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Fragen und Antworten

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17.04.2019
uschilu
F: Hallo, heute zum wiederholten Mal vergeblich im Ausländeramt, um zu erfahren, was aus unseren Anträgen geworden ist (eingereicht Dezember 2018) Wurde verwiesen an einen, der nun behauptet, man müsse einen Begründungsantrag stellen (es gäbe Gerichtsurteile).Er hatte es natürlich nicht parat und will es uns nun zuschicken. Mir ist neu, dass man eine Begründung liefern muss. Das ist doch totaler Mist, oder? Wie soll ich da vorgehen? Tausend Dank!

A: TS3 GS Server


14.04.2019
Michael
F: Ich habe mal eine Frage in Bezug auf Behördenwillkür. WIr haben unsere Feststellungsanträge mit allen erforderlichen Unterlagen beim Ausländeramt im Ressort Staatsangehörigkeitsangelegenheiten abgebeben. Die Ableitung ist mit allen Urkunden vollständig eingereicht und angenommen worden. Nun haben wir folgenden Brief bekommen: "hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anträge auf Ausstellung eines Staatsanhörigkeitsausweises. Wie bereits persönlich mit Ihnen besprochen, ist zur Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise ein Sachbescheidungsinteresse erforderlich in Form eines amtlichen Nachweises von den Behörden, die einen Staatsangehörigkeitausweis benötigen. Wir bitte Sie, dies in geeigneter Form vorzulegen." Was können/müssen wir jetzt tun?

A: TS3 GS Server


13.04.2019
Christian2802
F: Das Landratsamt Unterallgäu hat mir folgendes zurück geschrieben auf meinen Antrag und auch alle Urkunden zurück geschickt. Aber nicht den Antrag. Sehr geehrter Herr. ... Herr Landrat Weirather hat Ihr Schreiben vom 08.04.2019 erhalten und mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass ein Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht anlasslos besteht (Beschluss des VGH München vom 08.08.2018, AZ: 5 ZB 18.844). Sie haben kein sachliches Interesse dargelegt, es ist auch keines ersichtlich. Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Wie kann ich weiter dagegen vorgehen? Danke im Voraus. Gruß

A: TS3 GS Server


08.04.2019
Franjo
F: Guten morgen, zuständige Gerichte,wer und wo kqann man klagen gegen den BRD-Mop. Habe das Verwaltungsamt mit Mail angeschrieben, aber da kommt eine Abstandserklärung, "Wir koennen da nicht helfen und keine Infos geben. Das Verwaltungsgericht nahm Klage an gegen den GV, und vergab Nummer, aber als der gV sich der zuständigkeit wehrte gegen Verwaltungsgericht, hatte das Gericht das ganza abändern versucht ans zuständige Amtsgericht wo der GV als Kopfjäger auf Provision tätig ist. Ich habe eine Beschwerde eingericht. Wo gibt es echte Staatsgerichte? IN der BRD nur Theatervorschau? Sind wir doch alles nur Versuchskaninchen?

A: Der Ablauf ist im Handelsrecht der BRvD ein anderer.
TS3 GS Server


24.03.2019
doppelte Gebühr?
F: Schön guten Abend, Mein FA wurde vom Landratsamt abgelehnt. Nach Widerspruch wurde die Sache an das Landesverwaltungsamt (LVA) weitergereicht, weil das Landratsamt sich außer Stande sah, über den Widerspruch zu entscheiden. Das LVA hat natürlich genauso rechtwidrig abgelehnt. Unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit habe ich die Gebühr, die vom LVA gefordert wurde, bezahlt. Nun will das Landratsamt auch noch eine Gebühr für deren ursprüngliche erste Ablehnung haben. Ist das aus BRD Sicht rechtens? Meines Erachtens muß man für einen Fall doch nur einmal Gebühr bezahlen und nicht doppelt, oder? Bei einem anderen Fall aus meiner Familie in einer anderen Stadt, aber gleichem LVA, wurde seitens der Stadt keine Gebühr verlangt. Hm???

A: Rechtens ist in der BRD gar nichts mehr. Aber die Verwaltungen brauchen die Knete. Es bleibt Ihre Endscheidung ob Sie den Kampf mit der Verwaltung aufnehmen wollen.


24.03.2019
Berlin
F: Hallo, der Ralf Techert in Berlin hat den FA trotz Ummeldung der Person hauptwohnamtlich nach Berlin einfach mit einfachem Schreiben abgelehnt, weil noch außerhalb ein Zweitwohnsitz besteht und er daher meint, Berlin sei nicht zuständig und sowieso ein Sachbescheidungsinteresse fehle, die üblichen Lügen eben… Wir haben den Wisch zurückgewiesen und Ihn sachlich aufgeklärt und natürlich aufgefordert, dann einen Ablehnungsbescheid zu erstellen, keine Reaktion. Es wurde eine Fachaufsichtsbeschwerde an seinen Vorgesetzten, den Senator Andreas Geisel eingereicht, ebenso mit der Aufforderung eines Bescheides. Keine Reaktion. Auch nach 2 Erinnerungen, nichts! Was ratet ihr? Bitte hier nur schriftlich, kann derzeit nicht in den TS. Besten Dank!

A: Raten können wir über diese Plattform nichts. Dann sind die Türen gleich wieder zu.
TS3 GS Server


24.03.2019
db
F: Werte Damen und Herren Gleichgesinnte, Vor ein paar Tagen übersandt ich Ihnen per Email ein Duplikat mit dazugehörigen Anhängen, wie ich am 7.02.19 meinen Antrag dahingehend eingereicht habe. 4 Tage Später bekam ich einen Anruf der Bearbeiterin des Amtes, die mich befragen wollte, warum ich den Antrag eingereicht habe. Erste Frage war, ob ich ein „Reichsbürger" bin, und diesen dahingehend benötige. Ich ging auf die Frage nicht ein, da ich nicht wisse, was oder wer ein solcher sei. Dann erklärte mir die Dame am Telefon, dass man sich behördenseitig länderübergreifend dazu durchgerungen hat, die Bearbeitung solcher Anträge nur noch vorzunehmen, wenn es von einer anderen Behörde die schriftliche eine Anzweiflung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ gibt, und daher von Amtswegen die Feststellung erfolgen muss. Des weiteren offenbarte mir die Dame, dass sie schon wüßte, dass in den nächsten Tagen eine Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung vom Bundesministerium des Innern käme, wie man mit „solchen Anträgen“ umgehen soll, diese möchte sie noch abwarten, und dann weiter sehen. Am Ende des Telefonates sagte sie mir noch, sie benötige dann im Nachgang sowieso noch eine Kopie meines Personalausweises, eine gültige Meldebescheinigung und (am allerwichtigsten) das Schreiben der Behörde, die meine „Deutschheit“ anzweifelt, ansonsten würde sowie der Antrag noch nicht mal beantwortet. Natürlich zweifelt, wie Sie sich sicher denken können, keine Behörde dies bei mir schriftlich an, sondern ich selbst. Des weiteren wären meine Unterlagen sowieso vollkommen ohne jede Beweiskraft, da diese den Anschein einer eigenen Anfertigung hätten. Gerade jedoch aber die „Heiratsurkunde“ meines Urgroßvaters zu besorgen war für mich mit erheblichem Aufwand verbunden, da meines Vaters Linie ursprünglich aus Ostpreußen stammt, und dort aufgrund der Kriegshandlungen sehr viel an Akten und Unterlagen in Rauch aufging. Dies von mir besorgte Heiratsurkunde ist das einzigst noch Auffindbare dahingehend und kommt aus einem Archiv in Polen, auf dem Amtswege besorgt und teuer bezahlt. Und die Krönung war, da ich zu den Aufenthaltszeiten meines Großvaters und Urgroßvaters und der Wohnstätten zu Lebzeiten nun gar keine Angaben machen könnte, würde dazu führen, dass ich nicht sicher beweisen kann, wer diese wirklich waren und dass ich mit denen auch verwand bin. Doch wie soll ich das nach 2 Weltkriegen etc………………………….. Da ich im Auto fuhr, sagte ich der Dame, sie möge mir gegenüber wie auch ich ihr gegenüber mit ihren Nachforderungen von Unterlagen die Schriftform wahren. Mir wurde entgegnet, dazu muss sie erst noch mal nachdenken. Da ich bis heute nichts wieder von dem Amt gehört oder gelesen habe, bitte ich Sie höflich kurz um Unterstützung, wie ich mich jetzt am Besten weiter verhalten soll, und, was ich besten tun oder unterlassen soll, oder denen schicken soll oder was auch besser nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Mühen.

A: Wie gut, dass Telefonate keine Beweiskraft vor Gericht haben. Das sich diese SB nicht schämen! Interessant was mittlerweile unternommen wird, um uns vom GS abzuhalten.
TS3 GS Server


23.03.2019
S.K.
F: Hallo,ich hatte Anfang des Jahres meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt (nach Rustag 1913 wo ich bis zu meinem Urgroßvater zurück mußte) , alles lief ohne Probleme. Als ich meinen Abholbescheid bekam, fiel mir aber auf , das als Begründung nur von meinem Vater und Großvater die Rede war, das sie DDR Personalausweise hatten, die in ein bundesdeutsches Personaldokument umgewandelt wurden usw. nur von meinem Urgroßvater stand kein einziger Satz . Ich fragte die S.B. ,ob sie meinen Urgroßvater vergessen hätte und bekam erst eine mündliche und dann eine schriftliche Antwort (den Brief habe ich Euch mal gesendet) das der Urgroßvater keine Rolle spielen würde, da das Rustag umbenannt wurde und daher nur noch bis 1950 zurückgegangen wird. Ich hatte das erstmal so hingenommen und dachte mir, das dies bestimmt nur eine Finte ist. Schließlich kann man mir meine Abstammung nicht nehmen und ich habe ja alles eingereicht (Geburt Urgroßvater 1871). Mein Bruder hat nach mir seinen Staatsangehörigkeitsausweis auch beantragt und von ihm wollte die selbe S.B. dann den Urgroßvater dann gleich gar nicht mehr haben und meinte auch das der Antrag mit dem Staat Preußen usw. auch falsch ausgefüllt wäre, als er dann ganz traugig aus der Wäsche schaute meinte sie dann doch "Na gut, dann geben Sie den Urgroßvater schon her" . Mittlerweile habe ich auch meinen ESTA Registereintrag bekommen Maxi Musterfrau und Erworben durch : Geburt (Abstammung) sollte ja so richtig sein und müßte doch dann auch nach Rustag abgeleitet worden sein, sonst wäre Musterfrau doch nicht klein geschrieben und bei Erworben : hätte nur Geburt gestanden. Oder? . Bei dem Aktenzeichen bin ich mir auch unschlüssig , da dort StAG steht 50.03.StAG.19-001 (dies steht auf meinem gelben Schein auch) . Ist da irgendwas falsch oder hat das so seine Richtigkeit und kann ich davon ausgehen,das doch bis zu meinem Urgroßvater zurückgegangen und nach Rustag abgeleitet wurde und die Aussage und der Brief der S.B. eine Finte ist? Wenn solch Ungereimtheiten einen selbst betreffen, arbeitet es eben doch in einem, auch wenn man keine Energie reingeben möchte. Schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe. Super das es Euch gibt :-)

A: TS3 GS Server


15.03.2019
Nina
F: Ist eine "allgemeine Weisung" zur Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ein Gesetz??? https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/awstag_2014_24?fbclid=IwAR2nlJBgtS0R0QZ_mnyuvUpWJzsHkPbatoq1XuHF6-hKu3AVl89pRwiexc8 Willkür ab 2. !!! Aber die Gebühr wird fällig! !!

A: Das könnte man als Willkür werten. Da dem Herrn die Zuständigkeit für Gesetze der Bundesrepublik fehlen. Dieses betätigt er auch schriftlich auf Anfrage. Es liegt aber hauptsächlich an den SB. Die sollten Wissen das Weisungen die gegen das Gesetz verstoßen nichtig sind. Sie sind also die Erfüllungsgehilfen des Systems gegen das deutsche Volk.


14.03.2019
Falcou
F: Im Esta Auszug steht nach "Einbürgerung", aber es muss nach "Abstammung" vermerkt sein. Wir haben leider NICHT die Anträge vom Bundesverwaltungsamt verwendet, und wahrscheinlich ein falsches Kreuz gesetzt. Wie gehen wir am besten jetzt vor, sollten wir einen neuen Antrag stellen. Kann man überhaupt einen neuen Antrag stellen ? Vielen Dank für Ihre Unterstützung

A: TS3 GS Server


10.03.2019
Rene 64
F: Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr im Februar mit dir in Hamburg telefoniert. Es ging um meine Ablehnung GS du hattest mir dann per E-Mail Unterlagen zugesandt die ich ausfüllen und weiterleiten sollte an die zuständigen. Das habe ich getan, nun ist ein Jahr vergangen und ich habe immernoch nichts von denen erhalten. Du sagtest auch das wird lange dauern bis ich eine Antwort erhalte, sogar sehr lange, aber ein Jahr ist glaub ich schon sehr lang. Ich benötige glaub ich nochmals deine/eure Hilfe.

A: Ich glaube da liegt eine Verwechselung vor. Ich versende keine Dokumente. Aber ich weiß wer gemeint ist.
TS3 GS Server


10.03.2019
Marcus
F: Hallo zusammen. Zu meiner Frage, ich habe meinen Antrag nach RuSTAG korrekt Eingereicht. Nun habe ich ein Schreiben mit einer Ablehnung bekommen, mit der Begründung eines Fehlendes Sachinteresse, mir ist Bewusst das man mich hier abwimmeln will, nur wäre es nett wenn ich ein paar punkte für ein gegen Antrag bekommen könnte, was ich ihnen zurück schreiben könnte. Danke im voraus

A: TS3 GS Server


01.03.2019
Ehrhardt71
F: Danke für die große Hilfe und Erleuchtung durch eure Arbeit. Antrag entsprechend der Hilfen ausgefüllt und abgegeben.Nun kam ein Schreiben meiner Verwaltung LRA Ilm-Kreis mit einer angehängten --"Erklärung" Mir sind keine Tatsachen bekannt, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt haben könnten.Ich habe keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben.-- Giebt es eine sachrichtige Beantwortung auf diese Falle?

A: TS3 GS Server


23.02.2019
Hanseat1958
F: Moin zusammen, ich war Heute zu einem Stammtisch "Gelber Schein". Dort wurde mir mitgeteilt, dass man den Antrag nicht mehr stellen kann, ohne einen wichtigen Grund, für den man unbedingt diesen Schein braucht. Bin jetzt völlig durcheinander. Schon wieder liegt ein Stein im Weg. Was mache ich nun? Gruß und danke.

A: Nicht abhalten lassen und den Antrag stellen.


23.02.2019
bini
F: hab gerade meine ablehnung bekommen, weil kein schutzwürdiges Interesse vorliegt. was kann ich noch tun?

A: TS3 GS Server


21.02.2019
Rheuwa
F: Entzug kleiner Waffenschein wegen Gelben Schein nach Rustag 1913 Liebe Mitstreiter, mir wurde der Kleine Waffenschein entzogen, da ich Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises mit der Forderung nach Eintrag RuStag 1913 bin. Dem Eintrag kam man im GS natürlich nicht nach, worauf ich 2016 eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht habe, ohne amtliche Reaktion natürlich. Es gibt verschiedene Urteile, das der Kleine Waffenschein aufgrund der Zuordnung einer Person zur Reichsbürgerschaft (Besitzer eines GS nach Rustag 1913) entzogen werden darf, nicht entzogen werden darf. Der Landrat der Polizeibehörde kann hier wohl nach Willkür auswählen, welche Rechtssprechung ihm gefällt?! Frage 1: wie sieht es mit einem erfolgreichen Einspruch für den Entzug des K.WS aus? Liegen Erfahrungen vor? (bin nie polizeilich auffällig geworden) Frage 2: obendrein, da ich eine Stellungsnahme/Einwand geschrieben habe (ohne Erfolg), verlangt die Behörde eine Verwaltungsgebühr von 140 Euro. Ist das rechtens? Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 26.40 Dor steht lediglich was zu den Kosten der Ausstellung eines Waffenscheins, nicht jedoch für den Entzug eines Waffescheins. Frechheit, der Steuerzahler darf auch noch zahlen, für Aktionen die er nicht angeregt hat Für Infos oder Erfahrungen bin ich dankbar. Danke und Gruss

A: TS3 GS Server


14.02.2019
Jörn
F: Der POLIZEI interessiert bei Ausweiskontrollen und derer Verlangen nicht die Bohne, wenn wir erklären, dass das PAuswG für uns nicht einschlägig ist. Das trifft auf jede andere Zetteslstube ebenso zu. Da könnte ja auch schlichtweg jeder kommen. Um derartige Situationen also zu vermeiden und auch nicht in die Treuhänderschaft zu geraten, kann man was also tun? Können die Daten zum GS POLIZEIintern abgerufen werden? Und gibt es so ein Abrufverfahren auch bei den Ausnahmegerichten und den anderen Zettelstuben??

