F: Meine Mutter hat ihren gelben Schein in 2015 erhalten und ist laut abgefragter Bestätigung der Behörde korrekt im ESTA- Register lt. RuStaG hinterlegt. Leider hat sie momenten ihren gelben Schein irgenwo verlegt. Ist es dann aus eurer Sicht ratsam, einen neuen gelben Schein zu beantragen? Oder sollten wir lieber keine schlafenden Hunde wecken? Vielen Dank für eine Antwort. P.
A: Ein neuer Staatsangehörigkeitsausweis ist nur mit einem Neuantrag möglich. Dort wird der Zeitraum von Erstausstellung bis Neuantrag geprüft. Ob der GS jetzt benötigt wird, kann nur Ihre Mutter entscheiden. Bis jetzt wurde er ja nicht benötigt.
F: Gott zum Gruße,
ich würde meine Frage bzw. Ihre vom 16.8. nochmal in etwas anderer Weise aufgreifen:
Vohandene private Geld- und/oder Sachmittel sind also der natürlichen als auch der juristischen Person zugeornet weil damit auch jeweils für die andere Person gehaftet wird?!
Beispiel: Ein ALG2 Antrag richtet sich an die natürliche Person mit Familienname - es soll deren Vermögen offengelegt werden!
Ehrlich gesagt kann hier überhaupt keinen Unterschied zwischen beiden erkennen - genausogut kann sich der ALG2 Antrag an die juristische mit Namen wenden.
Eigentlich sind juristische Personen Gbr , GmbH usw.
Was soll der Name ohne Anmeldung einer "richtigen" juristischen Person also sein? Wo soll ich da suchen?
A: Das ist ein heilloses Durcheinander. Das ist hier auch nicht zu klären. Es sind auch alle Informationen dazu auf der Seite. Anfangen kann man in PAuswV §28 Abs. 1/1 und im HGB §17. Dann wird man sehr schnell feststellen wie der Hase hier läuft und der Weg von der natürlichen zu juristischen Person funktioniert. Eine nat. Person wird im Antrag vermutet bis der Antragsteller sich als jur. Person identifiziert(gleich macht). Die passiert in der Regel schon mit der Unterschrift unter dem Antrag. Aber spätestens mit der anmahne der Post vom Jobcenter für die jur. Person nach der Antragstellung.
F: Hallo liebes GS Team,könnt Ihr mir bitte erläutern wie das mit der Antwort vor zwei Tagen mit den Unbefugten und den Befugten gemeint ist.Danke LG
A: Rhetorische Frage, gibt es für Ihre Willenserklärung in der Okkupationsverwaltung ein Formular? Sollten Sie keins finden, kann es einfach daran liegen, dass Zuständigkeiten nicht gegeben sind. Anzeichen dafür könnte die fehlende Reaktion Ihrer Verwaltung sein. Mit etwas Glück landen Ihre Schreiben nur im der Ablage P.
F: Hallo zusammen, meine Mutter hat ihren gelben Schein. Jedoch hat sie aus Angst vor dem angedrohten Bußgeld per Formular die Daten ihrer Immobilie für Zensus gemeldet. Hat sie damit autmatisch einer eventuellen Zwangsenteignung mit ihrer Unterschrift zugestimmt? Oder kann man in diesem Fall nachträglich die Meldung an Zensus widerrufen? Vielen Dank für eure Antwort.
A: Der Fehler ist doch schon mit der Eintragung in Grundbuch geschehen. Eine Zwangsenteignung kann auch nur im Eigentum und nicht im Besitz stattfinden. Souverän war das nicht und jetzt aber nicht mehr zu ändern.
F: Gott zum Gruße,
wißt Ihr warum es Privatinsolvenz heißt und mit privaten mitteln gehaftet werden soll, obwohl nur die juristische Person insolvent gehen kann - oder ist die natürliche auch geschäftsfähig?
A: Natürlich ist die nat. Person geschäftsfähig aber nicht in der Bundesrepublik. Sämtliche Verträge laufen auf die jur. Person. Wer mit der jur. Person Verträge eingeht muß auch mit Vermögen(Besitz) der jur. Person haften. Geschäftsführend ohne Auftrag fällt mir zu dem Thema noch ein.
F: Hallo liebes GS Team,da ich mich weder bei der Gemeinde( Meldeamt) als auch beim Standesamt( meine Eltern haben die Geburt angezeigt)nie selber angemeldet habe,habe ich durch meine Willenserklärung
Wohnsitznahme BGB7 beim Bürgermeister(3mal)u.Standesbeamten(3mal) innerhalb 21 Tagen per Zustellschreiben mitgeteilt.Hätte man die Willenserklärung öffentlich beglaubigen lassen müssen?
A: Unbefugte sind NICHT befugt Unfug zu treiben! DER BEFUGTE
F: Ungwöhnliche Frage: Laut Rüdiger Hoffmann hat man die unmittelbare Reichsangehörigkeit durch das Gsesetz unter Gerhart Schröder zum 1.8.1999 zerstört. Gemeint ist, laut Hoffmann, die Bundesstaatenangehörigkeit. Wieso sagt Hoffmann nicht die mittelbare Reichsangehörigkeit hat Schröder zerstört? Also jetzt gibt es schon widersprüche zwischen unmittelbare- und mittelbare Reichsangehörigkeit. Also ich kenne das so, daß die mittelbare in den Bundesstaaten das non plus ultar ist.
A: Eine mittelbare Reichsangehörigkeit kennt das RuStAG nicht! Das RuStAG kennt nur die Bundesstaatenangehörigkeit und die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Die GROSSE Frage, wie kommt Goldkettchen Gerhard an das Recht, für die Bundesstaaten tätig zu werden. Und wo ist die Abstimmung im Reichstag dazu? Wer hat also das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten handlungsfähig gemacht? Was aber noch interessanter ist, wo ist das Gesetzt von Goldkettchen Gerhart vom 1.8.1999 hin? Mit ein paar sitzenden Grundlagen kann man doch Rüdi überhaupt nicht ernst nehmen.
F: Hallo.dann bringt es ja auch nichts dort zu erscheinen...es sei denn man identifiziert sich mit der jur. Person..ich dachte das wäre im Falle des Sozialgerichtes anders. Mmmh.Menschen werden krank und dürfen Beiträge zahlen... aber die jur. Person wird als kranken versichert geführt..dann braucht man auch der Verhandlung nicht beizuwohnen da eh nach deren Recht, Lust oder Laune entschieden wird...das ist alles nicht tröstlich...in einem souveränen Staat wären die Ungerechtigkeiten nicht vorhanden...Beste Grüße
A: Diese Aussage gibt mein Kommentar nicht her! Vielleicht lesen Sie meinen Kommentar noch einmal und finden den richtigen Weg.
F: Hallo zusammen, es soll vor dem Sozialgericht eine Entscheidung gefällt werden, bezüglich Gleichstellung von gesetzlich und freiwillig gesetzlich Versicherten.Hierzu werde ich gefragt ob die mit oder Ohne Anwesenheit eines Vertreters oder meinerseits getroffen werden soll. Ist ein Sozialgericht staatlich eher nicht oder ? Kann ich hier als Mensch bzw. BS Angehörige, das recht auf hoheitliche Gericht fordern.Ich habe Bedenken wenn niemand vor Ort ist dass hier gegen die Gleichstellung von dem sicher nicht legitimierten Richter entschieden wird. Dies bedeutet dann allerdings finanzielle Nachteile und die möchte ich unbedingt vermeiden. Danke vorab für Eure Antwort...weiter so und viele Grüße
A: Wenn Sie etwas erreichen wollen, sollten Sie mit der Person erscheinen die eingeladen wurde. Es ist also sehr unwahrscheinlich das der Mensch eingeladen wurde. Dem fehlen alle Eigenschaften einer Person, kann also überhaupt nicht angeschrieben werden. Sich dort als Mensch hinzustellen, wäre das gleiche, wie durch Abwesenheit glänzen. In der Bundesrepublik sind nur die Namen Krankenversichert. Also bleibt Ihnen nur, den Personenstand vorher zu klären und die Verhandlung in ruhe angehen zu lassen. Dazu gehört auch die Personenfeststellung bei beginn der Verhandlung richtig zu machen.
