ihrer Vorfahren (Geburtsurkunden und ggf. Heiratsurkunden) aus den jeweiligen Standesämtern deren Geburt bzw. Eheschließung besorgen.


14.07.2015
Marie
F: Ich halte mich seit längerem und noch für längere Zeit im Nicht EU Ausland (Dubai) auf und habe den roten Reisepass. Kann ich hier einen grünen Ausweis in der Botschaft bekommen?

A: In Ihrem Falle sollten Sie erstmal bei dem roten bleiben, da der grüne erstens nur ein Jahr gültig ist und zweitens eben nicht in jedem Land akzeptiert wird. Bitte denken Sie ferner daran, daß Sie den ausgefüllten Antrag inkl. sämtlicher Anlagen und Urkunden direkt beim BVA stellen müssen!


14.07.2015
Maureen
F: Meine Mutter ist Deutsche und hat meinen auslaendischen Vater geheiratet. Sie ist Jahrgang 53, geboren Berlin, Potsdam. Ich selbst bin Jahrgang 83. Darf ich als eheliches Kind mit deutscher Mutter, meine Blutlinie ueber das weibliche Geschlecht aufweisen, als Deutsche heranziehen?

A: Das RuStAG macht auch für Sie keine Ausnahme. Eheliches Kind heißt immer über den Vater.


14.07.2015
Thorsten
F: Ich wohne im Moment aus beruflichen Gründen im Ausland, habe also keinen Wohnort mehr in Deutschland. Wie Beantrage ich den Gelben Schein? Gebe ich die ausgefüllten Unterlagen mit allen beglaubigten Urkunden dann bei der BRD Botschaft ab?

A: Den Antrag und alle sonstigen Unterlagen senden Sie in ihrem Falle direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA).


14.07.2015
Kraemer
F: Muss der Antrag mit Handschrift ausgefüllt werden?

A: Das können Sie halten wie Sie wollen. Handausgefüllte Anträge lassen sich schlecht manipulieren, aber man kann den Antrag auch 2x ausdrucken und sich den Eingang auf dem 2. Antrag betätigen lassen.


14.07.2015
Tony
F: Hallo! Nun, mein Großsvater ist 1914 auf Elba, Italien geboren und 1945 nach Deutschland, Schlesweig-Holstein gekommen. Dort hat er dann meine Großmutter geheiratet, mit Wurzeln in Pommern. Ich besitze also die Italienische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, bin aber in Deutschland geboren, genau wie mein Vater (Er hat einen ital. Pass). Was solte ich tun? Würde ich auch einen Gelben Schein bekommen, wenn ja, wie weise ich meine Abstammungslinie nach? Mutter? MfG

A: Ein Nachkomme kann nur über die mütterliche Linie ableiten, wenn er unehelich geboren ist. Wenn Sie oder Ihr Vater ehelich geboren sind, hat der jeweilig nächste Ableitungsschritt über Ihren / seinen Vater zu erfolgen. Sie müssen die Linien strikt gesetzeskonform verfolgen, alles andere funktioniert nicht. Manchmal hilft es auch noch eine Generation weiter zurück zu gehen, aber eben nicht immer, leider.


14.07.2015
Bushido
F: Ich kann bis vor 1913 zu meinem Grossvater, der im Königreich Preußen (Provinz R) geboren wurde meine Abstammung durch eheliche Geburten ableiten. Ich und mein Vater sind aber in einem Großherzogtum - Stand 1913 - geboren. Demnach sind der Geburts- und Wohnsitz-Staat von mir und meinem Vater das Großherzogtum von 1913. Aber über die Abstammung durch Geburt und Vaterlinie zu meinem Großvater bin ich trotzdem Preuße. Habe ich damit die grundlegende Tatsache in meinem Fall richtig erkannt und wiedergegeben? Vielen Dank für Ihre Anwort. P.S. Würde ich über meine Mutterlinie bis zur Urgroßmutter vor 1914 unehelich ableiten können, dann wäre ich auch Preuße (Provinz P.)

A: Ja, Sie sind Preuße. Über die mütterliche Linie wird nur abgeleitet, wenn der jeweilige Nachkomme unehelich geboren wurde.


14.07.2015
Peter
F: Ich habe den "gelben Schein", aber im Antrag mangels vorherige Recherche nur Name Wohnort ect angegeben zuz. Geburtsurkunde. was kann ich mit diesem Schen angangen.

A: Das läßt sich aus der Urkunde nicht ersehen. Hierzu braucht man den EStA Register Auszug um zu sehen, wie Sie dort registriert sind. Informationen zu den unterschiedlichen Eintragungen im EStA Register finden Sie unter Praktisches.


14.07.2015
Sascha
F: Mein Großvater (geb. 1922) sowie mein Urgroßvater (geb. 1892) wurden in Westpommern geboren. Von beiden habe ich keine Geburtsurkunde. Was ich habe, sind deren Geburtsdaten im sog. Ahnenpass. Reichen diese Informationen aus dem Ahnenpass aus, eine beglaubigte Kopie zu erhalten, um meine Abstammung zu beweisen? Oder welche Möglichkeiten habe ich mein Abstammung zu beweisen? Schließlich liegt Westpommern heute auf polnischem Gebiet...

A: Eigentlich sollte eine beglaubigte Kopie des Ahnenpasses reichen. Für die Geburts- und Heiratsurkunden aus dem Gebiet des heutigen Polen, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.


14.07.2015
Ede
F: Ich habe 1997 meinen Wehrdienst geleistet ,habe aber nicht an der Vereidigung kann es Probleme beim beantragen des gelben Scheines geben .

A: Eigentlich dürfte es da keine Probleme geben. Am besten, Sie machen dazu erstmal gar keine Angaben (auch kein Kreuzchen)... wenn die entsprechende Informationen wollen, dann fordern die sie bei Ihnen an.


14.07.2015
Pascal15
F: Hallo, welche Staatsangehörigkeit habe ich denn nun wirklich inne? meine Urgroßmutter (von der ich ableite) wurde in Schleswig geboren, somit habe ich doch die Staatsangehörigkeit Königreich Preußen, oder etwa Provinz Schleswig-Holstein?

A: Es geht um Ihre Staatsangehörigkeit, nicht um eine (nicht existierende) "Provinzangehörigkeit".


14.07.2015
Christian
F: Hallo zusammen, ich wollte mal wissen ob es ausreicht, wenn man die Abstammung seitens der Mutter vorweist? Mein leiblicher Vater ist nicht bekannt. Habe nur die Daten meiner leiblichen Mutter, die aber bereits versorben ist und auch zuvor kein Kontakt bestand. Also ist es unmöglich Daten über meinen leiblichen Vater zu bekommen. Deshalb die Frage ob ich auch alles über meine Mutter, Oma, Uroma etc nachweisen kann um den Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen?

A: Wenn Sie ein uneheliches Kind sind, dann müssen Sie sogar über Ihre Mutter ableiten. Danach muß man wieder schauen: Wenn die Mutter ehelich geboren ist, wird über den Vater (Ihren Großvater), wenn nicht, über die Mutter (Ihre Großmutter) weiter abgeleitet, usw. bis man vor 1914 gelandet ist.


Ergebnisseite 107 von 114
<<  <  102  103  104  105  106  107  108  109  110  111  112  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour