F: Ich möchte über die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters und über das Familienstammbuch meiner Eltern ableiten. Auf der Sterbeurkunde meines Urgroßvaters wird aber nicht der Name seines Sohns, meines Opas, erwähnt. Wie kann ich nachweisen, dass er mein Urgroßvater ist und nicht irgendeiner mit gleichem Nachnamen?
A: Über die Geburts und Heiratsurkunde. Die werden sie noch organisieren müssen.
F: Ich bin 1988 in Hindenburg/OS geboren. Mütterlicherseits lässt sich bei mir eine Abstammung vor 1914 in Schlesien nachweisen. Meine Mutter besaß dann von Geburt an einen polnischen Ausweis (Staatsangehörigkeit), bis zur „flucht“ 1989 in die BRD. Über einen „Flüchtlingsnachweis“ und den Nachweis ihrer Abstammung, erlangte sie und mein Vater (Abstammung Polnisch, geb. in Goldap Ostpreußen) die BRD-Zugehörigkeit, sowie ich auch. Kann ich nun den Gelben über die mütterliche Abstammung erhalten?
A: Ospreußen gehört zum Reich von 1913. Also ist die Abstammung nicht Polnisch. Wenn ihre Elzeern zum Zeitpunkt ihrer geburt verheiratet waren, können sie nicht die Ableitung über ihre Mutter machen.
F: Sachbearbeiter schüttelte den Kopf als er den Bundeststaat las und sagte mir, er werde mit mir darüber nicht diskutieren. Nun verlangt dieser noch meine Heiratsurkunde, sowie ein Auszug aus dem Familienregister, ob mein Vater bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ich vermute das ist gar nicht nötig oder? Wir haben vereinbart, das bei Fertigstellung der Urkunde er mich anruft, und ich soll die Unterlagen dann nachträglich mitbringen. Allerdings weiss ich nicht, auf welches Jahr mein Vater abgeleitet hat...1919 oder vor 1914....wie soll ich mich verhalten?
A: Heiratsurkunden sollten für die Ableitung schon dabei sein. Einfach die Unterlagen organisieren und Abwarten was bis zur Übergabe noch so passiert. Ob der Sachbearbeiter seine Arbeit richtig gemacht hat, kann man erst im ESTA Auszug sehen.
PS.Bitte ePost Adresse uber Kontaktformular miteilen.
F: Antrag : Hallo, ich habe heute meinen Antrag eingereicht. Ich wurde ja sehr gut von euch vorbereitet. Das Problem ist. es ging zu leicht. Die Dame von der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für die Feststellung zuständig ist war heute nicht da. Eine Dame die für die Einbürgerung zuständig ist hat meinen Antrag stellvertretend entgegengenommen.Am Schluß sagte sie:"Jetzt benötige ich nur noch eine Kopie Ihres Personalausweises:"Ich erklärte ihr warum ich ihr die Kopie nicht geben kann ,da ich heute als natürliche Person den Antrag abgebe und das wichtigste Dokument der natürlichen Person ist halt die Geburtsurkunde......Sie hat es anstandslos hingenommen und gibt es an die Kollegin weiter.Jetzt frage ich mich, ob ich die notariell beglaubigte Geburtsurkunde von mir nicht als Kopie hätte da lassen sollen damit die mir am ende nicht den Antrag zurückschicken. Bei der Seite Eisenblatt hatte jemand gepostet das er den Antrag zurückgeschickt bekam mit den Vermerk das man für die Bearbeitung die Kopie eines gültigen Ausweises benötigt. Was meint ihr dazu? Könnte die Gefhr bestehen?
A: Eigentlich nicht, vielleicht hat sie nur noch ein paar Nachfragen, oder fordert die fehlenden Unterlagen ab. Erstmal ganz entspannend zurücklehnen und abwarten was passiert.
F: muss ich denn unbedingt eine beglaubigte Geburtsurkunde meines Urgroßvater für den Antrag haben, das verantwortliche Standesamt teilte mir mit das der Gesetzgeber seit 2009 Fristen im Umgang mit Registern des Personenstandes vorschreibt!!
A: Beglaubigte Geburtsurkunden sind nicht zwingend notwendig, wären aber besser. Die "Behörden" bekommen eh nur Kopien, die Originale bleiben zu Hause.
F: Antrag R "Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt". Im Laufe der Zeit gibt es quer durch die "BRD" bei mir etliche. Da ich die Meldebescheinigungen nicht aufgehoben habe, kann ich die einzelnen Zeiten nur in etwa rekonstruieren. Wie genau werden die Angaben erwartet? Was wird bei Staat erwartet?
A: Bitte einen Blick in die Ausfüllhilfe werfen. Diese liegt unter Praktisches.
F: müssen nur beglaubigte Urkunden oder reichen die kopien von original urkunden die in meinem Besitz sind? LG
A: Es sollten Kopien vom Original reichen. Es findet eh eine Prüfung statt.
F: Hallo. Ich bin 1987 unehelich geboren. Kann ich meine Staatsangehörigkeit dadurch auch von meiner Mutter ableiten und daraufliegend auf mein Großvater usw. oder muss diese von meinem Vater abgeleitet werden? Und kann ich als Enkel die Geburtsurkunde von meinem Großvater einfach so beantragen? Muss meine Mutter bzw. Vater die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bevor ich sie beantragen kann, denn sie haben ja nur den PA? Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung? Danke im Voraus.
A: Waren sie schon auf dieser Seite??? Haben sie die Videos schon gesehen??? Haben sie die beantworteten Fragen schon gelesen???
F: ich habe vom Grossvater und Urgrossvater "nur" geburtsurkunden und beglaubigte abschriften wo die Ehe erwähnt wird..muss ich jetzt noch die Eheschliessungs Urkunden besorgen?
A: Nein damit ist alles erledigt.
F: Tanja fragte, ob sie alle Kopien der Geburtsurkunden ihrer Vorfahren dem Antrag beilegen soll,dazu hab ich eine Frage: Reiner Oberüber sagte in dem Video, dass die beglaubigten Urkunden (Originale) dem Antrag beigelegt werden sollen, oder hab ich das etwa falsch verstanden???
A: JA die Originale kann man mit hinnehmen, aber nicht da lassen.Schickt man den Antrag per Post nur Kopien, die werden sich melden wenn Originale wollen.
F: Wenn ich nun alle drei Geburtsurkunden meiner Vorfahren habe, muss ich alle drei Kopieren und dem Antrag beilegen ?Oder Reicht eine Von meinem Urgrossvater von 1895?...Ist Fraustadtd daann auch Preussen??VIEELEN Dank für Ihren Einsatz!!
A: Natürlich alle und die Heiratsurkunden nicht vergessen.
F: Ich habe den Schein und alle Eintragungen (ESTA+EWM) sind korrekt. Mein Großvater ist allerdings 1916 geboren und bis dahin habe ich auch abgeleitet! was nun?
A: Das sollte vollkommen in Ordnung sein, der Knackpunkt ist 1919(Weimarer Republik). 1916 haben die Bundesstaaten noch bestanden.
F: Hallo nochmals.Ich bedanke mich auch sehr herzlich für die geduldige und nachsichtige Beantwortung mehrmals gestellter Fragen. Ich hab ich noch eine Frage:Mein Großvater hat zwei Jahre nach dem Tod meiner Großmutter erneut geheiratet.Zu dem Zeitpunkt war mein Papa aber schon 19 jahre alt und ehelich zur Welt gekommen. Muß ich trotzdem eine Heiratsurkunde von der zweiten Ehe besorgen? Und kreuze ich dann verwitwet und geschieden auf seiner V-Anlage an?
A: Nein die 2. Ehe hat damit nichts mehr zu tun.
F: Antragsstellung:leider habe ich keinen Führerschein und keinen Reisepass um mich auszuweisen-was mach ich nun? Geburtsurkunde mit Foto kopieren und das vom Notar beglaubigen lassen? Ihm kann ich den Perso ja zeigen, oder was wäre jetzt optimal?
A: Das wäre eine gute Lösung des Problems. Aber auch die Kirchen können hier helfen.
F: Hi....ich bin gerade drüber die Anlage V auszufüllen. Mein Opa hat meinen Vater adoptiert, ich habe die Heiratsurkunde vom Großvater und die Heiratsurkunde vom Urgroßvater. Bei der Anlage V Großvater Kreuz bei Adoption reinmachen...richtig?
F: Was ist wenn es keine durchgängige väterliche Linie gibt?
A: Ups wie ist das den Passiert??? Da bleibt ja nur die Uneheliche Geburt oder? Dann also weiter über die Mutter.
F: bin unehelich geboren kann ich über meine mutter ableiten
A: Du kannst nicht nur, du musst über die Mutter ableiten.
F: wenn ich den gelben schein beantragt habe und erhalte, sind meine Kinder dann auch Deutsche Staatsangehörige?
A: In der BRiD läuft nichts ohne Antrag.
F: Väterlicherseits kommen meine Vorfahren bis 1914 abgeleitet schlussendlich aus Böhmen/Sudetenland sprich Österreich. Mütterlicherseits durchgängig aus Bayern. Ich bin ehelich geboren und habe einen BRD-Ausweis (aufgrund der Wahlfreiheit nach Vater oder Mutter ab 1975). Habe ich hier dann überhaupt eine Chance auf einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913?
A: Sie verwechseln hier das StAG mit dem RuStAG. Im RuStAG gibt es kein Wahlfreiheit. Also werden sie über den Vater ableiten müssen. Der Staatsangehörigkeitsausweis sieht für alle gleich aus. Egal in welchen Gebietsstand man sich befindet. Der unterschied liegt im Esta Register da werden sie richtig geführt.
F: Hallo, ich bin in Bremen geboren. Soll ich im Antrag Freie Hansestadt Bremen schreiben oder Preußen ?
A: Es ist egal wo sie geboren sind. Sie haben die Staatsangehörigkeit von einem Vorfahren geerbt der vor 1914 geboren ist. Die Staatsangehörigkeit kommt in den Antrag bei allen Vorfahren.
F: Bezüglich meiner Abstammung habe ich folgende Frage die selbst mein Notar nicht richtig beantworten wollte oder konnte:mein Vater ist laut Geburtsurkunde unehelich geboren und 8 Jahre später wurde die Vaterschaft anerkannt.Heisst es im Gesetz nicht allgemein die väterliche Linie?Vorab vielen Dank...kompliment für ihre Seite
A: Ja im RuStAG heißt es die väterliche Linie. Es sei den das Kind ist unehelich geboren, dann einmal über die mütterliche Line. Die Anerkennung spielt hier keine Rolle.
F: Frage: wenn mein Vater 1937 und mein Großvater 1910 geboren wurde, dann muss ich doch jeweils für beide Anlage V ausfüllen, und das Kreuz jeweils einmal bei entsprechender Person setzen,oder?
A: Ja das haben sie richtig erkannt.
F: Meine Staatsbürgerschaft? Mein Grossvater ist 1907 in der Ukraine geboren, 1917 nach Preussen gekommen wo auch mein Vater 1934 geboren wurde und ich 1969 dann auch (DDR). Ob mein Grossvater schon Deutscher war kann ich nicht feststellen. Was muss/kann ich tun um den Gelben schein zu bekommen? Einbürgern lassen?
A: Einbürgerungen gibt es nur in die Republik des Bundes(BRiD). Prüfen sie ob die Großeltern verheiratet waren zum Zeitpunkt der Geburt ihres Vaters. Wenn das nicht der Fall ist, können sie über die mütterliche Linie ableiten. Oder sie müssen weiter zurück, vielleicht ergibt sich da was.
F: Da ich selbst türkischer Herkunft bin, jedoch jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit(Perso/Reisepass) habe, wollte ich fragen ob es bei mir überhaupt möglich ist vollwertiger Deutscher mit der Staatsangehörigkeit zu werden. Das Problem liegt in der Abstammung, da vor 1914 logischerweise keiner meiner Vorfahren in Deutschland ist.
A: Der Perso/Reisepass ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit er begründet lediglich die Vermutung. Mit der Einbürgerung in Republik des Bundes(BRD) haben sie sich in die Staatenlosigkeit einbürgern lassen. Diese können sie mit einer Abfrage im Esta Register nachprüfen. Deutscher können sie unter den Voraussetzungen nicht werden. Dazu müsste sie Deutschland (Deutsches Reich) einbürgern und nicht die BRD. Das ist mangels Organen momentan nicht möglich.
14.07.2015
Michael Gustav
F: jetzt bin ich ein bische verwirrt, der Geburtsort meines Großvatervaters bzw. meines Vaters ist Zanegg/ Österreich-Ungarn(KuK) und seit 1918 Ungarn heute Mosonzolnok bei Györ, das würde auf einen –Statusdeutschen hinweisen !? Dann müsste ich einen Antrag auf Rechtsstellung als Deutscher beantragen oder!?
A: Deine Vermutung sehe ich genau so. Da wir aber im den Grenze des vereinten Wirtschaftsgebiet wohnen, wird uns aus Täuschung die falsche Urkunde ausgestellt. Darum auch der Wiederspruch.