F: Hallo zu der Frage von Reiner (26.7)meintet ihr mit dem Verhalten was den Vertrag ausgelöst hat das man sich beim Einwohnermeldeamt registrieren ließ oder wie kann man die Antwort verstehen?
A: Wir würden nicht sagen, das man SICH registrieren lassen hat. Sondern das man der jur. Person der Okkupationsverwaltung ein zu Hause gegeben hat. Aber genau das ist gemeint.
F: Hallo, gibs einen Ausweg aus der "Pflicht" Rundfunkbeiträge zu zahlen - ich schaue und höre es eh nicht - aber aus den T-Kanälen schwappen deren verzerrt dargestellte Berichte oft genug rüber?
Grüße
A: Es gibt immer einen Weg. Der hat aber nichts mit dem GS zu tun. Eher mit Ihrem verhalten, dass den Vertrag ausgelost hat.
F: Wenn ich den Gelben Schein habe und Regestriert bin ,habe ich die Möglichkeit von den GEZ und Grundsteuer befreit zu werden?
A: Ja, ABER dazu gehört Wissen. Es reicht nicht mit dem GS zu winken. Die Verträge die Sie mit der jur. Person abgeschlossen haben, müßen rückabgewickelt werden. Grundlage ist tiefes Wissen im Thema Mensch und Personen. Auf der Seite finden Sie über 12h Videomaterial dazu.
F: Ich habe da noch eine Frage: ist es richtig ,das, wenn ich ohne Ausweispapiere angetroffen werde, die POLIZEI das Recht hat mich mitzunehmen um meine Identität feststellen zu lassen? Oder gibt es da Voraussetzungen dafür?
A: Es gibt keine Mitführplicht für irgendwelche Ausweisdokumente. Das mitnehmen wäre wohl etwas Unverhältnismäßig.
F: Hallo zusammen, ich komme aus Bayern. Ich habe meinen Antrag mit allen Anlagen nach RuStaG 1913 eingereicht. Von meinem Landratsamt hebe ich nun die Aufforderung bekommen, dass ich noch die „Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses“ angeben muss. Laut Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 08.08.2018 (Az. 5 ZB 18.844). Ansonsten wird der Antrag abgelehnt. Wie könnte da eine Begründung ausschauen, dass der Antrag durchgeht!?
Vielen Dank schon mal!
F: Moin, wie schlage ich mich am Besten mit dem Zensus durch? Was muss ich da am besten machen? Danke schonmal im Voraus.
F: Moin moin
Mir ist nicht klar wie der gelbe Schein (RuStAG 1913) in Verbindung zur preussischen Verfassung von 1850 steht. Könnt Ihr mir hier weiterhelfen oder einen "link" hierzu empfehlen?
A: EGBGB Art. 5 Abs. 1, 2. Satz in Verbindung mit EGBGB Art. 50.
F: Bei uns auf dem Rathaus bekommt man Beglaubigte Abschriften für 12 €. Gebührenfrei für amtliche Zwecke, Rentenzwecke oder Nachlassgericht. Kann ich da einfach für amtliche Zwecke angeben, ohne dass ich näher erläutern muss für welche amtliche Zwecke? Oder fällt dieser Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht unter amtliche Zwecke?
Da unsere fünf Kinder ja erwachsen sind und jeder in einem anderen Kreis oder Bundesland wohnt, benötigt da jeder für seinen Antrag beglaubigte Abschriften der Vorfahren (hier Vater und Opa), das wären dann 5 x 5 plus die jeweils eigenen Geburtsurkunden usw.? Oder sollen sie besser warten, bis der Vater den Gelben Schein und die ESTA-Auskunft hat und sich dann auf diese Staatsangehörigkeit berufen. Viele Fragen. Im voraus vielen Dank für ihre Antwort.
A: Ja natürlich sind das Amtliche Zecke. Ob Sie das machen können, können wir Ihnen nicht beantworten. Das liegt nur an Ihnen.
F: Hallo, mein Mann und ich selbst können unsere Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1) ganz klar ableiten. Unterlagen von Vater und Opa haben wir alle beisammen. Kann es Probleme bereiten, dass wir selbst ca. 7 1/2 Jahre in Australien gelebt haben, seit 1990 jedoch wieder hier in der Heimat sind? Unsere ältesten 2 Kinder sind dort geboren.
A: Nein, dafür gibt es keinen Grund.
F: Heute erhielt ich folgenden Brieftext:
Die Gebühr für die Erstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 3 StAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgebührenordnung (StAGebV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1991 (BGBI. I S. 1915) 25,-€.
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt erhebt gem. § 3a Nr. 2 (STAGebV) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) vom 23.06.1970 (BGBI. I S. 821) in der jeweils geltendes Fassung bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags in der Regel 75% der für die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises maßgeblichen Gebühr.
Gem. § 16 VwKostG kann eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.
Ist das mit den Paragraphen so alles korrekt? Soll ich bei der Überweisung erneut darauf hinweisen, dass ich nach RuStAG beantragt habe? Danke :-)
A: Nein, Sie sollen nicht aufs RuStAG hinweisen. Sie sollten auch nicht bei Antragstellung drauf hinweisen. Das RuStAG ergibt sich automatisch durch die Prüfungsroutine der „Behörden“. Die Paragraphen sehen korrekt aus. Die Prüfung bleib Ihnen aber.
F: Hallo,
unterliegt man -im Besitz des Gelben Scheins- weiterhin der Pflichtversicherung Krankenkasse ?
MfG + Dank
A: Es ist die jur. Person Name die der Pflichtversicherung unterliegt. Nutzen Sie deren Person nicht fällt auch die Pflichtversicherung.
F: Es giebt vom BVA neue Antragsformulare, kann man eure aus dem Downloadbereich dann noch benutzen?
A: Ja natürlich. Ein Antrag unterliegt keinen Form Zwang. Sie könnten den Antrag auch handschriftlich stellen.
F: Noch eine Frage zu meiner Frage unter Sonstiges vom 04.06.2022. Ich beabsichtige die Patientenverfügung mit Generalvollmacht zu unterschreiben mit: Max adF (aus der Familie) Mustermann. Oder sollte besser eine andere Form gewählt werden? Beste Grüße aus OWL
A: Aber diese Frage ist doch schon am 04.06 beantwortet! Wenn Sie die nat. Person nach DIN ISO 5007 für die Patientenverfügung benutzen, sollten Sie auch so unterschreiben.
F: Hallo liebe Landsleute,
bei der Erstellung einer Patientenverfügung mit Generalvollmacht beabsichtige ich meine natürliche Person, festgestellt nach RuStAG § 4.1, einzusetzen. Etwa so, im Briefkopf:
mustermann, max, natürliche Person gemäß §1 des staatlichen BGB, EStA-Register-Nr.: XXXXXXX / Bundesverwaltungsamt
Zweck ist, damit mögliche Einflüsse von Seiten der BRiD einzudämmen. Wie würdet Ihr das formal angehen, wenn Ihr so etwas umsetzen würdet? Vielen Dank.
A: Ich würde die Schreibweise aus der DIN ISO 5007 verwenden. Also Mustermann, Max und dazu die Lagerabteilung(PLZ) in rechteckigen Klammern. So viele Informationen ist nicht nötig.
F: In der Familie einer Bekannten wurde ein "Großauftrag" für den GS gemacht. Nun stellt sich heraus, dass das Papier eines Scheins scheinbar dünner ist, im Wasserzeichen nicht wie bei mir, mehrere Adler und die Schrift "Sicherheitspapier" zusehen ist. Gerade der Schein, der von der Mutter ableitet tanzt aus der Reihe. Gibt es Unterschiede?
A: Das Sicherheitspapier der Bundesdruckerei ändert sich schon mal! Da sollte man nicht so viel rein interpretieren. Die Änderung ist nicht die erste über die Jahre.
F: Wie steht ihr zum Thema internationale Geburtsurkunde: Habe mehrfach gehört, diese ohne Hinweis auf das Geschlecht, die Religion und ohne die Vornamen und Familiennamen der Eltern zu bestellen. Dann ist klar, dass es sich um eine Personen-Urkunde handelt. Ist das sinnvoll und falls ja, weswegen?
A: Auf der internationalen Geburtsurkunde steht der Name! Damit sollte sich die Sinnhaftigkeit ergeben haben. Der GS ist eine Personenstandsurkunde. Die Suche nach ? ist Beschäftigungstherapie.