A: Komisch die Erfahrung haben wir nicht. Leider lässt sich das hier nicht besprechen.
TS3 GS Server


06.02.2019
Corinna
F: Mein Antrag wurde abgelehnt. Diesen Bescheid habe ich per E-Post an register@gelberschein.net geschickt (am 04.02.19). Heute habe ich mir dann eine Meldebestätigung meiner Gemeinde abgeholt und eine EStA-Antrag nach Köln geschickt (so wie empfohlen). Trotzdem denke ich, dass ich alleine nicht so recht weiterkomme. Gibt es in meinem „Großraum 23...“ einen versierten Juristen, der mich ggf. unterstützt/den ich mit der Fortführung der Angelegenheit beauftragen kann? Ich danke für eine Rückmeldung. Liebe Grüße

A: TS3 GS Server


05.02.2019
Christina
F: Hallo zusammen.. zwei Dinge kurz... danke für den Tipp mit dem Brief an den E.R. allerdings ist hier die falsche Person angegeben zum Anschreiben... hat sich letztes Jahr geändert.. zur Info.. falls Ihr noch jemand den Tip gebt und manch einer vielleicht nicht recherchiert was oder wer das genau ist... und den guten Mann anschreibt, der nicht mehr im Amt ist.. ausserdem noch ne Frage.. man soll die Ablehnung mitschicken .. hab ich noch keine erhalten, es kommt ja auf nichts mehr ne Antwort vom BVA.. was soll ich denn da mitschicken dann ? Danke vorab und LG

A: TS3 GS Server


31.01.2019
Daniela
F: Hallo liebes GS-Team, mein Bekannter hat den Antrag bei der Stadt abgegeben, die leiten das weiter (geht bei uns, habe ich bei mir und meiner Tochter auch so gemacht). Nun kam ein Brief von der Behörde das der Antrag eingegangen sei. Weiter steht drin: "Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist nur möglich, wenn Sie nachweisen für welchen Zweck und für welche Behörde Sie den Staatsangehörigkeitsausweis benötigen. Erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises kann eine Bearbeitung erfolgen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde noch alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Originale) vorliegen" 1. Seit wann muss man nachweisen für was man den Ausweis braucht? Das wäre mir neu! Zumal auf der Internetseite der Behörde beschrieben steht wie man den Ausweis beantragt und da steht nichts davon das man nachweisen muss wofür man den braucht! Was können wir da jetzt machen? 2. Der Antrag wurde genau so ausgefüllt wie bei uns und unsere waren korrekt und vollständig. 3. Die Originale wurden von der Stadt kopiert (es war der gleiche Mitarbeiter wie damals bei uns). Wozu dann Originale? Danke schon mal!

A: TS3 GS Server


30.01.2019
Mattis
F: danke für Antwort Liberty Bell. das hört liest sich sehr gut an, habe den GV auch an der Karre nur wo kann man anzeige erstatten Statsanwaltschaft oder Verwaltungsgericht?

A: Am besten per Fax am die Staatsanwaltschaft.


26.01.2019
Lyberty Bell
F: zu Mattis Schadensersatz oder Strafanzeige bringt also vor BRvD Gerichten nichts,aber die Dokumentation kann später für Abhilfe und Gerechtigkrit sorgen?

A: Strafantrag mit Strafverfolgung macht Sinn. Da der Richter bei der Einstellung nicht unterschreibt, bleibt das Verfahren offen. Somit gibt es keine Verjährungsfristen, dass erleichtert die Aufarbeitung.


26.01.2019
Mattis
F: Schadensersatzklage BGB 839 o 823 gegen eine Behörde. Welches Gericht kann man Klage einreichen!

A: Gericht 17 Ente Süß Sauer! Aber Spaß beiseite. Dokumentieren für später!!!


22.01.2019
Bär
F: Was bitte kann ich dagegen Unternehmen, dass mir das KVR München nach Abgabe ALLER erforderlichen Nachweise den gelben Schein verweigert mit dem Hinweis, meine Staatsangehörigkeit sei unstrittig , "es bestehen weder Zweifel noch benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis fpr ein anderweitiges Verfahren."... Wie komme ich bestenfalls weiter? Ich kann und will und werde das nicht akzeptieren !

A: TS3 GS Server


22.01.2019
S. U.
F: Hallo, mein Großvater wurde unehelich geboren xx.xx.1932 und die Eheschließung meiner Urgroßeltern war xx.xx.1934. Ist es richtig, dass es abstammungsmäßig in diesem Fall bei meiner Urgroßmutter weiter geht, obwohl mein Großvater später den Familiennamen seines Vaters trug?

A: Das lässt sich aus den Infos schwer sagen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass Sie über den Urgroßvater müssen.


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